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Ablauf und wichtige Hinweise bei der Vermietung einer Eigentumswohnung: Praxisleitfaden für Eigentümer

Dieser Praxisleitfaden erklärt den Ablauf bei der Vermietung einer Eigentumswohnung, etwa wegen einer Versetzung, die möglichen Vertragsformen, Standardmietvertrag, Sublease und Zeitmietvertrag, sowie wichtige Vorsichtsmaßnahmen. Außerdem wird erläutert, wie vorzugehen ist, wenn noch ein Restbetrag des Wohnungsdarlehens besteht.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung wegen einer Versetzung oder aus einem ähnlichen Grund längere Zeit leer stehen lassen, können Sie sie vermieten statt verkaufen und so den Vermögenswert halten und zugleich Einnahmen erzielen. Für einen erfolgreichen Ablauf ist es jedoch unerlässlich, die richtigen Schritte und wichtigen Hinweise zu kennen.

Welche Vor- und Nachteile hat es, eine Eigentumswohnung zu vermieten statt zu verkaufen?

Drei Vorteile der Vermietung

  • Sie können Mieteinnahmen erzielen und den Vermögenswert gleichzeitig behalten
  • Sie können später wieder selbst einziehen oder die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt erneut verkaufen
  • Wenn Sie die Verwaltung an ein Immobilienunternehmen übergeben, erhalten Sie Einnahmen mit geringem Aufwand

Wann ein Verkauf sinnvoller ist

Wenn die Lage ungünstig ist, die Wohnung so alt ist, dass eine Renovierung nötig wird, oder Sie sofort einen größeren Geldbetrag benötigen, handelt es sich um Fälle, in denen ein Verkauf Vorrang haben sollte. Immobilien, für die sich nur schwer eine hohe Miete ansetzen lässt, eignen sich nicht gut für die Vermietung.

Fünf Schritte zur Vermietung einer Eigentumswohnung

1. Ein vertrauenswürdiges Immobilienunternehmen auswählen

Ein Unternehmen zu beauftragen, das Mietobjekte betreut und eine hohe Bekanntheit sowie starke Vermarktungskraft hat, ist der schnellste Weg, um Mieter zu finden.

2. Die Vermietungsform (Vertragsart) wählen

  • Standardmietvertrag: Verlängerung alle zwei Jahre. Wenn der Mieter verlängern möchte, ist eine einseitige Kündigung durch den Vermieter grundsätzlich nicht möglich
  • Sublease: Das Immobilienunternehmen vermietet weiter. Die Verwaltung ist einfacher, allerdings werden etwa 10 % der Miete als Gebühr einbehalten
  • Befristeter Mietvertrag: Sie können den Vermietungszeitraum selbst festlegen. Das ist ideal, wenn Sie nur für die Dauer einer Versetzung vermieten möchten

3. Entscheiden, ob es ein Maklervertrag oder ein Vertretungsvertrag sein soll

Beim Maklervertrag wählt der Vermieter den Mieter aus, beim Vertretungsvertrag übernimmt das Immobilienunternehmen diese Aufgabe.

4. Mieter suchen

Es werden Bedingungen wie Miethöhe, Haustiererlaubnis, Rauchen und Personenzahl festgelegt. Da mit zunehmender Zahl an Bedingungen die Zahl der Interessenten sinkt, sollten Sie sich auf die wichtigsten Punkte beschränken und diese mit dem Immobilienunternehmen abstimmen.

5. Den Mietvertrag abschließen

Nach Besichtigung und Prüfung beginnt mit dem formellen Vertragsabschluss der Mieteingang.

Drei wichtige Punkte bei der Vermietung einer Eigentumswohnung

Bei einer laufenden Baufinanzierung sollten Sie unbedingt mit dem Kreditinstitut sprechen

Ein Wohnungsdarlehen ist für eine von Ihnen selbst bewohnte Immobilie vorgesehen. Wenn Sie die Wohnung ohne Rücksprache vermieten, kann dies einen Vertragsverstoß darstellen und das Risiko einer sofortigen Gesamtrückzahlung auslösen. Je nach Bank kann eine vorübergehende Vermietung während einer Versetzung erlaubt sein, oder ein Wechsel in ein Darlehen für ein Zweitwohnsitzobjekt kann möglich sein.

Ein Finanzplan unter Berücksichtigung des Leerstandsrisikos ist erforderlich

Auch während Leerstandszeiten laufen Steuern, laufende Kosten und Rücklagen für Instandhaltung weiter. Prüfen Sie daher vor Ihrer Entscheidung, ob ausreichend Liquiditätsreserven vorhanden sind.

Gemeinschaftseinrichtungen wie Stellplätze dürfen nicht untervermietet werden

Ein beim Kauf mitgenutzter Stellplatz darf nicht weitervermietet werden. Wenn Sie die Wohnung eigenmächtig als "mit Stellplatz" anbieten, kann das zu Problemen führen. Eine Bestätigung durch die Eigentümergemeinschaft ist daher zwingend erforderlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Welcher Vertrag ist geeignet, wenn ich die Wohnung nur während einer Versetzung vermieten möchte?

Ein befristeter Mietvertrag ist dafür am besten geeignet. Sie können die Vermietungsdauer selbst festlegen und nach Ihrer Rückkehr wieder einziehen. Nach Ablauf der Frist ist bei beiderseitigem Einverständnis auch ein neuer Vertrag möglich.

Q. Kann ich die Wohnung vermieten, wenn noch ein Wohnungsdarlehen läuft?

Grundsätzlich ist vorab eine Abstimmung mit dem Kreditinstitut erforderlich. Eine Vermietung ohne Zustimmung stellt einen Vertragsverstoß dar, kann aber im Fall einer Versetzung unter Umständen genehmigt werden.

Q. Muss ich bei einer Vermietung eine Steuererklärung abgeben?

Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt werden. Verwaltungskosten, Reparaturkosten und Darlehenszinsen können dabei als Ausgaben angesetzt werden.

Q. Wie hoch sind die Kosten, wenn ich die Mietverwaltung einem Immobilienunternehmen überlasse?

Üblicherweise gelten 5 bis 10 % der Miete als Richtwert für die Verwaltungsgebühr. Beim Sublease wird zwar eine garantierte Miete gezahlt, die Gebühren fallen aber meist höher aus (rund 10 %).

Q. Was sollte ich tun, wenn die Wohnung leer steht?

Prüfen Sie eine Anpassung der Miete, eine Lockerung der Bedingungen und eine Überarbeitung der Vermarktungsstrategie gemeinsam mit dem Immobilienunternehmen. Auch die Aufnahme ausländischer Mieter ist eine wirksame Maßnahme gegen Leerstand.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte