
Rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune bahnt sich ein tiefgreifender Wandel an, getragen von zwei parallel laufenden Kräften: einem behördlichen Stadtentwicklungsplan und einem privatwirtschaftlich getragenen Sanierungsprojekt. Im September 2025 (Reiwa 7) verabschiedete der Bezirk Sumida die „Stadtentwicklungsrichtlinie für das Gebiet rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune", die nun mit dem von der staatlichen Stadtentwicklungsgesellschaft UR (Urban Renaissance Agency) vorangetriebenen innerstädtischen Sanierungsprojekt der ersten Kategorie zusammenwirkt. Bis Ende 2032 soll sich das Erscheinungsbild rund um den Bahnhof dadurch grundlegend verändern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden in diesem Gebiet ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um Informationen zu sammeln und Entscheidungen vorzubereiten.
Was geschieht derzeit rund um die Bahnstation Hikifune?
Die Bahnstationen Tobu-Hikifune und Keisei-Hikifune liegen in fußläufiger Entfernung zueinander – zwei unterschiedliche Bahnlinien treffen hier fast direkt aufeinander, was diesem Gebiet im Osten Tokios eine besondere Stellung verleiht. Auch die Anbindung an benachbarte Knotenpunkte wie Oshiage (unmittelbar am Fuß des Tokyo Skytree) oder Kinshichō ist gut, sodass sich die Lage als eine Art „Verkehrsknoten der traditionellen Shitamachi-Viertel" beschreiben lässt.
Bislang blieb das Hikifune-Viertel jedoch von großangelegten Sanierungsprojekten verschont. Rund um den Bahnhof verteilen sich Parkplätze und Brachflächen, und es stehen noch immer in die Jahre gekommene Holzgebäude. Zwar lässt sich bei lokalen Festen und Veranstaltungen die Lebendigkeit des Viertels spüren, doch das Potenzial des Bahnhofsvorplatzes als Raum wurde bislang nicht annähernd ausgeschöpft.
Genau diese Situation beginnt sich nun zu verändern. Die Präfektur Tokio hatte die Umgebung der Bahnstation Tobu-Hikifune bereits 2017 (Heisei 29) in ihrem „Grand Design für die Stadtentwicklung" als einen von mehreren übergeordneten Entwicklungsschwerpunkten der „Gebiete Higashi-Sumida, Adachi und Katsushika" ausgewiesen. Im März 2021 (Reiwa 3) stufte der städtische Flächennutzungsplan von Tokio das Gebiet zudem als „Förderzone für Sanierung und ähnliche Maßnahmen" ein, wodurch sich auf Bezirksebene die politische Dynamik für eine Stadtentwicklung deutlich verstärkte.
Im September 2025 (Reiwa 7) veröffentlichte die Stadtentwicklungsabteilung des Bezirks Sumida schließlich offiziell die „Stadtentwicklungsrichtlinie für das Gebiet rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune" (Quelle: Referat für Standortentwicklung, Abteilung für Verkehrsverdichtung und Stadtentwicklungsförderung der Stadtentwicklungsabteilung des Bezirks Sumida, September 2025). Der Geltungsbereich umfasst rund 8,2 Hektar westlich der Straße Hikifunegawa-dōri. Mit der Verabschiedung dieses behördlichen Plans steht nun die rechtliche und planerische Grundlage für das Sanierungsprojekt fest.
Welches Zukunftsbild zeichnet die Stadtentwicklungsrichtlinie?
Die Zukunftsvision, die diese Richtlinie formuliert, lautet: „Eine Stadt, in der man sich wohlfühlt, in der man dauerhaft und sicher wohnen bleiben kann und die für alle Menschen freundlich ist." Das mag zunächst abstrakt klingen, doch die Richtlinie konkretisiert dieses Bild anhand von drei zentralen Zielsäulen und vier zonenspezifischen Entwicklungsrichtlinien – das künftige Erscheinungsbild des Gebiets ist damit recht klar umrissen.
Die drei Zielsäulen lauten im Einzelnen: Erstens „eine Stadt, in der im bevorzugten Wohnumfeld Lebendigkeit entsteht" – gemeint sind der Bau multifunktionaler Einrichtungen und ein Wohnumfeld, in dem Menschen unterschiedlichster Generationen dauerhaft leben können. Zweitens „eine Stadt, die katastrophenresistent ist und komfortables Wohnen ermöglicht" – also die Erneuerung und Nichtbrennbarmachung veralteter Gebäude sowie die Stärkung der Katastrophenvorsorge. Drittens „eine Stadt, in der sich alle Menschen sicher fortbewegen können" – der barrierefreie Ausbau des Verkehrsnetzes.
Ebenso wichtig sind die Entwicklungsrichtlinien für die vier ausgewiesenen Zonen. In der Bahnhofsumgebungszone sollen gezielt Einzelhandelsflächen und Fahrradabstellplätze angesiedelt sowie Barrierefreiheit hergestellt werden. In der Zone für Lebendigkeit und Austausch (entlang der Hikifunegawa-dōri, westlich des Bahnhofs) ist eine gemischte Flächennutzung mit dem Sanierungsprojekt als Kernstück vorgesehen. In der Zone für das Zusammenleben von Wohnen und Gewerbe (westliches Wohngebiet) geht es um den Erhalt eines guten Wohnumfelds bei gleichzeitiger Anbindung an das Geschäftsgebiet. Und in der Zone für Lebendigkeit entlang der Hauptstraße (entlang der Mito-Kaidō) steht die Verbesserung der Katastrophensicherheit durch Nichtbrennbarmachung und den gemeinsamen Neubau von Gebäuden im Zentrum der Planung.
Je nachdem, welcher Zone das eigene Grundstück oder Gebäude zugeordnet ist, unterscheiden sich die künftigen Nutzungsrichtlinien und auch die Möglichkeit, an einem gemeinsamen Neubauprojekt teilzunehmen. Es empfiehlt sich, dies direkt bei der zuständigen Bezirksstelle (Referat für Standortentwicklung, Telefon: 03-5608-6262) zu erfragen.
Wie sieht das Sanierungsprojekt vor dem Bahnhof im Detail aus?
Parallel zur Stadtentwicklungsrichtlinie nimmt das „innerstädtische Sanierungsprojekt der ersten Kategorie im Gebiet vor der Bahnstation Tobu-Hikifune" (Projektträger: UR) rasch konkrete Form an. Bei einem solchen Sanierungsprojekt handelt es sich in Japan um ein gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem zersplitterte Grundstücke in einem Gebiet gebündelt und durch ein einziges, meist hochverdichtetes Gebäude neu geordnet werden – die bisherigen Grundstücks- und Gebäuderechte werden dabei nicht ausgezahlt, sondern in Flächenanteile des neuen Gebäudes umgewandelt. Das Konzept ähnelt in seiner Zielsetzung teils der Umlegung nach dem deutschen Baugesetzbuch, teils der Ausweisung eines Sanierungsgebiets, verbindet aber beide Instrumente zu einem einzigen, straff organisierten Verfahren mit einem einzigen Bauprojekt als Ergebnis. Das Planungsgebiet umfasst rund 1,7 Hektar am Osteingang der Bahnstation Tobu-Hikifune; geplant ist ein 14-geschossiger Baukörper mit einer Bruttogeschossfläche von rund 22.154 Quadratmetern und einer Höhe von etwa 45 Metern. In den unteren zwei Geschossen entstehen Geschäfte und Büros, in den Geschossen drei bis vierzehn rund 240 Wohnungen.
Besonders bemerkenswert an diesem Projekt ist der gewählte Ansatz eines „platzorientierten Sanierungsprojekts". Im Zentrum der Planung steht nicht allein die Vergrößerung des Gebäudevolumens, sondern auch die Anlage eines rund 2.250 Quadratmeter großen, barrierefrei gestalteten Verkehrsplatzes sowie eines rund 4.000 Quadratmeter großen städtischen Parks. Dieser Park soll im Alltag als Ort der Erholung dienen und im Katastrophenfall als Evakuierungsstützpunkt fungieren. Statt allein auf eine hochverdichtete Bebauung zu setzen, rückt dieser Gestaltungsansatz Freiflächen und öffentlichen Nutzen in den Vordergrund – ein Muster, das sich auch bei anderen aktuellen Sanierungsprojekten in Japan beobachten lässt.
Am 25. März 2026 bestimmte die UR als Projektpartner die Unternehmensgruppe Hankyu Hanshin Real Estate zusammen mit der U-D-Consultants-Gruppe und schloss mit ihnen eine entsprechende Vereinbarung ab. Hankyu Hanshin Real Estate ist ein in der Kansai-Region ansässiger Großentwickler, sodass dieser Schritt auch als substanzieller Markteintritt in den Osten Tokios bemerkenswert ist (Quelle: Pressemitteilung der UR vom 19. Dezember 2025).
Der Zeitplan lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Noch im Fiskaljahr 2025: Flächennutzungsplanentscheidung durch den Bezirk Sumida
- Fiskaljahr 2026: geplante Flächennutzungsplanentscheidung für den (vorläufig benannten) Bebauungsplan des Gebiets vor der Bahnstation Tobu-Hikifune
- Fiskaljahr 2027: geplante staatliche Projektgenehmigung
- Fiskaljahr 2028: geplante Genehmigung des Rechteumwandlungsplans
- Fiskaljahr 2029: Abriss der Bestandsgebäude und Baubeginn
- Ende Fiskaljahr 2032: Fertigstellung
Da die Rechteumwandlung in den Fiskaljahren 2027 und 2028 stattfinden soll, bilden die Jahre 2026 und 2027 für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer das entscheidende Zeitfenster für ihre Entscheidungsfindung. Vorbereitungen sollten sich an diesem Zeitplan orientieren.
Der Bezirk Sumida hat für das Fiskaljahr 2025 (Reiwa 7) für Maßnahmen rund um das Hikifune-Gebiet Mittel in Höhe von 3,283 Milliarden Yen eingeplant. Darin enthalten sind Gebäudeuntersuchungen, die Grundlagenplanung für Einrichtungen sowie der Straßenausbau – ein Betrag, an dem sich auch der Ernst der behördlichen Absichten ablesen lässt.
Zur allgemeinen Entwicklung der Stadtsanierung in ganz Tokio siehe auch Die wichtigsten Sanierungsprojekte, die Tokio 2025 verändern.
Welche weiteren Stadtentwicklungsprojekte laufen parallel in der Umgebung?
Während das Sanierungsprojekt vor der Bahnstation Tobu-Hikifune viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, laufen in der umliegenden Gegend gleichzeitig mehrere weitere Projekte.
Brillia Hikifune (Katastrophenschutz-Stadtblock-Sanierungsprojekt Higashi-Mukōjima 2-chōme Block 22) wird von Tokyo Tatemono gemeinsam mit der Fireproof Building Corporation der Hauptstadtregion vorangetrieben. Ein zehngeschossiger Gebäudekomplex mit 99 Wohnungen und einem Versammlungshaus für die Nachbarschaftsvereinigung ging im November 2024 in Bau und soll 2027 fertiggestellt werden (Quelle: Pressemitteilung der Tokyo Tatemono Co., Ltd. vom 20. November 2024). Dieses Projekt, das gleichzeitig die Auflösung dicht bebauter Holzbauviertel und den Ausbau der Straßen vorantreibt, trägt unmittelbar zur Verbesserung der Katastrophensicherheit in der Region bei.
Auch rund um die Bahnstation Keisei-Hikifune schreiten Bebauungspläne und ein Sanierungsprojekt voran, die durch ein Projekt zur durchgehenden Höherlegung der Bahnstrecke ausgelöst wurden. Die dortigen Entwicklungen liefern ein hilfreiches Vorbild dafür, in welche Richtung sich auch das Sanierungsprojekt vor der Bahnstation Tobu-Hikifune entwickeln könnte.
Auch für die öffentliche Infrastruktur liegen konkrete Ausbaupläne vor: die Verlegung der Stromleitungen unter die Erde entlang der Hikifunegawa-dōri, die Verbreiterung der Hikifune-Takara-dōri, die Umwandlung der Bezirksstraße zwischen Ost- und Westseite des Bahnhofs in eine reine Fußgängerzone sowie der Bau eines neuen nördlichen Bahnhofszugangs. Diese öffentlichen Investitionen laufen parallel zum Sanierungsprojekt. Erwartet wird, dass sich dadurch die Durchlässigkeit und Alltagstauglichkeit des gesamten Gebiets erheblich verbessern und die Werte von Grundstücken und Gebäuden entlang der betroffenen Straßen steigen.
Wie entwickeln sich die Bodenpreise im Hikifune-Gebiet? Ein Blick auf die Daten
Mit der Konkretisierung der Sanierungspläne zeigen auch die Bodenpreise einen klaren Aufwärtstrend. Nach den amtlich veröffentlichten Bodenrichtwerten für das Jahr 2025 (Reiwa 7; Quelle: Bezirk Sumida, „Amtliche Bodenrichtwerte") verzeichnete der gesamte Bezirk Sumida bei Wohngebieten einen Durchschnittswert von 540.272 Yen pro Quadratmeter (+9,84 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und bei Geschäftsgebieten einen Durchschnittswert von 1.038.384 Yen pro Quadratmeter (+11,27 Prozent) – ein deutlicher Anstieg in beiden Kategorien.
Beschränkt man den Blick auf die unmittelbare Umgebung der Bahnstation Hikifune, so lag der Bezugsbodenwert (Umgebung Higashi-Mukōjima) im Jahr 2024 bei 657.000 Yen pro Quadratmeter. Der amtliche Bodenrichtwert für die Station Hikifune betrug im Durchschnitt 608.000 Yen pro Quadratmeter, ein Plus von 8,74 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Stand 2024) – etwas unterhalb des Bezirksdurchschnitts, aber mit einem stetigen Aufwärtstrend. Über einen Fünfjahreszeitraum betrachtet, verzeichnete der gesamte Bezirk Sumida bei Wohngebieten ein Plus von 17,7 Prozent und bei Geschäftsgebieten ein Plus von 21 Prozent.
An dieser Stelle lohnt sich ein nüchterner Blick: Der gegenwärtige Anstieg der Bodenpreise spiegelt bereits teilweise die Erwartungen an das Sanierungsprojekt wider. Gerade deshalb sind mit dem Fortschreiten der Projektgenehmigung (voraussichtlich Fiskaljahr 2027) und dem Baubeginn (voraussichtlich Fiskaljahr 2029) weitere Preisbewegungen zu erwarten. Ob man in der aktuellen Phase – dem Stadium der Stadtentwicklungsrichtlinie – über entsprechende Informationen verfügt oder nicht, entscheidet maßgeblich über die Genauigkeit der eigenen Einschätzung.
Für eine Analyse im gesamtstädtischen Investitionskontext siehe auch den Untersuchungsbericht zu den wichtigsten Sanierungsgebieten Tokios – Eignung für Investition und Wohnen sowie Zukunftsperspektiven.
Welche Schritte sollten Grundstücks- und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer jetzt unternehmen?
Wer im Hikifune-Gebiet über Grundstücke oder Gebäude verfügt, sollte die Jahre 2026 und 2027 gezielt zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung nutzen. Im Folgenden wird zusammengefasst, was konkret zu prüfen und vorzubereiten ist.
1. Prüfen, welcher Zone das eigene Grundstück bzw. Gebäude zugeordnet ist
Je nachdem, welcher der vier in der Stadtentwicklungsrichtlinie festgelegten Zonen (Bahnhofsumgebung, Lebendigkeit und Austausch, Zusammenleben von Wohnen und Gewerbe, Lebendigkeit entlang der Hauptstraße) das eigene Grundstück zugeordnet ist, unterscheiden sich die künftige Entwicklungsrichtung und die verfügbaren Projektschemata. Der erste Schritt besteht darin, sich beim Referat für Standortentwicklung des Bezirks Sumida (Telefon: 03-5608-6262) zu erkundigen und die eigene Zonenzugehörigkeit zu klären.
2. Teilnahme am Sanierungsprojekt bzw. am gemeinsamen Neubau prüfen
Grundstücke und Gebäude in der „Zone für Lebendigkeit und Austausch" kommen möglicherweise als Teilnahmeobjekte für das Sanierungsprojekt der ersten Kategorie infrage. Vor der Genehmigung des Rechteumwandlungsplans (voraussichtlich Fiskaljahr 2028) müssen die Teilnahmeabsicht erklärt und die Rechteverhältnisse abgestimmt werden. Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig den Informationsaustausch mit dem Projektträger UR und der zuständigen Bezirksstelle zu beginnen.
3. Förderprogramme für die Erneuerung und Nichtbrennbarmachung veralteter Gebäude nutzen
Für Gebäude in der „Zone für Lebendigkeit entlang der Hauptstraße" oder der „Zone für das Zusammenleben von Wohnen und Gewerbe" ist ein Neubau unter Nutzung des bezirklichen Förderprogramms zur Nichtbrennbarmachung eine der möglichen Optionen. Mit der Verabschiedung der Stadtentwicklungsrichtlinie ist zudem denkbar, dass der Bezirk sein Förderprogramm weiter ausbaut. Es lohnt sich, die aktuellen Förderbedingungen zu prüfen und den passenden Zeitpunkt für einen Neubau zu überlegen.
4. Entscheidungsgrundlagen für Verkauf oder Vermietung
Auf dem Mietmarkt rund um Hikifune liegen die üblichen Monatsmieten für Einzimmerwohnungen bzw. 1K-Wohnungen derzeit bei 70.000 bis 90.000 Yen, für Familienwohnungen bei 110.000 bis 140.000 Yen. Sobald das Sanierungsprojekt 2032 fertiggestellt ist und rund 240 neue Wohnungen sowie großflächige Geschäfts- und öffentliche Einrichtungen entstanden sind, ist mit einer Verschiebung der Nachfrage auf dem umliegenden Mietmarkt zu rechnen. Die Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt für Verkauf oder Vermietung sollte daher aus einer langfristigen Perspektive getroffen werden, die diesen Zeitplan berücksichtigt.
Die Einschätzung von INA
Besondere Aufmerksamkeit verdient aus meiner Sicht gerade die jetzige Phase – das Stadium der Stadtentwicklungsrichtlinie. Sobald die Projektgenehmigung erteilt ist und der Rechteumwandlungsplan in Bewegung kommt, verringert sich die Informationsasymmetrie, und auch die Bodenpreise nehmen die Erwartungen zunehmend vorweg. Im jetzigen Stadium jedoch besteht zwischen denjenigen, die die behördlichen Planungsunterlagen sorgfältig gelesen haben, und denjenigen, die dies nicht getan haben, ein erheblicher Unterschied im Verständnis dafür, wie sich das Gebiet künftig entwickeln wird.
Ein weiterer Punkt betrifft die Ausbreitung der Stadtsanierung auf den Osten Tokios: Bislang standen zentrale und subzentrale Gebiete wie Shibuya, Shinagawa, Shinjuku oder Yaesu im Mittelpunkt der Sanierungsaktivität, doch inzwischen erreicht diese Welle unverkennbar auch Stadtteile im Osten Tokios wie Kinshichō, Koiwa oder eben Hikifune. Wie in Wie verändert sich die Mietnachfrage durch die Sanierung am Bahnhof Koiwa? ausführlich dargelegt, schreibt die Stadtsanierung im Osten Tokios die Investitionslandkarte des Tokioter Immobilienmarkts spürbar neu.
INA berät auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in den Gebieten Hikifune, Higashi-Mukōjima, Yahiro und Kyōjima. Wenn Sie konkrete Fragen haben – etwa „Welcher Zone gehört mein Grundstück an?", „Wie sollte ich über eine Teilnahme am Sanierungsprojekt entscheiden?" oder „Ist Verkauf oder Vermietung für mich vorteilhafter?" –, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Zusammenfassung
- Der Bezirk Sumida verabschiedete im September 2025 die „Stadtentwicklungsrichtlinie für das Gebiet rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune" und legte für das rund 8,2 Hektar große Zielgebiet vier zonenspezifische Entwicklungsrichtlinien fest
- Das von der UR getragene Sanierungsprojekt der ersten Kategorie nimmt konkrete Form an; Hankyu Hanshin Real Estate stieg im März 2026 als Projektpartner ein
- Das Sanierungsprojekt verfolgt mit einem rund 2.250 Quadratmeter großen Verkehrsplatz und einem rund 4.000 Quadratmeter großen städtischen Park den fortschrittlichen Ansatz eines „platzorientierten Sanierungsprojekts"
- Der Zeitplan sieht die Projektgenehmigung im Fiskaljahr 2027, den Baubeginn im Fiskaljahr 2029 und die Fertigstellung Ende Fiskaljahr 2032 vor
- Die amtlichen Bodenrichtwerte im Bezirk Sumida steigen mit +9 bis +11 Prozent gegenüber dem Vorjahr; auch rund um die Bahnstation Hikifune zeigt sich mit +8,74 Prozent (2024) ein solider Aufwärtstrend
- Die Jahre 2026 und 2027 bilden das entscheidende Zeitfenster für die Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
- Es ist wichtig, frühzeitig die eigene Zonenzugehörigkeit zu klären und Optionen wie den gemeinsamen Neubau oder Förderprogramme zur Nichtbrennbarmachung zu prüfen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage 1. Was bedeutet eine „Teilnahme" am Sanierungsprojekt vor der Bahnstation Tobu-Hikifune?
Antwort: „Teilnahme" bedeutet bei einem Sanierungsprojekt der ersten Kategorie in erster Linie, dass die Rechte an Grundstücken und Gebäuden innerhalb des Projektgebiets im Wege der Rechteumwandlung in Flächenanteile (sogenannte Rechteflächen) des neu errichteten Gebäudes umgewandelt werden. Es handelt sich also nicht um einen Verkauf gegen Barzahlung, sondern um den Erwerb von Sondereigentum oder Mietrechten am neu entstandenen Gebäude. Ob eine Teilnahme erfolgt, liegt im Ermessen der jeweiligen Grundstückseigentümerin bzw. des jeweiligen Grundstückseigentümers. Wichtig ist jedoch, bereits frühzeitig – vor der Genehmigung des Rechteumwandlungsplans (voraussichtlich Fiskaljahr 2028) – mit der UR und der zuständigen Bezirksstelle in Gespräche zu treten.
Frage 2. Gibt es Auswirkungen auf Grundstücke und Gebäude außerhalb des Sanierungsgebiets?
Antwort: Eine direkte Rechteumwandlung ist für diese Objekte nicht vorgesehen, doch die indirekten Auswirkungen sind erheblich. Nach Fertigstellung des Sanierungsprojekts dürften die Personenströme und die gewerbliche Nachfrage im Gebiet zunehmen, was die Mietnachfrage und die Bodenpreise in der Umgebung steigen lassen kann. Zudem fördert der Bezirk für Gebäude in der „Zone für Lebendigkeit und Austausch" sowie der „Zone für Lebendigkeit entlang der Hauptstraße" auch freiwillige Erneuerungen im Rahmen eines gemeinsamen Neubaus oder unter Nutzung des Förderprogramms zur Nichtbrennbarmachung. Eine aktive Informationsbeschaffung ist daher empfehlenswert.
Frage 3. Sollte man jetzt einen Verkauf in Erwägung ziehen oder eher abwarten?
Antwort: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind zwei Fragen: Wie stark sind die erwarteten Vorteile des Sanierungsprojekts bereits in den aktuellen Bodenpreis eingepreist, und wie sollen die Verkaufserlöse anschließend verwendet werden? Derzeit befindet sich das Projekt erst im Stadium der Stadtentwicklungsrichtlinie, sodass mit der Projektgenehmigung (Fiskaljahr 2027), dem Baubeginn (Fiskaljahr 2029) und der Fertigstellung (Fiskaljahr 2032) weitere Preisbewegungen zu erwarten sind. Allgemein gilt, dass die Markterwartungen in der Phase zwischen Baubeginn und Fertigstellung besonders stark steigen, doch die konkrete Beurteilung hängt vom Einzelfall der jeweiligen Immobilie ab. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Simulation wenden Sie sich gerne an INA.
Frage 4. Worin unterscheidet sich ein „platzorientiertes Sanierungsprojekt" von einem herkömmlichen Sanierungsprojekt?
Antwort: Herkömmliche Sanierungsprojekte im städtischen Raum konzentrieren sich in vielen Fällen vor allem darauf, durch Hochhäuser und größere Bauvolumina die zulässige Geschossflächenzahl maximal auszunutzen. Ein „platzorientiertes Sanierungsprojekt" hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass es Freiflächen – hier einen rund 2.250 Quadratmeter großen Verkehrsplatz und einen rund 4.000 Quadratmeter großen städtischen Park – zum Kernstück des Vorhabens macht. Im Mittelpunkt stehen ein Park als Katastrophenschutzstützpunkt, ein barrierefrei gestalteter Platz sowie ein Raum, in dem sich Menschen vor dem Bahnhof auf natürliche Weise versammeln können – ein Ansatz, der Wohnen, Gewerbe und öffentlichen Raum ausgewogen miteinander verbindet. Man kann darin eine Gestaltungsphilosophie erkennen, die in den traditionellen Shitamachi-Vierteln eine „Stadt, in der man wohnen bleiben möchte", verwirklichen soll.
Quellen und weiterführende Materialien
- Bezirk Sumida, Verabschiedung der „Stadtentwicklungsrichtlinie für das Gebiet rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune" (September 2025)
- Stadtentwicklungsrichtlinie für das Gebiet rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune (Kurzfassung, PDF)
- Stadtentwicklungsrichtlinie für das Gebiet rund um die Bahnstation Tobu-Hikifune (Vollversion, PDF)
- UR, Pressemitteilung (19. Dezember 2025): Bestimmung des Projektpartners für das Gebiet vor der Bahnstation Tobu-Hikifune (PDF)
- UR, „Gebiet vor der Bahnstation Hikifune (East Core Hikifune)"
- Tokyo Tatemono Co., Ltd., „Baubeginn von Brillia Hikifune im Rahmen des Katastrophenschutz-Stadtblock-Sanierungsprojekts Higashi-Mukōjima 2-chōme Block 22" (PR TIMES, November 2024)
- Bezirk Sumida, „Amtliche Bodenrichtwerte"




