Unter den Kosten, die eine Immobilienfirma beim Abschluss eines Mietvertrags in Japan auflistet, gehört eine Position zu den am schwersten verständlichen: die Mietgarantiegebühr (家賃保証料, yachin-hoshō-ryō). Für Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum (DACH) gibt es dafür keine direkte Entsprechung, denn in Deutschland, Österreich und der Schweiz sichert üblicherweise eine Mietkaution auf einem separaten Konto das Mietverhältnis ab. Die Mietgarantiegebühr ist ein Entgelt, das für den Vertrag mit einer Mietgarantiegesellschaft (家賃保証会社, einer auf Mietausfallbürgschaften spezialisierten Firma) gezahlt wird; der marktübliche Richtwert liegt bei der Erstzahlung bei etwa 0,5 bis 1 Monatsmiete (inklusive Verwaltungs- und Gemeinschaftskostenumlage), und getragen wird sie im Grundsatz von der Mieterin oder dem Mieter. Kommt es zu einem Mietrückstand, streckt die Garantiegesellschaft die Miete gegenüber dem Vermieter vor. Inzwischen ist der Beitritt zu einer solchen Gesellschaft bei vielen japanischen Objekten Voraussetzung für den Einzug. Dieser Beitrag ordnet Richtwert, Funktionsweise und die Typen der Gebührenmodelle aus der doppelten Perspektive von Mietern und Eigentümern und macht das japanische System für internationale Investoren nachvollziehbar.
Die Kernpunkte dieses Beitrags
- Die Mietgarantiegebühr ist ein Entgelt an die Garantiegesellschaft, die bei Zahlungsverzug die Miete vorstreckt; im Grundsatz trägt sie die Mieterin oder der Mieter – anders als die in der DACH-Region übliche, rückzahlbare Kaution.
- Der Richtwert für die erste Garantiegebühr liegt bei 0,5 bis 1 Monatsmiete (inklusive Nebenkostenumlage). Die Sätze unterscheiden sich jedoch je nach Gesellschaft und sind lediglich ein Anhaltspunkt.
- Bei den Gebührenmodellen gibt es den „Einmalzahlungstyp“, den „Monatstyp“ und den „Jahreserneuerungstyp“; sie verschieben das Gleichgewicht zwischen Anfangskosten und Gesamtsumme.
- Anders als ein Solidarbürge (連帯保証人, rentai-hoshōnin) fordert die Garantiegesellschaft die vorgestreckte Miete nachträglich von der Mieterin oder dem Mieter zurück. Wer die Gebühr zahlt, dem wird der Rückstand nicht erlassen.
- Kosten senkt man nicht durch Feilschen um die Gebühr allein, sondern durch den Blick auf die Summe der Anfangskosten und den Vertrag als Ganzes.
Was ist die Mietgarantiegebühr? Zunächst das Fazit
Die Mietgarantiegebühr ist ein Entgelt an eine Mietgarantiegesellschaft, die die Miete gegenüber dem Vermieter vorstreckt, wenn die Mieterin oder der Mieter sie nicht mehr aufbringen kann. Ihrem Wesen nach ähnelt sie einer Versicherungsprämie: Auch wenn es nie zu einem Rückstand kommt, wird sie nicht erstattet. Für DACH-Leser ist das ein grundlegender Unterschied zur heimischen Mietkaution, die nach dem Auszug – abzüglich berechtigter Ansprüche – zurückfließt. Wer sich zuerst klarmacht, „wer“, „wie viel“ und „wofür“ zahlt, kann den Kostenvoranschlag beim Vertragsabschluss deutlich leichter entschlüsseln.
Wer zahlt die Mietgarantiegebühr?
Die Mietgarantiegebühr trägt im Grundsatz die Mieterin oder der Mieter. Der Vertrag mit der Garantiegesellschaft wird von der mietenden Person selbst geschlossen, und die Gebühr ist das Entgelt dafür. Ob überhaupt ein Beitritt zu einer Garantiegesellschaft verlangt wird, entscheidet dagegen in den meisten Fällen der Eigentümer oder die Hausverwaltung. Das Verhältnis lässt sich also so beschreiben: „Der Mieter zahlt, der Eigentümer wird geschützt“ – genau darin liegt die Besonderheit dieser Kostenposition. Für Investoren aus dem DACH-Raum ist das bemerkenswert, denn in Deutschland trägt der Vermieter das Mietausfallrisiko selbst oder deckt es über eine private Mietausfallversicherung, während in Japan dieses Risiko strukturell auf die mietende Partei verlagert wird. Bei manchen Objekten übernimmt der Vermieter zur Senkung der Anfangskosten einen Teil der Garantiegebühr, doch das ist die Ausnahme.
Warum wird der Beitritt zu einer Garantiegesellschaft verlangt?
Früher waren in Japan Objekte die Regel, bei denen ein Vertrag zustande kam, sobald man einen Solidarbürgen stellte. Doch mit der Zunahme von Single- und Seniorenhaushalten, die kaum noch Angehörige um eine Bürgschaft bitten können, zeigte sich immer häufiger, dass ein Solidarbürge allein das Risiko eines Mietausfalls nicht ausreichend abdeckt. Gerade deshalb hat sich die Nutzung von Garantiegesellschaften ausgebreitet, die das Vorstrecken der Miete gewerblich übernehmen. Heute stellt bei einer großen Mehrheit der Objekte der Beitritt zu einer Garantiegesellschaft eine Pflicht dar – selbst dann, wenn ein Solidarbürge gestellt werden könnte.
Hinter dieser Entwicklung steht auch ein staatlich geschaffener Rahmen. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Mietbürgschaftsgeschäfts hat das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (国土交通省, MLIT) das „Registrierungssystem für Mietbürgschaftsunternehmen“ (家賃債務保証業者登録制度) eingerichtet. Es handelt sich um ein freiwilliges System, bei dem Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, staatlich registriert und veröffentlicht werden; für Mieter wie Vermieter dient es als Entscheidungshilfe bei der Wahl einer Gesellschaft. Anders als etwa die in Deutschland verbreitete Schufa-Bonitätsprüfung ist dieses Register kein Instrument der Mieterbewertung, sondern eine staatliche Qualitätsauszeichnung für die Anbieter selbst. Wer bei der Auswahl unsicher ist, sollte die Registrierung als einen Anhaltspunkt heranziehen.
Wann wird die Mietgarantiegebühr gezahlt?
Die erste Garantiegebühr wird üblicherweise kurz vor oder nach Abschluss des Mietvertrags gemeinsam mit der Kaution (敷金, shikikin) und dem nicht rückzahlbaren Schlüsselgeld (礼金, reikin) als Teil der Anfangskosten in einer Summe entrichtet. Wer den Monatstyp wählt, dem wird sie zusammen mit der monatlichen Miete abgebucht. Die Erneuerungsgebühr wird bisweilen in einem anderen Rhythmus als die Vertragsverlängerung selbst in Rechnung gestellt; daher gibt es Sicherheit, wenn man beim Vertragsabschluss klärt, wann und in welcher Höhe sie anfällt. Für Studierende oder Berufseinsteiger, die nur schwer einen Einkommensnachweis vorlegen können, lässt sich die Prüfung mitunter leichter bestehen, indem ein Elternteil als Solidarbürge benannt oder eine mit Einkommen einziehende Person zum Vertragspartner gemacht wird.
Die Funktionsweise der Mietgarantiegebühr verstehen
Um die Angemessenheit der Mietgarantiegebühr beurteilen zu können, führt der kürzeste Weg über das Verständnis dessen, was hinter der Zahlung tatsächlich geschieht. Hier ordnen wir die Mechanik aus vier Blickwinkeln: „Garantie-Auftragsvertrag“, „Vorstreckung und Regress“, „Unterschied zum Solidarbürgen“ und „Prüfung“. Für DACH-Investoren ist gerade diese Mechanik aufschlussreich, weil sie eine Rechtsfigur beschreibt, die im deutschen Mietrecht so nicht vorkommt.
Was verspricht der Garantie-Auftragsvertrag?
Wer eine Mietgarantie in Anspruch nimmt, schließt als Mieterin oder Mieter mit der Garantiegesellschaft einen „Garantie-Auftragsvertrag“ (保証委託契約, hoshō-itaku-keiyaku). Damit beauftragt die mietende Person die Garantiegesellschaft, für ihre gegenüber dem Vermieter bestehende Verpflichtung zur Mietzahlung einzustehen. Gerät die Mieterin oder der Mieter in Verzug, streckt die Garantiegesellschaft die Miete zunächst gegenüber dem Vermieter vor, sodass die Mieteinnahmen des Vermietungsgeschäfts nicht abreißen. Die Garantiegebühr ist das Entgelt für dieses Versprechen der Vorstreckung. Anders als beim deutschen Bürgschaftsrecht, wo eine Bürgschaft meist unentgeltlich unter Privatpersonen übernommen wird, handelt es sich hier um eine kommerzielle Dienstleistung mit fortlaufender Preisstruktur.
Worin liegt der Unterschied zum Solidarbürgen?
Solidarbürge und Garantiegesellschaft ähneln sich darin, dass beide „bei Zahlungsverzug für die Miete einstehen“. In ihrem Wesen unterscheiden sie sich jedoch erheblich. Ein Solidarbürge – in Japan meist ein Angehöriger – übernimmt die Bürgschaft in der Regel unentgeltlich und treibt den vorgestreckten Betrag nicht zwingend mit Nachdruck bei der mietenden Person ein. Die Garantiegesellschaft hingegen leistet die Vorstreckung als entgeltliche Dienstleistung und stellt die vorgestreckte Miete anschließend ausnahmslos der Mieterin oder dem Mieter in Rechnung. Dieses Zurückfordern nennt man „Regress“ (求償, kyūshō).
An diesem Punkt liegen nicht wenige einem Missverständnis auf. Nur weil man die Garantiegebühr gezahlt hat, wird die rückständige Miete keineswegs erlassen. Die von der Garantiegesellschaft vorgestreckte Miete bleibt als Schuld bestehen, die die mietende Person selbst zurückzahlen muss. Wer diesen Unterschied verinnerlicht, spürt: Ein Rückstand ist bloß ein „Aufschieben“, keine Befreiung. Für Investoren aus dem DACH-Raum ist das ein wichtiger Hinweis: Die Garantiegesellschaft schützt den Cashflow des Vermieters, ohne dass die Mietforderung wirtschaftlich verloren geht – ein Modell, das dem Eigentümer mehr Planungssicherheit gibt als eine bloße Kaution über wenige Monatsmieten.
Worauf achtet die Prüfung der Garantiegesellschaft?
Beim Beitritt zu einer Garantiegesellschaft findet eine Prüfung statt, die die Zahlungsfähigkeit der mietenden Person feststellt. Betrachtet werden Alter, Einkommen, Beruf und Beschäftigungsform, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Verhältnis von Miete und Einkommen. Garantiegesellschaften mit Kreditkartenhintergrund (信販系, shinpan-kei) ziehen bisweilen persönliche Kreditinformationen wie den Stand von Kreditkarten- und Darlehensnutzung heran. Das ähnelt der deutschen Schufa-Abfrage, ist aber nicht bei allen Gesellschaften Standard. Im Zuge der Prüfung ist eine telefonische Bestätigung bei der Person selbst, beim Arbeitgeber und bei der Notfallkontaktperson üblich.
Die Prüfmaßstäbe unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Dass man bei einer Gesellschaft abgelehnt wird, bei einer anderen desselben oder eines anderen Typs jedoch bestehen kann, ist keine Seltenheit. Zum grundsätzlichen Verständnis der Einzugsprüfung insgesamt lesen Sie ergänzend auch Was die Prüfkriterien der UR-Mietwohnungen über die Einzugsprüfung verraten.
Welche Typen von Gebührenmodellen gibt es bei der Mietgarantiegebühr?
Die Mietgarantiegebühr gliedert sich je nach Zeitpunkt der Zahlung grob in drei Typen. Selbst beim selben Objekt verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen Anfangskosten und Gesamtsumme je nach gewählter Gesellschaft und gewähltem Tarif; wer die Unterschiede der Typen kennt, kann Kostenvoranschläge leichter vergleichen. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Modelle und Kostenrichtwerte. Die Sätze unterscheiden sich in allen Fällen je nach Gesellschaft und sind lediglich als allgemeiner Anhaltspunkt zu verstehen. (Umrechnungsgrundlage in diesem Beitrag: 170 JPY je EUR; 10.000 JPY entsprechen rund 59 €.)
| Typ des Gebührenmodells | Richtwert der ersten Garantiegebühr | Kosten bei Fortführung | Merkmal |
|---|---|---|---|
| Einmalzahlungstyp | 0,5 bis 1 Monatsmiete (inkl. Nebenkostenumlage) | Alle 1 bis 2 Jahre eine Erneuerungsgebühr (etwa 10.000 JPY / ca. 59 €, oder rund 0,3 bis 0,5 Monatsmieten) | Hohe Anfangskosten beim Einzug, aber kein monatlicher Aufschlag |
| Monatstyp | Niedriger, oder mitunter beim ersten Mal kostenlos | Monatlich etwa 500 bis 1.000 JPY (ca. 3–6 €), oder 1 bis 2 % der Miete zusammen mit der Miete | Geringe Anfangskosten, doch je länger man wohnt, desto stärker steigt die Gesamtsumme |
| Jahreserneuerungstyp | Rund 0,5 Monatsmieten | Jährlich eine Jahresgarantiegebühr von etwa 10.000 JPY (ca. 59 €) | Kurzer Erneuerungsrhythmus, Verwaltung der Zahlungszeitpunkte erforderlich |
Erste Garantiegebühr und Erneuerungsgebühr im Paket denken
Wer allein nach der Höhe der ersten Garantiegebühr urteilt, kann später unter einer schwereren Last stehen. Auch wenn die Erstzahlung mit 0,5 Monatsmieten günstig ist, kann die Gesamtsumme über einige Wohnjahre den Einmalzahlungstyp übersteigen, sofern jährlich 10.000 JPY (ca. 59 €) Erneuerungsgebühr oder ein monatlicher Aufschlag fortlaufend anfallen. Die kluge Sichtweise besteht darin, im Einklang mit der erwarteten Vertragsdauer sowohl „wie viel beim Einzug“ als auch „wie viel beim weiteren Wohnen“ zu prüfen. Für DACH-Investoren, die japanische Mietobjekte halten, ist dieselbe Logik entscheidend: Das gewählte Modell beeinflusst, wie leicht sich das Objekt an Mieter mit begrenztem Anfangsbudget vermitteln lässt.
Die Gesamtsumme je Typ einmal durchrechnen
Der Unterschied der Typen tritt deutlich hervor, wenn man ihn an der Gesamtsumme über mehrere Wohnjahre betrachtet. Vergleichen wir die typischen Modelle vereinfacht unter der Annahme, dass jemand drei Jahre in einem Objekt mit 100.000 JPY Monatsmiete (ca. 588 €, inkl. Nebenkostenumlage) wohnt und im zweiten Jahr einmal eine Erneuerung durchläuft. Da die tatsächlichen Sätze von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind, handelt es sich um eine Beispielrechnung, die lediglich die Denkweise verdeutlicht.
| Typ | Erste Garantiegebühr | Last aus Erneuerung / Monatsbeitrag | Ungefähre Gesamtsumme über 3 Jahre |
|---|---|---|---|
| Einmalzahlungstyp | 50.000 JPY / ca. 294 € (0,5 Monatsmieten) | Im 2. Jahr 10.000 JPY (ca. 59 €) Erneuerungsgebühr | ca. 60.000 JPY / rund 353 € |
| Monatstyp | 0 JPY (erste Zahlung kostenlos) | Monatlich 1.000 JPY (ca. 6 €) × 36 Monate | ca. 36.000 JPY / rund 212 € |
| Jahreserneuerungstyp | 50.000 JPY / ca. 294 € | Jährlich 10.000 JPY (ca. 59 €) × 2 Mal | ca. 70.000 JPY / rund 412 € |
In dieser Rechnung wirkt bei kurzem Aufenthalt der Monatstyp mit seinen geringen Anfangskosten vorteilhaft. Da sich der Monatstyp jedoch mit zunehmender Wohndauer aufsummiert, kann der Einmalzahlungstyp die Gesamtsumme geringer halten, sofern man von fünf oder sechs Wohnjahren ausgeht. Entscheidend ist, die Rechnung auf die eigene erwartete Wohndauer anzuwenden. In Zahlen gefasst lässt sich beurteilen, welcher Typ zu einem passt. Für den DACH-Leser sei angemerkt: Selbst die höchste hier genannte Gesamtsumme von rund 412 € liegt weit unter einer typischen deutschen Kaution von drei Kaltmieten – nur ist die Garantiegebühr im Gegensatz zur Kaution verloren.
Unterschiede nach Typ der Garantiegesellschaft
Garantiegesellschaften gliedern sich nach ihrer Entstehung in mehrere Typen, mit denen sich Prüfungsneigung und Preisgestaltung verändern. Die groben Unterschiede lassen sich wie folgt ordnen.
| Typ | Prüfungsneigung | Preisneigung |
|---|---|---|
| Kreditkartennah (信販系) | Abfrage persönlicher Kreditinformationen, Prüfung vergleichsweise streng | Erste Garantiegebühr häufig eher niedrig angesetzt |
| Unabhängig (独立系) | Meist keine Abfrage von Kreditinformationen, tendenziell leichter zu bestehen | Sätze für Erst- und Erneuerungsgebühr mitunter etwas höher |
| Verbandsnah (協会系) | Teilen Informationen über Rückstände unter den Mitgliedsfirmen des Verbands | Spannbreite je nach Gesellschaft |
Mieter können die Garantiegesellschaft nicht immer frei wählen; in vielen Fällen ist sie je Objekt vorgegeben. Dennoch fällt es mit Kenntnis der typspezifischen Merkmale leichter zu beurteilen, ob Preis und Prüfung der vorgegebenen Gesellschaft zur eigenen Lage passen. Anders als auf dem deutschen Mietmarkt, wo die Bonitätsprüfung meist zentral über die Schufa läuft, existiert in Japan dieses nach Herkunft gegliederte Nebeneinander verschiedener Prüfsysteme – ein Detail, das internationale Investoren bei der Auswahl der Verwaltungspartner beachten sollten.
Sichtweisen, um die Last der Mietgarantiegebühr zu senken
Die Mietgarantiegebühr selbst herunterzuhandeln ist grundsätzlich nicht möglich. Doch wer den Vertrag als Ganzes überblickt, findet Spielraum, um die tatsächliche Last zu mildern. Hier ordnen wir die Ansätze aus der jeweiligen Perspektive von Mietern und Eigentümern.
Was Mieter tun können
Für Mieterinnen und Mieter ist realistisch, nicht über die Garantiegebühr allein, sondern über die Summe der Anfangskosten zu verhandeln. Wer Kaution, Schlüsselgeld, Maklerprovision und Garantiegebühr als Gesamtsumme betrachtet und über eine Reduzierung von Schlüsselgeld oder Maklerprovision spricht, erzielt eher ein Ergebnis. Die Denkweise hinter Kaution und Schlüsselgeld erläutern wir ausführlich in Vor- und Nachteile von Objekten ohne Kaution und Schlüsselgeld.
Zudem senken manche Garantiegesellschaften den Satz, wenn zusätzlich ein Solidarbürge gestellt wird. Auch das Ausdünnen freiwilliger Zusatzoptionen wie einer Garantie für Instandsetzungskosten ist ein Weg. Wenn mehrere Typen zur Wahl stehen, vergleichen Sie Einmalzahlungstyp und Monatstyp anhand der geplanten Wohnjahre.
Vor Vertragsabschluss lohnt es sich, die folgenden Punkte im Kostenvoranschlag und in der Erläuterung der wichtigen Vertragspunkte zu prüfen, um später nicht von unerwarteten Rechnungen überrascht zu werden.
- Wie hoch ist die erste Garantiegebühr (wie viele Monatsmieten, ein Betrag inklusive Nebenkostenumlage)?
- Wie hoch ist die Erneuerungsgebühr und in welchem Jahresabstand fällt sie an?
- Wie viel wird beim Monatstyp monatlich zusammen mit der Miete abgebucht?
- Sind Optionen wie Instandsetzung oder vorzeitige Kündigung aufgeschlagen?
- Ist die vorgegebene Garantiegesellschaft ein beim MLIT registriertes Unternehmen?
- Verändert sich der Satz, wenn ein Solidarbürge gestellt wird?
Die Perspektive von Eigentümern und Hausverwaltungen
Für Eigentümer ist die Mietgarantie ein Mechanismus, mit dem sich das größte Risiko – der Mietausfall – übertragen lässt. Was wir, die INA&Associates K.K., in der Verwaltungspraxis wichtig nehmen, ist, die Garantiegebühr nicht bloß als Belastung des Mieters zu behandeln. Ist die Garantiegebühr zu hoch oder passt die Prüfung nicht zur tatsächlichen Lage der Einzugsinteressenten, kommt eine an sich vielversprechende Bewerbung mitunter nicht zum Abschluss. Unter dem Gesichtspunkt, Leerstand rasch zu füllen, verstehen wir auch die Auswahl der Garantiegesellschaft als Teil der Einzugsförderung.
Tatsächlich gab es bei einem Objekt für Alleinstehende einen Fall, in dem eine Garantiegesellschaft mit hoher erster Garantiegebühr vorgegeben war und deshalb ein junger Interessent mit ausreichendem Einkommen die Anfangskosten nicht aufbringen konnte und seine Bewerbung zurückzog. Nachdem unser zuständiger Mitarbeiter eine andere Gesellschaft mit Monatstyp neu vorgeschlagen hatte, sanken die Anfangskosten und der Vertrag kam zustande. Es war ein Moment, in dem sich zeigte, dass allein die Wahl der Garantiegesellschaft die Leerstandsdauer verändert.
Diese Sichtweise überschneidet sich mit der Strategie des Leasing-Geschäfts, die über Erfolg und Misserfolg der Vermietung entscheidet, bei der Ausschreibung und Vertragsabschluss als Einheit gestaltet werden. Indem qualifizierte Fachkräfte (人財, jinzai – im Selbstverständnis von INA nicht bloß „Arbeitskräfte“, sondern „Menschen als Vermögen“) vor Ort Entscheidung um Entscheidung aufeinanderschichten, verwandelt sich der Garantiemechanismus von einer „Kostenposition der Absicherung“ in einen „Mechanismus, der den Einzug befördert“.
Zu beachten ist ferner: Selbst bei bestehendem Beitritt zu einer Garantiegesellschaft erzeugen unzureichende Erläuterungen vor Vertragsschluss oder lückenhafte Dokumentation an anderer Stelle Konflikte – etwa bei der Kautionsabrechnung nach dem Auszug. Zur Sicherheit lohnt sich ergänzend der Blick auf Verwaltungspraxis zur Vermeidung von Streit über Kautionsrückzahlung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Was Eigentümer rund um die Mietgarantiegebühr im Blick behalten sollten
Die Mietgarantie ist keine Angelegenheit allein der Mieter. Mit welcher Garantiegesellschaft man zusammenarbeitet, ist eine unternehmerische Entscheidung, die über die Stabilität des Vermietungsgeschäfts mitentscheidet. Wie schnell im Fall eines Rückstands vorgestreckt wird, wie sorgfältig die Bearbeitung verläuft und wie der Regress gegenüber dem Mieter geführt wird – all das unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Nicht allein die momentane Höhe der Garantiegebühr, sondern auch die Handlungsfähigkeit im Ernstfall in die Wahl einzubeziehen, führt im Ergebnis zur Sicherheit aller Beteiligten. Für DACH-Investoren, die eher an langfristige, konservative Vermögensverwaltung gewöhnt sind, ist gerade diese Zuverlässigkeit im Schadensfall ein wesentliches Auswahlkriterium.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die über eine Überprüfung des Verwaltungssystems einschließlich der Auswahl der Garantiegesellschaft nachdenken, finden in den Grundlagen des Immobilienverwaltungs-Auftragsvertrags, in denen die vor Vertragsschluss zu prüfenden Punkte geordnet sind, eine gute Orientierung. Bei INA bieten wir eine kostenlose Beratung an, die auch den Vorschlag eines zum jeweiligen Mieterprofil passenden Garantietarifs umfasst.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Was ist die Mietgarantiegebühr?
A. Die Mietgarantiegebühr ist ein Entgelt für den Vertrag mit einer Mietgarantiegesellschaft, die bei Zahlungsverzug die Miete gegenüber dem Vermieter vorstreckt. Ihrem Wesen nach ähnelt sie einer Versicherungsprämie und wird auch ohne Rückstand nicht erstattet – anders als die rückzahlbare Kaution im DACH-Raum. Im Grundsatz trägt sie die Mieterin oder der Mieter.
F. Wie hoch ist der Richtwert der Mietgarantiegebühr?
A. Als allgemeiner Anhaltspunkt gilt für die erste Garantiegebühr 0,5 bis 1 Monatsmiete (inklusive Nebenkostenumlage). Danach fällt häufig alle 1 bis 2 Jahre eine Erneuerungsgebühr von etwa 10.000 JPY (ca. 59 €) an. Da die Sätze jedoch je nach Gesellschaft verschieden sind, prüfen Sie sie im Einzelfall am Kostenvoranschlag.
F. Wird die rückständige Miete erlassen, wenn ich die Garantiegebühr zahle?
A. Sie wird nicht erlassen. Die Garantiegesellschaft fordert die vorgestreckte Miete nachträglich von der Mieterin oder dem Mieter zurück. Dies nennt man Regress (求償, kyūshō), und der Rückstand bleibt als Schuld bestehen, die die mietende Person selbst zurückzahlen muss. Darin liegt der große Unterschied zum Solidarbürgen.
F. Kann ich die Garantiegesellschaft selbst wählen?
A. In vielen Fällen ist sie je Objekt vorgegeben, sodass eine freie Wahl nicht immer möglich ist. Wenn mehrere Tarife zur Auswahl stehen, verläuft es reibungslos, wenn Sie die Gesamtsumme von Einmalzahlungstyp und Monatstyp anhand der Wohnjahre vergleichen und das Vorgehen nach Rücksprache mit der Immobilienfirma angehen.
F. Was soll ich tun, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
A. Da die Prüfmaßstäbe je nach Gesellschaft verschieden sind, kann es sein, dass man bei einer Gesellschaft eines anderen Typs besteht. Sprechen Sie zunächst mit der Immobilienfirma und klären Sie, ob es Wege gibt, die Erfolgsaussichten zu erhöhen – etwa durch das Nachreichen weiterer Einkommensnachweise oder das zusätzliche Stellen eines Solidarbürgen.
