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Braucht man beim Umzug in eine Mietwohnung einen Stellplatznachweis? Ablauf und Anfrage an den Vermieter

Eine klare Erklärung, ob beim Umzug in eine Mietwohnung ein Stellplatznachweis neu beantragt werden muss, wie das Verfahren abläuft und welche Unterlagen der Vermieter bereitstellen kann.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wenn Sie in eine Mietwohnung umziehen und ein Auto besitzen, ist das Verfahren für die Garagenbescheinigung erforderlich. Um Fragen wie „Muss ich sie erneut beantragen?“ oder „Worum sollte ich den Vermieter bitten?“ zu beantworten, erläutern wir die Notwendigkeit der Garagenbescheinigung beim Umzug in eine Mietwohnung, den Ablauf des Antragsverfahrens und wichtige Hinweise.

Was ist eine Garagenbescheinigung?

Die Garagenbescheinigung (Bescheinigung über den Aufbewahrungsort eines Fahrzeugs) ist ein Dokument, das bei der Polizeidienststelle eingereicht wird, um den Aufbewahrungsort eines Fahrzeugs nachzuweisen. In Japan besteht die Pflicht, Fahrzeuge an einem Ort außerhalb der Straße abzustellen. Daher ist dieses Verfahren sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagens zwingend erforderlich.

Ist beim Umzug in eine Mietwohnung eine erneute Beantragung der Garagenbescheinigung erforderlich?

Ja, das ist erforderlich. Wenn sich durch den Umzug Ihre Adresse ändert, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach der Adressänderung erneut eine Garagenbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie in die Nähe umziehen und sich die Garage nicht ändert, ist ein Antrag erforderlich, um erneut zu bestätigen, dass die Luftlinie zwischen Wohnung und Garage innerhalb von 2 km liegt.

Ablauf des Antragsverfahrens für die Garagenbescheinigung

1. Antragsunterlagen bei der Polizeidienststelle abholen

Sie erhalten die vollständigen Antragsunterlagen bei der Polizeidienststelle, die für das Gebiet der Garage zuständig ist, oder bei einem Autohändler.

2. Antragsunterlagen erstellen

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich danach, ob Sie die Garage selbst besitzen oder gemietet haben.

  • Wenn Sie die Garage besitzen: Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts, Lage- und Stellplatzplan, Nachweis des Nutzungsrechts am Aufbewahrungsort und Ausweisdokument
  • Wenn Sie die Garage gemietet haben (einschließlich Mietobjekten): Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts, Lage- und Stellplatzplan, Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts und Ausweisdokument

Die Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts wird beim Vermieter oder der Verwaltungsgesellschaft angefordert und von dort ausgestellt.

3. Unterlagen bei der Polizeidienststelle einreichen

Die Annahmezeiten sind werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr (je nach Präfektur unterschiedlich). Die Antragsgebühr beträgt in der Regel rund 2.000 Yen. Da gegebenenfalls Gebührenmarken erforderlich sind, sollten Sie etwas mehr Bargeld mitbringen.

4. Garagenbescheinigung abholen

Sie wird 3 bis 7 Tage nach der Antragstellung ausgestellt. Bei der Abholung fällt eine Gebühr von 500 Yen für die Ausgabe der Plakette an. Ausgehändigt werden die Bescheinigung über den Fahrzeugaufbewahrungsort, die Mitteilung über die Nummer der Aufbewahrungsort-Plakette und die Aufbewahrungsort-Plakette.

Wichtige Hinweise bei der Beantragung der Garagenbescheinigung

Das einzige Dokument, das der Vermieter ausstellen kann, ist die „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“

Die Garagenbescheinigung selbst wird ausschließlich von der Polizeidienststelle ausgestellt. Was Sie vom Vermieter oder von der Verwaltungsgesellschaft anfordern können, ist die Ausstellung der für den Antrag erforderlichen „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“. Wenn die Verwaltungsgesellschaft den Vorgang übernimmt, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr an.

Beantragen Sie sie mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf

Da die Ausstellung bis zu eine Woche dauern kann, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und dabei vom Kauf- oder Liefertermin des Fahrzeugs rückwärts planen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Ist eine Garagenbescheinigung auch dann erforderlich, wenn ich nur in die Nachbarschaft umziehe?

Ja. Der Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach der Adressänderung gestellt werden. Selbst wenn die Garage dieselbe bleibt, ist ein Antrag vorgeschrieben, um zu bestätigen, ob sie sich innerhalb von 2 km von der Wohnung befindet.

F. Was soll ich tun, wenn der Vermieter die Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts ablehnt?

In manchen Fällen kann stattdessen eine Kopie des Mietvertrags verwendet werden. Klären Sie dies am besten mit der zuständigen Polizeidienststelle.

F. Kann die Beantragung der Garagenbescheinigung für mich übernommen werden?

Sie können einen Verwaltungsjuristen, einige Immobilienunternehmen oder einen Autohändler mit der Abwicklung beauftragen. Allerdings fällt dafür eine Bearbeitungsgebühr an.

F. Wie hoch ist die Antragsgebühr?

Grundsätzlich fallen bei der Antragstellung etwa 2.000 Yen und bei der Ausgabe 500 Yen Plakettengebühr an. Da die Beträge je nach Präfektur unterschiedlich sind, sollten Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Polizeidienststelle erkundigen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte