Skip to content
Real Estate Intelligence
FinanzenCOLUMN

Immobilienbetrug durch falsche Eigentuemer - Methoden und 5 Schutzmassnahmen

Der Jimenshi-Betrug in Japan: Wie Betrueger vorgehen und wie Sie sich bei Immobilientransaktionen schuetzen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 4 Min. Lesezeit

Selbst große, etablierte Immobilienunternehmen sind schon um mehrere Milliarden Yen betrogen worden: Der sogenannte Jimeshi-Betrug (地面師, wörtlich „Boden-Meister") zählt zu den größten Risiken im japanischen Immobiliengeschäft. Als Jimeshi bezeichnet man in Japan organisierte Banden, die sich als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes ausgeben und sich auf diese Weise den Kaufpreis erschleichen. Der Begriff hat keine direkte Entsprechung im deutschsprachigen Raum, beschreibt aber ein Phänomen, das strukturell mit dem betrügerischen Immobilienverkauf durch einen falschen Verfügungsberechtigten vergleichbar ist – nur dass es in Japan aus rechtssystematischen Gründen besonders wirkungsvoll ist.

In diesem Beitrag erläutern wir die raffinierten Vorgehensweisen der Jimeshi-Banden anhand tatsächlicher Fälle und stellen konkrete Schutzmaßnahmen vor. Er soll dazu beitragen, Immobiliengeschäfte in Japan sicherer zu gestalten – auch für Leserinnen und Leser, die mit dem deutschen oder österreichischen Grundbuchsystem vertraut sind und die Unterschiede besser einordnen möchten.

Was ist ein Jimeshi? Die Funktionsweise dieses Immobilienbetrugs

Ein Jimeshi ist eine Person – meist Teil einer arbeitsteilig organisierten Gruppe –, die sich gegenüber einem Kaufinteressenten als Eigentümer eines Grundstücks ausgibt, es „verkauft" und den Kaufpreis kassiert, ohne tatsächlich verfügungsberechtigt zu sein. Charakteristisch ist die arbeitsteilige, bandenmäßige Organisation des Betrugs.

Die Vorgehensweise der Identitätsvortäuschung

Eine Jimeshi-Bande besteht typischerweise aus mehreren Personen, die unterschiedliche Rollen übernehmen: eine Person spielt den Eigentümer, eine weitere den Bevollmächtigten, eine dritte tritt als Justizschreiber (Shiho-shoshi) auf – ein Berufsstand, der in Japan Grundbucheintragungen vorbereitet und beim Rechtsamt einreicht, aber anders als ein deutscher Notar keine eigene Beurkundungsbefugnis besitzt. Als Ziel wählen die Banden bevorzugt Gebäude, Parkplätze oder unbebaute Grundstücke, deren tatsächlicher Eigentümer nicht vor Ort wohnt. Sie recherchieren die im Grundbuch (Toki-bo) hinterlegten Angaben und fälschen anschließend Ausweisdokumente, um die Identität dieser Person überzeugend vorzutäuschen.

Warum ist Betrug bei Immobiliengeschäften so leicht möglich?

Zwei strukturelle Schwachstellen des japanischen Immobiliengeschäfts begünstigen diese Betrugsform:

  • Immer ausgefeiltere Fälschungstechnik: Durch technischen Fortschritt, etwa 3D-Drucker, lassen sich Führerscheine, Reisepässe und Siegelregistrierungsbescheinigungen (Inkan Shomeisho – das japanische Äquivalent zu einer notariell beglaubigten Unterschrift, da Japan anstelle einer Unterschrift traditionell mit einem registrierten Siegel arbeitet) inzwischen so präzise fälschen, dass selbst erfahrene Justizschreiber sie kaum als Fälschung erkennen.
  • Machtgefälle zugunsten des Verkäufers: Käufer scheuen sich häufig, den vermeintlichen Verkäufer durch zu genaue Nachfragen zu verärgern, wodurch die Identitätsprüfung unzureichend ausfällt. Zudem nutzen die Täter die zeitliche Lücke zwischen der Überweisung des Kaufpreises und dem Abschluss der Grundbucheintragung, um unterzutauchen.

Im deutschen und österreichischen Recht wirkt dem vor allem der notarielle Beurkundungszwang beim Grundstückskauf (§ 311b BGB) entgegen: Ein Notar prüft die Identität der Parteien persönlich und unabhängig, bevor der Kaufvertrag wirksam wird. In Japan ist eine solche Beurkundung nicht zwingend; der Justizschreiber wird meist erst für die Eintragung tätig und häufig von der Verkäuferseite vermittelt – ein struktureller Unterschied, der die Angriffsfläche für Jimeshi-Banden vergrößert.

Einmal betrogenes Geld kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurück

Selbst wenn die Täter gefasst werden, kann die Polizei sie nicht zur Rückzahlung zwingen. Zivilrechtlich lässt sich zwar eine Klage auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (Futo Rieki Henkan Seikyu) erheben, doch ist eine tatsächliche Rückerlangung so gut wie ausgeschlossen, wenn die Täter über keine ausreichenden Vermögenswerte mehr verfügen. Auch ein deutscher Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) liefe ins Leere, sollte beim Schuldner nichts zu holen sein. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch vorgelagert: Da der öffentliche Glaube des Grundbuchs (§ 892 BGB) und die notariell begleitete Auflassung den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten anders regeln, bleibt dem wahren Eigentümer sein Recht meist erhalten – während in Japan der Käufer das ganze finanzielle Risiko trägt, wenn die Immobilie ihm nie rechtmäßig übertragen wird.

Tatsächliche Jimeshi-Betrugsfälle

Jimeshi-Schäden betreffen auch große Unternehmen. Anhand bekannter Fälle lässt sich das Vorgehen der Täter nachvollziehen.

Der Schaden von 6,3 Milliarden Yen bei einem großen Wohnimmobilienunternehmen

Im Jahr 2017 ereignete sich dieser Fall bei einem Grundstücksgeschäft über rund 600 Tsubo (etwa 1.980 Quadratmeter) in Gotanda, Tokio. Als Anzahlung wurden 6,3 Milliarden Yen ertrogen. Es kamen gefälschte Reisepässe und Siegelregistrierungsbescheinigungen zum Einsatz, die weder der beteiligte Immobilienmakler noch der Justizschreiber noch der hinzugezogene Rechtsanwalt als Fälschung erkannten.

Der Schaden von 1,26 Milliarden Yen bei einem großen Hotelbetreiber

Bei einem etwa 120 Tsubo (rund 400 Quadratmeter) großen Parkplatzgrundstück in Akasaka entstand ein Schaden von rund 1,26 Milliarden Yen. Die Täter wurden zwar festgenommen, doch selbst ein gewonnener Schadensersatzprozess führte nicht zur tatsächlichen Rückzahlung des Geldes.

Der Fall der Identitätsvortäuschung eines taiwanesischen Auslandschinesen

In diesem raffinierten Fall gab sich ein Täter als Bevollmächtigter des Eigentümers aus und wickelte die Formalitäten über eine real existierende Anwaltskanzlei ab. Der Schaden belief sich auf rund 650 Millionen Yen. Aufgedeckt wurde der Betrug erst, als das zuständige Rechtsamt (Homukyoku) mitteilte, dass die Eigentumsübertragung nicht eingetragen werden könne.

Jimeshi-Schäden betreffen nicht nur Großunternehmen

Jimeshi-Betrug kann auch gewöhnliche private Immobilienkäufer treffen. Die Folgen eines solchen Schadensfalls reichen weit:

  • Der Käufer verliert das gesamte für den Grundstückskauf aufgewendete Kapital und gerät häufig zusätzlich in Schwierigkeiten, eine bereits aufgenommene Finanzierung zurückzuzahlen – im Extremfall bis zur Insolvenz.
  • Der Justizschreiber kann die beauftragte Eintragung nicht ordnungsgemäß abschließen und läuft Gefahr, selbst mit Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden – vergleichbar mit der Berufshaftpflicht, der ein deutscher Notar unterliegt, wenn ihm bei der Identitätsprüfung ein Fehler unterläuft.
  • Der eigentliche Eigentümer muss, falls die Eintragung tatsächlich unrechtmäßig geändert wurde, erheblichen Aufwand betreiben, um sein Eigentum zurückzuerlangen.

Kann man einen Jimeshi überhaupt erkennen?

Leider gibt es kein Patentrezept, das absolute Sicherheit garantiert. Doch mit Wachsamkeit und besonnenem Handeln lässt sich das Risiko erheblich senken.

Vorsicht bei Gegenparteien, die zur Eile drängen

Jimeshi-Banden neigen dazu, den Käufer unter Zeitdruck zu setzen, damit ihm keine Zeit zum Nachdenken bleibt. Wie attraktiv ein Objekt auch erscheinen mag: Sobald auch nur das geringste Unbehagen aufkommt, sollte man innehalten und ruhig prüfen, statt sich zur Eile drängen zu lassen.

Einen unabhängigen Fachexperten hinzuziehen

Entscheidend ist, nicht den von der Gegenseite vorgeschlagenen Experten zu beauftragen, sondern einen selbst gewählten, vertrauenswürdigen Rechtsanwalt oder Justizschreiber, der den Vorgang aus einer wirklich unabhängigen Perspektive prüft. Dieses Prinzip der unabhängigen Drittprüfung entspricht im Kern der Funktion, die im deutschen Recht der Notar als neutraler, keiner Vertragspartei verpflichteter Urkundsperson übernimmt.

Fünf Schutzmaßnahmen gegen Jimeshi-Betrug

Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, doch die folgenden fünf Maßnahmen senken das Betrugsrisiko deutlich.

1. Einen vertrauenswürdigen Justizschreiber beauftragen

Der erste Schritt zur Risikominimierung besteht darin, einen erfahrenen Justizschreiber mit nachgewiesener Praxis auszuwählen. Da bei Jimeshi-Betrug häufig die Gegenseite den Justizschreiber vermittelt, sollte man unbedingt einen selbst ausgesuchten, vertrauenswürdigen Fachmann beauftragen – ähnlich der Empfehlung, in Deutschland nicht unbesehen den vom Verkäufer vorgeschlagenen Notar zu akzeptieren.

2. Die Ausweisdokumente des Verkäufers streng prüfen

Vor Zahlung der Anzahlung sollte man die Vorlage von Ausweisdokumenten wie Führerschein oder Reisepass verlangen. Es ist ratsam, auch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die Echtheit mitprüft. Verweigert die Gegenseite die Vorlage, ist es angebracht, das Geschäft abzubrechen.

3. Die im Grundbuchauszug angegebene Adresse persönlich aufsuchen

Vor der Zahlung des Kaufpreises sollte man die im Grundbuch eingetragene Wohnadresse des Eigentümers tatsächlich vor Ort aufsuchen und überprüfen. Jimeshi-Banden wählen bevorzugt Immobilien, deren Eigentümer weit entfernt wohnt, doch der Fall, dass ein Täter eigens eine neue Wohnung anmietet, um dort ansässig zu wirken, ist äußerst selten.

4. Den Antrag zur Vorbeugung unrechtmäßiger Registrierungen nutzen

Wurden der Eigentumsnachweis (Kenrisho) oder das registrierte Siegel gestohlen, sollte man beim Rechtsamt einen „Antrag zur Vorbeugung unrechtmäßiger Registrierung" (Fusei Toki Boshi Moshide) stellen. Wird innerhalb von drei Monaten nach diesem Antrag eine unrechtmäßige Eintragung versucht, benachrichtigt das Rechtsamt den Eigentümer automatisch. Ein vergleichbares Instrument kennt das deutsche Grundbuchrecht nicht; dort übernimmt die notarielle Kontrolle vor der Eintragung diese Schutzfunktion.

5. Die zwölfstellige Registrierungskennung konsequent schützen

Ist die zwölfstellige Registrierungskennung (Toki Shikibetsu Joho), der funktionale Nachfolger des früheren Eigentumsnachweises, in falsche Hände geraten, sollte umgehend ein Ungültigkeitsverfahren eingeleitet werden. Grundsatz ist, den Eigentumsnachweis, das registrierte Siegel und alle für die Eintragung nötigen Informationen niemals leichtfertig an Dritte weiterzugeben.

Weitere Immobilienbetrugsmaschen, vor denen man sich hüten sollte

Neben dem Jimeshi gibt es im japanischen Immobiliengeschäft weitere Betrugsformen:

  • Verkauf unbebaubarer Grundstücke unter Verschweigen dieser Tatsache: Landwirtschaftsflächen oder Grundstücke in Gebieten mit Bebauungsbeschränkung (Shigaika Chosei Kuiki), auf denen rechtlich nicht gebaut werden darf, oder Grundstücke mit schlechtem Baugrund, die hohe Erschließungskosten verursachen, werden verkauft, ohne diese einschränkenden Bedingungen offenzulegen.
  • Genya Shoho (Ödland-Betrug, wörtlich „Wildlandmethode"): Ein fiktiver Entwicklungsplan wird vorgetäuscht, und das Grundstück wird unter dem falschen Versprechen künftiger Wertsteigerung deutlich über dem eigentlichen Marktwert verkauft. Auch Folgeschäden bei denselben Opfern sind dokumentiert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Was ist ein Jimeshi?

Ein Jimeshi ist ein Betrüger beziehungsweise eine Betrügerbande, die sich als Eigentümer einer Immobilie ausgibt, um den Kaufpreis zu erschleichen. Mit gefälschten Ausweisdokumenten wird der Betrug arbeitsteilig und organisiert durchgeführt.

F: Kann man das Geld zurückbekommen, wenn man von einem Jimeshi betrogen wurde?

Eine Rückerlangung ist äußerst schwierig. Selbst wenn die Täter festgenommen werden, hat die Polizei keine Befugnis, eine Rückzahlung zu erzwingen, und selbst ein gewonnener Zivilprozess bringt nichts ein, wenn die Täter über keine ausreichenden Vermögenswerte verfügen.

F: Gibt es eine Methode, um Jimeshi-Betrug vollständig zu verhindern?

Eine hundertprozentig sichere Methode existiert nicht. Maßnahmen wie die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Justizschreibers, eine strenge Identitätsprüfung sowie das ruhige Abwägen trotz Zeitdrucks können das Risiko jedoch erheblich senken.

F: Können auch Privatpersonen Ziel von Jimeshi werden?

Ja. Jimeshi-Schäden treten nicht nur bei Großunternehmen auf, sondern auch bei privaten Immobiliengeschäften. Beim Immobilienkauf sollte man daher unbedingt einen vertrauenswürdigen Fachexperten hinzuziehen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte