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Lösungen bei Mietrückständen durch Klage | Voraussetzungen, Kosten und Anwaltsnutzung, die man in der Mietverwaltung kennen sollte

Dieser Beitrag erläutert Voraussetzungen, Kosten und Ablauf, um Probleme mit Mietrückständen gerichtlich zu lösen. Zudem werden die Vorteile einer anwaltlichen Unterstützung vorgestellt, die für die Praxis der Mietverwaltung hilfreich sind.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Mietrückstände von Bewohnern sind im Vermietungsgeschäft ein erhebliches Risiko. Es heißt, dass insgesamt rund 5 % in Verzug geraten, weshalb eine frühzeitige Lösung unerlässlich ist. In diesem Beitrag erläutern wir die Voraussetzungen, Kosten und Vorteile der Einschaltung eines Anwalts, um Probleme mit Mietrückständen gerichtlich zu lösen.

Warum belasten Mietrückstände Vermieter so stark?

Die Mahnung von Mietern mit Zahlungsrückständen ist schwierig, und es gibt auch Fälle, in denen Zahlungen hinausgezögert werden oder die Person verschwindet.Bei Leerstand lässt sich der Ausfall durch den nächsten Mieter ausgleichen, doch wenn ein säumiger Mieter bleibt, bleibt das Einkommen bei null und auch der Auszug kommt nicht voran.

Welche drei Punkte sind erforderlich, um Klage zu erheben?

Für ein Gerichtsverfahren sind drei Schritte erforderlich: das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zwangsräumung, die Übersendung eines Mahnschreibens und der Antrag beim Gericht.

Die Voraussetzungen für eine Zwangsräumung müssen erfüllt sein

Alle folgenden drei Bedingungen sind erforderlich:
Die Miete ist etwa drei Monate im Rückstand
Der säumige Mieter zeigt keine Zahlungsbereitschaft
Das Vertrauensverhältnis zum Vermieter ist zerstört

Ein Mahnschreiben per Einschreiben mit Zustellnachweis versenden

Wenn der Rückstand länger als etwa ein halber Monat andauert, sollte das Mahnschreiben per Einschreiben mit Zustellnachweis versendet werden.Dies dient als Nachweis für die Mahnbemühungen und dafür, dass kein Zahlungswille besteht.

Das Antragsverfahren beim Gericht

Der Ablauf ist: Mahnung → Mitteilung über die Vertragskündigung → Räumungsklage → Antrag auf Zwangsvollstreckung.

Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Anwalts?

Das Verfahren kann mit größerer Sicherheit vorangetrieben werden

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, werden Unsicherheiten bei den rechtlichen Verfahren ausgeräumt, und Sie können die Korrespondenz übergeben.

Die Wahrscheinlichkeit steigt, den Prozess zu gewinnen

Im Vergleich zum alleinigen Vorgehen erhöht die Beauftragung eines Anwalts die Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens.

Hohe Kosteneffizienz

Als Richtwert gelten 10.000 Yen pro Stunde für die Beratung, 100.000 bis 400.000 Yen als Vorschuss sowie ein Erfolgshonorar von 20 bis 30 % des eingezogenen Betrags.Wenn man den eingesparten Aufwand und die Zeit des Verfahrens berücksichtigt, ist die Kosteneffizienz hoch.

Zusammenfassung

Zur Lösung von Problemen mit Mietrückständen sind schrittweise Verfahren erforderlich. Als Fachkraft in der Mietverwaltung ist es die beste Vorgehensweise, über rechtliches Wissen zu verfügen und bei Bedarf einen Anwalt einzuschalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Kann bei einem Mietrückstand von einem Monat bereits eine Zwangsräumung veranlasst werden?
A. Bei einem Rückstand von einem Monat erkennt das Gericht eine Zwangsräumung so gut wie nie an. Im Allgemeinen gelten drei Monate oder mehr als Richtwert.
Q. Ist ein Gerichtsverfahren auch dann erforderlich, wenn eine Mietgarantiegesellschaft genutzt wird?
A. Wenn eine Garantiegesellschaft im Wege des Forderungsübergangs zahlt, wird der unmittelbare Verlust des Vermieters zwar gemindert, doch für das Räumungsverfahren kann dennoch ein Gerichtsverfahren erforderlich sein.
Q. Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren in der Regel?
A. Ein Räumungsprozess dauert in der Regel etwa drei bis sechs Monate. Einschließlich der Zwangsvollstreckung kann es auch ein halbes bis ein ganzes Jahr dauern.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte