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Rückforderung von Mietrückständen und Kautionen im Kleinverfahren|Ablauf und Klageschrift für Immobilieneigentümer

Dieser Leitfaden erläutert das Verfahren und die Erstellung der Klageschrift zur Rückforderung von Mietrückständen und Kautionen im Kleinverfahren. Für Immobilieneigentümer werden Kosten, Ablauf und praktische Hinweise übersichtlich dargestellt.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Für Eigentümer und Verwalter, die mit Mietrückständen oder Streitigkeiten um die Rückzahlung der Kaution konfrontiert sind, ist das Bagatellverfahren ein wirksames Mittel, um mit geringem Zeit- und Kostenaufwand eine rechtliche Lösung zu erreichen. Wir erläutern praxisnah den Ablauf, von den Grundzügen des Verfahrens bis zur Formulierung der Klageschrift.

Was ist ein Bagatellverfahren? Und wie kann es bei Immobilienstreitigkeiten genutzt werden?

Ein Bagatellverfahren ist ein Gerichtsverfahren, bei dem bei einer Forderung von bis zu 600.000 Yen grundsätzlich an nur einem Tag vor dem vereinfachten Gericht ein Urteil erlangt werden kann. Es wurde 1998 eingeführt. Da die Erstellung der Klageschrift vereinfacht ist, kann das Verfahren auch ohne Beauftragung eines Anwalts durchgeführt werden.

Welche Ansprüche können im Mietverhältnis über ein Bagatellverfahren geltend gemacht werden?

Zahlungsklagen wegen ausstehender Miete und Klagen auf Rückzahlung der Kaution sind die wichtigsten Anwendungsfälle.

Zahlungsklage gegen Mieter mit Mietrückstand

Dies ist eine Maßnahme gegenüber säumigen Mietern, die auch auf wiederholte Mahnungen nicht reagieren. Wichtig ist, Beweisunterlagen wie Vertrag, Quittungen und Vereinbarungen im Voraus vorzubereiten. Wird dem Urteil nicht Folge geleistet, ist auch eine Zwangsvollstreckung möglich.

Klage auf Rückzahlung der Kaution

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören der Mietvertrag, die Kautionsabrechnung, die Aufstellung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, der Zustellnachweis des Einschreibens mit Inhaltsnachweis sowie Fotos vom Ein- und Auszug.

Wie läuft ein Bagatellverfahren konkret ab?

Das wichtigste Merkmal ist, dass das Verfahren vom Einreichen der Klage bis zum Urteil grundsätzlich an einem einzigen Tag abgeschlossen wird.

  1. Einreichung der Klageschrift:beim zuständigen vereinfachten Gericht. Am Gerichtsschalter kann Unterstützung bei der Erstellung erhalten werden
  2. Annahme der Klageschrift:nach der Prüfung wird der Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt
  3. Verhandlungstag:Ankunft spätestens 15 Minuten vorher. Bei Verspätung oder Nichterscheinen besteht das Risiko, dass dem Vortrag der Gegenseite gefolgt wird
  4. Urteil:wird noch am selben Tag verkündet. Häufig wird auch ein Vergleich angeregt

Worauf kommt es beim Schreiben der Klageschrift an?

Sie wird einseitig auf A4 mit einer 12-Punkt-Schrift erstellt. Die wichtigsten Angaben sind wie folgt.

  • Bezeichnung der Sache:「Klage auf Zahlung rückständiger Miete」「Klage wegen nicht erfolgter Kautionsrückzahlung」 usw.
  • Grund der Forderung:konkret entlang von 5W1H darstellen
  • Anlagen:Beweiserläuterung, Gebühren, Briefmarken, Siegel

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Wie hoch sind die Kosten eines Bagatellverfahrens?

Die Gerichtsgebühren in Form von Wertmarken liegen je nach Forderungssumme bei etwa 1.000 bis 6.000 Yen. Da das Verfahren ohne Anwalt geführt werden kann, lassen sich die Kosten deutlich senken.

Q. Kann ein Bagatellverfahren in ein reguläres Verfahren übergehen?

Ja. Wenn der Beklagte den Übergang in ein reguläres Gerichtsverfahren beantragt, wird auf ein normales Zivilverfahren umgestellt.

Q. Was ist zu tun, wenn die rückständige Miete 600.000 Yen übersteigt?

Dann muss eine reguläre Zivilklage oder Mediation in Betracht gezogen werden. Wir empfehlen die Beratung durch einen Fachkundigen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte