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Anfangskosten beim Mietwohnungsbetrieb in Japan: Aufstellung, Steuern und Eigenkapital

Die Anfangskosten des japanischen Mietwohnungsbetriebs, geordnet in einer Tabelle nach Posten. Neben Richtwerten zu Grundstücks- und Baukosten, Grunderwerbsteuer, Eintragung, Kreditnebenkosten, Versicherung und Maklercourtage erklärt der Beitrag verständlich den Unterschied zwischen Neubau und Bestand, die Balance von Eigenkapital und Kredit, die richtige Entscheidungslogik zur Kostensenkung, zu vermeidende Fehler und das Vorgehen bei der Schätzung – aufbereitet für Leser im DACH-Raum, die japanische Immobilien als Anlageoption prüfen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 8 Min. Lesezeit

Die Anfangskosten beim Betrieb eines Mietwohnhauses (in Japan „apāto-keiei“, アパート経営 – die Bewirtschaftung eines meist kleineren, oft in Holz- oder Leichtstahlbauweise errichteten Mehrfamilienhauses durch einen privaten Eigentümer) setzen sich in Japan aus dem Grundstücks- und Baupreis (bzw. dem Kaufpreis einer Bestandsimmobilie) sowie einer zweiten Kostenschicht zusammen: Steuern, Eintragung, Kreditnebenkosten, Versicherung und Vermietungskosten. Für diese Nebenkosten allein rechnet man in Japan üblicherweise mit etwa 3–8 % des Immobilienpreises beim Neubau und etwa 7–10 % bei Bestandsobjekten (je nach Region, Größe und Bauweise gibt es Abweichungen). Für Leser im deutschsprachigen Raum (DACH) ist das eine vertraute, aber anders austarierte Logik: Wo Sie in Deutschland mit Kaufnebenkosten aus Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Notar und Grundbuch (rund 1,5–2 %) sowie ggf. Maklercourtage rechnen, verteilt sich die japanische Nebenkostenschicht auf teils andere Posten. Dieser Beitrag ordnet die Anfangskosten des japanischen Mietwohnungsbetriebs in einer Aufstellung nach Posten, erklärt die Balance zwischen Eigenkapital und Fremdfinanzierung, die richtige Entscheidungslogik zur Kostenreduktion sowie die Fehler, die man vermeiden sollte.

„Ich brauchte deutlich mehr Bargeld als gedacht“ – diesen Satz hören wir häufig von Menschen, die gerade mit dem Betrieb eines Mietwohnhauses in Japan begonnen haben. Wer nur auf den Objektpreis schaut und Nebenkosten sowie Betriebsmittelreserve übersieht, dem geht kurz vor Übergabe oder nach dem Erwerb das Geld aus. Gerade für einen Investor aus dem DACH-Raum, der das japanische System nicht kennt, verschärft sich das Risiko dadurch, dass mehrere dieser Kosten – allen voran die Grunderwerbsteuer japanischer Prägung – erst Monate nach dem Abschluss in Rechnung gestellt werden; ein zeitlicher Versatz, den es in dieser Form bei einem deutschen Kaufvertrag mit sofort fälligem Notaranderkonto nicht gibt. Genau deshalb ist es der eigentliche Ausgangspunkt eines tragfähigen Geschäftsplans, sich zuerst ein zahlenbasiertes Gesamtbild der Kosten zu verschaffen. Am Ende dieses Beitrags sollen Sie in eigenen Worten erklären können, wofür Sie wie viel bereithalten müssen.

Die Kernpunkte dieses Beitrags

  • Die Anfangskosten des japanischen Mietwohnungsbetriebs teilen sich in „Grundstücks- und Baukosten (bzw. Kaufpreis)“ und „Nebenkosten“; die Nebenkosten liegen als Richtwert bei etwa 3–8 % des Immobilienpreises beim Neubau und etwa 7–10 % bei Bestandsobjekten.
  • Die wesentlichen Bestandteile der Nebenkosten sind Grunderwerbsteuer (fudōsan-shutokuzei), Eintragungs- und Lizenzsteuer (tōroku-menkyozei), Honorar des shihō-shoshi (Registeranwalts), Stempelsteuer (inshizei), Kreditbearbeitungs- und Bürgschaftsgebühr, Feuerversicherungsprämie, Maklercourtage, Kosten der Mietersuche sowie eine Reserve.
  • Da Nebenkosten sich in der Regel schwer über den Kredit finanzieren lassen, müssen sie als Eigenkapital in bar bereitgestellt werden – anders als in manchen westlichen Finanzierungsmodellen, wo einzelne Nebenkosten in das Darlehen eingerechnet werden können.
  • Zum Schutz vor Leerstand, Mietrückständen und Mietrückgängen ist es sicher, einen halben bis einen ganzen Jahresbetrag der Kreditrate als Betriebsmittel griffbereit zu halten.
  • Bei der Kostsenkung ist nicht die niedrigste Gesamtsumme entscheidend, sondern die Ertragssicht: ob sich das Objekt insgesamt rechnet.

Wie hoch sind die gesamten Anfangskosten des Mietwohnungsbetriebs?

Die Anfangskosten des japanischen Mietwohnungsbetriebs lassen sich leichter ordnen, wenn man sie grob in zwei Blöcke teilt: „Grundstücks- und Baukosten“ (bei Bestandsobjekten den Kaufpreis) und „Nebenkosten“ (shohi, 諸費用). Den Großteil der Gesamtsumme machen die Grundstücks- und Baukosten aus, doch übersehen werden häufig die Nebenkosten. Anders als in vielen westlichen Immobilienmärkten, wo die Erwerbsnebenkosten ein vergleichsweise kleiner Aufschlag auf den Kaufpreis sind, bildet die japanische Nebenkostenschicht einen eigenständigen, spürbaren Posten, den Investoren aus dem Ausland ausdrücklich einplanen müssen.

Der Richtwert für die Nebenkosten liegt beim Neubau bei etwa 3–8 % und bei Bestandsobjekten bei etwa 7–10 % des Immobilienpreises. Dass der Anteil bei Bestandsobjekten höher ausfällt, liegt daran, dass eine Maklercourtage anfällt und die altersabhängigen Finanzierungsbedingungen den Eigenkapitalanteil tendenziell erhöhen. Das ist lediglich ein Richtwert; je nach Region, Größe, Bauweise und Finanzierungsbedingungen ergibt sich eine Spannbreite. Zum Vergleich: In Deutschland liegen die reinen Kaufnebenkosten – je nach Bundesland und Maklereinsatz – oft bei rund 9–12 % des Kaufpreises, sodass die japanischen Werte für DACH-Leser eher moderat wirken; entscheidend ist jedoch, dass sie in Japan fast durchgängig aus Eigenmitteln zu tragen sind.

Nimmt man beispielsweise ein Bestandsmietwohnhaus mit einem Objektpreis von 5.000万円 (50 Mio. JPY, ca. 294.000 € bei 170 JPY/EUR) an, so lautet die Überlegung, zusätzlich 350万〜500万円 (3,5–5 Mio. JPY, ca. 20.600–29.400 €) an Nebenkosten einzuplanen (dies ist ein beispielhafter Richtwert). Ein großer Teil dieser Nebenkosten sollte planerisch als Barmittel angesetzt werden. Zugleich sollte die grundlegendere Frage nicht verloren gehen, ob das Objekt selbst rentabel ist. Für einen ausländischen Investor bedeutet das konkret: Ein in Tokio oder Osaka mit attraktivem Schaufensterpreis inseriertes Haus kann, sobald die Nebenkosten eingerechnet sind, spürbar mehr Anfangskapital erfordern, als der Preis vermuten lässt. Zur Objektauswahl und zur Betrachtung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung siehe auch Verwaltung und Wirtschaftlichkeit für erfolgreichen Mietwohnungsbetrieb.

Aufstellung der Anfangskosten des Mietwohnungsbetriebs | Tabelle nach Posten

Die Aufstellung der Anfangskosten des japanischen Mietwohnungsbetriebs nach Posten, Kurzbeschreibung, Richtwert und Zahlungszeitpunkt sieht wie folgt aus. Alle Beträge sind Richtwerte und hängen von Größe, Region und Finanzinstitut ab.

Kostenposten Kurzbeschreibung Richtwert (Beispiel) Wesentlicher Zahlungszeitpunkt
Grundstücks- und Baukosten (Rohbau/Objekt) Baukosten des Mietwohnhauses selbst oder Kaufpreis eines Bestandsobjekts Großteil der Gesamtsumme Bei Vertrag/Übergabe
Nebengewerke und Außenanlagen Stellplatz, Mauer, Tor, Bepflanzung, Ver- und Entsorgungsanschlüsse u. a. ca. 10–20 % der reinen Baukosten Bei Errichtung
Planungs- und Bauüberwachungshonorar Kosten für Planung und Bauüberwachung ca. 3–10 % der Baukosten Bei Planung/Baubeginn
Grunderwerbsteuer (fudōsan-shutokuzei) Einmalig bei Erwerb erhobene kommunale Steuer Einheitswert (Grundsteuerwert) × 3 % (Sondersatz) Etwa ein halbes bis eineinhalb Jahre nach Erwerb
Eintragungs- und Lizenzsteuer (tōroku-menkyozei) Steuer auf Eintragung von Erstanlage, Übertragung, Hypothekenbestellung u. a. Erstanlage 0,4 % / Übertragung bei Kauf 2,0 % / Hypothek 0,4 % usw. Bei Eintragung
Honorar des shihō-shoshi (Registeranwalt) Honorar für die Abwicklung der Eintragung Einige zehntausend bis über hunderttausend Yen Bei Eintragung
Stempelsteuer (inshizei) Steuermarke auf Kauf-, Werk- und Darlehensverträge Je nach Vertragssumme einige tausend bis zehntausende Yen Bei Vertragsschluss
Kreditbearbeitungsgebühr Gebühr des Finanzinstituts für die Kreditauszahlung Pauschal einige zehntausend Yen oder 1–2 % der Kreditsumme Bei Kreditauszahlung
Kreditbürgschaftsgebühr Kosten bei Nutzung einer Bürgschaftsgesellschaft ca. 0–2 % der Kreditsumme Bei Kreditauszahlung
Feuer- und Erdbebenversicherung Gebäudeversicherung; meist als Kreditbedingung verpflichtend Bei Langzeitvertrag einige hunderttausend Yen Bei Übergabe/Kreditauszahlung
Maklercourtage Honorar bei Vermittlung von Bestandsobjekt/Grundstück Höchstens Kaufpreis × 3 % + 60.000 JPY (ca. 353 €) + Verbrauchsteuer Bei Vertrag/Übergabe
Kosten der Mietersuche Werbekosten für die Kundengewinnung (AD) 1–3 Monatsmieten Bei Ausschreibung
Reserve/Betriebsmittel Vorsorge für Leerstand, Rückstände, unerwartete Reparaturen Halber bis ganzer Jahresbetrag der Kreditrate Griffbereit halten

Im Folgenden erläutern wir vor allem die leicht übersehenen und die betragsmäßig großen Posten etwas konkreter.

Grundstücks-, Bau- und Nebengewerkekosten

Beim Neubau steht der reine Rohbaupreis des Gebäudes im Mittelpunkt. In der Reihenfolge Holzbau, Leichtstahlbau, Stahlbeton (RC) steigt der Preis pro tsubo (坪, japanische Flächeneinheit von ca. 3,3 m²) tendenziell, sodass die Wahl der Bauweise die Gesamtsumme stark beeinflusst. Zuletzt sind die Baukosten wegen gestiegener Material- und Personalkosten hoch geblieben, teils oberhalb der ursprünglichen Kalkulation. Anders als in Deutschland, wo Baukosten meist in Euro pro Quadratmeter kalkuliert werden, ist die tsubo-Rechnung in Japan Standard – für DACH-Leser lohnt daher die Umrechnung, bevor Angebote verglichen werden. Zur Entwicklung der Baukosten siehe Auswirkungen steigender Baukosten auf die Rechnung von Vermietern.

Achtung gilt den Nebengewerke- und Außenanlagenkosten. Stellplatzbefestigung, Mauern und Zäune, Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse sind oft nicht in den reinen Baukosten enthalten und schlagen zusätzlich mit etwa 10 bis 20 % der Baukosten zu Buche. Gerade in Regionen, in denen Stellplätze wichtig sind, kann ein Übersehen dieses Postens die Planung kippen.

Planungs- und Bauüberwachungshonorar

Das Planungs- und Bauüberwachungshonorar umfasst die Gebäudeplanung sowie die Überwachung, ob der Bau planmäßig verläuft. Bei Standardprodukten großer Bauträger kann es in den Baukosten enthalten sein; beauftragt man ein Planungsbüro, fallen üblicherweise einige Prozent der Baukosten zusätzlich an. Neben dem Betrag ist zu prüfen, ob die Überwachung als unabhängiges Korrektiv wirkt – ähnlich der Rolle eines unabhängigen Bauleiters oder Sachverständigen im DACH-Raum.

Wie sind die Steuern aufgeteilt? Grunderwerbsteuer und Eintragungssteuer

Unter den Anfangskosten sind die Steuern für viele am schwersten greifbar. Die wesentlichen Steuern beim Erwerb eines Mietwohnhauses sind drei: Grunderwerbsteuer, Eintragungs- und Lizenzsteuer sowie Stempelsteuer. Da sich alle Beträge aus Bewertungs- oder Vertragssummen ergeben, gibt es Sicherheit, die Richtwerte vorab zu kennen.

Grunderwerbsteuer (fudōsan-shutokuzei)

Die Grunderwerbsteuer (fudōsan-shutokuzei) ist eine kommunale Steuer, die beim Erwerb von Grundstück oder Gebäude einmalig erhoben wird. Laut Unterlagen des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und Kommunikation (総務省, Ministry of Internal Affairs and Communications, MIC) und des Steueramts der Präfektur Tokio (東京都主税局, Tokyo Metropolitan Bureau of Taxation) beträgt der Regelsatz 4 % des Einheitswerts (Grundsteuerwert), doch für bis zum 31. März 2027 erworbene Grundstücke und Wohngebäude gilt ein ermäßigter Sondersatz von 3 %. Für Bauland wird zudem die Bemessungsgrundlage auf die Hälfte reduziert. Anders als die deutsche Grunderwerbsteuer, die kurz nach Beurkundung fällig wird, ist der Zeitpunkt hier charakteristisch: Der Steuerbescheid trifft nicht sofort, sondern etwa ein halbes bis eineinhalb Jahre nach dem Erwerb ein. Da die Forderung kommt, wenn man sie fast vergessen hat, ist es wichtig, vorab Bargeld bereitzuhalten. Zu den Ermäßigungen und zur Rückerstattung bei erfüllten Voraussetzungen siehe Ermäßigungen der Grunderwerbsteuer und Rückerstattung.

Eintragungssteuer und Honorar des shihō-shoshi

Die Eintragungs- und Lizenzsteuer (tōroku-menkyozei) ist eine nationale Steuer auf die Grundbucheintragung. Laut Steuertabelle der Nationalen Steuerbehörde (国税庁, National Tax Agency, NTA) betragen die Richtsätze 0,4 % für die Erstanlage des Eigentums, 2,0 % für die Übertragung durch Kauf und 0,4 % der Forderungssumme für die Hypothekenbestellung des Finanzinstituts. Für selbstgenutzte Wohnungen gibt es Ermäßigungen, doch Mietwohnhäuser erfüllen die Voraussetzungen nicht, sodass grundsätzlich der Regelsatz anzusetzen ist. Die Eintragung wird üblicherweise einem shihō-shoshi (司法書士, ein auf Registerverfahren spezialisierter Rechtsdienstleister) übertragen, dessen Honorar zusätzlich zur Steuer einige zehntausend bis über hunderttausend Yen beträgt. Anders als in Deutschland, wo ein Notar zwingend Kaufvertrag und Grundbucheintragung begleitet, ist in Japan der shihō-shoshi der zentrale Akteur der Eintragung – ein eigenständiger Beruf ohne direkte westliche Entsprechung. Die Eintragungskosten sollten als Summe aus „Steuer + Honorar“ betrachtet werden, um Fehleinschätzungen zu vermeiden.

Stempelsteuer (inshizei)

Die Stempelsteuer (inshizei) sind die Kosten der Steuermarken (収入印紙), die auf Kaufverträge, Werkverträge und Darlehensverträge zur Wohnbaufinanzierung geklebt werden. Der Betrag richtet sich nach der Vertragssumme und liegt je Dokument bei einigen tausend bis zehntausenden Yen. Der Betrag ist nicht groß, entsteht aber je Vertrag; da beim Mietwohnungsbetrieb mehrere Verträge zusammenkommen, sollte die Gesamtsumme geprüft werden. Eine solche Urkundensteuer per aufgeklebter Marke kennt der deutsche Rechtsverkehr in dieser Form nicht.

Wie hoch sind Kreditnebenkosten und Versicherungsprämien?

Wird der Erwerb über einen Kredit finanziert, fallen neben der Tilgung des Darlehens selbst Nebenkosten bei der Auszahlung an. Typisch sind Bearbeitungsgebühr, Bürgschaftsgebühr und Feuerversicherungsprämie.

Die Bearbeitungsgebühr setzen manche Institute pauschal mit einigen zehntausend Yen an, andere mit 1–2 % der Kreditsumme. Bei Nutzung einer Bürgschaftsgesellschaft kann zusätzlich eine kreditabhängige Bürgschaftsgebühr anfallen. Wichtig ist, Finanzinstitute nicht nur nach dem Zins, sondern einschließlich dieser Anfangskosten zu vergleichen. Zur Betrachtung des Zinsniveaus siehe Zinsarten und Auswahl beim Mietwohnhaus-Kredit.

Feuer- und Erdbebenversicherung verlangen viele Institute als Kreditbedingung. Je nach Bauweise, Deckungsumfang und Vertragsdauer variiert die Prämie; bei Langzeitverträgen kann sie mehrere hunderttausend Yen erreichen. Diese Prämien werden häufig bei Kreditauszahlung fällig, sodass ebenfalls Barmittel bereitstehen müssen. Für DACH-Investoren ist die verpflichtende Erdbebenversicherung ein Novum: In Deutschland ist Elementarschadenschutz zwar üblich, eine gesonderte Erdbebendeckung als Kreditvoraussetzung jedoch unbekannt.

Wie unterscheiden sich die Anfangskosten bei Neubau und Bestand?

Auch bei denselben „Anfangskosten des Mietwohnungsbetriebs“ verschiebt sich das Gewicht der Posten zwischen Neubau und Bestand. Um zu beurteilen, was zu Ihnen passt, ordnen wir die wesentlichen Unterschiede.

Vergleichspunkt Neubau Bestand
Richtwert Nebenkosten (Anteil am Objektpreis) ca. 3–8 % ca. 7–10 %
Maklercourtage Bei Direktkauf vom Verkäufer teils entbehrlich Fällt häufig an
Richtwert Anzahlung Oft werden rund 30 % verlangt Teils schon ab rund 10 %
Reparatur-/Sanierungskosten Vorerst leicht niedrig zu halten Direkt nach Erwerb ggf. Reparaturen nötig
Einfluss steigender Baukosten Stark betroffen Als Bestandsgebäude kaum betroffen

Beim Neubau ist das Gebäude neu und der Reparaturbedarf vorerst gering, doch er ist stärker vom Anstieg der Baukosten betroffen und der Anzahlungsanteil fällt tendenziell höher aus. Beim Bestand lässt sich der Erwerbspreis leichter senken, dafür fällt eine Maklercourtage an und direkt nach Erwerb können Kosten für Warmwasserbereiter, Dach oder Fassade entstehen. Wer Bestand erwägt, sollte die „bald nach Erwerb voraussichtlich nötigen Reparaturkosten“ zu den Anfangskosten hinzurechnen, damit die Finanzplanung realistischer wird.

Vorgehen zur Schätzung der Anfangskosten

Das Gesamtbild der Anfangskosten lässt sich leichter erfassen, wenn man es Schritt für Schritt aufbaut. Füllen Sie schon zu Beginn der Objektprüfung die Zahlen in dieser Reihenfolge aus.

  1. Objektpreis (Grundstücks- und Baukosten bzw. Kaufpreis des Bestandsobjekts) festlegen.
  2. Nebengewerke- und Außenanlagenkosten mit 10–20 % der reinen Baukosten ansetzen (beim Neubau).
  3. Steuern (Grunderwerbsteuer, Eintragungssteuer, Stempelsteuer) aus Bewertungs- und Vertragssumme grob berechnen.
  4. Honorar des shihō-shoshi, Bearbeitungs- und Bürgschaftsgebühr des Kredits sowie Feuerversicherungsprämie beim Finanzinstitut erfragen.
  5. Bei Bestand die Maklercourtage und die Werbekosten der Ausschreibung hinzufügen.
  6. Zusätzlich zur bisherigen Summe einen halben bis ganzen Jahresbetrag der Rate als Betriebsmittel sichern.

Von der so ermittelten Summe sind Nebenkosten und Betriebsmittel grundsätzlich der in bar bereitzustellende Teil. Wenn Sie nicht nur den Objektpreis, sondern diese „gesamte in bar bereitzustellende Summe“ vorab kennen, können Sie mit vernünftigem Budget nach Objekten suchen.

Zur Veranschaulichung stellen wir für ein Bestandsmietwohnhaus mit 5.000万円 (50 Mio. JPY, ca. 294.000 €) den Barmittelbedarf zusammen (nur ein Beispiel; tatsächlich variiert es je nach Objekt und Finanzinstitut). Bei 10 % Anzahlung sind das 500万円 (5 Mio. JPY, ca. 29.400 €), bei 8 % Nebenkosten 400万円 (4 Mio. JPY, ca. 23.500 €), und setzt man als Betriebsmittel einen Jahresbetrag der Rate mit angenommen 150万円 (1,5 Mio. JPY, ca. 8.800 €) an, so ergibt sich rechnerisch, rund 1.050万円 (10,5 Mio. JPY, ca. 61.800 €) an Barmitteln bereitzuhalten. Man erkennt: Nur weil der Objektpreis 5.000万円 (ca. 294.000 €) beträgt, heißt das nicht, dass das nötige Eigenkapital bei null liegt. Ein Eigentümer erzählte uns, dass er durch das vorherige Ausrechnen dieser „Bar-Gesamtsumme“ sein Suchfeld auf ein eine Stufe günstigeres Objekt eingrenzte und auch nach dem Erwerb Spielraum bei den liquiden Mitteln behielt.

Wie sollte die Balance zwischen Eigenkapital und Kredit aussehen?

Um beim Mietwohnungsbetrieb nicht zu scheitern, ist es unerlässlich, die Balance zwischen Eigenkapital und Kredit zuerst zu entwerfen. Eigenkapital meint hier nicht nur die Anzahlung. Man betrachtet die drei Größen Anzahlung, Nebenkosten und Betriebsmittel zusammen.

Der Richtwert der Anzahlung unterscheidet sich je nach Objekt und Finanzinstitut, doch häufig werden bei Bestand rund 10 % und beim Neubau rund 30 % des Kaufpreises verlangt. Da eine Vollfinanzierung schwierig ist, bildet die Anzahlung den Kern des Eigenkapitals. Anders als bei manchen DACH-Buy-to-let-Modellen mit 20–40 % Eigenkapital ist die Bandbreite in Japan objekt- und altersabhängig breiter. Zur Betrachtung des nötigen Eigenkapitals siehe auch Richtwert des nötigen Eigenkapitals bei der Mietwohnungs-Investition.

Leicht übersehen werden die Betriebsmittel. Bei Leerstand sinken die Mieteinnahmen, und Rückstände oder ein Rückgang des Mietniveaus können eintreten. Um solche Schwankungen auszuhalten, wird empfohlen, einen halben bis ganzen Jahresbetrag der Kreditrate als Betriebsmittel griffbereit zu halten. Auch wir prüfen bei der Beratung von Eigentümern zuerst, ob diese Betriebsmittel gesichert sind. Je mehr Spielraum bei den liquiden Mitteln, desto ruhiger lässt sich vorübergehender Leerstand aushalten und langfristig entscheiden.

Klug eingesetzt, ist der Kredit ein Hebel, mit dem sich Vermögen mit wenig Eigenkapital halten lässt. Wird die Tilgungsquote jedoch zu hoch, kippt die Rechnung schon bei geringem Leerstand ins Minus. Gerade deshalb ist die reale Rendite entscheidend – wie viel nach der Tilgung tatsächlich übrig bleibt. Zum Unterschied zwischen Brutto- und Nettorendite siehe Unterschied und Berechnung von Brutto- und Nettorendite.

Entscheidungspunkte zur Senkung der Anfangskosten

Anfangskosten lassen sich mit etwas Geschick senken, doch wer nur den Betrag verfolgt, riskiert Entscheidungen, die die Ertragskraft schwächen. Hier ordnen wir hilfreiche Perspektiven zur Kostensenkung.

  • Bauweise und Ausstattung nicht überziehen, sondern eine an der erwarteten Miete ausgerichtete Bauplanung wählen. Luxusausstattung treibt die Baukosten, lässt sich aber nicht zwangsläufig in der Miete abbilden.
  • Angebote mehrerer Baufirmen und Finanzinstitute einholen und nicht nur die reinen Baukosten, sondern auch Nebengewerke und Bearbeitungsgebühren einbeziehen.
  • Nutzbare Regelungen wie Ermäßigungen der Grunderwerbsteuer oder Rückerstattungen bei erfüllten Voraussetzungen vorab prüfen.
  • Bei der Feuerversicherung Deckungsumfang und Vertragsdauer genau prüfen, notwendige Deckung sichern und übermäßige Aufschläge vermeiden.
  • Kosten, die sich durch Verhandlung oder Konditionen ändern – etwa Maklercourtage und Ausschreibungskosten – nach Prüfung des Inhalts entscheiden.

Entscheidend ist nicht, Anfangskosten schlicht zu streichen, sondern die Haltung, danach zu urteilen, ob sich die eingesetzten Kosten in Form von Mieteinnahmen zurückholen lassen. Wer nur nach dem billigsten Preis wählt, findet nicht selten keine Mieter und leidet unter Leerstand. Prüft man bei Investitionen in Ausstattung und Außenanlagen einzeln, ob sie sich über Miete oder Vermietungsquote amortisieren, zeigt sich die Trennlinie zwischen streichbaren und zu erhaltenden Kosten. Fasst man Kosten nicht als „Streichobjekt“, sondern als „zu amortisierende Investition“ auf, gerät die Entscheidungsachse weniger ins Wanken.

Zu vermeidende Fehler rund um die Anfangskosten des Mietwohnungsbetriebs

Wer die typischen Fehler bei der Schätzung der Anfangskosten kennt, umgeht dieselben Fallen leichter. Hier nennen wir repräsentative Beispiele.

Erstens: der Fall, in dem man Nebenkosten und Betriebsmittel nicht einrechnet und den Finanzplan nur aus dem Objektpreis aufstellt. Da sich viele Nebenkosten schwer über den Kredit finanzieren lassen, fehlt Bargeld und man gerät kurz vor Vertragsschluss in Bedrängnis. Zweitens: der Fall, in dem man die Grunderwerbsteuer vergisst. Da der Bescheid mehr als ein halbes Jahr nach dem Erwerb eintrifft, hören wir oft, dass die Forderung kommt, nachdem die Mittel bereits aufgebraucht sind.

Drittens: der Fall, in dem man ein Objekt allein nach hoher Bruttorendite auswählt. Rechnet man Reparaturkosten, Leerstand und Nebenkosten ein, kann der reale Überschuss deutlich sinken. Typische Beispiele solcher Fehler und Gegenmaßnahmen erläutern wir ausführlich in Fehlermuster beim Mietwohnungsbetrieb und der Scheideweg zum Erfolg. Viele Fehler lassen sich vermeiden, wenn man das Gesamtbild der Kosten zahlenbasiert erfasst. Gerade deshalb lohnt es sich, die Aufstellung zuerst zu erstellen.

Wer bei Finanzplanung oder Objektauswahl im Mietwohnungsbetrieb unsicher ist, kann auch die kostenlose Beratung von INA nutzen. Die Kostenaufstellung und die Einnahmen-Ausgaben-Einschätzung prüfen wir gemeinsam aus der Perspektive eines Dritten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welcher Richtwert gilt für die gesamten Anfangskosten des Mietwohnungsbetriebs?

Der Richtwert der Nebenkosten liegt beim Neubau bei etwa 3–8 % und bei Bestand bei etwa 7–10 % des Objektpreises. Bei einem Bestandsobjekt von 5.000万円 (50 Mio. JPY, ca. 294.000 €) etwa lautet die Überlegung, zusätzlich 350万〜500万円 (3,5–5 Mio. JPY, ca. 20.600–29.400 €) an Nebenkosten einzuplanen (jeweils beispielhafte Richtwerte; je nach Region, Größe und Finanzierungsbedingungen unterschiedlich).

Was von den Anfangskosten sollte in bar bereitgestellt werden?

Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Eintragungssteuer, Honorar des shihō-shoshi, Stempelsteuer, Kreditnebenkosten, Feuerversicherungsprämie und Maklercourtage lassen sich grundsätzlich schwer über den Kredit finanzieren und müssen in bar bereitstehen. Zusätzlich wird empfohlen, einen halben bis ganzen Jahresbetrag der Rate als Betriebsmittel griffbereit zu halten.

Kann man ein Mietwohnhaus ohne Anzahlung erwerben?

Eine Vollfinanzierung ist schwierig; häufig werden bei Bestand rund 10 % und beim Neubau rund 30 % Anzahlung des Kaufpreises verlangt. Da auch Nebenkosten meist außerhalb des Kredits liegen, ist es realistisch, ein gewisses Eigenkapital bereitzuhalten.

Wann wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?

Die Grunderwerbsteuer wird nicht sofort nach Erwerb, sondern nach etwa einem halben bis eineinhalb Jahren mit einem Steuerbescheid fällig. Da die Forderung kommt, wenn man sie fast vergessen hat, gibt es Sicherheit, vorab Bargeld bereitzuhalten. Als Richtwert gilt der Einheitswert (Grundsteuerwert) multipliziert mit dem Sondersatz von 3 % (Sonderregelung bis Ende März 2027).

Wie lassen sich die Anfangskosten senken?

Grundlage sind der Vergleich von Angeboten mehrerer Anbieter, die Überprüfung übermäßiger Ausstattung und die Nutzung von Ermäßigungen. Doch nicht das bloße Senken des Betrags sollte das Ziel sein, sondern die Einnahmen-Ausgaben-Sicht: ob sich die eingesetzten Kosten über Mieteinnahmen zurückholen lassen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte