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Lohnt sich eine Vermögensverwaltungsgesellschaft? Vorteile und Kosten

Eine zahlenbasierte Analyse der Vorteile einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, darunter Körperschaftsteuerplanung, Nachfolgeregelung und Einkommensverteilung, sowie der Gründungs- und laufenden Kosten. Zudem erläutern wir, ab welcher Einkommens- und Vermögensgröße sich die Gründung lohnen kann.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Unter Personen, die viele Aktien und Immobilien besitzen, rückt die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft (Private Company) zunehmend in den Fokus. In diesem Artikel erläutern wir ausführlich das Grundkonzept einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, die Vorteile der Gründung, die Kosten sowie die passende Vermögens- und Einkommensgröße für eine Gründung.

Was ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft? Definition der Private Company

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit dem Ziel gegründet wird, eigene Vermögenswerte wie Aktien und Immobilien vorteilhaft zu verwalten. Sie wird auch als „Private Company“ bezeichnet. Da sie mehr Vorteile bietet als die Verwaltung von Vermögen als Privatperson, entscheiden sich immer mehr Spitzenverdiener und Vermögende für eine Gründung.

Welche Vorteile bietet eine Vermögensverwaltungsgesellschaft? Drei Steuereffekte

Steuerersparnis durch den Körperschaftsteuersatz (maximal ca. 30 %)

Der maximale Steuersatz aus persönlicher Einkommensteuer plus Einwohnersteuer beträgt 55 %, während der effektive Körperschaftsteuersatz bei höchstens etwa 30 % liegt. Wenn Ihr Jahreseinkommen über 9 Millionen Yen liegt und Sie Vermögensanlagen wie Immobilieninvestitionen privat betreiben, können Sie durch die Gründung einer Gesellschaft die Differenz der Steuersätze nutzen.

Wirksam als Maßnahme zur Erbschaftsplanung

Wenn Sie eine Gesellschaft gründen und den Ehepartner oder die Kinder als Geschäftsführer einsetzen und Geschäftsführergehälter zahlen, ist eine Vermögensübertragung schon zu Lebzeiten möglich. Wenn der voraussichtliche Nachlasswert über 100 Millionen Yen liegt, empfehlen wir, die Gründung einer Gesellschaft zu prüfen. Geschäftsführergehälter können auch genutzt werden, um Mittel für die Steuerzahlung zu sichern.

Geringere Steuerbelastung der gesamten Familie durch Einkommensverteilung

Wenn Familienmitglieder ohne oder mit geringem Einkommen als Mitarbeiter angestellt und bezahlt werden, lässt sich Einkommen verteilen. Wird das Einkommen der gesamten Familie zusammengerechnet, sinkt die Steuerbelastung und es bleibt mehr Liquidität verfügbar. Allerdings wird geprüft, ob tatsächlich eine inhaltliche Tätigkeit vorliegt, sodass rein formale Gehaltszahlungen ohne echte Arbeit das Risiko einer Aberkennung bergen.

Welche Kosten verursacht eine Vermögensverwaltungsgesellschaft? Wichtige Punkte in Zahlen

Gründungskosten: etwa 150.000 bis 300.000 Yen

Es fallen Kosten wie Notar- bzw. Justizschreiberhonorare, Registrierungssteuer, Gebühren für die Beglaubigung der Satzung und Stempelgebühren an. Je nach Höhe des Stammkapitals variiert der Betrag, allgemein sollten jedoch Gründungskosten von 150.000 bis 300.000 Yen eingeplant werden.

Kosten der Vermögensübertragung: Steuerbelastung von bis zu 55 %

Wenn Geld der Gesellschaft an die Privatperson übertragen wird (Geschäftsführergehalt oder Dividende), fällt im Rahmen der Gesamtbesteuerung ein Steuersatz von bis zu 55 % an. Dies sind die Kosten der Vermögensübertragung, und es ist wichtig zu beachten, dass sie den Steuervorteil aufzehren können.

Laufende Kosten: Steuern + Steuerberaterhonorar

Laufend fallen Körperschaftseinwohnersteuer (selbst bei Verlust mindestens etwa 70.000 Yen pro Jahr) sowie Steuerberaterhonorare für die Körperschaftsteuererklärung (ca. 300.000 bis 800.000 Yen pro Jahr) an. Wenn der Nutzen diese Kosten nicht übersteigt, besteht kein sinnvoller Grund für die Gründung.

Ablauf zur Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft

  1. Firmenname, Sitz, Gesellschafter, Stammkapital und Bilanzmonat festlegen
  2. Vertretersiegel, Firmensiegel und Banksiegel erstellen sowie Satzung und Registrierungsunterlagen vorbereiten
  3. Registrierungsunterlagen beim Rechtsamt einreichen sowie die Gewerbeanmeldung und den Antrag auf Genehmigung der blauen Steuererklärung beim Finanzamt abgeben

Für wen ist die Gründung sinnvoll?

Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, lohnt es sich, die Gründung zu prüfen.

  • Jährliches Arbeitseinkommen von mehr als 9 Millionen Yen
  • Sie betreiben Vermögensverwaltung wie Immobilieninvestitionen privat
  • Der voraussichtliche Nachlasswert liegt über 100 Millionen Yen
  • Es gibt Familienmitglieder ohne oder mit geringem Einkommen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1. Wie hoch muss das Mindestkapital für die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft sein?

Nach geltendem Recht gibt es für eine Aktiengesellschaft kein gesetzliches Mindestkapital mehr, sodass eine Gründung ab 1 Yen möglich ist. Unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und bei Finanzierungsprüfungen sind in der Praxis jedoch meist mindestens 1 Million Yen üblich.

F2. Welche Steuerbelastung entsteht, wenn privat gehaltene Immobilien auf eine Gesellschaft übertragen werden?

Der Verkauf einer Immobilie von einer Privatperson an eine Gesellschaft erfolgt grundsätzlich zum „Marktwert“. Wenn stille Reserven vorhanden sind, fällt eine Veräußerungssteuer an. Daher empfehlen wir dringend, die Übertragungskosten und Steuervorteile von einem Steuerberater berechnen zu lassen.

F3. Führt es immer zu einer Steuerersparnis, wenn Familienmitglieder zu Geschäftsführern gemacht werden?

Im Rahmen einer Steuerprüfung wird geprüft, ob tatsächlich Aufgaben übernommen werden und ob die Höhe der Vergütung angemessen ist. Auch in früheren Urteilen des Obersten Gerichtshofs gab es Fälle, in denen Geschäftsführergehälter ohne tatsächliche Tätigkeit nicht anerkannt wurden.

F4. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten nach der Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft?

Selbst bei Verlust fallen jährlich mindestens etwa 70.000 Yen Körperschaftseinwohnersteuer sowie rund 300.000 bis 800.000 Yen Steuerberaterhonorar an. Es ist sinnvoll, vorab zu simulieren, ob die erwarteten Vorteile diese Kosten rechtfertigen.

F5. Hat es Sinn, eine Gesellschaft weiterzuführen, auch wenn nach der Gründung keine Geschäftstätigkeit stattfindet?

Auch ohne Tätigkeit wird die pauschale Körperschaftseinwohnersteuer (mindestens 70.000 Yen) erhoben. Wenn weder Steuer- noch Erbschaftsvorteile zu erwarten sind, sollten Ruhendstellung oder Auflösung geprüft werden.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte