Da der Balkon einer Eigentumswohnung zu den Gemeinschaftsflächen gehört, muss er unter Beachtung der in der Hausordnung festgelegten Verbote genutzt werden.Wir erläutern verbotene Handlungen, Nutzungsmöglichkeiten und Punkte, mit denen sich der Balkon ansprechend gestalten lässt.
Warum gehört der Balkon einer Eigentumswohnung zu den Gemeinschaftsflächen?
Der Balkon einer Eigentumswohnung ist ein "zur ausschließlichen Nutzung überlassener Bereich" und wird den Gemeinschaftsflächen zugeordnet.Er darf nur von einem bestimmten Wohnungseigentümer genutzt werden, kann jedoch nicht ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft umgebaut werden.
- Sondereigentum:Innenbereich der Wohnung. Änderungen an der Innenausstattung sind frei möglich
- Gemeinschaftsfläche:Balkon, Flur, Aufzug usw. Instandhaltung und Verwaltung erfolgen durch die Eigentümergemeinschaft
Welche Handlungen sind auf dem Balkon verboten?
- Anstrich oder Umbau ohne Genehmigung:Maßnahmen, die das einheitliche Erscheinungsbild beeinträchtigen, sind untersagt
- Aufstellen von Gegenständen, die die Flucht behindern:Gegenstände auf der Luke der Fluchtleiter oder vor der Sollbruchtrennwand abzustellen, ist unzulässig
- Anlegen von Beeten mit Ziegeln oder Betonblöcken:Umfangreiche Gartenarbeiten sind in vielen Wohnanlagen untersagt
- Verwendung von offenem Feuer wie Feuerwerk oder BBQ:wegen Brandgefahr und Rauch- und Geruchsbelästigung für Nachbarn
- Heraushängen von Wäsche oder Futons:In oberen Stockwerken besteht Absturzgefahr, außerdem kann dies das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen
Welche Nutzungsmöglichkeiten für den Balkon sind empfehlenswert?
- Gartenbereich:Mit kleinen Blumentöpfen und Pflanzgefäßen Grün genießen
- Entspannungsbereich:Mit Tisch und Stühlen eine Café-Atmosphäre schaffen
- Spielbereich für Kinder:Picknick auf einer Freizeitmatte oder ein Planschbecken (mit besonderer Vorsicht wegen Absturzgefahr)
- Outdoor-Wohnbereich:Als Erweiterung des Wohnzimmers nutzen. Auch als Remote-Work-Bereich geeignet
- Stauraum:Notfallausrüstung, Gartenutensilien und andere wetterbeständige Gegenstände lagern
Welche Punkte machen den Balkon stilvoller?
- Ein Thema festlegen:Eine klare Richtung wie Gartenbereich oder Entspannungsraum bestimmen
- Mit dem Boden beginnen:Den Beton mit Holzfliesen, Lattenrosten oder Kunstrasen verdecken
- Einheitliche Auswahl von Elementen:Möbel und Accessoires passend zum gewählten Thema abstimmen
FAQ
Q. Ist Grillen auf dem Balkon wirklich nicht möglich?
In den meisten Wohnanlagen ist die Verwendung von offenem Feuer untersagt. Prüfen Sie unbedingt die Hausordnung.
Q. Darf man Kunstrasen auf dem Balkon verlegen?
In vielen Fällen ist das möglich, solange der Fluchtweg nicht blockiert wird und es nicht gegen die Hausordnung verstößt. Wählen Sie ein Material, das sich beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen lässt.
Q. Ist Rauchen auf dem Balkon verboten?
In den letzten Jahren nimmt die Zahl der Wohnanlagen zu, die das Rauchen auf dem Balkon aus Gründen des Schutzes vor Passivrauchen untersagen. Prüfen Sie die Hausordnung.