Wenn Sie mit Social Lending Einnahmen erzielen, gibt es Fälle, in denen eine Steuererklärung erforderlich ist. Viele Angestellte sind mit Steuererklärungen nicht vertraut, und die aufwendigen Verfahren können eine Hürde für Investitionen darstellen. In diesem Artikel erläutern wir die Steuererklärung für Einkünfte aus Social Lending und wichtige Punkte zur Steueroptimierung.
Ist keine Steuererklärung erforderlich, wenn das Jahreseinkommen 200.000 Yen oder weniger beträgt?
Bei Arbeitnehmern gilt grundsätzlich: Wenn die gesamten Einkünfte außer dem Gehalt pro Jahr 200.000 Yen oder weniger betragen, ist keine Steuererklärung erforderlich. Es gibt jedoch zwei wichtige Punkte zu beachten.
Die 200.000 Yen beziehen sich auf den Betrag vor der Quellensteuer
Der Grenzwert von 200.000 Yen pro Jahr ist der Betrag vor Abzug der Quellensteuer. Wenn Sie mit dem Betrag nach Abzug der Quellensteuer rechnen, müssen Sie darauf achten, dass er 159.160 Yen nicht überschreitet.
Die Erklärung der Einwohnersteuer ist gesondert erforderlich
Auch wenn keine Steuererklärung erforderlich ist, muss die Einwohnersteuer dennoch erklärt werden. Ausschüttungen aus Social Lending werden als einkommensabhängiger Teil der Einwohnersteuer besteuert. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, ist eine gesonderte Erklärung der Einwohnersteuer nicht mehr nötig.
In welchen Fällen ist eine Steuererklärung vorteilhaft?
Auch bei 200.000 Yen oder weniger pro Jahr kann eine Steuererklärung Vorteile bieten.
Wenn das Gesamteinkommen einschließlich Gehalt unter 1,95 Millionen Yen liegt
Auf Einnahmen aus Social Lending wird vom Anbieter eine Quellensteuer von 20% einbehalten, der tatsächliche Einkommensteuersatz beträgt jedoch 5%. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, kann ein Teil der einbehaltenen Steuer erstattet werden.
Ab 1,95 Millionen Yen gibt es keine Erstattung
Wenn das Gesamteinkommen 1,95 Millionen Yen oder mehr beträgt, liegt der Steuersatz bei 20% oder mehr. Damit entfällt die Differenz zur Quellensteuer, und ein Erstattungsvorteil besteht nicht.
Wie läuft die Steuererklärung konkret ab?
Sehen wir uns die Schritte und erforderlichen Unterlagen an.
Erforderliche Unterlagen
- Zahlungsnachweis oder Jahrestransaktionsbericht des Anbieters
- Lohnsteuerbescheinigung des Unternehmens
- My-Number-Karte oder Benachrichtigungskarte + Ausweisdokument
- Belege für Ausgaben (z. B. Bücher oder Seminargebühren)
- Kontonummer im Fall einer Steuererstattung
Ablauf der Erklärung
Das Einkommen vom 1. Januar bis 31. Dezember wird im Folgejahr vom 16. Februar bis 15. März beim Finanzamt erklärt. Wenn Sie e-Tax nutzen, kann der Vorgang vollständig online abgeschlossen werden.
Welche Punkte sind bei der Steuererklärung zu beachten?
Verluste aus Social Lending können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Da außerdem die Gesamtbesteuerung gilt, ist auch ein Verlustvortrag nicht möglich. Selbst wenn Verluste entstehen, sollten Sie verstehen, dass diese nicht mit Ausschüttungen des Folgejahres verrechnet werden können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Wie hoch ist der Steuersatz beim Social Lending?
Die Quellensteuer beträgt 20,42% Einkommensteuer (einschließlich Wiederaufbau-Sondersteuer), wird jedoch durch die Steuererklärung im Rahmen der Gesamtbesteuerung neu berechnet.
F. Was kann als Ausgabe angesetzt werden?
Ausgaben wie Fachbücher zum Investment, Seminargebühren oder Kommunikationskosten können unter Umständen als Kosten anerkannt werden.
F. Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Wenn eine Erklärungspflicht besteht und Sie keine Erklärung abgeben, können Zuschläge wegen Nichtabgabe sowie Säumniszinsen anfallen.
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