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4 wichtige Hinweise beim Vertrag für eine gebrauchte Eigentumswohnung: Prüfpunkte in der wichtigen Erläuterung und der Ausstattungsliste

Dieser Artikel erläutert vier wesentliche Punkte, die beim Abschluss eines Vertrags für eine gebrauchte Eigentumswohnung geprüft werden sollten, darunter die wichtige Erläuterung, die beigefügte Ausstattungsliste und steuerliche Vergünstigungen. Ein praxisnaher Immobilienratgeber von INA&Associates.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Der Kauf einer Eigentumswohnung aus zweiter Hand ist eine der größeren Anschaffungen im Leben. Um Probleme beim Vertragsabschluss im Vorfeld zu vermeiden, ist die Prüfung der wichtigen Hinweise und der Liste der mitübertragenen Ausstattungen unverzichtbar. In diesem Artikel erläutern wir den Ablauf eines Vertrags für eine gebrauchte Eigentumswohnung und vier wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten.

Wie läuft ein Vertrag für eine gebrauchte Eigentumswohnung ab? Die Schritte bis zum Kauf

Der Vertrag für eine gebrauchte Eigentumswohnung wird in der Regel über ein Immobilienunternehmen als Vermittler abgewickelt. Der Ablauf ist wie folgt.

Kennenlernen und Begrüßung

Verkäufer, Käufer und Makler kommen zusammen und beginnen den Vertragsprozess. Ist der Käufer verheiratet, ist es sinnvoll, dass beide Ehepartner teilnehmen, damit es nach dem Kaufvertrag nicht zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

Erläuterung der wichtigen Hinweise

Der Makler auf Verkäuferseite erläutert dem Käufer die wichtigen Hinweise. Diese Aufgabe darf nur von qualifizierten Immobilienkaufleuten mit entsprechender Lizenz ausgeführt werden, und vor der Erläuterung ist die Vorlage des Ausweises vorgeschrieben.

Abschluss des Kaufvertrags

Nach der Erläuterung der wichtigen Hinweise werden der Kaufvertrag erklärt und gemeinsam durchgegangen. Anschließend werden der Zahlungstermin und der Übergabetermin festgelegt. Sind beide Seiten einverstanden, wird der Vertrag mit Unterschrift und Siegel geschlossen.

Zahlung von Anzahlung und Maklerprovision

Mit der Zahlung der Anzahlung als Teil des Kaufpreises kommt der Vertrag zustande. An den Makler ist zudem eine Provision zu zahlen. Dafür gibt es zwei gängige Varianten: die Hälfte bei Vertragsabschluss oder der Gesamtbetrag bei der Abwicklung.

Worauf sollte man beim Kaufvertrag achten?

Um Probleme nach Vertragsabschluss zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt prüfen.

Die Erklärung der wichtigen Hinweise vorab erhalten und prüfen

Der Inhalt der Erklärung der wichtigen Hinweise ist fachlich und komplex. Da es schwierig ist, alles erst am Tag des Termins vor Ort zu verstehen, ist es wichtig, vorab eine Kopie oder E-Mail zu erhalten und diese zu prüfen. Mindestens die folgenden Punkte sollten Sie kontrollieren.

  • Wohnfläche und Gebäudestruktur
  • Ob Haustierhaltung erlaubt ist
  • Ob ein Austausch gegen Holzbodenbelag möglich ist
  • Nutzungsbedingungen für Parkplatz und Fahrradstellplatz
  • Rückstände bei der Instandhaltungsrücklage
  • Ob eine Mängelhaftung besteht und wie lange
  • Bedingungen bei Kündigung oder Rücktritt

Auch die Liste der Ausstattungen und den Zustandsbericht nicht vergessen

Die Liste der mitübertragenen Ausstattungen ist ein Dokument, in dem die zu übergebenden Ausstattungen aufgeführt sind. Ausstattungen mit dem Vermerk „vorhanden“ bleiben bei der Übergabe zurück, Ausstattungen mit „nicht vorhanden“ werden entfernt. Bleiben nicht benötigte Ausstattungen zurück, können die Entfernungskosten dem Käufer entstehen. Darauf sollten Sie achten.

Im Zustandsbericht der Immobilie werden Informationen festgehalten, die dem Verkäufer bekannt sind, etwa Wasserschäden, Termitenbefall, Defekte an Leitungen oder Auswirkungen benachbarter Bauprojekte. Da dort Informationen enthalten sein können, die man selbst nicht kennen kann, ist eine vorherige Prüfung wichtig.

Welche steuerlichen Punkte sind nach dem Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung wichtig?

Beim Wohnungskauf fallen verschiedene Steuern an. Besonders die folgenden zwei Punkte sollten Sie kennen.

Die Grundsteuer kann bei Bestandsobjekten anders ausfallen

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke und Gebäude, die Sie besitzen. Bei Bestandsobjekten ist sie in der Regel niedriger als bei Neubauten, doch die Höhe variiert je nach Kommune. Deshalb sollten Sie dies vor dem Kauf prüfen.

Die Steuervergünstigung bei der Grunderwerbsteuer nutzen

Für die Grunderwerbsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuervergünstigung gewährt werden. Bedingungen sind unter anderem eine Wohnnutzfläche von mindestens 50 und höchstens 240 Quadratmetern sowie die Nutzung zu Wohnzwecken. Um die Vergünstigung zu erhalten, ist ein Antrag beim Steueramt der Präfektur erforderlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Wann erhalte ich die Erklärung der wichtigen Hinweise für eine gebrauchte Eigentumswohnung?

In der Regel können Sie diese vor dem Vertragstermin als Kopie oder per E-Mail erhalten, wenn Sie den Makler im Voraus darum bitten. Da eine ausreichende Prüfung am selben Tag schwierig ist, sollten Sie die Unterlagen unbedingt vorab anfordern.

Q. Wenn in der Liste der Ausstattungen „Mangel vorhanden“ steht, wird das dann repariert?

Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht verpflichtet, eine mangelhafte Ausstattung zu reparieren. Es kann sein, dass die Übergabe in diesem Zustand erfolgt. Deshalb ist es wichtig, den Zustand vor dem Kauf genau zu kennen.

Q. Welche Steuern fallen beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung an?

In der Regel fallen Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Registrierungs- und Lizenzsteuer sowie Stempelsteuer an. Die Höhe hängt vom Alter der Immobilie, dem Preis und dem Standort ab. Daher empfiehlt sich eine vorherige Simulation.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte