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Was ist der Grundsteuerbewertungswert? Umfassende Erklärung von der Berechnungsformel über die Ermittlungsmethode bis zur Nutzung für den Verkaufsmarktpreis

Wie der japanische Grundsteuerwert – der kotei shisan zei hyōka-gaku – ermittelt wird, wie Eigentümer ihn selbst über Steuerbescheid, Einsichtnahme und Bewertungsbescheinigung prüfen, die Steuerlast berechnen und von Vergünstigungen für Wohngrundstücke und Neubauten profitieren, sowie was zu tun ist, wenn der Wert nicht plausibel erscheint – ein Praxisleitfaden für internationale Immobilieninvestoren in Japan.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 5 Min. Lesezeit

Wer in Japan Immobilieneigentum hält, zahlt jährlich die kotei shisan zei (固定資産税), die japanische Grundsteuer. Bemessungsgrundlage ist eine japanische Besonderheit ohne direkte Entsprechung im DACH-Recht: der kotei shisan zei hyōka-gaku (固定資産税評価額), der amtliche Grundsteuerwert. Anders als der deutsche Grundsteuerwert, seit 2022 bundesweit einheitlich ermittelt, legt in Japan jede Gemeinde den Wert für jedes Grundstück und Gebäude einzeln fest. Dennoch prüfen nach meiner Erfahrung nur wenige Eigentümer diesen Wert im Detail. Dieser Artikel erklärt Ermittlung, Prüfung, Berechnung, Vergünstigungen und das Vorgehen bei Widerspruch.

Was ist der kotei shisan zei hyōka-gaku?

Der Wert ist der Referenzpreis, den jede Gemeinde – in den 23 Bezirken Tokios die Präfekturverwaltung – zur Berechnung der Grundsteuer festsetzt, nach bundesweitem Standard des Ministeriums für Inneres (総務省). Die Gemeinde bewertet jedes Grundstück und Gebäude einzeln und trägt es ins kotei shisan kazei daichō (固定資産課税台帳, Bewertungsregister) ein. Der dabei genutzte Bodenrichtwert, kotei shisan zei rosenka (固定資産税路線価), ist ausdrücklich etwas anderes als der sōzokuzei rosenka (相続税路線価) für die Erbschaftsteuer.

Der Wert wirkt nicht nur auf die Grundsteuer, sondern auch auf Stadtplanungssteuer, Grunderwerbsteuer und Registrierungssteuer – er begleitet eine Immobilie über den gesamten Lebenszyklus. Anders als im DACH-Raum mit seinem vereinheitlichten Grundsteuerwert existieren in Japan mehrere amtliche Bodenpreise mit unterschiedlichem Zweck parallel.

PreisartHauptzweckNiveau vs. BodenrichtwertFeststellungsintervall
chika kōji kakaku (地価公示価格)Referenz für Markttransaktionen100 %jährlich, 1. Januar
sōzokuzei rosenka (相続税路線価)Erbschafts- und Schenkungsteuerca. 80 %jährlich, 1. Januar
kotei shisan zei hyōka-gakuGrundsteuer, Stadtplanungssteuer u. a.ca. 70 %grundsätzlich alle 3 Jahre

Warum Grundstück und Gebäude nach unterschiedlichen Systemen bewertet werden

Grundstücke: die rosenka-Methode (路線価方式)

Städtische Wohnbaugrundstücke werden bewertet, indem der Straßen-Richtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert und um Faktoren wie schmale Front, unregelmäßige Form oder Ecklage korrigiert wird. Als Faustregel liegt der Wert bei rund 70 % des chika kōji kakaku, abhängig von Erschließung, Nutzungszone und Lage im shigaika kuiki (市街化区域, Siedlungsgebiet) oder chōsei kuiki (調整区域, Gebiet mit Bebauungsbeschränkung). Der Unterschied zu Bodenrichtwerten aus DACH-Gutachterausschüssen: Der japanische rosenka gilt strikt pro Straße, nicht pro Fläche – jede Straße im Bewertungsgebiet hat ihren eigenen Wert je Quadratmeter.

Gebäude: die saikenchiku kakaku hōshiki (再建築価格方式)

Bei Gebäuden ermittelt die Gemeinde den hypothetischen Neubaupreis desselben Gebäudes und wendet einen altersabhängigen Abschlag an. Weder Kaufpreis noch reale Bausumme werden direkt zum Bewertungswert – als grobe Tendenz gilt ein Neubauwert von 50–60 % der Bausumme.

Ein Punkt, den ich offen anspreche: Der altersabhängige Abschlagsfaktor (経年減点補正率) hat eine Untergrenze von grundsätzlich 0,2. Der Bewertungswert sinkt also nie auf null, selbst wenn der bilanzielle Buchwert durch Abschreibung gegen null geht – die Grundsteuerpflicht bleibt bestehen. Wer ein altes Gebäude langfristig hält, muss diesen Sockelbetrag einplanen.

Die Neubewertung alle drei Jahre (評価替え)

Der Wert wird grundsätzlich alle drei Jahre überprüft; das letzte Neubewertungsjahr war 2024 (Reiwa 6), das nächste ist 2027 (Reiwa 9) vorgesehen. Gebäudewerte sinken mit dem Alter, Grundstückswerte können durch Stadterneuerung oder Straßenausbau steigen. Die Lastenausgleichsmaßnahme (負担調整措置) lässt Werterhöhungen nur schrittweise in die Steuer einfließen – die Steuer kann sich also auch in einem Jahr ohne Neubewertung ändern. Langfristige Kalkulationen sollten die laufenden Kosten daher als variabel ansetzen.

Drei Wege, den Bewertungswert selbst zu prüfen

MethodeVerfügbarkeitKostenGeeignet für
kazei meisaisho (課税明細書, Steuerbescheid-Detailblatt)jährlich per Post, etwa April–JunikostenlosSteuerbetrag und Wert der eigenen Immobilie
Einsichtnahme (jūran, 縦覧) ins Bewertungsregisterbegrenzter Zeitraum ab Aprilkostenlos/geringVergleich mit Nachbargrundstücken
kotei shisan hyōka shōmeisho (固定資産評価証明書)ganzjährig beantragbarwenige hundert Yen (ca. 2–5 €)Grundbuch, Erbfall, Verkauf

Das kazei meisaisho

Es wird jährlich mit dem Steuerbescheid verschickt und ist der einfachste Weg zum Bewertungswert. Da es an den Eigentümer zum 1. Januar geht, erhält ein unterjähriger Käufer das Dokument nicht automatisch selbst – üblicherweise übergibt der Verkäufer eine Kopie. Ein Punkt für die Due-Diligence-Liste ausländischer Käufer, da es keine automatische Übertragung beim Eigentümerwechsel gibt.

Einsichtnahme ins Bewertungsregister (縦覧・閲覧)

Während des jūran-Zeitraums können Steuerpflichtige die Werte anderer Grundstücke in derselben Gemeinde einsehen. Der Zeitraum reicht grundsätzlich vom 1. bis 20. April oder bis zur ersten Ratenfälligkeit, je nachdem, was später liegt; die Handhabung variiert je Gemeinde. Auch Pächter und Mieter können den sie betreffenden Teil einsehen.

Das kotei shisan hyōka shōmeisho

Bei Verlust des kazei meisaisho oder amtlichem Nachweisbedarf (Grundbuch, Erbschaft, Verkauf) stellt das Rathaus der Belegenheitsgemeinde die Bescheinigung aus. Nötig sind ein Identitätsnachweis, bei Vertretung eine Vollmacht, bei Erben ein Familienregisterauszug (koseki).

So wird aus dem Bewertungswert die Steuerlast berechnet

Formel: kazei hyōjungaku (課税標準額, Bemessungsbetrag) × Steuersatz. Standard sind 1,4 %, Gemeinden können per Satzung abweichen; im Siedlungsgebiet kommt die Stadtplanungssteuer (bis 0,3 %) hinzu. Bewertungswert und Bemessungsbetrag sind nicht identisch – Vergünstigungen senken den Bemessungsbetrag darunter, ein zweistufiges System, feiner differenziert als die deutsche Rechnung aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Beispiel: Grundstück (180 m², Wohnnutzung) mit Bewertungswert 20 Mio. Yen (ca. 118.000 €, bei 170 JPY/EUR), Gebäude mit 10 Mio. Yen (ca. 59.000 €). Als kleines Wohngrundstück (200 m² oder weniger) beträgt der Bemessungsbetrag ein Sechstel, also ca. 3,33 Mio. Yen (ca. 19.600 €). Mit 1,4 % ergeben sich fürs Grundstück ca. 47.000 Yen (ca. 277 €), fürs Gebäude 140.000 Yen (ca. 824 €) – zusammen rund 187.000 Yen (ca. 1.100 €) pro Jahr, ohne Stadtplanungssteuer, weitere Ermäßigungen und Rundung. Den genauen Betrag zeigt der Steuerbescheid.

Die Vergünstigung für Wohngrundstücke und weitere Erleichterungen

Die jūtaku yōchi no tokurei (住宅用地の特例)

Wohngrundstücke erhalten einen deutlich gesenkten Bemessungsbetrag. Voraussetzung: Am Stichtag 1. Januar (賦課期日) muss tatsächlich ein Wohnhaus stehen – ist es bis dahin abgerissen, entfällt die Vergünstigung für dieses Jahr vollständig. Der Abrisszeitpunkt hat also direkten Einfluss auf die Steuerlast. Ein Kontrast zum DACH-Raum: Die neue deutsche Grundsteuer C besteuert unbebaute, baureife Grundstücke gezielt höher, um Bauland zu mobilisieren – das japanische System wirkt umgekehrt und belohnt den Erhalt eines bestehenden Wohnhauses.

KategorieBetroffene FlächeBemessung GrundsteuerBemessung Stadtplanungssteuer
shōkibo jūtaku yōchi (小規模住宅用地)bis 200 m² pro Einheitein Sechstel des Wertsein Drittel des Werts
ippan jūtaku yōchi (一般住宅用地)über 200 m² (bis 10-fache Wohnfläche)ein Drittel des Wertszwei Drittel des Werts

Neubau-Ermäßigung und menzeiten (免税点)

Neubauten, die Voraussetzungen erfüllen, erhalten für bis zu 120 m² Wohnfläche zeitweise eine Halbierung der Grundsteuer (Stadtplanungssteuer ausgenommen) – grundsätzlich 3 Jahre, bei feuerfesten Gebäuden ab drei Stockwerken 5 Jahre, bei zertifizierten Langlebigkeitshäusern (認定長期優良住宅) länger. Da Grenzen und Fristen sich ändern, vor Baubeginn prüfen. Zusätzlich gilt die Steuerfreigrenze (免税点): Unter 300.000 Yen (ca. 1.770 €) Bemessungsbetrag pro Person und Gemeinde bei Grundstücken bzw. 200.000 Yen (ca. 1.180 €) bei Gebäuden entfällt die Steuer ganz.

Wie Bauweise und Ausstattung den Bewertungswert beeinflussen

Der Gebäudewert hängt von Bauweise, Material und Ausstattung ab. Stahl- oder Stahlbetonbauten werden höher bewertet als Holzbauten; Fassade, Dach und Dämmung fließen ebenso ein wie Sanitäranlagen, Aufzüge oder mechanische Parksysteme.

Häufige Investorenfrage: Wenn dieselbe Miete erzielbar ist, lohnt es sich dann, die Baukosten zu senken? Meine Antwort: So einfach ist es nicht. Niedrigere Ausstattung senkt Wert und Steuer, erhöht aber Instandhaltung und senkt die Mieterzufriedenheit – der Ertragsverlust kann die gesparte Steuer übersteigen. Steuerlast, Ertrag und Haltbarkeit gehören für Bestandshalter in dieselbe Tabelle.

Renovierung und Umbau

Reine Innenausbau-Umgestaltung wirkt sich meist nicht auf den Wert aus. Bei Anbau oder umfangreicher Sanierung mit Baugenehmigungsprüfung (建築確認申請) kann der Gebäudewert neu festgesetzt werden – bei Wertsteigerungs-Investitionen die zusätzliche Steuer im Amortisationsplan einrechnen. Bei Teilabriss muss die Wertminderung selbst gemeldet werden.

Was tun, wenn der Wert nicht plausibel erscheint

Die Grundsteuer folgt dem Veranlagungsprinzip (賦課課税方式): Die Gemeinde berechnet und teilt mit, ohne Erklärungspflicht des Eigentümers. Die Prüfung bleibt trotzdem Aufgabe des Eigentümers – Fehler bei Nutzungsart oder weiterbesteuerte, längst abgerissene Gebäude sind keine Seltenheit.

Bei Widerspruch gegen den Wert selbst: Antrag beim Kotei Shisan Hyōka Shinsa Iinkai (固定資産評価審査委員会) der Gemeinde, grundsätzlich binnen drei Monaten ab dem Tag nach Zustellung des Steuerbescheids. Da nur der im Neubewertungsjahr festgesetzte Wert angefochten werden kann, lohnt der Nachbarvergleich schon während der Einsichtnahme. Bei reinen Rechenfehlern kommt unabhängig davon ein Erstattungsantrag bei der Gemeinde infrage; der Anspruch verjährt nach Kommunalsteuerrecht grundsätzlich nach fünf Jahren, ältere Fälle regeln Gemeinderichtlinien unterschiedlich – bei Verdacht zeitnah die Behörde kontaktieren.

Die Perspektive von INA&Associates und Zusammenfassung

Wir bei INA&Associates Co., Ltd. behandeln den Bewertungswert nicht primär als Steueroptimierungshebel, sondern als einen Spiegel der tatsächlichen Substanz einer Immobilie. Eine große Abweichung zum Marktpreis hat immer einen Grund – Erschließung, Baurecht, Alterung. Diese Gründe einzeln zu prüfen schärft die Kaufentscheidung.

Immobilienbetrieb verbindet Steuerrecht, Recht und Bautechnik. Dass wir „Menschen als wertvollstes Kapital“ (人財こそ最大の資産) an erste Stelle unserer Werte setzen, liegt daran, dass dieses fachübergreifende Urteil auf Erfahrung und Integrität einzelner Menschen beruht. Wir sprechen Nachteile wie steigende Steuerlast offen an. Die wichtigsten Praxispunkte:

  • Vor dem Kauf das kazei meisaisho anfordern und Wert sowie Bemessungsbetrag von Grundstück und Gebäude getrennt erfassen
  • Prüfen, ob das Objekt im Siedlungsgebiet liegt, und die Jahreskosten inklusive Stadtplanungssteuer kalkulieren
  • Das Neubewertungsjahr kennen und die Wertschwankung in die langfristige Kalkulation einrechnen
  • Vor Abriss oder größerem Umbau prüfen, ob Vergünstigungen weiter gelten und wie sich die Steuer ändert
  • Angaben im kazei meisaisho – Nutzungsart, Kategorie, Wohnfläche – auf Richtigkeit kontrollieren

Das System wird laufend novelliert, die Umsetzung unterscheidet sich je Gemeinde. Prüfen Sie die aktuellen Regeln und Ihr eigenes kazei meisaisho statt sich auf Allgemeinaussagen zu verlassen; bei Unsicherheit einen Steuerberater (zeirishi) oder Praktiker wie uns konsultieren. Verwandte Analysen finden Sie auf der Kategorieseite von INA NETWORK.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Standardsteuersatz?

1,4 %, Gemeinden können per Satzung abweichen. Im Siedlungsgebiet kommt die Stadtplanungssteuer (bis 0,3 %) hinzu. Für kleine Wohngrundstücke (bis 200 m² pro Einheit) sinkt der Bemessungsbetrag der Grundsteuer grundsätzlich auf ein Sechstel des Werts.

Was tun, wenn der Wert zu hoch erscheint?

Zuerst die Angaben im kazei meisaisho – Fläche, Nutzungsart, Kategorie – prüfen, dann während der Einsichtnahme ab April mit Nachbarobjekten vergleichen. Bleiben Zweifel am Wert selbst, Antrag beim Kotei Shisan Hyōka Shinsa Iinkai stellen, binnen drei Monaten ab Zustellung des Steuerbescheids.

Sind Erbschaftsteuerwert und Grundsteuerwert gleich?

Nein. Der Erbschaftsteuerwert für Grundstücke wird per rosenka-Methode oder Vervielfältigungsmethode (倍率方式) ermittelt und liegt meist höher als der Grundsteuerwert. Für Gebäude gilt umgekehrt grundsätzlich der Grundsteuerwert unverändert als Erbschaftsteuerwert. Für die Nachlassplanung beide Werte getrennt im Blick behalten.

Steigt die Grundsteuer für leerstehende Häuser?

Ja. Stuft die Gemeinde ein vernachlässigtes Haus als „spezifiziertes leerstehendes Haus“ (特定空家等) ein und erteilt eine Empfehlung (勧告), entfällt die Wohngrundstücks-Vergünstigung. Seit der Novelle vom Dezember 2023 gilt dies auch für „unzureichend verwaltete leerstehende Häuser“ (管理不全空家等) nach entsprechender Empfehlung. Der Bemessungsbetrag springt dann von einem Sechstel auf das reguläre Niveau – die Steuer steigt deutlich.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte