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Lebensdauer von Bodenbelägen und Zeitpunkt des Austauschs | Wer in Mietobjekten die Kosten der Wiederherstellung trägt

Für Bodenbeläge gibt es keine gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer. Dieser praxisnahe Leitfaden erläutert aus Sicht der Vermietung die Kriterien für einen Austausch sowie die Kostenabgrenzung bei der Wiederherstellung zwischen Vermieter und Mieter.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Im Vermietungsmanagement ist es sowohl für die Kostenkontrolle als auch zur Vermeidung von Konflikten wichtig, die Lebensdauer von Bodenbelägen, den richtigen Zeitpunkt für einen Austausch und die Aufteilung der Wiederherstellungskosten korrekt zu verstehen.

Gibt es für Bodenbeläge eine gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer?

Für Bodenbeläge ist keine gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer vorgesehen. Nach den Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus ist grundsätzlich nur der vom Mieter beschädigte Bereich wiederherzustellen, unabhängig von den verstrichenen Jahren. Wird jedoch ein vollständiger Austausch vorgenommen, lebt der Wert wieder auf, sodass die verstrichene Nutzungszeit entsprechend der Gebäudestruktur berücksichtigt wird.

Richtwerte zur Haltbarkeit je Bodenmaterial

Auch wenn es keine gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer gibt, gelten in der Praxis die folgenden Haltbarkeitswerte als Orientierung.

  • Mehrschichtparkett: 10 bis 15 Jahre (Träger aus Sperrholz + aufgeklebtes Naturholzfurnier)
  • Massivholzboden: 30 Jahre oder mehr (Da es sich um ein Naturmaterial handelt, können Kratzer durch Schleifen repariert werden)

Massivholzböden können bei einer Oberflächenbehandlung mit Naturöl in Kombination mit Wartung der Abdichtung langfristig genutzt werden. Bei Mehrschichtparkett kommt zusätzlich die Alterung des Klebstoffs hinzu, wodurch die Haltbarkeit vergleichsweise geringer ausfällt.

Woran lässt sich der richtige Zeitpunkt für den Austausch von Bodenbelägen erkennen?

Die Haltbarkeit ist nur ein Richtwert; die tatsächliche Entscheidung für einen Austausch sollte anhand des Zustands der Immobilie getroffen werden.

Anzeichen, bei denen ein Austausch geprüft werden sollte

  • Wenn Kratzer oder Verschmutzungen ein Ausmaß erreichen, das den Alltag beeinträchtigt: Wird dies vernachlässigt, steigt das Risiko von Problemen oder Verletzungen
  • Verfärbungen durch Sonneneinstrahlung und Ausbleichen: Wenn sich Bretter bereits heben oder ablösen, entstehen auch funktionale Probleme
  • Wenn quietschende Geräusche auftreten: Da neben den Dielen auch eine Verschlechterung der tragenden Struktur in Betracht kommt, ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb erforderlich

Wiederherstellungskosten für Bodenbeläge: Abgrenzung zwischen Vermieter und Mieter

Dies ist einer der Bereiche, in denen es bei Auszug aus einer Mietimmobilie besonders häufig zu Konflikten kommt. Durch eine konsequente Prüfung vor Einzug lassen sich Probleme im Vorfeld vermeiden.

Fälle, die vom Vermieter zu tragen sind

  • Dellen und Spuren durch das Aufstellen von Möbeln (im Rahmen des normalen Gebrauchs)
  • Verfärbungen und Schwärzungen durch Baumängel oder Kondensation
  • Kratzer und Ausbleichungen durch Alterung und natürlichen Verschleiß

Fälle, die vom Mieter zu tragen sind

  • Flecken und Verschmutzungen durch unzureichende Pflege
  • Kratzer und Dellen durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (zum Beispiel Dellen durch Stühle mit Rollen)
  • Flecken durch Flüssigkeiten infolge von Unachtsamkeit

Wenn die Kosten vom Mieter zu tragen sind, werden sie bei Auszug mit der gezahlten Kaution verrechnet. Übersteigen die Kosten die Kaution, wird der Differenzbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1. Wie viele Jahre beträgt die Nutzungsdauer eines Bodenbelags?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer. Als praktische Richtwerte gelten 10 bis 15 Jahre für Mehrschichtparkett und 30 Jahre oder mehr für Massivholzböden. In manchen Fällen wird dies auch im Zusammenhang mit der Nutzungsdauer des gesamten Gebäudes betrachtet (zum Beispiel 22 Jahre bei Holzbau, 47 Jahre bei Stahlbetonbau).

Q2. Fällt bei einem vollständigen Austausch der Kostenanteil des Mieters auf null?

Da ein vollständiger Austausch als Wiederherstellung des Werts angesehen wird, wird die verstrichene Zeit berücksichtigt. Je länger die Wohndauer, desto geringer ist der Kostenanteil des Mieters; abhängig von den verstrichenen Jahren kann es auch Fälle geben, in denen der Mieter gar nichts tragen muss.

Q3. Muss der Mieter quietschende Geräusche im Boden selbst beheben?

Knarrgeräusche infolge altersbedingter Abnutzung sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Beruhen sie jedoch auf einer unsachgemäßen Nutzung durch den Mieter (zum Beispiel durch das Aufstellen schwerer Gegenstände), kann eine Kostenpflicht des Mieters entstehen.

Q4. Muss der Mieter Dellen durch Stühle mit Rollen tragen?

Nach den Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus gelten Dellen durch Stühle mit Rollen als vom Mieter zu tragender Schaden. Mit Bodenmatten oder Schutzfolien lässt sich dies vermeiden.

Q5. Wie sollte ich als Vermieter den richtigen Zeitpunkt für den Austausch von Bodenbelägen beurteilen?

Der beste Zeitpunkt ist die Renovierung nach dem Auszug. Da dies Einfluss auf die Gewinnung des nächsten Mieters hat, sollte bei auffälligen Kratzern oder Verfärbungen aktiv über einen Austausch nachgedacht werden. Ebenso wichtig ist es, Rücklagen als Teil einer geplanten Instandhaltung unter Berücksichtigung der Haltbarkeit zu bilden.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte