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Steuerstrategie bei japanischen Eigentumswohnungen | Abschreibung, Verlustverrechnung und die Einkommensschwelle

Wie sich mit einer japanischen Eigentumswohnung Steuern sparen lassen: Verlustverrechnung über die Abschreibung, der Sonderfreibetrag der blauen Steuererklärung von bis zu 650.000 Yen (ca. 3.800 €), warum ein Einkommen über 9 Mio. Yen (ca. 53.000 €) vorteilhaft ist – und welche Risiken ein rein steuerlich motiviertes Investment birgt.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

„Mit einer Eigentumswohnung in Japan lassen sich Steuern sparen“ – diesen Satz hört man häufig, doch wer ohne Verständnis der zugrunde liegenden Mechanik einsteigt, riskiert unerwartete Verluste. Für Investoren aus dem deutschsprachigen Raum ist dabei entscheidend, dass das japanische System aus Abschreibung (減価償却, genka shōkyaku), Verlustverrechnung (損益通算, son'eki tsūsan) und progressiver Einkommensteuer eigenen Regeln folgt, die sich in mehreren Punkten deutlich von der deutschen AfA und der Spekulationsfrist unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt ausführlich das Verhältnis von Immobilieninvestment und Steuern, die Funktionsweise der Steuerersparnis in Japan und die Bedingungen, unter denen sich diese Strategie lohnt – und für wen sie sich gerade nicht eignet.

Wie genau funktioniert die Steuerersparnis mit einer japanischen Eigentumswohnung?

Im Zentrum der Steuerersparnis bei japanischen Immobilien steht die Nutzung der Abschreibung (減価償却費, genka shōkyakuhi). Die Anschaffungskosten des Gebäudes werden über die gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer (法定耐用年数, hōtei taiyō nensū) Jahr für Jahr als Aufwand verbucht. So entsteht ein buchhalterischer Verlust, der über die sogenannte Verlustverrechnung (損益通算, son'eki tsūsan) mit dem Arbeitseinkommen verrechnet wird und dadurch das zu versteuernde Einkommen senkt. Anders als deutsche Anleger es von der linearen AfA gewohnt sind – für Wohngebäude in Deutschland üblicherweise 2 % oder 3 % pro Jahr über 33 bis 50 Jahre –, arbeitet Japan mit deutlich kürzeren Nutzungsdauern, was die jährlich absetzbaren Beträge erheblich vergrößern kann.

Besonders ältere Holzhäuser (築古木造物件, chikko mokuzō bukken) haben eine kurze Restnutzungsdauer und erlauben daher hohe jährliche Abschreibungen, wodurch der Steuereffekt maximiert wird. Holzbauten gelten in Japan mit einer gesetzlichen Nutzungsdauer von nur 22 Jahren – ein für den deutschen Markt ungewöhnlich kurzer Zeitraum, da die Holzständerbauweise hierzulande im Wohnsegment eine geringere Rolle spielt. Ist diese Frist überschritten, lässt sich das Gebäude über eine stark verkürzte Restlaufzeit abschreiben. Zusätzlich sind Finanzierungszinsen, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie die japanische Grundsteuer (固定資産税, kotei shisanzei) als Werbungskosten absetzbar.

Für wen sich die Steuerstrategie eignet – und für wen nicht

Hohe Wirkung: Arbeitnehmer mit über 9 Mio. Yen Jahreseinkommen (ca. 53.000 €)

Die japanische Einkommensteuer ist – ähnlich wie die deutsche – progressiv ausgestaltet (超過累進課税, chōka ruishin kazei): Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Zusammen mit der kommunalen Einwohnersteuer (住民税, jūminzei) kann die Grenzbelastung bis zu 55 % erreichen – ein Niveau, das der deutschen Spitzenbelastung aus 45 % Reichensteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ähnelt. Übersteigt das Arbeitseinkommen 9 Mio. Yen (ca. 53.000 €), wird der Steuereffekt der Verlustverrechnung mit Verlusten aus Vermietung besonders groß. Zusätzlich lässt sich die Differenz zum Steuersatz auf Veräußerungsgewinne nach langer Haltedauer (maximal 20 %) strategisch nutzen.

Geringe Wirkung: Anleger mit vergleichsweise niedrigem Einkommen

Bei niedrigen Einkommen- und Einwohnersteuersätzen fällt auch die Ersparnis gering aus. Statt der Steuerersparnis sollte dann die Rentabilität – der laufende Mietertrag (インカムゲイン, Income Gain) – im Vordergrund der Investitionsplanung stehen. Neubauwohnungen sind für reine Steuerzwecke ungeeignet, weil ihre Abschreibung niedrig und der Kaufpreis hoch ist. Für deutsche Anleger ist das ein vertrauter Gedanke: Auch hierzulande entfaltet die AfA ihren Hebel vor allem bei hohen persönlichen Grenzsteuersätzen, während bei moderatem Einkommen der Cashflow die tragende Rolle spielt.

Welche Risiken bei rein steuerlich motivierten Investments drohen

Erschwerter Zugang zu Bankfinanzierungen

Setzt sich der buchhalterische Verlustbetrieb dauerhaft fort, wird die Prüfung für Anschlussfinanzierungen schwieriger. Es droht ein Teufelskreis: Große Instandsetzungsmaßnahmen unterbleiben, das Objekt veraltet, und der Leerstand nimmt weiter zu. Anders als bei der in Deutschland verbreiteten Bonitätsprüfung nach persönlichem Einkommen bewerten japanische Banken bei Anlageimmobilien stark die Ertragskraft des Objekts – wer dauerhaft Verluste ausweist, verschlechtert damit seine Verhandlungsposition.

Zahlungsschwierigkeiten durch verschlechterte Liquidität

Wird ein überbewertetes Objekt zu einem überhöhten Preis gekauft und bleiben die Erträge hinter den Erwartungen zurück, gerät die Liquidität unter Druck. Bei Anlageimmobilien richtet sich die japanische Kreditprüfung weniger nach der Rückzahlungsfähigkeit des Käufers als nach der Rentabilität und dem Beleihungswert des Objekts, sodass Finanzierungen über dem tatsächlichen Marktwert genehmigt werden können – hier ist besondere Vorsicht geboten. Deutsche Investoren, die einen konservativen Beleihungsauslauf gewohnt sind, sollten sich bewusst machen, dass ein leicht erhältlicher Kredit nicht mit einem fairen Kaufpreis gleichzusetzen ist.

Erbschaftskonflikte durch Miteigentum

Als Vorsorge für die Erbschaft wird gelegentlich ein Miteigentum (共有名義, kyōyū meigi) eingerichtet, doch ohne Zustimmung sämtlicher Miteigentümer sind Verkauf oder umfassende Instandsetzung nicht mehr möglich. Ähnlich wie bei einer deutschen Erbengemeinschaft, in der Entscheidungen leicht blockiert werden, sollte ein leichtfertig gewähltes Miteigentum vermieden werden.

Investitionen in Regionen ohne Nachfrage

Wer die Steuerersparnis über alles stellt und die Mietnachfrage ignoriert, dem droht am Ende ein dauerhaft leerstehendes Objekt. Gerade außerhalb der Ballungsräume von Tokio, Osaka oder Nagoya ist die Nachfrage höchst unterschiedlich – ein Aspekt, den ausländische Anleger ohne lokale Marktkenntnis leicht unterschätzen.

Ohne Steuererklärung keine Ersparnis | Der Nutzen der blauen Steuererklärung

Um mit Immobilien Steuern zu sparen, ist in Japan eine Steuererklärung (確定申告, kakutei shinkoku) zwingend erforderlich. Wer die sogenannte „blaue“ Steuererklärung (青色申告, aoiro shinkoku) wählt, erhält einen Sonderfreibetrag von bis zu 650.000 Yen (ca. 3.800 €) und steigert damit den Steuereffekt zusätzlich. Diese in Deutschland unbekannte Kategorie geht auf eine historische Reform des japanischen Steuersystems zurück: Gegenüber der einfacheren „weißen“ Steuererklärung (白色申告, shiroiro shinkoku) verlangt sie zwar eine doppelte Buchführung, doch der Unterschied beim Freibetrag ist erheblich. Für die blaue Steuererklärung müssen eine Gewerbeanmeldung (事業届, jigyō todoke) sowie ein Antrag auf Genehmigung der blauen Steuererklärung zur Einkommensteuer eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1. Ab welchem Jahreseinkommen sollte man aus Steuergründen in eine Eigentumswohnung investieren?

Als Richtwert gilt ein Arbeitseinkommen ab 9 Mio. Yen (ca. 53.000 €). Oberhalb dieser Schwelle steigt der Einkommensteuersatz, und der Effekt der Verlustverrechnung wird größer.

F2. Warum sind gebrauchte oder alte Wohnungen steuerlich vorteilhafter als Neubauten?

Neubauten haben hohe Anschaffungskosten und eine lange gesetzliche Nutzungsdauer, sodass die jährliche Abschreibung gering ausfällt. Ältere Holzhäuser haben dagegen eine kurze Nutzungsdauer (Holzbau 22 Jahre) und einen niedrigen Kaufpreis, wodurch sich pro Jahr höhere Abschreibungsbeträge ansetzen lassen. Für deutsche Anleger ist das kontraintuitiv, da hier die AfA-Sätze für Bestandsimmobilien meist niedriger sind als der Steuervorteil, den japanische Holzhäuser nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer bieten.

F3. Erhöht sich die Steuer beim Verkauf, wenn man zuvor über die Verlustverrechnung gespart hat?

Ja. Sinken durch die Abschreibung die buchhalterischen Anschaffungskosten, steigt beim Verkauf der Veräußerungsgewinn und damit die Veräußerungssteuer. Bei kurzer Haltedauer (bis 5 Jahre) beträgt der Satz 39 %, bei langer Haltedauer (über 5 Jahre) 20 % – die Festlegung der Haltedauer im Rahmen einer Exit-Strategie ist daher entscheidend. Dies unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Spekulationsfrist: Während in Deutschland ein Verkauf nach zehn Jahren Haltedauer vollständig steuerfrei ist, kennt Japan keine solche komplette Befreiung, sondern lediglich einen reduzierten Satz von 20 % nach fünf Jahren.

F4. Bis wann müssen die Formalitäten der blauen Steuererklärung erledigt sein?

Grundsätzlich muss der Antrag auf Genehmigung der blauen Steuererklärung bis zum 15. März des Jahres, für das die Erklärung gelten soll, beim Finanzamt (税務署, zeimusho) eingereicht werden (bei einer Neugründung innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit).

F5. Worauf sollte man achten, wenn einem eine steuerlich motivierte Immobilieninvestition verkauft wird?

Es gibt Anbieter, die den Steuereffekt betonen und dabei wenig rentable Objekte verkaufen. Wichtig ist, eine Zweitmeinung (Second Opinion) einzuholen und die Rentabilität des Objekts von einem unabhängigen Experten bewerten zu lassen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte