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Einzugscheck in Japan: Genjō-Kaifuku-Streit vorbeugen

Die japanische Einzugsprüfung umfassend erklärt: Räume, Ausstattung und Versorger-Anmeldungen. INA zeigt Fototipps, praxisnahe Schritte gegen Auszugsstreit und die Vorbereitung auf Vermieterseite – mit Vergleich zum deutschsprachigen Raum.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 5 Min. Lesezeit

Die Prüfung einer Mietwohnung vor dem Einzug wirkt unscheinbar, entscheidet aber maßgeblich darüber, wie angenehm das spätere Wohnen ausfällt und ob es beim Auszug zu Streit kommt. Der Wunsch, gleich nach der Schlüsselübergabe mit dem Umzug loszulegen, ist gut nachvollziehbar. Doch gerade der leere, noch unmöblierte Zustand ist der einzige Moment, in dem sich Schäden und Mängel der Räume objektiv dokumentieren lassen, bevor Möbel den Blick verstellen.

Wir, die INA&Associates Co., Ltd., haben durch die Verwaltung unserer eigenen Bestände immer wieder erlebt, wie stark eine sorgfältige Bestandsaufnahme beim Einzug spätere Auseinandersetzungen beim Auszug reduziert. Dieser Beitrag ordnet das Thema aus beiden Blickwinkeln – dem der Mieterinnen und Mieter sowie dem der Eigentümer und Verwaltung – und stellt das Gesamtbild sowie das praktische Vorgehen der Einzugsprüfung geordnet dar. Für Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum ist wichtig zu wissen: Japan kennt zwar ein dem deutschen Wohnungsübergabeprotokoll ähnliches Verfahren, doch die zugrundeliegenden Regeln, Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich in mehreren Punkten deutlich – genau diese Unterschiede machen den Beitrag auch für internationale Investoren aufschlussreich.

Warum die Einzugsprüfung so wichtig ist

Der Zweck der Einzugsprüfung lässt sich grob in zwei Punkte gliedern. Der eine besteht darin, sicherzustellen, dass die technische Ausstattung einwandfrei funktioniert; der andere darin, den Ausgangszustand der Räume als Beleg festzuhalten. Beide sind ihrem Wesen nach unterschiedlich, tragen aber gleichermaßen zur Sicherheit nach dem Einzug bei.

  1. Funktionsprüfung der Ausstattung: Wenn ab dem ersten Tag Geräte oder Installationen nicht nutzbar sind, leidet das tägliche Leben. Wird der Mangel vorab erkannt, lässt sich die Instandsetzung auf Kosten des Vermieters reibungslos veranlassen.
  2. Dokumentation des Raumzustands: Ein Großteil der Streitigkeiten um die Wiederherstellung beim Auszug lässt sich auf die eine Frage verdichten – „War dieser Schaden schon vor dem Einzug vorhanden?“ Den Zustand beim Einzug als Beweis festzuhalten, schützt beide Seiten.

Man erstellt eine Einzugs-Checkliste, die Vermieter (Verwaltung) und Mieter gemeinsam prüfen und unterschreiben. Dieser eine zusätzliche Schritt senkt das Streitrisiko beim Auszug erheblich. In Deutschland ist das Wohnungsübergabeprotokoll rechtlich zwar nicht zwingend vorgeschrieben, gilt aber als starkes Beweismittel; in Japan hat sich eine ähnliche Praxis herausgebildet, deren Kern jedoch weniger die vertragliche Formstrenge als das gemeinsame Festhalten von Fotos ist. Vertrauen wird nicht nachträglich zurechtgerückt, sondern baut sich vom ersten Protokoll an auf – so verstehen wir es.

Der Bezug zu den Wiederherstellungs-Richtlinien

Für die Kostenverteilung beim Auszug bilden die vom 国土交通省 (kokudo-kōtsū-shō, Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism, MLIT) veröffentlichten „Richtlinien zu Streitfällen bei der Wiederherstellung“ (原状回復をめぐるトラブルとガイドライン, genjō-kaifuku-Richtlinien) den praktisch maßgeblichen Leitfaden. Dort wird der Grundgedanke formuliert: gewöhnliche gebrauchsbedingte Alterung und natürlicher Verschleiß gehen zulasten des Vermieters, während vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden sowie Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (善管注意義務, zenkan-chūi-gimu, die Pflicht zur Obhut eines ordentlichen Verwalters) zulasten des Mieters gehen. Anders als im deutschsprachigen Raum, wo die Verteilung stark durch das BGB und eine umfangreiche Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen geprägt ist, stützt sich Japan auf eine ministerielle Leitlinie ohne unmittelbare Gesetzeskraft. Die Einzugsprüfung ist der Ausgangspunkt, um diese Grenzziehung auf objektive Tatsachen zu stützen. Ohne Aufzeichnungen verkommt die Abgrenzung leicht zum reinen Wortgefecht.

Der Gesamtzeitplan der Einzugsprüfung

Die Vorbereitung des Einzugs ist nicht am Tag der Schlüsselübergabe allein abgeschlossen. Bei den Versorgungsleistungen gibt es Vorgänge, die eine frühzeitige Anmeldung erfordern; wesentlich ist deshalb, rückwärts vom Einzugstermin zu planen. Nachstehend ordnen wir grobe Richtwerte chronologisch.

Zeitlicher RichtwertZu erledigenZuständig
1 Monat vor EinzugAnmeldung des Internetanschlusses (falls eine Installation nötig ist)Mieter
2 Wochen vor EinzugAnmeldung der Stromnutzung, Beauftragung des UmzugsunternehmensMieter
1 Woche vor EinzugMeldung des Wasseranschlusses, Terminvereinbarung für die Gasfreischaltung mit Vor-Ort-BegleitungMieter
Einzugstag (vor dem Möbeltransport)Raum- und Ausstattungsprüfung, Fotodokumentation, Begleitung der GasfreischaltungMieter / Verwaltung
Innerhalb von 7 Tagen nach EinzugRücksendung der Checkliste, Meldung nachträglich bemerkter MängelMieter

Besonders wichtig ist, die Raumprüfung abzuschließen, bevor Möbel und Kartons hereingetragen werden. Sobald der Boden oder die Wände von Umzugsgut verdeckt sind, lassen sich vorhandene Schäden nicht mehr feststellen. Nach Möglichkeit sollte man am Umzugstag 30 Minuten bis eine Stunde vor Eintreffen des Umzugsunternehmens als Prüfzeit einplanen – das schafft Sicherheit.

Einzugs-Checkliste: die Räume

Zunächst der Zustand der Bausubstanz selbst. Weil bei Kratzern und Verschmutzungen später leicht Streit über das „vorhanden / nicht vorhanden“ entsteht, hält man sie zusätzlich zur schriftlichen Notiz stets auch mit Fotos fest.

PrüfpunktPrüfinhaltDokumentationsart
Wände / DeckeKratzer, Flecken, sich lösende Tapete, Nagellöcher, SchimmelspurenFoto + Checkliste
BodenKratzer, Diele, Flecken, Knarren, AufwölbungenFoto + Checkliste
Fenster / RahmenÖffnen und Schließen, Verriegelung, Risse im Insektengitter, KondensationsspurenFunktionsprüfung + Foto
Türen / EinbauteileÖffnen und Schließen, Kratzer, Verzug, AnschlaggeräuscheFunktionsprüfung + Foto
Stauraum / SchränkeBefestigung der Regalböden, Lauf von Türen und Schienen, Feuchtigkeit oder SchimmelFunktionsprüfung + Foto
Balkon / LoggiaRisse im Bodenbelag, verstopfter Ablauf, wackelndes GeländerFoto

Tipps zur Dokumentation

Grundregel ist, Fotos aus „Gesamtansicht“ und „Nahaufnahme“ zu kombinieren. Zuerst nimmt man jeden Raum aus vier Richtungen auf, um das Ganze zu erfassen, und fotografiert anschließend auffällige Kratzer oder Flecken in der Vergrößerung. Damit sich später nachvollziehen lässt, welche Stelle in welchem Raum gemeint ist, erleichtert eine raumweise Ordnung der Aufnahmereihenfolge die spätere Sortierung. Vorhandene Schäden nicht zu verbergen, sondern im Gegenteil aktiv zu dokumentieren, schützt am Ende einen selbst.

Einzugs-Checkliste: die Ausstattung

Als Nächstes die technische Ausstattung. Hier genügt der bloße Augenschein nicht – unerlässlich ist, alles tatsächlich in Betrieb zu nehmen und zu prüfen. Prüfungen, die Strom- oder Wasserzufuhr voraussetzen, führt man erst durch, nachdem die Versorgung freigeschaltet ist.

  • Küche: Undichtigkeit der Armatur, Zünden und Erlöschen der Kochstelle, Betrieb der Dunstabzugshaube, Feuchtigkeit oder Geruch unter der Spüle
  • Bad: Temperatur und Menge von Dusche und Armatur, Ablauf des Wassers, Betrieb des Lüfters, Warmhalte-/Nachheizfunktion des Bades (追い焚き, oi-daki, in Japan verbreitete Funktion zum Wiederaufheizen des Badewassers), Schimmel an Dichtungen
  • Toilette: Spülen und Absperren, Betrieb des Dusch-WC-Sitzes, Undichtigkeit an Spülkasten und Anschluss des Duschsitzes
  • Waschtisch: Funktion der Armatur, Ablauf des Wassers, Zustand von Spiegel und Beleuchtung, Lauf der Schranktüren
  • Warmwasserbereiter: Ob Warmwasser ordentlich kommt und ob eine Fehleranzeige erscheint
  • Klimagerät: Ausblasen von Kühlung und Heizung, ungewöhnliche Geräusche oder Gerüche, Batterie und Reaktion der Fernbedienung
  • Beleuchtung / Schalter: Leuchtprüfung sämtlicher Schalter, Flackern oder Flimmern
  • Steckdosen: Stromprüfung an allen Stellen, Wackeln oder Brandspuren
  • Gegensprechanlage: Ruf, Antwort und Betrieb des Monitorbildes
  • Rauchmelder: Auslöseton über die Testtaste, Einbauort und Batteriezustand

Findet man einen Mangel, besteht kein Grund zur Aufregung, selbst wenn sich das Gerät gerade nicht nutzen lässt. Meldet man ihn mit Foto der Verwaltung, wird er in der Regel auf Kosten des Vermieters behoben. Mängel frühzeitig zu teilen, ist keine Beschwerde, sondern der erste Schritt zu einem guten Verhältnis.

Vor dem Einzug nötige Anmeldungen bei den Versorgern

Strom, Gas, Wasser und Internet unterscheiden sich jeweils im Ablauf und in der benötigten Vorlaufzeit. Insbesondere Gas erfordert für die Freischaltung eine Begleitung vor Ort und lässt sich nicht am selben Tag spontan in Betrieb nehmen. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist entscheidend. Im deutschsprachigen Raum laufen Strom und Gas meist über den Grundversorger und werden mit der bloßen Ablesung des Zählerstands (Zählernummer und Stand) angemeldet; in Japan hingegen ist die persönliche Begleitung bei der Gasfreischaltung – aus Sicherheitsgründen – nach wie vor die Regel.

VersorgungsleistungRichtwert der AnmeldungBegleitung vor OrtHinweis
StromNutzungsbeginn bis 2 Wochen vor Einzug anmeldenGrundsätzlich nicht nötigBei Smart Metern oft vollständig über Web oder Telefon erledigt
GasFreischaltung bis 1 Woche vor Einzug vereinbarenNötigJe nach Stadtgas oder Flüssiggas unterschiedlicher Vertragspartner. In der Hochsaison sind Termine schnell ausgebucht
WasserNutzungsbeginn bis 1 Woche vor Einzug meldenGrundsätzlich nicht nötigMeldung beim städtischen Wasserwerk oder beim benannten Betrieb
InternetBei nötiger Installation 1 Monat vorher anmeldenBei der Installation ggf. nötigDie im Gebäude verfügbare Anschlussart vorab bei der Verwaltung erfragen

Diese Vertragspartner und Verfahren ändern sich je nach Region und Ausstattung der Immobilie. Klärt man vor Vertragsschluss bei der Verwaltung „welche Gasart unterstützt wird“ und „welcher Internetanschluss im Gebäude liegt“, vermeidet man doppelte Wege. Da die Tarife je nach Anbieter und Region unterschiedlich sind, nennen wir in diesem Beitrag keine konkreten Beträge. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen bei der tatsächlichen Anmeldung.

Was Eigentümer und Verwaltung vor dem Einzug bereitstellen sollten

Bis hierher stand vor allem die Sicht der Mieter im Vordergrund; ein guter Einzugsstart gelingt jedoch erst durch die Vorbereitung auf Vermieterseite. Nachstehend nennen wir die Punkte, die wir in unserer eigenen Verwaltung vor dem Einzug ausnahmslos abarbeiten.

  1. Durchführung der professionellen Endreinigung und Kontrolle des Ergebnisses vor Ort
  2. Funktionsprüfung der Ausstattung (besonders alltagsnahe Elemente wie Warmwasserbereiter, Klimagerät und Armaturen)
  3. Austausch der Schlösser (um das Sicherheitsrisiko durch Zweitschlüssel des Vormieters auszuschließen)
  4. Vorbereitung von Einzugs-Checkliste und Einzugsunterlagen
  5. Reinigung der Gemeinschaftsflächen und Aushang der Müllregeln

Zum Grundgedanken des Schlossaustauschs

Der Austausch der Schlösser ist ein Kernpunkt der Sicherheit. Da sich nie ganz ausschließen lässt, dass der Vormieter einen Nachschlüssel hat anfertigen lassen, ist ein Austausch bei jedem Einzug die empfehlenswerte Vorgehensweise. Hier zeigt sich ein klarer Unterschied zum deutschsprachigen Raum: Dort behält der Vermieter üblicherweise einen Generalschlüssel und ein Schlosswechsel bei jedem Mieterwechsel ist unüblich, während in Japan der Austausch pro Einzug weit verbreitet ist. Wer die Kosten trägt und ob ein Austausch erforderlich ist, richtet sich nach den Vertragsbedingungen; uns ist der Grundsatz wichtig, dass wir bei allem, was unmittelbar die Sicherheit der Mieter betrifft, keine Kompromisse machen. Denn wir sind überzeugt: Die Sicherheit der Beteiligten schafft Immobilien, die über lange Zeit gewählt werden.

Warum die Einzugsprüfung sich beim Auszug auszahlt

Der Wert der Einzugsprüfung zeigt sich am deutlichsten beim Auszug. Bei der Abrechnung der Wiederherstellung zum Auszug ist zwischen Vermieter und Mieter zu beurteilen, „wer diesen Verschleiß zu tragen hat“. Der Anhaltspunkt dafür sind die Aufzeichnungen aus der Zeit des Einzugs.

Ist beim Einzug „an der Wand rechts unten ein vorhandener Scheuerkratzer“ mit Foto dokumentiert, kann dieser Kratzer beim Auszug nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Fehlen umgekehrt Aufzeichnungen, bleibt die Beurteilung, ob es sich um Alterung oder um mieterseitigen Verschleiß handelt, unscharf und entwickelt sich leicht zu einer für beide Seiten unerfreulichen Verhandlung. Zu den genauen Regeln der Kostenverteilung bei der Wiederherstellung lesen Sie ergänzend gern auch Wie lassen sich Streitfälle bei der Wiederherstellung vermeiden? Regeln zur Kostenverteilung beim Auszug und die Richtlinien erläutert.

Checkliste und Fotos bewahrt man auf, bis die Abrechnung nach dem Auszug abgeschlossen ist. In der Praxis empfiehlt es sich, sie auch nach dem Auszug noch für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Forderungen zwischen Privatpersonen unterliegen einer Verjährung, und die Aufbewahrung dient der Vorsorge für spätere Nachprüfungen.

Die Sicht von INA&Associates: Prüfen ist nicht „Misstrauen“, sondern „gestaltetes Vertrauen“

Bei der Einzugsprüfung mag der Eindruck entstehen, es handle sich um einen Vorgang, mit dem Vermieter und Mieter einander beargwöhnen. Wir sehen es jedoch genau umgekehrt. Dass beide zu Beginn dieselben Tatsachen teilen, beugt späterem Misstrauen vor und legt das Fundament eines Vertrauensverhältnisses.

Wir, die INA&Associates Co., Ltd., legen Wert darauf, auch Nachteile und unbequeme Tatsachen ehrlich zu benennen. Vorhandene Schäden und Alterung der Ausstattung dokumentieren und teilen wir, ohne sie zu verbergen. Diese Aufrichtigkeit führt dazu, dass Mieterinnen und Mieter lange und unbesorgt wohnen können, und schützt im Ergebnis auch den Wert der Immobilie. Kurzfristige Mühe nicht zu scheuen, erzeugt langfristiges Vertrauen – die Einzugsprüfung verstehen wir als konkrete Praxis, die genau diesen Gedanken verkörpert.

Zusammenfassung

Die Einzugsprüfung ist ein wichtiger Vorgang, der zugleich einen angenehmen Start ins Wohnen und die Vermeidung von Streit beim Auszug ermöglicht. Wir ordnen die Kernpunkte noch einmal.

  • Vor dem Hereintragen der Möbel Räume und Ausstattung mit Fotos dokumentieren
  • Versorgungsleistungen rückwärts geplant und frühzeitig anmelden und die Begleitung bei der Gasfreischaltung nicht vergessen
  • Mängel nicht verbergen, sondern frühzeitig der Verwaltung mitteilen
  • Auf Vermieterseite Reinigung, Ausstattungsprüfung und Schlossaustausch zuverlässig durchführen
  • Die Checkliste aufbewahren, bis die Auszugsabrechnung abgeschlossen ist

Wer bei Vermietung oder Verwaltung vor Fragen steht, findet auch in unserer Kolumnen-Übersicht Anregungen. Ein sorgfältiger erster Schritt vor dem Einzug schafft für Vermieter wie Mieter ein angenehmes Mietverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Wer führt die Einzugsprüfung durch – die Verwaltung oder die Mieter?

Idealerweise nehmen Verwaltung (oder Eigentümer) und Mieter die Prüfung gemeinsam vor Ort vor. Ist die Terminabstimmung schwierig, ist das Verfahren üblich, den Mietern eine Checkliste auszuhändigen und sie auffällige Punkte innerhalb von 7 Tagen nach Einzug melden zu lassen. In beiden Fällen ist entscheidend, Aufzeichnungen festzuhalten und beidseitig zu teilen.

Wie sollten die Fotos vor dem Einzug aufgenommen werden?

Man fotografiert jeden Raum als Gesamtansicht aus vier Richtungen und ergänzt Nahaufnahmen der Ausstattung sowie Detailaufnahmen von Kratzern und Flecken. Damit sich Aufnahmezeitpunkt nachvollziehen lässt, empfiehlt es sich, die Metadaten der Fotos (EXIF) zu erhalten oder einen Aufnahmemodus mit eingeblendetem Datum zu nutzen. Die Daten sollten zur Sicherheit etwa in einem Cloud-Speicher gesichert werden.

Wie lange sollte die Checkliste aufbewahrt werden?

Nach dem Auszug der Mieter bewahrt man sie unbedingt auf, bis die Abrechnung der Wiederherstellung abgeschlossen ist. In der Praxis empfiehlt es sich, sie auch nach der Abrechnung noch für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Forderungen zwischen Privatpersonen unterliegen einer Verjährung, und die Aufbewahrung dient der Vorsorge für spätere Anfragen oder Nachprüfungen.

Muss ich nach dem Einzug entdeckte Mängel selbst tragen?

Handelt es sich um Mängel, die schon vor dem Einzug bestanden, oder um gebrauchsbedingte Defekte der Ausstattung, sind sie grundsätzlich auf Kosten des Vermieters instand zu setzen. Verzögert sich die Meldung jedoch, wird die Abgrenzung zu erst nach dem Einzug entstandenem Verschleiß schwierig. Bitte kontaktieren Sie die Verwaltung, sobald Ihnen etwas auffällt, mit einem Foto und möglichst frühzeitig.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte