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Bad und WC in Japan trennen: Methoden, Kosten, Förderung

Ob sich Bad und WC in einer japanischen Wohnung nachträglich trennen lassen, entscheiden fast ausschließlich die Lage der Abwasserleitung und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Dieser Japan-Ratgeber erklärt den staatlich festgelegten Richtwert von 471.700 Yen (ca. 2.775 €) pro Quadratmeter für die Vergrößerung eines Bads, die Optionen von der reinen Sichtschutzlösung bis zum kompletten Umbau sowie die Förderprogramme und Steuervergünstigungen, die 2026 in Japan gelten.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 19 Min. Lesezeit

Wohnungen, in denen Badewanne, Waschbecken und WC in einem einzigen Raum untergebracht sind – in Japan als 3-in-1-Einheit oder santen yunitto (3点ユニット) bezeichnet – sind eine bauliche Besonderheit, die es in dieser Form auf dem europäischen Wohnungsmarkt praktisch nicht gibt. Die 3-in-1-Einheit, meist eine werkseitig vorgefertigte Bad-Fertigkabine (Unit Bath), wurde ab den 1960er-Jahren zum Standard im japanischen Massenwohnungsbau, weil sie sich in kompakten Grundrissen schnell und wasserdicht montieren ließ – ein Kompromiss aus Bauzeit und Wohnfläche, den westliche Bauordnungen mit ihren strikteren Trennungspflichten für Sanitärräume so nicht kennen. Ob sich Bad und WC trennen oder zumindest durch eine Sichtschutzlösung entkoppeln lassen, ist eine der häufigsten Fragen, die wir bei INA & Associates von drei Gruppen hören: von Käufern, die eine gebrauchte Eigentumswohnung (manshon, マンション) erwerben wollen, von Bewohnern, die ihre aktuelle Wohnung umbauen möchten, und von Vermietern, die die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mietobjekte steigern wollen. Die kurze Antwort vorweg: Ob eine Trennung möglich ist, hängt fast ausschließlich von zwei Faktoren ab – ob sich die Abwasserleitung des WCs an eine neue Position verlegen lässt, und ob die Eigentümergemeinschaft (kanri kumiai, 管理組合) der baulichen Veränderung zustimmt. Was die Kosten betrifft, legt der japanische Staat per Bekanntmachung (kokuji, 告示) für jede Baumaßnahme einen standardisierten Einheitspreis fest – die Vergrößerung der Badezimmerfläche etwa mit 471.700 Yen (ca. 2.775 €, Kurs vom 2026-08: 1 EUR ≈ 170 JPY) pro Quadratmeter. Dieser Artikel ordnet die drei Methoden zur Trennung einer 3-in-1-Einheit, die offizielle Preistabelle, die Prüfschritte für Grundrissänderungen in einer Eigentümergemeinschaft, die 2026 verfügbaren Förderprogramme und Steuervergünstigungen sowie die Investitionsrechnung für Vermieter ausschließlich anhand von Primärquellen ein.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Es gibt drei Methoden, Bad und WC zu trennen: die vollständige Trennung, den Einbau einer neuen Trennwand oder Schiebetür sowie eine einfache, arbeitsfreie Sichtschutzlösung ohne Bauarbeiten. Welche Option realistisch infrage kommt, entscheiden fast ausschließlich der Verlauf der Abwasserleitung und das Regelwerk der Eigentümergemeinschaft.
  • Ausgangspunkt der Kostenkalkulation ist nicht eine grobe Marktspanne, sondern der standardisierte Kostenwert, den die Bekanntmachung Nr. 384 des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT, Kokudo Kōtsūshō, 国土交通省) aus dem Jahr Heisei 21 (2009) festlegt. Die Vergrößerung der Badezimmerfläche ist mit 471.700 Yen (ca. 2.775 €) pro Quadratmeter angesetzt, die des WCs mit 260.600 Yen (ca. 1.533 €) pro Quadratmeter.
  • Damit eine Vergrößerung des Badezimmers offiziell anerkannt wird, muss die Fläche nach dem Umbau in der Regel mindestens 1,8 m² betragen und die lichte Breite der kürzeren Seite mindestens 1.200 mm.
  • Im Förderprogramm Mirai Eco Jūtaku 2026 (みらいエコ住宅2026事業, „Zukunfts-Ökohaus-Programm 2026") gelten WC, Bad und Waschraum baurechtlich nicht als „Aufenthaltsraum" (kyoshitsu, 居室) und können daher nicht als sogenannter Trigger Room für die verpflichtenden Fördermaßnahmen dienen. Wird ausschließlich der Sanitärbereich saniert, beträgt der Förderbetrag 0 Yen.
  • Die tatsächlich am häufigsten sanierten Bereiche sind WC (50,2 %) und Bad/Waschraum (49,4 %); bei Eigentumswohnungen erreicht das WC sogar 65,0 %. Umbauten mit Grundrissänderung machen dagegen nur 4,5 % aller Renovierungen aus.

Drei Methoden, eine gemeinsame Bad-WC-Wohnung zu trennen | Zuerst klären, welche Option für Sie infrage kommt

Es gibt grundsätzlich drei Wege, eine kombinierte Bad-WC-Situation aufzulösen. Umfang der Bauarbeiten, erforderliche Genehmigungen und die Frage, ob bei einem Mietverhältnis eine Rückbaupflicht (genjō kaifuku, 原状回復, wörtlich „Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands") entsteht, unterscheiden sich zwischen den drei Methoden grundlegend. Anders als in Deutschland, wo Mieter bauliche Veränderungen meist ohnehin nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen dürfen und die Rückbaupflicht bei Auszug die Regel ist, kennt der japanische Wohnungsmarkt mit der reinen Sichtschutzlösung (Methode C) eine dritte, genehmigungsfreie Zwischenstufe, die in deutschen Mietverhältnissen keine echte Entsprechung hat. Bevor Sie sich ein Angebot einholen, sollten Sie zunächst klären, welche der drei Methoden für Ihr Objekt überhaupt realistisch ist.

Unit-Bad-Serien BW, BLW und BLCW für Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen, inklusive Varianten mit Waschbecken und WC
Unit-Bad-Serien BW, BLW und BLCW für Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen. BLW verfügt über ein Waschbecken, BLCW über Waschbecken und WC – unten rechts im Bild die sogenannte 3-in-1-Einheit, die Badewanne, Waschbecken und Toilette in einem Raum vereint (Quelle: LIXIL, „Unit-Badezimmer für Mehrfamilienhäuser" (集合住宅用ユニットバスルーム))

Methode A: Die 3-in-1-Einheit entfernen und Bad sowie WC vollständig trennen

Dies ist die radikalste, aber auch die am stärksten eingeschränkte Lösung. Die bestehende Einheit wird komplett zurückgebaut, Bad und WC werden als zwei separate Räume neu errichtet. Weil das WC dabei an eine andere Position wandert, muss die Abwasserleitung der Toilette bis zum neuen Standort neu verlegt werden.

Der limitierende Faktor ist dabei das Gefälle der Abwasserleitung. Da Abwasser im freien Gefälle abfließen muss, lässt sich die Toilette nur innerhalb der Distanz verschieben, über die ein ausreichendes Gefälle nach unten erreichbar bleibt. Fehlt unter dem Boden der nötige Hohlraum für die Leitungsführung, lässt sich das WC gar nicht erst verschieben. Bei einer Eigentumswohnung (bunjō manshon, 分譲マンション) gilt dieser Umbau als Grundrissänderung, für die – wie im weiteren Verlauf erläutert – grundsätzlich die Zustimmung des Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft (rijichō, 理事長) erforderlich ist. Anders als bei einer freistehenden deutschen Eigentumswohnung, wo bauliche Eingriffe primär eine Frage des eigenen Bauordnungsrechts sind, entscheidet in einer japanischen Eigentümergemeinschaft zusätzlich ein internes Genehmigungsverfahren über die Zulässigkeit.

Methode B: Eine neue Trennwand oder Schiebetür zwischen Waschraum und WC einziehen

Bei dieser Methode bleibt die Position der Toilette unverändert – gelöst wird nur die gleichzeitige Sicht- und Nutzungsüberschneidung. Nur der Bereich um die Badewanne wird aus der 3-in-1-Einheit herausgelöst und eigenständig gemacht; zwischen Waschbecken und WC oder am Eingang zum Bad wird eine Wand mit Tür eingezogen. Da der Abwasserweg unverändert bleibt, ist diese Methode für deutlich mehr Objekte umsetzbar als Methode A.

Für die meisten Anfragen nach einer Trennung zwischen Waschraum und WC reicht Methode B bereits aus. Wählt man statt einer Drehtür eine Schiebetür, beansprucht der Türschwenk auch in einem engen Raum keinen zusätzlichen Platz. Der Austausch einer Drehtür gegen eine Schiebe- oder Falttür gehört, wie im nächsten Abschnitt gezeigt, zu den nach der staatlichen Bekanntmachung förderfähigen Standardmaßnahmen.

Methode C: Ohne Bauarbeiten mit Vorhang oder Trennwand abtrennen

Für Mieter, die eine Rückbaupflicht vermeiden möchten, oder für frisch gebackene Eigentümer, die ihr Budget zunächst noch nicht festlegen wollen, ist dies die pragmatische Option. Eine Klemmstange mit Vorhang oder eine freistehende Trennwand lässt sich beim Auszug rückstandslos wieder entfernen.

Förderrechtlich gibt es dabei jedoch eine wichtige Einschränkung. Die Bekanntmachung zur barrierefreien Sanierung stellt ausdrücklich klar, dass ohne Bauarbeiten montierte Haltegriffe oder lose aufgestellte Rampen und Schwellenausgleichsplatten nicht förderfähig sind. Dieselbe Logik gilt für die Wohnraumanpassung der Pflegeversicherung und für das Programm Mirai Eco Jūtaku 2026: Eine Abtrennung ohne Bauarbeiten wird von keinem der drei in diesem Artikel behandelten Förder- oder Steuerprogramme berücksichtigt. Betrachten Sie diese Lösung daher ausschließlich als selbstfinanzierte Komfortverbesserung.

Vergleichstabelle: Die drei Methoden im Überblick – Abwasserweg, Genehmigung, Rückbaupflicht und Eignung

KriteriumA – Vollständige TrennungB – Neue Trennwand/SchiebetürC – Sichtschutz ohne Bauarbeiten
Was wird gemachtDie 3-in-1-Einheit wird zurückgebaut, Bad und WC werden als getrennte Räume neu errichtetDer Bereich um die Badewanne wird eigenständig gemacht, zwischen Waschbecken und WC wird eine Wand mit Schiebetür eingezogenSichtschutz durch Vorhang, Klemmstange oder freistehende Trennwand
Änderung des AbwasserwegsErforderlich (Abwasserleitung des WCs muss neu verlegt werden)Grundsätzlich nicht erforderlichNicht erforderlich
Zustimmung des Vorsitzenden bei EigentumswohnungenErforderlich (gilt als Grundrissänderung, Einbau einer Bad-Einheit und Austausch von Anschlussleitungen)Erforderlich, sofern Ver-/Entsorgungsleitungen oder die Tragstruktur betroffen sindNicht erforderlich
Rückbaupflicht bei MietverhältnissenOhne Zustimmung des Vermieters nicht durchführbarZustimmung des Vermieters vorausgesetzt; Regelung zum Auszug im Mietvertrag prüfenEntfällt (kann beim Auszug rückstandslos entfernt werden)
Förderfähig / steuerlich begünstigtMöglich, sofern Voraussetzungen erfüllt sindMöglich (z. B. Austausch gegen Schiebetür)Nicht förderfähig (da keine Bauarbeiten)
Geeignet fürEigentumswohnungen mit Leitungsspielraum unter dem Boden und langfristiger NutzungsabsichtFälle, in denen die Abwasserleitung nicht versetzt werden kann, aber die Nutzbarkeit verbessert werden sollMietwohnungen, kurzfristiger Aufenthalt, aufgeschobene Budgetentscheidung

Objekte, bei denen Methode A gar nicht umsetzbar ist, sind keine Seltenheit. Aus unserer praktischen Erfahrung führt der Weg in den meisten Fällen ohnehin zu dem Schluss, dass Methode B völlig ausreicht. Lesen Sie ergänzend auch unseren Ratgeber zu Kosten, Typen, Materialien und Größennormen von Unit-Bad-Renovierungen.

Der staatlich festgelegte „Standardkostenwert": Die Einheitspreise für die Vergrößerung von Bad und WC

Wer im Internet nach Kosten für eine Sanitärrenovierung sucht, findet vor allem Preisspannen ohne erkennbare Quelle. Offiziell jedoch ist für jede Baumaßnahme ein fester Einheitspreis definiert: der sogenannte „Standardkostenwert" (hyōjunteki na kōji hiyō sōtōgaku, 標準的な工事費用相当額) aus der Bekanntmachung Nr. 384 des MLIT aus dem Jahr Heisei 21 (2009). Dieser Wert wurde vom Staat festgelegt, um die Einkommensteuerermäßigung für barrierefreie Sanierungen zu berechnen, und ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Angebotspreis eines Handwerksbetriebs. Als objektiver Maßstab, um den Umfang einer Baumaßnahme zu vergleichen, ist er dennoch der verlässlichste verfügbare Wert – vergleichbar mit den Kostenkennwerten, die deutsche Förderprogramme wie die KfW für Musterberechnungen heranziehen, nur dass der japanische Wert direkt in Yen pro Bauteil festgeschrieben ist, statt als Prozentsatz der tatsächlichen Investitionssumme.

Einheitspreise für die Vergrößerung von Bad und WC – und die Maßvorgaben, die dafür erfüllt sein müssen

Die Vergrößerung der Badezimmerfläche ist mit 471.700 Yen (ca. 2.775 €) pro Quadratmeter angesetzt, die Vergrößerung der WC-Fläche mit 260.600 Yen (ca. 1.533 €) pro Quadratmeter. Genau diese beiden Positionen greifen, wenn eine 3-in-1-Einheit getrennt und das Bad vergrößert oder das WC verselbstständigt und vergrößert wird.

Entscheidend ist: Eine bloße Vergrößerung reicht nicht automatisch aus, um als förderfähig anerkannt zu werden. Nach den Unterlagen des MLIT muss die Fläche des Badezimmers nach dem Umbau in der Regel mindestens 1,8 m² betragen und die lichte Breite der kürzeren Seite mindestens 1.200 mm; beim WC muss die lichte Länge der längeren Seite nach dem Umbau in der Regel mindestens 1.300 mm betragen, oder der Abstand zwischen Toilette und Wand vorne beziehungsweise seitlich muss mindestens rund 500 mm betragen. Auch die Verlegung des Badezimmerstandorts, die damit verbundene Verlegung der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie die Einrichtung eines provisorischen Badezimmers zählen als Teil derselben Baumaßnahme.

Preisliste: Austausch der Toilette, Haltegriffe, Schwellenausgleich und Türaustausch

BaumaßnahmePreis pro EinheitEinheit
Vergrößerung der Badezimmerfläche471.700 Yen (ca. 2.775 €)Baufläche (m²)
Austausch der Badewanne gegen ein Modell mit niedrigerem Einstieg529.100 Yen (ca. 3.112 €)Stück
Einbau einer fest montierten Umsteigehilfe/Trittstufe27.700 Yen (ca. 163 €)Stück
Einbau/Austausch von Armaturen zur Erleichterung der Körperpflege56.900 Yen (ca. 335 €)Stück
Vergrößerung der WC-Fläche260.600 Yen (ca. 1.533 €)Baufläche (m²)
Austausch der Toilette gegen ein Sitz-WC359.700 Yen (ca. 2.116 €)Stück
Erhöhung der Sitzhöhe eines Sitz-WCs298.900 Yen (ca. 1.758 €)Stück
Verbreiterung der Türöffnung189.200 Yen (ca. 1.113 €)Stück
Verbreiterung des Flurs166.100 Yen (ca. 977 €)Baufläche (m²)
Montage eines Haltegriffs (Länge ab 150 cm)19.600 Yen (ca. 115 €)Länge (m)
Montage eines Haltegriffs (Länge unter 150 cm)32.800 Yen (ca. 193 €)Stück
Beseitigung/Reduzierung der Schwelle am Badezimmereingang96.000 Yen (ca. 565 €)Baufläche (m²)
Beseitigung/Reduzierung der Schwelle an Haus-/Hintereingang43.900 Yen (ca. 258 €)Stück
Beseitigung sonstiger Schwellen35.100 Yen (ca. 206 €)Baufläche (m²)
Austausch einer Drehtür gegen Schiebe-/Falttür149.700 Yen (ca. 881 €)Stück
Austausch des Türknaufs einer Drehtür gegen einen Hebelgriff13.800 Yen (ca. 81 €)Stück
Austausch des Bodenbelags gegen rutschfestes Material19.800 Yen (ca. 116 €)Baufläche (m²)

Quelle: Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT, 国土交通省), „Sonderermäßigung der Einkommensteuer bei barrierefreier Sanierung" (Bekanntmachung Nr. 384 des MLIT, Heisei 21/2009)

Dieser Einheitspreis ist kein tatsächlicher Angebotspreis | Worauf beim Abgleich mit einem Kostenvoranschlag zu achten ist

Das MLIT stellt zum Standardkostenwert ausdrücklich klar: Es handelt sich um einen Betrag auf Basis des in der Bekanntmachung festgelegten Einheitspreises, nicht um die tatsächlich angefallenen Kosten. Da die Höhe der Steuerermäßigung anhand dieses Einheitspreises berechnet wird, hat es keinen Einfluss auf die Berechnung des Abzugs, ob der tatsächlich gezahlte Betrag darüber oder darunter liegt.

Trotzdem ist diese Tabelle beim Lesen eines Kostenvoranschlags hilfreich. Taucht in einem Angebot nur die Position „WC-Austausch komplett" auf, lässt sich mit dem Wissen, dass der Austausch gegen ein Sitz-WC nach der Bekanntmachung mit 359.700 Yen (ca. 2.116 €) angesetzt ist, gezielt nachfragen, ob diese Position auch den Bodenbelag oder die Verlegung der Ver-/Entsorgungsleitungen umfasst. Bevor man über hohe oder niedrige Preise diskutiert, sollte man zunächst den Leistungsumfang angleichen – das ist beim Vergleich mehrerer Angebote der wirksamste Schritt.

Rechenbeispiel: Standardkostenwert bei Trennung einer 3-in-1-Einheit und die resultierende Steuerrückerstattung

Eine reine Preisliste lässt sich nicht ohne Weiteres auf den eigenen Fall übertragen. Im Folgenden wird die Berechnung für den konkreten Fall durchgespielt, dass eine 3-in-1-Einheit getrennt, das Bad vergrößert und die Toilette ausgetauscht wird.

Fallbeispiel: 0,6 m² größeres Bad + Schwellenausgleich am Eingang + 2 m Haltegriff + WC-Austausch = 854.720 Yen

BaumaßnahmeMengeEinheitspreisStandardkostenwert
Vergrößerung der Badezimmerfläche0,6 m²471.700 Yen/m² (ca. 2.775 €)283.020 Yen (ca. 1.665 €)
Beseitigung der Schwelle am Badezimmereingang1,8 m²96.000 Yen/m² (ca. 565 €)172.800 Yen (ca. 1.016 €)
Montage eines Haltegriffs (ab 150 cm)2 m19.600 Yen/m (ca. 115 €)39.200 Yen (ca. 231 €)
Austausch der Toilette gegen ein Sitz-WC1 Stück359.700 Yen/Stück (ca. 2.116 €)359.700 Yen (ca. 2.116 €)
Summe--854.720 Yen (ca. 5.028 €)

Diese 854.720 Yen (ca. 5.028 €) sind nicht der Betrag, den man an einen Handwerksbetrieb zahlt, sondern der nach dem System berechnete „Standardwert", der sich aus Einheitspreis mal Menge ergibt. Die tatsächliche Rechnungssumme schwankt je nach Abbruchkosten, Entsorgungskosten, Schutzmaßnahmen und der Bereitstellung einer provisorischen Toilette nach oben oder unten.

10 % Steuerabzug ergeben 85.472 Yen | Die Voraussetzungen: über 500.000 Yen, Obergrenze 2 Mio. Yen, Berechtigtenkreis

Bei der Sonderermäßigung der Einkommensteuer für barrierefreie Sanierung werden 10 % des Standardkostenwerts – begrenzt auf einen Anteil von bis zu 2 Millionen Yen (ca. 11.765 €) – von der Einkommensteuer abgezogen. Im obigen Beispiel liegen die 854.720 Yen (ca. 5.028 €) innerhalb dieser 2-Millionen-Yen-Grenze, sodass sich mit 10 % ein Abzug von 85.472 Yen (ca. 503 €) ergibt. Der tatsächliche Abzugsbetrag wird bei der Steuererklärung gemäß dem amtlichen Berechnungsformular gerundet.

Dieses Programm steht jedoch nicht jedem offen. Nach den Unterlagen des MLIT gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die antragstellende Person muss mindestens 50 Jahre alt sein, eine Pflege- oder Unterstützungsbedürftigkeit anerkannt bekommen haben, eine Behinderung haben, oder mit einem entsprechenden Angehörigen beziehungsweise einem Angehörigen ab 65 Jahren zusammenleben.
  • Die Person muss das Gebäude selbst besitzen und es überwiegend selbst bewohnen.
  • Der Standardkostenwert abzüglich erhaltener Förderungen muss 500.000 Yen (ca. 2.941 €) übersteigen.
  • Die im Grundbuch eingetragene Wohnfläche muss über 40 m² liegen (bei einem Gesamteinkommen über 10 Millionen Yen, ca. 58.824 €, mindestens 50 m²).
  • Das Gesamteinkommen darf 20 Millionen Yen (ca. 117.647 €) nicht übersteigen.
  • Die Sanierung muss durchgeführt und die Wohnung bis spätestens 31. Dezember 2028 (Reiwa 10) bezogen worden sein.

Diese Ermäßigung wurde durch die Steuerreform des Fiskaljahres Reiwa 8 (2026) um drei Jahre verlängert; sie gilt vom 1. Januar 2026 (Reiwa 8) bis zum 31. Dezember 2028 (Reiwa 10). Für die Steuererklärung ist eine Umbaubescheinigung (zōkaichiku-tō kōji shōmeisho, 増改築等工事証明書) erforderlich, die von einem zugelassenen Architekten (kenchikushi, 建築士) oder einer vergleichbaren Stelle ausgestellt wird. Anders als bei der deutschen KfW-Förderung, bei der die Bestätigung meist durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgt, ist es hier ein Architekt, der die Umbaubescheinigung ausstellt. Es empfiehlt sich daher, bereits beim Abschluss des Bauvertrags mit dem Handwerksbetrieb zu klären, ob eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Kann man in einer japanischen Eigentumswohnung den Grundriss von Bad und WC ändern? | Vier Prüfschritte

Wer nach „Grundrissänderung Badezimmer" sucht, wohnt meist in einer Eigentumswohnung. Ob sich die Position von Bad oder WC in einer solchen Wohnung verschieben lässt, lässt sich anhand der folgenden vier Prüfschritte bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Handwerksbetrieb recht genau abschätzen. Zum Vergleich: In einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) genügt bei baulichen Veränderungen am Sondereigentum oft ein Beschluss der Eigentümerversammlung nach dem WEG-Gesetz; in Japan entscheidet dagegen primär der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft auf Basis eines schriftlichen Antrags, gestützt auf ein bundesweit einheitliches Muster-Regelwerk des Ministeriums.

Schritt 1: Artikel 17 der Muster-Verwaltungsordnung für Eigentumswohnungen und die Zustimmung des Vorsitzenden

Artikel 17 der Muster-Verwaltungsordnung für Eigentumswohnungen (manshon hyōjun kanri kiyaku, マンション標準管理規約) des MLIT (Fassung vom 17. Oktober 2025, Reiwa 7) bestimmt: Wer im Sondereigentum Reparaturen oder Umbauten durchführt, die „das Gemeinschaftseigentum oder anderes Sondereigentum beeinträchtigen könnten", muss vorab beim Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft (rijichō, 理事長) einen Antrag stellen und eine schriftliche oder elektronische Genehmigung einholen. Dem Antrag müssen Baupläne, ein Leistungsverzeichnis und ein Bauzeitenplan beigefügt werden; über Genehmigung oder Ablehnung entscheidet der Vorstand (riji-kai, 理事会) durch Beschluss.

Im offiziellen Kommentar zu dieser Ordnung werden als Beispiele für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen unter anderem das Verlegen von Parkettböden, der Einbau einer Bad-Fertigkabine, das Anbringen oder der Austausch von Anschlussleitungen (edakan, 枝管) sowie Grundrissänderungen genannt. Eine Trennung der 3-in-1-Einheit erfüllt praktisch alle diese Kriterien gleichzeitig.

Der Kommentar stellt zu Beginn klar, dass Wohnungseigentümer gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum (Kubun Shoyū-hō, 区分所有法) keine Anbauten am Sondereigentum vornehmen oder die tragende Struktur des Gebäudes beeinträchtigen dürfen. Ein Durchbruch der Bodenplatte für neue Leitungen scheidet damit von vornherein aus. Details zum Ablauf eines solchen Antrags finden Sie auch in unserem Ratgeber zu Rolle und Wahl des Vorstands einer Eigentümergemeinschaft.

Schritt 2: Abwassergefälle und die Lage des Leitungsschachts (Pipe Space, PS)

Anlage 2 der Muster-Verwaltungsordnung, „Grundsätze für Einschränkungen bei Baumaßnahmen durch Wohnungseigentümer", listet konkret auf, unter welchen Bedingungen der Vorstand Baumaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen genehmigt (einschließlich Badezimmerumbauten mit Leitungsänderung). Diese Liste fungiert faktisch als Checkliste dafür, ob sich der Sanitärbereich in einer Eigentumswohnung überhaupt verschieben lässt.

  • Vorhandensein einer Reinigungsöffnung für die Hochdruckspülung; Prüfung, ob Krümmungen der Abwasserleitung hochdruckspülgeeignet sind
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abwassergefälles
  • Prüfung geeigneter Schallschutzmaßnahmen an den Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Bei Änderung des Anschlusspunkts zwischen Leitung und gemeinschaftlichem Steigstrang: Prüfung etwaiger Eingriffe am Steigstrang

Von diesen vier Punkten lassen sich das Abwassergefälle und die Lage des gemeinschaftlichen Steigstrangs bereits anhand der Baupläne grob abschätzen. Der gemeinschaftliche Steigstrang verläuft im Leitungsschacht (Pipe Space, PS, パイプスペース), zu dem hin Toiletten- und Badabwasser im Gefälle abfließen. Je weiter die Toilette vom PS entfernt platziert werden soll, desto stärker muss der Boden angehoben werden, um das nötige Gefälle zu erreichen – auf Kosten der Deckenhöhe.

Schritt 3: Hohlraum unter der Bodenplatte – Doppelboden versus direkt verlegter Boden

Ob überhaupt Spielraum für ein Gefälle besteht, hängt davon ab, wie viel Zwischenraum zwischen Bodenplatte und Bodenbelag vorhanden ist. Bei einem Doppelboden (nijū-yuka, 二重床) gibt es einen Hohlraum, durch den sich Leitungen führen lassen; bei direkt auf die Bodenplatte verlegtem Bodenbelag (jika-yuka, 直床) fehlt dieser Spielraum fast völlig. Ältere Wohnungen mit 3-in-1-Einheit haben tendenziell häufiger einen direkt verlegten Boden, wodurch sich die Toilette schwerer verschieben lässt. Wer vor dem Kauf steht, sollte sich vom Verkäufer oder von der Hausverwaltung die Ausführungspläne (Ver- und Entsorgungspläne) zeigen lassen und darin die Lage des PS sowie den Bodenaufbau prüfen – das ist der schnellste Weg zur Einschätzung. Liegen für ein Objekt keine solchen Pläne vor, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht beurteilen, ob Methode A überhaupt realistisch ist.

Schritt 4: Vergleichstabelle – Unit-Bad-Größennormen und ob sie die Maßvorgaben der Bekanntmachung erfüllen

Als Nächstes stellt sich die Frage: Welche Unit-Bad-Größe passt überhaupt? Bei den Unit-Badezimmern von LIXIL für Mehrfamilienhäuser ist die BZW-Serie für neu gebaute Eigentumswohnungen in den Größen 1116, 1216, 1317, 1416, 1418, 1616, 1618 und 1620 erhältlich, die BW-/BLW-/BLCW-Serie für Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen in den Größen 1014, 1115, 1116 und 1216. BLW verfügt über ein Waschbecken, BLCW über Waschbecken und WC – als Produkt entspricht die 3-in-1-Einheit dieser BLCW-Ausführung. Die Größenbezeichnung ist eine branchenübliche Kurzform für die ungefähren Innenmaße des Badezimmers (Beispiel: 1216 steht für etwa 1.200 mm × 1.600 mm). Da die tatsächlichen Maße je nach Hersteller und Serie variieren, dient die folgende Tabelle nur als Orientierung.

GrößenbezeichnungUngefähre InnenmaßeWichtigste Serien (LIXIL)Erfüllt die Maßvorgabe der Bekanntmachung (≥1,8 m², kürzere Seite ≥1.200 mm)?
1014ca. 1.000 × 1.400 mmMehrfamilienhaus/Miete BW/BLW/BLCWNicht erfüllt
1115ca. 1.100 × 1.500 mmMehrfamilienhaus/Miete BW/BLW/BLCWNicht erfüllt
1116ca. 1.100 × 1.600 mmMehrfamilienhaus/Miete sowie Eigentumswohnung BZWKürzere Seite reicht nicht, nicht erfüllt
1216ca. 1.200 × 1.600 mmMehrfamilienhaus/Miete sowie Eigentumswohnung BZWErfüllt
1317ca. 1.300 × 1.700 mmEigentumswohnung BZWErfüllt
1416ca. 1.400 × 1.600 mmEigentumswohnung BZWErfüllt
1418ca. 1.400 × 1.800 mmEigentumswohnung BZWErfüllt
1616/1618/1620ca. 1.600 × 1.600–2.000 mmEigentumswohnung BZWErfüllt

Ob sich eine typische 3-in-1-Einheit der Größe 1014, 1115 oder 1116 auf mindestens 1216 – die die Maßvorgabe der Bekanntmachung erfüllt – hochstufen lässt, ist der entscheidende Punkt für die Förderfähigkeit. In der Praxis kommt es tatsächlich vor, dass eine Sanierung wegen fehlender 100 mm an der kürzeren Seite von der Steuerermäßigung ausgeschlossen bleibt. Klären Sie bereits in der Planungsphase mit diesen Maßen, ob sich die Wandposition überhaupt verschieben lässt.

Vergleichstabelle: Die drei 2026 verfügbaren Förder- und Steuerprogramme – und warum eine reine Sanitärsanierung allein nicht ausreicht

Stand 2026 gibt es in Japan im Wesentlichen drei staatliche Förder- und Steuerprogramme, die für eine Sanitärrenovierung relevant sind. Ihr Charakter unterscheidet sich grundlegend, und auch die Kombinierbarkeit untereinander ist unterschiedlich geregelt.

Mirai Eco Jūtaku 2026 | Förderbeträge für hochisolierte Badewannen (48.000 Yen/Wohnung) und weitere Sanitärmaßnahmen

Förderfähig sind Wohnungen, die spätestens am 31. Dezember 2016 (Heisei 28) fertiggestellt wurden. Der Baubeginn muss zwischen dem 28. November 2025 und spätestens dem 31. Dezember 2026 liegen; der Förderantrag ist bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen, die Reservierung bis spätestens 16. November 2026. Der maximale Förderbetrag liegt bei Wohnungen, die vor 1991 (Heisei 3) errichtet wurden, bei bis zu 1.000.000 Yen (ca. 5.882 €) pro Wohneinheit, bei Wohnungen aus den Jahren 1992 bis 2016 (Heisei 4–28) bei bis zu 800.000 Yen (ca. 4.706 €) pro Wohneinheit.

Für Vermieter ist bemerkenswert, dass auch Privatpersonen und Unternehmen, die eine Wohnung besitzen und vermieten, zum förderberechtigten Personenkreis zählen. Die sanitärbezogenen Förderbeträge im Einzelnen:

FördermenüFörderfähige MaßnahmeFörderbetrag
Einbau von Öko-HaustechnikHochisolierte Badewanne48.000 Yen/Wohnung (ca. 282 €)
Einbau von Öko-HaustechnikWassersparende Toilette (mit Reinigungskomfort-Funktion)34.500 Yen/Stück (ca. 203 €)
Einbau von Öko-HaustechnikWassersparende Toilette (sonstige)31.500 Yen/Stück (ca. 185 €)
Einbau von Öko-HaustechnikWassersparende Armatur9.000 Yen/Stück (ca. 53 €)
Familienfreundlicher UmbauBad-Trockner27.600 Yen/Wohnung (ca. 162 €)
Familienfreundlicher UmbauUmbau zur offenen Küche mit Küchenaustausch106.800 Yen/Wohnung (ca. 628 €)
Barrierefreier UmbauEinbau von Haltegriffen7.200 Yen/Wohnung (ca. 42 €)
Barrierefreier UmbauSchwellenbeseitigung8.400 Yen/Wohnung (ca. 49 €)
Barrierefreier UmbauVerbreiterung von Fluren usw.33.600 Yen/Wohnung (ca. 198 €)

Die übersehene Falle: WC, Bad und Waschraum gelten nicht als „Aufenthaltsraum" und können nicht als Trigger Room dienen

Dies ist der Punkt, der bei diesem Programm am häufigsten missverstanden wird. Um eine Förderung im Rahmen von Mirai Eco Jūtaku 2026 zu erhalten, muss die sogenannte „verpflichtende Maßnahme" (yōkenka kōji, 要件化工事) in genau einem Aufenthaltsraum (kyoshitsu, 居室) mit einer Außenwandöffnung durchgeführt werden. Dieser Raum wird als Trigger Room bezeichnet. Die offizielle Website des Programms stellt dazu ausdrücklich klar: „Konkret sind damit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche und Arbeitszimmer gemeint. WC, Bad, Waschraum, Flur, Abstellraum, Lagerraum, Eingangshalle und Garage gelten nicht als Aufenthaltsraum." Für einen deutschen Leser mag das überraschen: Anders als bei der deutschen KfW-Förderung, bei der energetische Einzelmaßnahmen im Sanitärbereich – etwa eine effizientere Warmwasserbereitung – für sich genommen förderfähig sein können, verlangt das japanische Programm zwingend die gleichzeitige Sanierung eines Wohnraums.

Mirai Eco Jūtaku 2026: Kombinationstabelle der verpflichtenden Maßnahmen, Pflichtstandard, Bauort und Sanierungsmethode im Trigger Room
Kombination der „verpflichtenden Maßnahmen" im Programm Mirai Eco Jūtaku 2026 (Pflichtstandard). Als Bauort ist „ein Aufenthaltsraum (Trigger Room) im geförderten Wohngebäude" festgelegt (Quelle: MLIT, Mirai Eco Jūtaku 2026, „Details der Förderanforderungen [Renovierung]" (対象要件の詳細【リフォーム】))

Das bedeutet: Wird ausschließlich Bad und WC saniert, beträgt der Förderbetrag 0 Yen. Erst wenn zusätzlich die Fenster von Wohnzimmer oder Schlafzimmer wärmegedämmt werden – gegebenenfalls zusammen mit einer Dämmung der Gebäudehülle oder dem Einbau eines hocheffizienten Warmwasserbereiters oder einer hocheffizienten Klimaanlage – zählt auch die Sanitärmaßnahme als förderfähige Baumaßnahme. Bereits in der Planungsphase einer Sanitärsanierung muss also entschieden werden, ob gleichzeitig die Fenster erneuert werden. Wird diese Reihenfolge vertauscht, entgeht einem die Förderung vollständig. Einen Überblick über das gesamte Programm finden Sie auch in unserem Ratgeber zu Förderprogrammen für Wohnungsrenovierungen.

Wohnraumanpassung der Pflegeversicherung | Rahmen von 200.000 Yen, Förderobergrenze 180.000 Yen, sechs förderfähige Maßnahmenarten

Haushalte mit einer Person, die als pflege- oder unterstützungsbedürftig anerkannt ist, können die Wohnraumanpassung der Pflegeversicherung (kaigo hoken no jūtaku kaishū, 介護保険の住宅改修) in Anspruch nehmen. Nach Unterlagen des Gesundheitsministeriums (Kōsei Rōdō-shō, 厚生労働省) beträgt der Förderrahmen 200.000 Yen (ca. 1.176 €); erstattet werden 90 % der tatsächlichen Umbaukosten im Nachhinein, mit einer Förderobergrenze von 180.000 Yen (ca. 1.059 €). Der Betrag ist unabhängig von der Pflegestufe pauschal festgelegt; steigt die Pflegebedürftigkeit um drei Stufen oder erfolgt ein Umzug, wird der 200.000-Yen-Rahmen erneut gewährt. Ein deutscher Vergleich: Die deutsche Pflegeversicherung gewährt nach § 40 SGB XI für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 € je Maßnahme – strukturell ähnlich als fixer, wiederholbarer Zuschuss, aber in absoluten Zahlen erheblich höher als der japanische Rahmen.

Förderfähig sind ausschließlich die folgenden sechs Maßnahmenarten:

  1. Einbau von Haltegriffen
  2. Beseitigung von Schwellen
  3. Austausch des Boden- oder Flurbelags zur Rutschverhinderung und Erleichterung der Fortbewegung
  4. Austausch von Türen gegen Schiebetüren o. Ä.
  5. Austausch der Toilette gegen ein westliches Sitz-WC o. Ä.
  6. Mit den vorgenannten Maßnahmen zusammenhängende, notwendige Umbauten

Eine Vergrößerung des Badezimmers selbst gehört nicht zu diesen sechs Kategorien – es geht ausschließlich um Maßnahmen, die die Fortbewegung erleichtern. Vor Beginn der Arbeiten ist grundsätzlich eine Vorabantragstellung beim Versicherungsträger erforderlich: Man muss sich mit einer Pflegefachkraft abstimmen und eine Begründung für die Notwendigkeit der Wohnraumanpassung, einen Kostenvoranschlag sowie eine Darstellung des geplanten Endzustands einreichen. Wird die Förderung für ein Mietobjekt beantragt, gehört zu den einzureichenden Unterlagen auch eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Vermieter, die von Mietern auf Haltegriffe angesprochen werden, tun gut daran, diese Zustimmungspflicht zu kennen – das beschleunigt das Gespräch erheblich.

Rechenbeispiel: Eigenanteil bei voller Ausschöpfung des 200.000-Yen-Rahmens der Pflegeversicherung

EigenanteilsquoteBaukostenErstattungsbetragEigenanteil
10 %200.000 Yen (ca. 1.176 €)180.000 Yen (ca. 1.059 €)20.000 Yen (ca. 118 €)
20 %200.000 Yen (ca. 1.176 €)160.000 Yen (ca. 941 €)40.000 Yen (ca. 235 €)
30 %200.000 Yen (ca. 1.176 €)140.000 Yen (ca. 824 €)60.000 Yen (ca. 353 €)

Die Unterlagen des Gesundheitsministeriums zeigen den Fall mit 10 % Eigenanteil (90 % Erstattung, Obergrenze 180.000 Yen, ca. 1.059 €). Die Spalten für 20 % und 30 % sind Referenzwerte, die entsprechend der jeweiligen Eigenanteilsquote berechnet wurden. Die eigene Eigenanteilsquote lässt sich anhand des Pflegeversicherungs-Eigenanteilsausweises ermitteln; für die konkrete Handhabung der Erstattung ist die zuständige Gemeinde als Versicherungsträger zu kontaktieren.

Einkommensteuerabzug und Grundsteuerermäßigung um ein Drittel bei barrierefreier Sanierung | Vergleich der drei Programme

Bei der Grundsteuer (kotei shisan-zei, 固定資産税) gibt es eine Regelung, wonach bei bestimmten barrierefreien Sanierungen die Grundsteuer des Folgejahres um ein Drittel reduziert wird. Voraussetzungen sind unter anderem: Das Gebäude muss seit mindestens zehn Jahren bestehen, die im Grundbuch eingetragene Wohnfläche muss zwischen 40 m² und 240 m² liegen, die Gesamtbaukosten müssen 500.000 Yen (ca. 2.941 €) inklusive Steuer übersteigen – und, entscheidend für Vermieter: Es darf sich nicht um eine vermietete Wohnung handeln. Der Anwendungszeitraum dieser grundsteuerlichen Förderung im Rahmen der Renovierungsförderungssteuer wurde bis zum 31. März 2031 (Reiwa 13) verlängert, beginnend ab dem 1. April 2026 (Reiwa 8).

KriteriumMirai Eco Jūtaku 2026Wohnraumanpassung der PflegeversicherungSteuerermäßigung bei barrierefreier Sanierung
Obergrenzebis zu 1.000.000 Yen/Wohnung (ca. 5.882 €, Gebäude vor 1991) / bis zu 800.000 Yen/Wohnung (ca. 4.706 €, 1992–2016)Förderrahmen 200.000 Yen (ca. 1.176 €), Erstattungsobergrenze 180.000 Yen (ca. 1.059 €)Einkommensteuer: 10 % Abzug auf bis zu 2.000.000 Yen (ca. 11.765 €) Standardkostenwert / Grundsteuer: Ermäßigung um ein Drittel im Folgejahr
Wichtigste Voraussetzungen für BerechtigteEigentümer der Wohnung (auch vermietende Privatpersonen/Unternehmen, Mieter, Eigentümergemeinschaften zulässig)Personen mit anerkannter Pflege- oder UnterstützungsbedürftigkeitEinkommensteuer: ab 50 Jahre / Pflege- oder Unterstützungsbedürftige / Menschen mit Behinderung / mit entsprechenden Angehörigen zusammenlebende Personen u. a.
Allein für Sanitärmaßnahmen nutzbar?Nicht möglich (setzt eine Trigger-Room-Maßnahme in einem Aufenthaltsraum voraus)Möglich (im Rahmen der sechs förderfähigen Maßnahmenarten)Möglich (sofern der Standardkostenwert 500.000 Yen, ca. 2.941 €, übersteigt)
Bei Mietobjekten nutzbar?MöglichZustimmung des Eigentümers erforderlichDie Grundsteuerermäßigung ist bei vermieteten Wohnungen ausgeschlossen
FristBaubeginn und Förderantrag jeweils bis 31. Dezember 2026Keine Befristung (Rahmen wird bei drei Pflegestufen höher oder Umzug neu gewährt)Einkommensteuer bis 31. Dezember 2028 (Reiwa 10), Grundsteuer bis 31. März 2031 (Reiwa 13)

Rechenbeispiel: Kumulierter Förderbetrag im Rahmen von Mirai Eco Jūtaku 2026

Werden bei der Trennung einer 3-in-1-Einheit gleichzeitig mehrere Anlagen ausgetauscht, ergibt sich in Summe folgender Förderbetrag:

MaßnahmeFörderbetrag
Hochisolierte Badewanne48.000 Yen (ca. 282 €)
Wassersparende Toilette (mit Reinigungskomfort-Funktion), 1 Stück34.500 Yen (ca. 203 €)
Wassersparende Armatur, 2 Stück18.000 Yen (ca. 106 €)
Bad-Trockner27.600 Yen (ca. 162 €)
Einbau von Haltegriffen7.200 Yen (ca. 42 €)
Schwellenbeseitigung8.400 Yen (ca. 49 €)
Summe143.700 Yen (ca. 845 €)

Diese 143.700 Yen (ca. 845 €) lassen sich jedoch nur dann tatsächlich beanspruchen, wenn zusätzlich in einem Aufenthaltsraum wie dem Wohnzimmer eine verpflichtende Maßnahme durchgeführt wird. Wird ausschließlich der Sanitärbereich saniert, beträgt der Förderbetrag 0 Yen. Bei identischem Leistungsumfang im Wert von 143.700 Yen entscheidet allein die Frage, ob zusätzlich die Fenster eines Raums erneuert werden, über ein völlig gegensätzliches Ergebnis. Klären Sie diese Systematik unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb.

Daten und Fakten: In welcher Reihenfolge Japaner den Sanitärbereich sanieren – und was es tatsächlich kostet

Wer weiß, ob die eigene Entscheidung eine Ausnahme oder der Normalfall ist, kann Angebote von Handwerksbetrieben gelassener einordnen. Im Folgenden ein Blick auf amtliche Statistiken und Branchenerhebungen.

Sanierte Bereiche: WC 50,2 %, Bad 49,4 % | Bei Eigentumswohnungen WC 65,0 %

Nach dem „Bericht zur Verbraucherbefragung über Wohnungsrenovierungen 2025" (2025-nendo jūtaku rifōmu ni kansuru shōhisha jittai chōsa hōkokusho, 2025年度 住宅リフォームに関する消費者実態調査報告書, Februar 2026) des Rates zur Förderung von Wohnungsrenovierungen (Jūtaku Rifōmu Suishin Kyōgikai, 住宅リフォーム推進協議会) verteilten sich die renovierten Bereiche bei tatsächlich durchgeführten Renovierungen (n = 1.175) wie folgt: WC 50,2 %, Bad/Waschraum 49,4 %, Küche 34,7 %.

Nach Objekttyp betrachtet zeigen sich deutliche Unterschiede. Bei Eigentumswohnungen liegen die Werte mit WC 65,0 %, Bad/Waschraum 63,1 % und Küche 42,7 % deutlich höher, während sie bei freistehenden Häusern bei WC 39,5 % und Bad/Waschraum 39,4 % bleiben. Diese Zahlen erlauben durchaus die Aussage, dass eine Renovierung einer japanischen Eigentumswohnung faktisch fast gleichbedeutend mit einer Sanitärrenovierung ist. Zum Vergleich: In deutschen Eigentumswohnungen verteilen sich Modernisierungen laut Branchenumfragen eher gleichmäßig auf Heizung, Fenster und Bäder – die extreme Fokussierung auf den Sanitärbereich, wie sie in Japan zu beobachten ist, hängt eng mit dem hohen Anteil an 3-in-1-Einheiten im japanischen Wohnungsbestand zusammen.

Renovierungsbudget im Schnitt 1,7 Millionen Yen, im Median 700.000 Yen | Warum man sich nicht nur am Durchschnitt orientieren sollte

Nach dem „Bericht zur Untersuchung der Wohnungsmarkttrends Reiwa 7" (Reiwa 7-nendo jūtaku shijō dōkō chōsa hōkokusho, 令和7年度 住宅市場動向調査報告書, Juli 2026) des MLIT liegt das Renovierungsbudget der Haushalte, die eine Sanierung durchgeführt haben, im Durchschnitt bei 1.700.000 Yen (ca. 10.000 €), im Median bei 700.000 Yen (ca. 4.118 €), bei einer Eigenkapitalquote von 84,2 %. Dass Durchschnitt und Median so weit auseinanderliegen, liegt daran, dass zahlenmäßig überwiegend kleinere Teilrenovierungen durchgeführt werden, während einige wenige Großprojekte den Durchschnitt nach oben ziehen. In der Erhebung des Rates zur Förderung von Wohnungsrenovierungen lag das während der Planung veranschlagte Budget im Durchschnitt bei 3.100.000 Yen (ca. 18.235 €), die tatsächlich angefallenen Kosten (inklusive Förderungen) bei durchschnittlich 4.050.000 Yen (ca. 23.824 €). Da sich Erhebungsgegenstand und Fragestellung unterscheiden, ist ein direkter Vergleich nicht sinnvoll – doch die Eigenkapitalquote von 84,2 % zeigt: Sanitärrenovierungen werden in Japan üblicherweise aus vorhandenem Kapital finanziert, nicht über einen Kredit. Anders als in Deutschland, wo größere Renovierungen häufig über einen Modernisierungskredit oder ein KfW-Förderdarlehen finanziert werden, ist es für die Planung realistischer, den Bauumfang von vornherein am verfügbaren Eigenkapital auszurichten.

Hauptgrund für Budgetüberschreitungen: „Aufwertung der Ausstattung" mit 47,4 %

In derselben Erhebung überschritt rund ein Drittel der Befragten das geplante Budget. Als Hauptgrund nannten 47,4 % eine „Aufwertung der Ausstattung gegenüber der ursprünglichen Planung", an zweiter Stelle mit 41,9 % „mehr renovierte Bereiche als geplant", an dritter Stelle mit 22,6 % „unerwartete Baumaßnahmen wurden notwendig". Bei den Haushalten mit Budgetüberschreitung war Bad/Waschraum mit 58,1 % der mit Abstand am häufigsten renovierte Bereich.

Alle drei Ursachen lassen sich bereits in der Angebotsphase adressieren: eine Obergrenze für die Ausstattungsklasse von vornherein festlegen, den Bauumfang mit einer Linie auf dem Plan verbindlich abgrenzen, und für den Fall, dass nach dem Rückbau zusätzliche Arbeiten auftauchen, bereits vor Vertragsabschluss Einheitspreise und Entscheidungswege festlegen. Wer sich zunächst mit unserem Ratgeber zu Kostenübersichten für Renovierungen (Gesamt-, Teil- und Sanitärkosten im Vergleich) einen Überblick verschafft, kann diese drei Punkte beim Angebotsvergleich gezielter ansprechen.

Renovierungen mit Grundrissänderung machen nur 4,5 % aus | Genau deshalb entscheidet die Wahl des Handwerksbetriebs

Laut demselben MLIT-Bericht ist die häufigste Renovierungsart „Verbesserung/Austausch der Haustechnik" mit 37,8 %, gefolgt von „Erneuerung der Innenausstattung" mit 27,3 % und „Austausch von Heizungs-/Klimaanlagen" mit 25,9 %. Renovierungen mit „Grundrissänderung wie Verschiebung von Wänden" machen dagegen nur 4,5 % aus. Als Hauptmotiv für eine Renovierung nannten 39,7 % „das Haus war abgenutzt oder verschmutzt", 16,8 % nannten „unzureichende Ausstattung bei Küche, Bad, Warmwasserbereiter usw.". Der Sanitärbereich mit seiner hohen Nutzungsfrequenz und sichtbaren Abnutzung ist damit ein Bereich mit ununterbrochenem Erneuerungsbedarf.

Die vollständige Trennung einer 3-in-1-Einheit gehört zu diesen 4,5 %. Für Handwerksbetriebe, deren Kerngeschäft der reine Anlagenaustausch ist, ist dies ein Bereich mit vergleichsweise wenig Erfahrung. Entscheidend ist, ob der Betrieb den gesamten Prozess durchgängig beherrscht: die Genehmigungsantragstellung bei der Eigentümergemeinschaft, das Lesen der Ver- und Entsorgungspläne, die Prüfung des Abwassergefälles bis hin zur Beschaffung der Umbaubescheinigung. Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen, auch wenn sich alle betreffenden Betriebe gleichermaßen „Renovierungsunternehmen" nennen. Fragen Sie bei einem Angebotsvergleich zuerst nach der Erfahrung mit Eigentumswohnungsprojekten mit Grundrissänderung, bevor Sie die Preise vergleichen.

Aus Sicht des Vermieters | Rechnet sich die Trennung von Bad und WC als Investition?

Ab hier richtet sich der Blick an Vermieter, deren Mietobjekte noch eine 3-in-1-Einheit haben. Nach der „Wohnungs- und Grundstücksstatistik-Erhebung Reiwa 5" (Reiwa 5-nen jūtaku tochi tōkei chōsa, 令和5年住宅・土地統計調査) des Statistikamts im Innenministerium (Sōmu-shō Tōkei-kyoku, 総務省統計局) gibt es in Japan 15.684.000 privat vermietete Mietwohnungen – das entspricht 28,2 % des gesamten Wohnungsbestands. Innerhalb dieses gewaltigen Bestands bleibt die 3-in-1-Einheit eine Schwachstelle vor allem älterer Objekte.

Unzufriedenheit bei Mietern: Bad 16,1 %, Küche 15,3 % | Das 1,8- bis 4,4-Fache von Eigentümerhaushalten

Ordnet man die Rubrik „Unzufriedenheit" aus dem MLIT-Bericht „Wohnungsmarkttrends Reiwa 7" nach Wohnungstyp, wird die Struktur deutlich sichtbar.

WohnungstypAusstattung/Größe des BadsAusstattung/Größe der Küche
Mieterhaushalte in Privatmietwohnungen16,1 %15,3 %
Käuferhaushalte bestehender (gebrauchter) Einfamilienhäuser9,1 %7,5 %
Käuferhaushalte bestehender (gebrauchter) Eigentumswohnungen7,7 %6,4 %
Haushalte mit individuell geplantem Neubau4,6 %4,2 %
Käuferhaushalte neu gebauter Eigentumswohnungen3,7 %5,2 %

Bei Mieterhaushalten in privaten Mietwohnungen erreicht die Unzufriedenheit mit Ausstattung und Größe des Bads 16,1 % – das 1,8-Fache der 9,1 % bei Käuferhaushalten bestehender Einfamilienhäuser, das 2,1-Fache der 7,7 % bei Käuferhaushalten bestehender Eigentumswohnungen und das 4,4-Fache der 3,7 % bei Käuferhaushalten neu gebauter Eigentumswohnungen. Zudem liegt der Anteil der Antwort „nichts Besonderes" bei nur 29,7 % – deutlich unter den 40,0 % bei neu gebauten und den 44,4 % bei bestehenden Eigentumswohnungen. Mieter arrangieren sich mit einem unbefriedigenden Sanitärbereich, statt einen Wechsel zu erzwingen. Genau diese Tatsache ist der Ausgangspunkt der Investitionsüberlegung zur Trennung von Bad und WC. Für einen deutschen Vermieter ist das eine ungewohnte Konstellation: Anders als im deutschen Mietrecht, wo ein Mieter bei erheblichen Mängeln die Miete mindern oder auf Mängelbeseitigung klagen kann, führt Unzufriedenheit mit der Wohnungsausstattung in Japan in der Praxis eher zu einem stillen Auszug bei der nächsten Gelegenheit als zu einer rechtlichen Auseinandersetzung – was die Investition in die Wohnqualität für den Vermieter umso relevanter für die Vermietbarkeit macht.

Rechenbeispiel: Amortisationsdauer aus Baukosten ÷ (angenommene Mietdifferenz × 12 Monate) – und wie man die Annahmen setzt

Die Investitionsentscheidung lässt sich auf folgende einfache Formel bringen:

Amortisationsdauer = Baukosten (Yen) ÷ (angenommene monatliche Mietdifferenz (Yen/Monat) × 12 Monate)

Da die Mietdifferenz stark von Lage, Baujahr, Grundriss und Wettbewerbsobjekten abhängt, nennen auch wir keinen pauschalen Wert. Ermitteln Sie das lokale Mietniveau und prüfen Sie in Ihrem eigenen Marktgebiet, wie groß der Mietunterschied zwischen Objekten mit getrenntem und mit kombiniertem Bad-WC bei gleicher Wohnfläche ist, bevor Sie die Zahlen eintragen. Die folgende Tabelle lässt sich als Ausfüllvorlage verwenden.

PositionEintragsfeldErläuterung
Baukosten (inkl. Steuer)___________ YenGesamtbetrag inklusive Abbruch, Entsorgung, Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtung. Im Angebot detailliert prüfen
Erhaltene Förderung___________ YenBei Nutzung von Mirai Eco Jūtaku 2026 abhängig davon, ob eine verpflichtende Maßnahme im Wohnraum erfolgt – kann auch 0 Yen sein
Tatsächliche Investition (Baukosten − Förderung)___________ YenZähler der Amortisationsrechnung
Angenommene Mietdifferenz (monatlich)___________ YenDifferenz der Angebotsmiete zwischen Objekten mit getrenntem und kombiniertem Bad-WC bei gleicher Lage und Fläche
Jährlicher Mehrertrag (Mietdifferenz × 12)___________ YenGrober Wert ohne Berücksichtigung von Leerstandszeiten
Amortisationsdauer (tatsächliche Investition ÷ jährlicher Mehrertrag)___________ JahreIm Verhältnis zur Restnutzungsdauer des Gebäudes und dem geplanten Verkaufszeitpunkt beurteilen

In diese Formel fließt nur die Mietsteigerung ein. In der Praxis gibt es zusätzliche Effekte wie eine verkürzte Leerstandszeit oder eine geringere Fluktuationsrate, während umgekehrt während der Bauzeit keine Miete eingeht. Übersteigt die Amortisationsdauer die Restnutzungsdauer des Gebäudes oder den geplanten Verkaufszeitpunkt, ist der Verzicht auf diese Baumaßnahme ebenfalls eine legitime unternehmerische Entscheidung. Bei INA & Associates unterscheiden wir bei der Investitionsschwelle für Sanitärmaßnahmen konsequent zwischen Objekten, die langfristig gehalten werden sollen, und Objekten, bei denen ein Verkauf innerhalb weniger Jahre geplant ist.

Zur Erinnerung: Die Grundsteuerermäßigung für barrierefreie Sanierung setzt voraus, dass es sich nicht um eine vermietete Wohnung handelt. Für Vermieter kommen daher vor allem Förderprogramme wie Mirai Eco Jūtaku 2026 sowie der Betriebsausgabenabzug und die Abschreibung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb infrage. Lesen Sie ergänzend auch unseren Ratgeber zum Austausch von Ausstattung in Mietobjekten (Austauschzeitpunkt, Kostenrahmen, Verbuchung als Betriebsausgabe).

Auch ohne vollständige Trennung: Zufriedenheit durch Abtrennen oder Austauschen steigern

Die vollständige Trennung ist nicht die einzige Antwort. Da in derselben Erhebung die Unzufriedenheit mit der Küche mit 15,3 % fast an das Bad heranreicht, ist dies letztlich auch eine Frage der Budgetallokation. Der Umbau der 3-in-1-Einheit von Größe 1014 auf 1216, der Einbau eines Bad-Trockners, der Austausch gegen wassersparende Armaturen oder eine Schiebetür zwischen Waschbecken und WC – solche kumulierten Maßnahmen können den Eindruck bei der Besichtigung erheblich verbessern, auch ohne vollständige Trennung. Bei Objekten, die das Suchkriterium „Bad und WC getrennt" nicht erfüllen können, ist es kosteneffizienter, den erlebten Eindruck bei der Besichtigung zu verbessern, als auf einen Treffer in der Portalsuche zu setzen. Zur ganzheitlichen Ertragsverbesserung lesen Sie auch unseren Ratgeber zu ertragssteigernden Sanierungsmaßnahmen nach Bereich bei älteren Mietshäusern.

Prüfpunkte vor und nach Kauf oder Einzug – und sieben Fragen an den Handwerksbetrieb

Bei Entscheidungen zum Sanitärbereich bleibt vor dem Umzug ein deutlich größerer Handlungsspielraum als danach. Gerade bei Eigentumswohnungen gibt es Punkte, die sich nach Vertragsabschluss nicht mehr korrigieren lassen.

Was vor Vertragsabschluss und Übergabe zu prüfen ist

  • Verwaltungsordnung und Nutzungsrichtlinien: Wie ist die Bestimmung formuliert, die Artikel 17 der Muster-Verwaltungsordnung zu Reparaturen am Sondereigentum entspricht? Wie weit reichen die Einschränkungen für Parkettböden oder Bad-Fertigkabinen?
  • Ausführungspläne (Ver- und Entsorgungspläne): Lage des Leitungsschachts (PS), Lage des gemeinschaftlichen Steigstrangs, Verlauf der Abwasserwege von WC und Bad
  • Bodenaufbau: Doppelboden oder direkt verlegter Boden? Wie viel Hohlraum besteht zwischen Bodenplatte und Bodenbelag?
  • Baujahr: Bei Fertigstellung bis spätestens 31. Dezember 2016 (Heisei 28) kann die Wohnung für Mirai Eco Jūtaku 2026 förderfähig sein. Prüfung anhand des Grundbuchauszugs
  • Erneuerungshistorie der Ver- und Entsorgungsleitungen: Wann wurden die Leitungen im Sondereigentum zuletzt erneuert? Wann ist laut langfristigem Instandhaltungsplan die Erneuerung des gemeinschaftlichen Steigstrangs vorgesehen?
  • Frühere Genehmigungen des Vorstands: Gibt es in derselben Eigentumswohnungsanlage bereits genehmigte Präzedenzfälle für Grundrissänderungen?

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt der Leitungserneuerung. Ist die Erneuerung des gemeinschaftlichen Steigstrangs bereits für die nächsten Jahre geplant, lässt sich durch eine zeitliche Abstimmung der Arbeiten im Sondereigentum eine doppelte Kostenbelastung vermeiden. Für die allgemeinen Prüfpunkte vor dem Kauf eines gebrauchten Objekts ist unser Ratgeber zu Risiken bei Renovierungsinvestitionen in Bestandsobjekten und den sieben Punkten der Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf hilfreich.

Worauf im Kostenvoranschlag zu achten ist – und sieben Fragen an den Handwerksbetrieb

  1. Wie viele Sanitärprojekte mit Grundrissänderung in Eigentumswohnungen hat Ihr Betrieb in jüngster Zeit durchgeführt?
  2. Übernimmt Ihr Betrieb die Erstellung der Genehmigungsunterlagen für die Eigentümergemeinschaft (Baupläne, Leistungsverzeichnis, Bauzeitenplan)?
  3. Können Sie anhand von Abwassergefälle und Lage des Leitungsschachts konkret begründen, warum sich die Toilette in dieser Wohnung verschieben lässt?
  4. Sind Abbruch-, Entsorgungs- und Schutzkosten sowie Baustelleneinrichtung und Verlegung der Ver-/Entsorgungsleitungen im Kostenvoranschlag enthalten?
  5. Wie werden Einheitspreise und Freigabeverfahren für Zusatzkosten gehandhabt, falls nach dem Rückbau unerwartete Arbeiten notwendig werden?
  6. Kann eine Umbaubescheinigung ausgestellt werden (einschließlich der Beauftragung eines Architekturbüros)?
  7. Ist Ihr Betrieb bei Mirai Eco Jūtaku 2026 als förderberechtigtes Unternehmen registriert, falls dieses Programm genutzt werden soll?

Die siebte Frage wird häufig übersehen. Bei Mirai Eco Jūtaku 2026 ist nur die Beauftragung eines im Voraus registrierten „Mirai-Eco-Jūtaku-Unternehmens" (Mirai Eco Jūtaku jigyōsha, みらいエコ住宅事業者) förderfähig. Stellt sich erst nach Vertragsabschluss heraus, dass der Betrieb nicht registriert ist, entfällt die Förderung vollständig. Ebenfalls nicht förderfähig ist die sogenannte Bauherren-Materialbeschaffung (seshu shikyū, 施主支給), bei der der Eigentümer die Geräte selbst kauft und nur den Einbau beauftragt, sowie eine getrennte Vergabe von Material und Montage.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Lassen sich Bad und WC auch nachträglich trennen, wenn sie ursprünglich zusammen sind?

A: Ob dies möglich ist, hängt fast ausschließlich von zwei Faktoren ab: ob sich die Abwasserleitung des WCs mit ausreichendem Gefälle zu einer neuen Position verlegen lässt, und – bei einer Eigentumswohnung – ob die Zustimmung des Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft erreichbar ist. Bei Wohnungen mit direkt verlegtem Boden, unter dem kein Hohlraum für Leitungen besteht, ist eine Verschiebung der Toilette schwierig. Lässt sich die Abwasserleitung nicht versetzen, bleibt weiterhin die Möglichkeit, zwischen Waschbecken und WC eine neue Trennwand mit Schiebetür einzuziehen. Prüfen Sie zunächst anhand der Ausführungspläne die Lage des Leitungsschachts und den Bodenaufbau.

F: Lässt sich der Grundriss des Bads in einer Eigentumswohnung ändern?

A: Voraussetzung ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Artikel 17 der Muster-Verwaltungsordnung für Eigentumswohnungen verlangt bei Reparaturen, die das Gemeinschaftseigentum oder anderes Sondereigentum beeinträchtigen könnten, einen Antrag beim Vorsitzenden und eine schriftliche Genehmigung. Im Kommentar zur Ordnung werden der Einbau einer Bad-Fertigkabine, das Anbringen oder der Austausch von Anschlussleitungen sowie Grundrissänderungen als Beispiele für genehmigungspflichtige Maßnahmen genannt. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehören unter anderem ein ausreichendes Abwassergefälle, eine Reinigungsöffnung für die Hochdruckspülung sowie geeignete Schallschutzmaßnahmen an den Ver- und Entsorgungsleitungen.

F: Lässt sich zwischen Waschraum und WC auch nur eine einfache Trennung anbringen?

A: Ja, das ist möglich. Bei Wohneigentum ist der Einbau einer neuen Trennwand mit Schiebetür die realistischste Lösung; der Austausch einer Drehtür gegen eine Schiebe- oder Falttür ist zudem eine förderfähige Maßnahme mit einem in der Bekanntmachung festgelegten Einheitspreis von 149.700 Yen (ca. 881 €) pro Stück. Wer als Mieter eine Rückbaupflicht vermeiden möchte, kann auf eine Klemmstange mit Vorhang oder eine freistehende Trennwand zurückgreifen. Eine Installation ohne Bauarbeiten ist jedoch weder förder- noch steuerbegünstigt.

F: Lässt sich eine Förderung auch nur für eine reine Sanitärrenovierung nutzen?

A: Bei Mirai Eco Jūtaku 2026 nicht. Um eine Förderung zu erhalten, muss eine verpflichtende Maßnahme in genau einem Aufenthaltsraum mit Außenwandöffnung durchgeführt werden; die offizielle Website stellt ausdrücklich klar, dass WC, Bad, Waschraum, Flur, Abstellraum, Lagerraum, Eingangshalle und Garage nicht als Aufenthaltsraum gelten. Erst in Kombination mit einer Wärmedämmung der Fenster in Wohnzimmer oder Schlafzimmer summieren sich Förderbeträge wie 48.000 Yen (ca. 282 €) für eine hochisolierte Badewanne oder 34.500 Yen (ca. 203 €) für eine wassersparende Toilette. Die Wohnraumanpassung der Pflegeversicherung und der Einkommensteuerabzug bei barrierefreier Sanierung lassen sich dagegen bei erfüllten Voraussetzungen auch für eine reine Sanitärmaßnahme nutzen.

F: Lohnt sich die Trennung von Bad und WC für einen Vermieter?

A: Berechnen Sie zunächst die Amortisationsdauer, bevor Sie entscheiden. Die Formel lautet: tatsächliche Investition (Baukosten − Förderung) ÷ (angenommene Mietdifferenz × 12 Monate). Die MLIT-Erhebung zeigt, dass die Unzufriedenheit mit Ausstattung und Größe des Bads bei Mieterhaushalten in privaten Mietwohnungen 16,1 % erreicht – mehr als das Doppelte der 7,7 % bei Käuferhaushalten bestehender Eigentumswohnungen. Die Zahlen belegen also ein erhebliches Verbesserungspotenzial. Da die Mietdifferenz jedoch von Lage und Baujahr abhängt, ist die vorherige Prüfung des Marktniveaus im eigenen Vermietungsgebiet Voraussetzung für eine belastbare Berechnung. Übersteigt die Amortisationsdauer die Restnutzungsdauer des Gebäudes oder den geplanten Verkaufszeitpunkt, ist es ebenso rational, sich auf einen Austausch oder eine einfache Trennlösung zu beschränken.

Quellen und weiterführende Informationen

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte