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Hypothek für ein Haus mit vermieteten Einheiten: Bedingungen und Risiken

Erläutert die Bedingungen und drei wichtige Vorsichtspunkte für einen Immobilienkredit bei einem Wohnhaus mit vermieteten Einheiten. Behandelt die 50-%-Eigennutzungsregel, Vorgaben von Hausbauunternehmen und Rückzahlungsrisiken aus Investorsicht.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Ein Mietshaus mit Eigennutzung ermöglicht es, Wohnen und Mieteinnahmen gleichzeitig zu verbinden. Es erhält viel Aufmerksamkeit, weil sich dafür oft ein zinsgünstiger Wohnungsbaukredit nutzen lässt. In diesem Artikel erläutern wir die Voraussetzungen für einen Wohnungsbaukredit bei einem Mietshaus mit Eigennutzung sowie drei wichtige Punkte bei einer Vollfinanzierung.

Was ist ein Mietshaus mit Eigennutzung und warum steht es im Fokus?

Ein Mietshaus mit Eigennutzung ist eine Immobilie, die sowohl einen Bereich für den Eigentümer als auch einen vermieteten Bereich umfasst. Der Eigentümer kann aus dem vermieteten Teil Mieteinnahmen erzielen und diese für die monatliche Rückzahlung des Darlehens verwenden. Zudem bietet diese Wohnform Flexibilität, da sich die Nutzung an veränderte Lebensumstände anpassen lässt.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Wohnungsbaukredit?

Auch bei einem Mietshaus mit Eigennutzung ist ein Bau mit Finanzierung grundsätzlich möglich. Ob jedoch ein Wohnungsbaukredit oder ein Apartmentkredit angewendet wird, hängt von der Aufteilung der Immobilie ab.

Ab 50 % Wohnfläche ist ein Wohnungsbaukredit möglich

Voraussetzung für einen Wohnungsbaukredit ist, dass mindestens 50 % der gesamten Wohn- und Nutzfläche als eigener Wohnbereich genutzt werden. Bei einem dreigeschossigen Gebäude kann beispielsweise ein zinsgünstiger Wohnungsbaukredit genutzt werden, wenn das 1. und 2. Obergeschoss zum Wohnen vorgesehen sind.

Bei 50 % oder weniger gilt ein Apartmentkredit

Liegt der eigene Wohnbereich bei 50 % oder weniger, wird die Immobilie als renditestärker eingestuft, sodass in der Regel nur ein Apartmentkredit infrage kommt. Der Zinssatz ist zwar höher, dafür sind wegen des größeren vermietbaren Bereichs auch höhere Mieteinnahmen zu erwarten.

Drei wichtige Punkte bei einer Vollfinanzierung mit Wohnungsbaukredit

Punkt 1: Die Auswahl an Hausherstellern wird enger

Je nach Finanzinstitut ist eine Finanzierung nur möglich, wenn ein bestimmter Haushersteller genutzt wird. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst den Haushersteller zu konsultieren und anschließend nach Finanzinstituten zu suchen, die einen Wohnungsbaukredit dafür anbieten.

Punkt 2: Der Gesundheitszustand beeinflusst die Prüfung

In vielen Fällen ist der Abschluss einer Restschuldversicherung erforderlich. Wird der Gesundheitszustand als problematisch bewertet, kann es sein, dass der Wohnungsbaukredit nicht genehmigt wird. Auch das Alter bei Antragstellung wirkt sich auf die Prüfung aus, daher ist ein früher Vertragsabschluss vorteilhaft.

Punkt 3: Leerstandsrisiken erhöhen die Rückzahlungsbelastung

Wenn keine Mieter gefunden werden und der Leerstand länger andauert, fallen die Mieteinnahmen auf null, sodass die monatliche Rückzahlung aus Eigenmitteln geleistet werden muss. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob die Lage auch in einigen Jahrzehnten noch eine hohe Nachfrage erwarten lässt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Wie hoch ist der Zinssatz für einen Wohnungsbaukredit bei einem Mietshaus mit Eigennutzung?

Es gelten die gleichen Zinssätze wie bei einem gewöhnlichen Wohnungsbaukredit. Als grober Richtwert liegen variable Zinsen bei etwa 0,3 % bis 0,7 % und feste Zinsen bei etwa 1 % bis 2 %.

F. Gilt die Wohnungsbaukredit-Steuervergünstigung auch für diese Wohnform?

Wenn der selbst genutzte Teil 50 % oder mehr ausmacht, kann die Wohnungsbaukredit-Steuervergünstigung genutzt werden. Maßgeblich für den Abzugsbetrag ist jedoch der Darlehensanteil, der auf den selbst genutzten Wohnbereich entfällt.

F. Kann die gesamte Immobilie später vollständig vermietet werden?

Das ist möglich, kann jedoch gegen die Bedingungen des Wohnungsbaukreditvertrags verstoßen. Eine vorherige Bestätigung beim Finanzinstitut ist daher erforderlich.

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Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte