Viele Menschen sind unsicher, ob sie nach dem Verkauf einer Immobilie eine Steuererklärung abgeben müssen.Ob eine Steuererklärung erforderlich ist, hängt nicht nur davon ab, ob der Veräußerungsgewinn positiv oder negativ ist, sondern auch davon, ob Sonderregelungen oder Abzüge genutzt werden.Im Folgenden ordnen wir die Punkte ein, die Investoren und Verkaufsinteressierte verstehen sollten.
In welchen Fällen ist keine Steuererklärung erforderlich?
Die Formel zur Berechnung des Veräußerungsgewinns lautet wie folgt.
Veräußerungsgewinn = Veräußerungserlös - (Anschaffungskosten + Veräußerungskosten)
Ist dieses Ergebnis negativ (Veräußerungsverlust), ist eine Steuererklärung grundsätzlich nicht erforderlich.Wenn jedoch eine Sonderregelung genutzt wird, gibt es Ausnahmen, daher ist Vorsicht geboten.
In welchen Fällen ist eine Steuererklärung erforderlich?
Wenn der Sonderfreibetrag von 30 Millionen JPY genutzt wird
Der Sonderfreibetrag von 30 Millionen JPY ist eine Sonderregelung, mit der beim Verkauf einer selbst bewohnten Immobilie bis zu 30 Millionen JPY vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden können.Unabhängig davon, ob das Ergebnis positiv oder negativ ist, ist bei Nutzung dieser Sonderregelung eine Steuererklärung erforderlich. Für die Anwendung müssen sechs Voraussetzungen erfüllt sein, darunter, dass der Käufer keine nahestehende Person wie ein Verwandter ist.
Wenn eine Sonderregelung zur Verlustverrechnung oder zum Verlustvortrag genutzt wird
Auch bei einem Veräußerungsverlust können zwei Sonderregelungen genutzt werden.
- Sonderregelung zur Verlustverrechnung und zum Verlustvortrag bei Veräußerungsverlusten im Zusammenhang mit dem Ersatz einer selbst genutzten Wohnimmobilie: Der Verlust kann mit Lohneinkünften und anderem Einkommen verrechnet und drei Jahre vorgetragen werden
- Sonderregelung zur Verlustverrechnung und zum Verlustvortrag bei Veräußerungsverlusten in Bezug auf selbst genutztes Wohneigentum: Eine entsprechende Verlustverrechnung ist auch ohne Ersatzkauf möglich
Wenn diese Sonderregelungen genutzt werden, ist auch bei einem Verlust eine Steuererklärung erforderlich.Eine unterlassene Erklärung kann zu Zuschlägen wegen Nichtabgabe und Säumniszinsen führen, daher ist Vorsicht geboten.
Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?
1. Aufstellung der Einzelheiten des Veräußerungsgewinns
In diesem Dokument werden unter anderem Lage der verkauften Immobilie, Nutzungsstatus und Maklerprovision erfasst.Es kann von der Website der National Tax Agency heruntergeladen werden.
2. Steuererklärung Formular B (erste und zweite Seite)
Für den Verkauf einer Immobilieist Formular B erforderlich. Unterlagen zu Sozialversicherungsbeitragsabzügen und ähnliche Dokumente werden gleichzeitig eingereicht.
3. Erklärung für die getrennte Besteuerung (dritte Seite)
Dieses Formular dient zur Erklärung der getrennten Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Es lässt sich einfacher erstellen, nachdem 1 und 2 ausgefüllt wurden.
4. Vollständiger Registerauszug
Er kann beim Legal Affairs Bureau eingeholt werden.Bei Grundstücken sollten Sie die Flurstücksnummer, bei Gebäuden die Gebäudenummer prüfen, bevor Sie ihn beantragen; das erleichtert den Vorgang.
5. Kopien des Kaufvertrags und Belege
Erforderlich sind die Kaufverträge sowohl für den Erwerb als auch für den Verkauf sowie Belege über Nebenkosten. Wenn der Kaufvertrag aus der Zeit des Erwerbs nicht mehr vorhanden ist, können 5 % des Veräußerungspreises als pauschale Anschaffungskosten angesetzt werden (dies kann jedoch die Steuerlast erhöhen).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Grundsätzlich vom 16. Februar bis zum 15. März des Jahres nach dem Verkauf. Wenn Sie e-Tax (elektronische Abgabe) nutzen, können Sie die Erklärung von zu Hause einreichen, und auch eine Erstattung kann schneller bearbeitet werden.
Q. Kann der Sonderfreibetrag von 30 Millionen JPY jedes Jahr genutzt werden?
Da diese Sonderregelung für den Verkauf eines selbst bewohnten Hauses gilt, kann sie nicht jedes Jahr genutzt werden. Eine der Voraussetzungen ist, dass dieselbe Regelung oder die Ersatzkaufregelung im Vorjahr oder im Jahr davor nicht genutzt wurde.
Q. Ist auch beim Verkauf einer geerbten Immobilie eine Steuererklärung erforderlich?
Auch beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist eine Steuererklärung erforderlich, wenn ein Veräußerungsgewinn entsteht. Da die Anschaffungskosten im Erbfall von der verstorbenen Person übernommen werden, ist es wichtig, Nachweise über diese Anschaffungskosten vorzuhalten.
Q. Muss ich auch dann eine Erklärung abgeben, wenn ich im Verkaufsjahr keine anderen Einkünfte habe?
Wenn ein Veräußerungsgewinn entsteht, ist eine Steuererklärung erforderlich. Selbst wenn das zu versteuernde Einkommen durch Sonderabzüge auf null sinkt, kann für die Anwendung der Sonderregelung dennoch eine Erklärung notwendig sein. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.