Wenn Mieter Sicherheitsanlagen installieren, entstehen beim Auszug Fragen zur Kostenverantwortung. Dieser Artikel erklaert die Rechtslage.
Typische Sicherheitsinstallationen
- Alarmsysteme und Sensoren
- Sicherheitskameras
- Elektronische Tuerschloesser
Rechtliche Grundlage
Grundsaetzlich muss der Mieter bei Auszug den Originalzustand wiederherstellen. Das gilt auch fuer selbst installierte Sicherheitsanlagen.
Ausnahmen
- Wenn der Vermieter der Installation zugestimmt und sie uebernommen hat
- Wenn die Anlage nicht-invasiv installiert wurde
Praevention
Klare schriftliche Vereinbarungen vor der Installation verhindern Streitigkeiten. INA&Associates erstellt entsprechende Nachtrage zum Mietvertrag.
Fazit
Klare Vorabvereinbarungen sind der beste Schutz fuer beide Parteien.