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Verbrauchsteuer auf gebrauchte Wohnimmobilien und Steuersparstrategien durch Gesellschaftsgründung erklärt

Ob bei gebrauchten Wohnimmobilien Verbrauchsteuer anfällt, hängt davon ab, ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Dieser Leitfaden zeigt Investoren, wie sich der Verkäufer erkennen lässt und welche Steuervorteile eine Gesellschaftsstruktur bei Steuersätzen, Finanzierung und Verlustvorträgen bieten kann.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Beim Kauf eines gebrauchten Hauses hört man oft, dass „keine Verbrauchsteuer anfällt“. Genauer gesagt hängt dies jedoch davon ab, ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Wenn Sie die Steuerbelastung maximieren möchten, kann auch eine Gesellschaftsgründung eine wirksame Option sein. In diesem Artikel erläutern wir die Struktur der Verbrauchsteuer bei gebrauchten Wohnimmobilien und die steuerlichen Vorteile einer Gesellschaftsgründung.

Stimmt die Aussage „Auf gebrauchte Wohnimmobilien fällt keine Verbrauchsteuer an“?

Ist der Verkäufer eine Privatperson, fällt auf das Gebäude keine Verbrauchsteuer an. Handelt es sich beim Verkäufer dagegen um einen Unternehmer wie etwa ein Immobilienunternehmen, werden auf den Gebäudeteil 10 % Verbrauchsteuer erhoben (Grundstücke sind stets steuerfrei). Die Gleichung „gebrauchte Wohnimmobilie = keine Verbrauchsteuer“ ist daher ungenau; entscheidend ist die Eigenschaft des Verkäufers.

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist: keine Verbrauchsteuer

Da ein privater Verkäufer nicht als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gilt, entsteht auf das Gebäude keine Verbrauchsteuer. Allerdings fällt auf die Maklerprovision Verbrauchsteuer an (bei einem Kaufpreis von über 4 Mio. Yen: Die Provisionsobergrenze beträgt „Kaufpreis × 3 % + 60.000 Yen + Verbrauchsteuer“).

Wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist: Verbrauchsteuer auf das Gebäude

Ist der Verkäufer ein Unternehmer, wird die Verbrauchsteuer auf den Gebäudepreis aufgeschlagen. Da der Grundstücksanteil steuerfrei ist, kann der Nettopreis des Gebäudes rückwärts aus der Verbrauchsteuer berechnet werden (Verbrauchsteuerbetrag ÷ 10 % = Nettopreis des Gebäudes).

Wie lässt sich feststellen, wer der Verkäufer ist?

Prüfen Sie auf Immobilienportalen die „Art der Transaktion“:

  • „Verkäufer“: hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmer verkauft → Verbrauchsteuer fällt an
  • „Vertretung“ oder „Makler/Vermittlung“: hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Privatperson verkauft → keine Verbrauchsteuer

Da sich dies über ein Portal nicht sicher feststellen lässt, ist es wichtig, direkt beim Immobilienunternehmen nachzufragen.

Warum sollte bei dem Wunsch nach Steuerersparnis eine Gesellschaftsgründung geprüft werden?

Hohe steuerliche Entlastung

Während die maximale Belastung bei der Einkommensteuer natürlicher Personen (5 bis 45 %) zuzüglich Einwohnersteuer (10 %) insgesamt bis zu 55 % beträgt, liegt der effektive Steuersatz einer Gesellschaft bei etwa 20 bis 30 % und damit deutlich niedriger. Zudem erweitert sich der Umfang abziehbarer Aufwendungen (zum Beispiel volle Versicherungsprämien und Geschäftsführergehälter), was insbesondere für Immobilienbesitzer mit hohem Einkommen wirksam ist.

Bessere Chancen auf Finanzierung

Gesellschaften genießen mehr gesellschaftliche Bonität als Privatpersonen, sodass Finanzierungsprüfungen bei Banken leichter bestanden werden können. Mit höheren Finanzierungsvolumina lässt sich auch das Investitionsvolumen leichter ausbauen.

Vielfältigere Wege der Kapitalbeschaffung

Bei einer Aktiengesellschaft kann zudem Equity-Crowdfunding genutzt werden, wodurch Finanzierungswege eröffnet werden, die Privatpersonen nicht zur Verfügung stehen.

Längerer Verlustvortrag

Bei Privatpersonen (mit blauer Steuererklärung) ist ein Vortrag für maximal 3 Jahre möglich, bei Gesellschaften dagegen für bis zu 10 Jahre. So lässt sich die Steuerbelastung in Verlustjahren über einen längeren Zeitraum glätten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Gibt es auch bei gebrauchten Häusern Fälle, in denen Verbrauchsteuer anfällt?

Ja. Wenn der Verkäufer ein Unternehmer wie ein Immobilienunternehmen ist, fallen auf den Gebäudeteil 10 % Verbrauchsteuer an.

F. Wie hoch sind die anfänglichen Kosten einer Gesellschaftsgründung?

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft fallen unter anderem Registrierungssteuer (mindestens 150.000 Yen) und Kosten für die notarielle Beglaubigung der Satzung (rund 50.000 Yen) an, insgesamt also grob 200.000 bis 300.000 Yen. Auch nach der Gründung fällt jährlich die Körperschaftseinwohnersteuer in Form des Mindestpauschalbetrags an (mindestens etwa 70.000 Yen).

F. Wann ist ein guter Zeitpunkt, von privat auf eine Gesellschaft umzusteigen?

Es heißt, dass die Vorteile einer Gesellschaftsgründung ab einem zu versteuernden Einkommen von über etwa 9 Mio. Yen deutlich größer werden. Wir empfehlen, die Entscheidung gemeinsam mit einem Steuerberater und einem Immobilienfachmann zu treffen.

F. Fällt auf die Maklerprovision unabhängig vom Verkäufer Verbrauchsteuer an?

Ja. Die Maklerprovision ist eine Vergütung an das vermittelnde Immobilienunternehmen (einen Unternehmer), daher fällt unabhängig von der Eigenschaft des Verkäufers Verbrauchsteuer an.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte