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Was ist die Sorgfaltspflicht des Mieters? Erläuterung von Verstoßfällen, dem Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und den Maßnahmen von Hausverwaltungen

Dieser Beitrag erläutert aus praktischer Sicht den Überblick über die in Artikel 400 des japanischen Zivilgesetzbuchs geregelte Sorgfaltspflicht, typische Verstoßfälle, die Unterschiede zur Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie Präventionsmaßnahmen für Hausverwaltungen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Eine der rechtlichen Pflichten, die in der Praxis der Mietverwaltung besonders gut verstanden werden sollten, ist die "Sorgfaltspflicht". Um Streitigkeiten rund um den Mietvertrag, den Auszug und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands mit Mietern zu vermeiden, ist es wichtig, Inhalt der Sorgfaltspflicht, typische Verstoßfälle sowie Maßnahmen der Hausverwaltung genau zu kennen.

Was ist die Sorgfaltspflicht?

Die Sorgfaltspflicht (Pflicht zur Sorgfalt eines guten Verwalters) ist eine in Artikel 400 des japanischen Zivilgesetzbuchs geregelte Pflicht. Sie bedeutet "die Pflicht, eine Immobilie mit dem Maß an Sorgfalt zu verwalten, das nach den allgemeinen gesellschaftlichen Maßstäben üblicherweise verlangt wird". Im Mietverhältnis wird sie dem Mieter während des gesamten Zeitraums vom Vertragsabschluss bis zur Rückgabe der Immobilie auferlegt.

Umfang der Anwendung der Sorgfaltspflicht

Der Anwendungsbereich umfasst den gesamten exklusiv genutzten Bereich (Wände, Böden, Fenster und Sanitärbereiche) sowie gemeinschaftliche Flächen mit ausschließlichem Nutzungsrecht (Balkon, Privatgarten und exklusiver Stellplatz). Wenn Verschmutzungen, Beschädigungen oder Mängel auftreten, wird verlangt, dass diese unverzüglich gepflegt oder der Hausverwaltung gemeldet und eine Reparatur angefordert wird.

Welche Fälle gelten als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht?

Ein Verstoß liegt vor, wenn der Mieter die nach den gesellschaftlichen Maßstäben erforderliche Verwaltung vernachlässigt und sich dadurch die Abnutzung der Immobilie beschleunigt oder Schäden entstehen. Konkrete Beispiele sind wie folgt.

  • Verschüttete Getränke wurden nicht beseitigt, sodass sich Schimmel auf dem Holzboden bildete
  • Die Reinigung von Sanitärbereichen wurde vernachlässigt, wodurch erheblicher Schimmel und starke Verschmutzungen entstanden
  • Kondenswasser wurde unbeachtet gelassen und führte zu Flecken und Verrottung
  • Es wurden Löcher in die Wand gebohrt und die Untergrundplatte beschädigt
  • Die Reinigung des Klimaanlagenfilters wurde vernachlässigt und dadurch ein Defekt verursacht
  • Die Reinigung des Abflusses wurde vernachlässigt, wodurch eine Verstopfung entstand
  • Ein Wasserschaden in die darunterliegende Etage wurde weder dem Eigentümer noch der Hausverwaltung gemeldet und blieb unbehandelt, wodurch Schäden am Gebäude entstanden

Diese Punkte stehen auch in engem Zusammenhang mit den Regeln zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Mietobjekten.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Wird ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht anerkannt, entstehen vor allem die folgenden zwei Risiken.

Verweigerung der Kautionsrückzahlung und Forderung von Reparaturkosten

Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Abnutzung aufgrund des Verstoßes werden von der Kaution abgezogen. Bei erheblichen Schäden können auch zusätzliche Kosten verlangt werden, die über die Kaution hinausgehen.

Schadensersatzforderung

Wenn durch einen Wasserschaden in die darunterliegende Etage oder Ähnliches erhebliche Schäden am Gebäude entstehen, kann dies zu einer Schadensersatzforderung führen. Solange keine vorsätzliche Handlung oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird für Brandschäden kein Schadensersatz verlangt.

Worin liegt der Unterschied zwischen Sorgfaltspflicht und Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?

Beide unterscheiden sich im Zeitpunkt ihres Entstehens.

  • Sorgfaltspflicht: eine fortlaufende Pflicht, die vom Beginn des Einzugs bis zur vollständigen Rückgabe besteht
  • Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands: eine Pflicht, die beim Auszug entsteht und die Rückführung in den Zustand vor dem Einzug verlangt

Wird die Sorgfaltspflicht im Alltag ordnungsgemäß erfüllt, lassen sich die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beim Auszug auf ein Minimum begrenzen. Besondere Abnutzung oder Beschädigungen (Schäden durch Verletzung der Sorgfaltspflicht) unterliegen der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, normale Abnutzung und altersbedingte Verschlechterung hingegen nicht.

Maßnahmen der Hausverwaltung zur Vermeidung von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht

In der praktischen Mietverwaltung sind die folgenden Ansätze wirksam.

Gründliche Erläuterung in wichtigen Vertragsunterlagen und sorgfältige Einzugsprüfung

Bei Vertragsabschluss sollte der Inhalt der Sorgfaltspflicht sorgfältig erläutert werden. Zudem ist es eine grundlegende Maßnahme zur Vermeidung von Streitigkeiten, den Zustand des Zimmers vor dem Einzug gemeinsam mit Mitarbeitenden des Immobilienunternehmens zu prüfen und fotografisch zu dokumentieren.

Laufende Kommunikation und regelmäßige Inspektionen

Wichtig ist, ein System zu schaffen, in dem Mieter Probleme unkompliziert melden können. Durch frühes Erkennen und frühzeitiges Handeln bei Mängeln lässt sich das Risiko begrenzen, dass daraus größere Schäden entstehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Gilt altersbedingte Verschlechterung ebenfalls als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht?

Nein. Altersbedingte Verschlechterung und normale Abnutzung, die trotz ordnungsgemäßer Erfüllung der Sorgfaltspflicht entstehen, liegen nicht in der Verantwortung des Mieters und sind nicht Gegenstand der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Q. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und der Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?

Die Sorgfaltspflicht ist eine Pflicht, die während der gesamten Mietdauer fortbesteht; die Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands entsteht beim Auszug. Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht verursacht wurden, fallen unter die Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Q. Gilt ein Defekt an der Klimaanlage als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht?

Wenn der Defekt darauf zurückzuführen ist, dass die Filterreinigung vernachlässigt wurde, gilt dies als Verstoß. Defekte aufgrund normaler Alterung der Ausstattung fallen nicht in die Verantwortung des Mieters.

Q. Sind Schäden und Gerüche durch Haustiere Gegenstand der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?

Ja. Auch in haustierfreundlichen Objekten gelten Kratzer an Säulen und Gerüche durch Haustiere als besondere Abnutzung und sind Gegenstand der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Q. Wie kann eine Hausverwaltung die Sorgfaltspflicht Mietern wirksam vermitteln?

Wirksam sind eine sorgfältige Erläuterung in den wichtigen Vertragsunterlagen, die Nutzung einer Checkliste beim Einzug und der regelmäßige Versand von Hinweisen zur Instandhaltung.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte