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Anzahlung bei Investitionen in gebrauchte Eigentumswohnungen: Arten, übliche Höhe und wichtige Hinweise

Ein umfassender Leitfaden zur bei Investitionen in gebrauchte Eigentumswohnungen erforderlichen Anzahlung, einschließlich Rücktritts-, Vertragsstrafen- und Bestätigungsanzahlung, dem üblichen Niveau von 10 %, dem Zahlungszeitpunkt und wichtigen Punkten bei Vertragsauflösung.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wenn Sie eine Investition in eine gebrauchte Eigentumswohnung prüfen, stellt sich für viele Investoren die Frage, wie mit dem "Angeld" umzugehen ist. Wenn Sie Art, übliche Höhe, Zahlungszeitpunkt und die Behandlung im Fall einer Kündigung richtig verstehen, lässt sich eine Immobilien-transaktion reibungslos abwickeln.

Warum ist die Rendite bei Investitionen in gebrauchte Eigentumswohnungen hoch?

Der größte Reiz einer Investition in gebrauchte Eigentumswohnungen ist die hohe Rendite. Da der Kaufpreis niedriger ist als bei Neubauten, fällt auch bei einem vergleichbaren Mietniveau die Nettorendite höher aus.

Nettorendite = (jährliche Mieteinnahmen − laufende Kosten) ÷ Kaufpreis der Immobilie

Bei relativ neuen Bestandsobjekten ist teilweise auch ein Mietniveau auf Neubau-Niveau möglich, sodass in manchen Fällen Renditen von 5 bis 8 % erzielt werden.

Was ist ein Angeld bei einer Immobilieninvestition?

Ein Angeld ist eine Nachweiszahlung, die der Käufer beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags an den Verkäufer leistet, um das Zustandekommen des Vertrags zu belegen.Mit der Übergabe bringen beide Parteien ihren Willen zum Ausdruck. Es gibt drei Arten von Angeld.

Rücktrittsangeld

Ein Rücktrittsangeld dient dazu, ein Rücktrittsrecht vorzubehalten. Solange der Vertrag noch nicht vollzogen wird, kann der Käufer durch Verzicht auf das Angeld und der Verkäufer durch Rückzahlung des doppelten Angelds vom Vertrag zurücktreten. Dies ist die gebräuchlichste Form.

Vertragsstrafenangeld

Ein Vertragsstrafenangeld ist ein Angeld, das bei Vertragsverletzung unabhängig vom Schadensersatz einbehalten wird. Bei einem Verstoß auf Verkäuferseite wird die Zahlung des doppelten Angelds fällig.

Bestätigungsangeld

Ein Bestätigungsangeld dient dem Nachweis des Vertragsabschlusses und wird häufig in geringer Höhe festgesetzt. Es wird selten allein verwendet; üblich ist die Kombination mit einem Rücktritts- oder Vertragsstrafenangeld.

Wie werden die übliche Höhe des Angelds und der Zahlungszeitpunkt festgelegt?

Übliche Höhe und gesetzliche Obergrenze

Als Richtwert für das Angeld gelten 10 % des Kaufpreises. Wenn der Verkäufer ein Immobilienunternehmen ist, liegt die gesetzliche Obergrenze bei 20 % des Verkaufspreises.

Grundsatz zum Zahlungszeitpunkt

Das Angeld wird grundsätzlich dadurch verrechnet, dass es bei der Restkaufpreiszahlung vom Kaufpreis abgezogen wird. Zur Vereinfachung der Transaktion wird der Vertrag in vielen Fällen über den Betrag geschlossen, der sich nach Abzug des Angelds vom gesamten Kaufpreis ergibt. In manchen Fällen kann auch eine Zwischenzahlung erforderlich sein, sie ist jedoch nicht verpflichtend und wird im Einvernehmen der Parteien festgelegt.

Drei wichtige Hinweise zum Angeld

1. Unterschied zum Reservierungsbetrag und zur Anzahlung

Ein Reservierungsbetrag wird an das Immobilienunternehmen gezahlt, um die Kaufabsicht zu zeigen, und wird nach Vertragsabschluss in der Regel auf das Angeld angerechnet. Eine Anzahlung wird als Eigenmittel vorbereitet; sie ist gesetzlich nicht definiert, wird praktisch aber als Angeld behandelt.

2. Die Frist kennen, innerhalb derer ein Rücktritt möglich ist

Ein bedingungsloser Rücktritt über das Rücktrittsangeld ist nur möglich, "bis eine der Parteien mit der Erfüllung des Vertrags beginnt". Sobald Übergabe oder Eigentumsumschreibung beginnt, ist ein bedingungsloser Rücktritt nicht mehr möglich. Deshalb ist eine frühzeitige Entscheidung wichtig.

3. Abgrenzung zur Finanzierungsklausel

Die "Aufhebung aufgrund einer Finanzierungsklausel" und der "Rücktritt gegen Angeld" im Fall einer abgelehnten Kreditprüfung sind zwei unterschiedliche Regelungen. Die Finanzierungsklausel ist eine besondere Bestimmung zum Verbraucherschutz; auf das Angeld muss dabei nicht verzichtet werden.

Für die Finanzierungsplanung bei Investitionen in gebrauchte Eigentumswohnungen ist auch Umfassende Kompetenzen, die für Immobilieninvestitionen erforderlich sind, ein hilfreicher Referenzbeitrag.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1. Ist ein Angeld bei Investitionen in gebrauchte Eigentumswohnungen immer erforderlich?

Beim Immobilienkauf ist die Zahlung eines Angelds gängige Praxis. Sie ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis als Vertragsnachweis jedoch nahezu unverzichtbar.

F2. Wie viel Angeld sollte ich vorbereiten?

5 bis 10 % des Kaufpreises gelten als üblicher Richtwert. Wenn der Verkäufer ein lizenziertes Immobilienunternehmen ist, beträgt die gesetzliche Obergrenze 20 %.

F3. Kann ich nach Zahlung des Angelds noch vom Kauf Abstand nehmen?

Vor Beginn der Vertragserfüllung ist eine bedingungslose Aufhebung möglich, wenn auf das Rücktrittsangeld verzichtet wird. Nach Beginn der Erfüllung ist in der Regel normaler Schadensersatz erforderlich.

F4. Bekomme ich das Angeld zurück, wenn der Kredit nicht genehmigt wird?

Wenn die Finanzierungsklausel ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist, wird das Angeld bei einer Aufhebung wegen abgelehnten Kredits zurückerstattet.

F5. Was ist eine Zwischenzahlung?

Dabei handelt es sich um eine freiwillige Teilzahlung zwischen Angeld und Restkaufpreis. Sie wird genutzt, um den Mittelabfluss bei hochpreisigen Transaktionen zu glätten, ist jedoch nicht verpflichtend und wird im Einvernehmen der Parteien festgelegt.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte