Wenn Sie in eine Mietwohnung umziehen und ein Auto besitzen, ist das Verfahren für die Garagenbescheinigung erforderlich. Um Fragen wie „Muss ich sie erneut beantragen?“ oder „Worum sollte ich den Vermieter bitten?“ zu beantworten, erläutern wir die Notwendigkeit der Garagenbescheinigung beim Umzug in eine Mietwohnung, den Ablauf des Antragsverfahrens und wichtige Hinweise.
Was ist eine Garagenbescheinigung?
Die Garagenbescheinigung (Bescheinigung über den Aufbewahrungsort eines Fahrzeugs) ist ein Dokument, das bei der Polizeidienststelle eingereicht wird, um den Aufbewahrungsort eines Fahrzeugs nachzuweisen. In Japan besteht die Pflicht, Fahrzeuge an einem Ort außerhalb der Straße abzustellen. Daher ist dieses Verfahren sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagens zwingend erforderlich.
Ist beim Umzug in eine Mietwohnung eine erneute Beantragung der Garagenbescheinigung erforderlich?
Ja, das ist erforderlich. Wenn sich durch den Umzug Ihre Adresse ändert, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach der Adressänderung erneut eine Garagenbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie in die Nähe umziehen und sich die Garage nicht ändert, ist ein Antrag erforderlich, um erneut zu bestätigen, dass die Luftlinie zwischen Wohnung und Garage innerhalb von 2 km liegt.
Ablauf des Antragsverfahrens für die Garagenbescheinigung
1. Antragsunterlagen bei der Polizeidienststelle abholen
Sie erhalten die vollständigen Antragsunterlagen bei der Polizeidienststelle, die für das Gebiet der Garage zuständig ist, oder bei einem Autohändler.
2. Antragsunterlagen erstellen
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich danach, ob Sie die Garage selbst besitzen oder gemietet haben.
- Wenn Sie die Garage besitzen: Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts, Lage- und Stellplatzplan, Nachweis des Nutzungsrechts am Aufbewahrungsort und Ausweisdokument
- Wenn Sie die Garage gemietet haben (einschließlich Mietobjekten): Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts, Lage- und Stellplatzplan, Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts und Ausweisdokument
Die Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts wird beim Vermieter oder der Verwaltungsgesellschaft angefordert und von dort ausgestellt.
3. Unterlagen bei der Polizeidienststelle einreichen
Die Annahmezeiten bei der Keishichō (Polizei der Präfektur Tokio) sind werktags von 8:30 bis 16:30 Uhr (je nach Präfektur unterschiedlich). Die Antragsgebühr beträgt in Tokio 2.400 Yen (Stand: Neufestsetzung vom 1. April 2025); halten Sie den passenden Betrag bereit.
4. Garagenbescheinigung abholen
Sie wird 3 bis 7 Tage nach der Antragstellung ausgestellt. Seit der Reform vom 1. April 2025 entfällt die frühere Aufbewahrungsort-Plakette vollständig: Ausgehändigt wird ausschließlich die Bescheinigung über den Fahrzeugaufbewahrungsort, eine zusätzliche Gebühr von 500 Yen für eine Plakette fällt nicht mehr an.
Wichtige Hinweise bei der Beantragung der Garagenbescheinigung
Das einzige Dokument, das der Vermieter ausstellen kann, ist die „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“
Die Garagenbescheinigung selbst wird ausschließlich von der Polizeidienststelle ausgestellt. Was Sie vom Vermieter oder von der Verwaltungsgesellschaft anfordern können, ist die Ausstellung der für den Antrag erforderlichen „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“. Wenn die Verwaltungsgesellschaft den Vorgang übernimmt, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr an.
Beantragen Sie sie mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf
Da die Ausstellung bis zu eine Woche dauern kann, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und dabei vom Kauf- oder Liefertermin des Fahrzeugs rückwärts planen.
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Ist ein Garagennachweis auch für eine Wohnung erforderlich?
Auch bei Mietobjekten einschließlich Wohnungen besteht eine Pflicht zum Garagennachweis, wenn sich das Objekt in einer Region befindet, in der dieser erforderlich ist.Das gilt sowohl dann, wenn Sie einen Parkplatz der Wohnanlage mieten, als auch dann, wenn Sie einen nahegelegenen Dauerstellplatz nutzen.
Wenn Sie den Garagennachweis für eine Wohnung beantragen, müssen Sie sich von der Vermieterin, dem Vermieter oder der Hausverwaltung eine „Zustimmungserklärung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“ ausstellen lassen (in manchen Fällen kann auch eine Kopie des Parkplatzmietvertrags ausreichen).
Vier Voraussetzungen für die Ausstellung des Garagennachweises
1. Es gibt ausreichend Platz für das gesamte Fahrzeug
Voraussetzung ist, dass die im Antrag angegebene Fahrzeuggröße innerhalb der Maße des Stellplatzes liegt.Ist das Fahrzeug zu groß, wird der Antrag nicht anerkannt.
2. Innerhalb von 2 km Luftlinie vom Hauptnutzungsort
Zwischen der Adresse und dem Aufbewahrungsort darf die Luftlinie nicht mehr als 2 km betragen. Wenn Sie einen weiter entfernten Parkplatz anmieten, sollten Sie auf die Entfernung achten.
3. Es besteht ein Nutzungsrecht für den Aufbewahrungsort
Der Antrag kann nur für einen Parkplatz gestellt werden, den Sie tatsächlich vertraglich angemietet haben.Falschangaben können bei Aufdeckung zu Sanktionen führen.
4. Ein- und Ausfahrt sind möglich und der Platz befindet sich nicht auf der Straße
Die Nutzung öffentlicher Straßen als Aufbewahrungsort ist nach dem entsprechenden Gesetz verboten. Eine Beantragung ist möglich, wenn sich der Platz auf einem Grundstück oder einer Freifläche befindet und vom Eigentümer genehmigt wurde.
Erforderliche Unterlagen für den Garagennachweis bei einer Wohnung
- Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts (mit den Angaben aus der Zulassungsbescheinigung)
- Lageplan und Standortskizze des Aufbewahrungsorts (mit der Beziehung zwischen Wohnung und Parkplatz)
- Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts oder eine Kopie des Mietvertrags (ausgestellt von der Hausverwaltung)
Erforderliche Unterlagen für die Garagenbescheinigung in der Mietwohnung
Wer in eine Mietwohnung zieht und für den Stellplatz nicht Eigentümer, sondern lediglich Mieter ist, muss der Polizeidienststelle andere Nachweise vorlegen als jemand, dem das Grundstück selbst gehört. Die folgende Übersicht orientiert sich an den Angaben der Keishichō (Polizei der Präfektur Tokio) und zeigt, was bei einem gemieteten Stellplatz tatsächlich benötigt wird. Ein Hinweis vorab: Seit der Gesetzesreform vom 1. April 2025 ist die frühere Aufbewahrungsort-Plakette abgeschafft, sodass der zugehörige Antrag auf Ausgabe der Plakette entfällt und in keiner aktuellen Unterlagenliste mehr auftaucht.
| Dokument | Wer stellt es aus | Bedeutung bei einem gemieteten Stellplatz |
|---|---|---|
| Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts | Antragsteller (Fahrzeughalter) | Immer erforderlich. Typ, Fahrgestellnummer und Abmessungen werden aus der Zulassungsbescheinigung übernommen |
| Lageplan und Standortskizze des Aufbewahrungsorts | Antragsteller | Der Lageplan kann in bestimmten Fällen entfallen, die Standortskizze mit den genauen Maßen jedoch nie |
| Eigenerklärung zum Nutzungsrecht (自認書, jininsho) | Antragsteller | Nur, wenn der Stellplatz auf eigenem Grund liegt. Bei einer Mietwohnung wird dieses Formular nicht verwendet |
| Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts | Eigentümer oder Hausverwaltung des Stellplatzes | Das für Mieter maßgebliche Dokument. Ersatzweise genügt oft eine Kopie des Stellplatzmietvertrags oder, falls kein Vertrag vorliegt, eine Zahlungsquittung für die Stellplatzmiete |
| Nachweis der tatsächlichen Wohnadresse | Antragsteller | Wird nur verlangt, wenn die im Antrag angegebene Adresse von der tatsächlichen Nutzungsbasis abweicht |
Quelle: Keishichō, „Verfahren zur Beantragung der Aufbewahrungsort-Bescheinigung (Antragstellung am Schalter)“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.html, Keishichō, „Die Nutzungsbasis eines Fahrzeugs und Nachweise zu ihrer Lage“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_syousai/shiyouhonkyochi.html
Die letzte Zeile der Tabelle wird bei Mietwohnungen am häufigsten übersehen. Wer gerade erst umgezogen ist und die Ummeldung im Einwohnermeldeamt (jūminhyō) noch nicht erledigt hat, weicht mit der im Antrag angegebenen Adresse unter Umständen von der tatsächlichen Nutzungsbasis ab. In diesem Fall verlangt die Polizei einen zusätzlichen Beleg, dass Sie wirklich an dieser Adresse wohnen. Als Beispiele nennt die Keishichō Rechnungen für Strom, Gas oder Wasser, Postsendungen mit Poststempel, den Führerschein sowie – nur bei Kei-Fahrzeugen – die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs. Reicht man den Antrag persönlich am Schalter ein, genügt die Vorlage des Originals; ein Bevollmächtigter legt stattdessen eine Kopie bei.
Ein zweiter Punkt betrifft Familien mit mehreren Fahrzeugen. Wer beispielsweise die Stellplätze Nummer 1 bis 3 derselben Tiefgarage für drei Fahrzeuge gleichzeitig anmeldet, muss die Zustimmungsbescheinigung sowie Lageplan und Standortskizze nicht für jedes Fahrzeug einzeln beibringen: Ein einziges Exemplar genügt für alle gleichzeitig eingereichten Anträge, sofern die Ortsangabe identisch ist. Das erspart auch, den Vermieter mehrfach um dasselbe Dokument zu bitten – eine einzige Anfrage reicht.
Quelle: Keishichō, Musterausfüllung der „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.files/cf06.pdf, Keishichō, Musterausfüllung von „Lageplan und Standortskizze des Aufbewahrungsorts“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.files/cf04.pdf
Für Leserinnen und Leser, die diesen Ablauf aus deutscher Perspektive gewohnt sind, mag das ungewohnt wirken: Bei der Zulassungsstelle in Deutschland spielt es keine Rolle, ob und wo überhaupt ein Stellplatz existiert – verlangt werden dort im Wesentlichen die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Hauptuntersuchung und der Fahrzeugbrief. Das japanische System koppelt die Zulassung dagegen unmittelbar an einen nachgewiesenen, wohnortnahen Abstellplatz, weshalb bei jedem Umzug diese komplette Unterlagenkette erneut zusammengestellt werden muss.
Ein Sonderfall betrifft gerade neu zugezogene ausländische Staatsangehörige: Solange die Meldebescheinigung (jūminhyō) noch die alte Adresse trägt oder die Meldeadresse aus geschäftlichen Gründen von der tatsächlichen Wohnadresse abweicht, greift genau die oben beschriebene fünfte Zeile der Tabelle. In der Praxis genügt es dann meist, eine aktuelle Stromrechnung oder einen adressierten Brief mit Poststempel als zusätzlichen Beleg mitzubringen; wer unsicher ist, welches Dokument im Einzelfall akzeptiert wird, sollte vorab bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen, statt sich auf ältere Ratgeberartikel zu verlassen, die diese Regel oft gar nicht erwähnen.
Bis wann sollte der Garagennachweis nach einem Umzug geändert werden?
Ändert sich durch den Umzug der Aufbewahrungsort des Fahrzeugs, ist unabhängig von der zurückgelegten Entfernung eine erneute Meldung erforderlich. Nach Art. 7 des Garagengesetzes (Gesetz über die Sicherstellung von Fahrzeugabstellplätzen) muss diese Änderung innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Wechsels der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden; bei Verspätung drohen die in Art. 17 genannten Sanktionen.Zusammen mit den weiteren Umzugsformalitäten sollten Sie dies frühzeitig erledigen.
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Garagenbescheinigung richtig ausfüllen: Die häufigsten Fehler bei Antrag, Lageplan und Standortskizze
Bei Mietobjekten müssen Formulare besonders oft korrigiert werden – meist wegen derselben zwei Stellen: der Adressangaben im Antragsformular und der Maßangaben in der Standortskizze. Die folgende Übersicht greift genau die Punkte heraus, an denen die Musterausfüllungen der Keishichō am häufigsten missverstanden werden.
Antrag auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts
- Im Feld „Antragsteller“ steht nicht, wer die Unterlagen zum Schalter bringt, sondern der künftige Fahrzeughalter. Bei Privatpersonen wird der Name genau wie im Einwohnermeldeschein (jūminhyō) oder Siegelregisterauszug (inkan tōroku shōmeisho) eingetragen, bei Unternehmen genau wie im Handelsregisterauszug.
- Die „Nutzungsbasis“ (使用の本拠の位置) ist der tatsächliche Wohnort. In der Regel deckt sie sich mit der gemeldeten Wohnadresse; der Arbeitsplatz zählt bei Privatpersonen nicht als Nutzungsbasis. Auch bei Unternehmen gilt: Die Privatwohnung eines Geschäftsführers oder ein Firmenwohnheim ist normalerweise nicht die Nutzungsbasis der Firma.
- Die Lage des Aufbewahrungsorts wird nach dem japanischen Adresssystem (jūkyo hyōji) angegeben; existiert keine solche Adresse, trägt man die Flurstücksnummer oder die nächstgelegene ein. Voraussetzung ist stets, dass der Ort nicht mehr als 2 Kilometer von der Nutzungsbasis entfernt liegt.
- Im Feld zum Nutzungsrecht kreuzt man bei einer Mietwohnung „Fremdes Recht“ an und legt entweder eine Kopie des Stellplatzmietvertrags, eine Zahlungsquittung (falls kein Vertrag existiert) oder die Zustimmungsbescheinigung bei. Teilen sich mehrere Personen einschließlich des Antragstellers denselben Stellplatz, wird „Miteigentum“ angekreuzt und die Zustimmung aller Mitnutzer beigefügt.
- Bei der Wahl zwischen „Neu“ und „Ersatz“ gilt: Wird eine Garage zum ersten Mal genutzt und wurde für sie noch keine Bescheinigung ausgestellt, kreuzt man „Neu“ an. Wurde die bisherige Garage bereits einmal bescheinigt, kreuzt man „Ersatz“ an. Bei einem neu gemieteten Stellplatz am Zuzugsort ist praktisch immer „Neu“ richtig.
- Bei Typ und Fahrgestellnummer verwechseln viele Antragstellende die Ziffer 0 mit dem Buchstaben O, die Ziffer 1 mit dem Buchstaben L sowie die Ziffer 2 mit dem Buchstaben Z. Nach Ausstellung der Bescheinigung ist keine Korrektur mehr möglich; ein Fehler kann eine komplette Neubeantragung nach sich ziehen.
Lageplan und Standortskizze
- Der Lageplan zeigt die Nutzungsbasis (Wohnung oder Geschäftssitz) und den Aufbewahrungsort, verbunden durch eine gerade Linie mit Entfernungsangabe. Markante Gebäude und die umliegenden Straßen werden ebenfalls eingezeichnet.
- Die Standortskizze enthält die genauen Flächenmaße von Länge und Breite der Garage, die Breite der angrenzenden Straße sowie umliegende Gebäude, Freiflächen und Straßen. Bei Parkplätzen mit Höhenbegrenzung wird zusätzlich die zulässige Höhe eingetragen. Ob eine Absperrung wie ein Rolltor vorhanden ist, wird mit „vorhanden“ oder „nicht vorhanden“ angekreuzt. Bei einer eigenen Garage wird das gesamte Grundstück skizziert und die Garage darin markiert.
- Der Lageplan kann entfallen, wenn Nutzungsbasis und Aufbewahrungsort identisch sind oder wenn die Nutzungsbasis mit der des vorherigen Fahrzeugs übereinstimmt und der Aufbewahrungsort bereits für das vorherige Fahrzeug genutzt wurde. Die Standortskizze mit den Maßangaben kann dagegen niemals entfallen.
Quelle: Keishichō, Musterausfüllung des „Antrags auf Bescheinigung des Fahrzeugaufbewahrungsorts“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.files/cf01.pdf, Keishichō, Musterausfüllung von „Lageplan und Standortskizze des Aufbewahrungsorts“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.files/cf04.pdf
Aus der Praxis der Hausverwaltung heraus betrachtet, ist die Standortskizze fast immer der Grund für eine Rückweisung – und zwar wegen der Maße. Die im Exposé angegebene Stellplatzgröße stimmt nicht zwangsläufig mit der tatsächlich nutzbaren Fläche überein, sobald Stützpfeiler, Wände oder Radabweiser abgezogen werden. Nur weil ein Stellplatz auf dem Boden markiert ist, heißt das nicht, dass die gesamte markierte Fläche auch wirklich befahrbar ist. Messen Sie deshalb vor Vertragsabschluss selbst mit dem Maßband nach und tragen Sie diese realen Werte ein – nicht die Angaben aus dem Vermietungsexposé.
Wer aus Deutschland Erfahrung mit Bauanträgen mitbringt, kennt das Prinzip aus der Stellplatzpflicht der Landesbauordnungen: Auch dort muss die Zahl und Größe von Stellplätzen bei Neubauten rechnerisch nachgewiesen werden. Der entscheidende Unterschied ist der Anlass. In Deutschland betrifft dieser Nachweis den Bauherrn beim Bauantrag, nicht den einzelnen Autobesitzer beim Kauf oder Umzug. In Japan dagegen muss exakt diese Art von Maßnachweis bei jedem Fahrzeug und jedem Umzug erneut persönlich erbracht werden.
Seit einigen Jahren bieten mehrere Präfekturen, darunter Tokio, die elektronische Antragstellung (電子申請, denshi shinsei) über das gemeinsame Portal der Polizeibehörden an. Der praktische Vorteil für Mieterinnen und Mieter: Adress- und Maßangaben werden direkt aus zuvor eingegebenen Feldern übernommen, sodass die klassischen Verwechslungen zwischen Ziffern und Buchstaben bei Fahrgestellnummern seltener vorkommen als beim handschriftlichen Papierantrag. Voraussetzung ist lediglich, dass sämtliche Nachweise – einschließlich der Zustimmungsbescheinigung des Vermieters – vorab als Scan oder Foto vorliegen, weshalb es sich lohnt, diese Unterlagen schon beim Abschluss des Stellplatzmietvertrags einzuscannen.
Was ist die Bescheinigung über die Zustimmung zur Nutzung des Aufbewahrungsortes?
Wenn ein Parkplatz einer Mietimmobilie genutzt wird, handelt es sich um ein Dokument, mit dem der Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung bestätigt, dass ein Nutzungsrecht für den Parkplatz besteht. Es wird benötigt, wenn Parkplätze von Apartments, Mehrfamilienhäusern oder vertraglich vereinbarte Parkplätze genutzt werden. In der Regel wird es vom Eigentümer oder der Hausverwaltung erstellt; in vielen Fällen ist keine Unterschrift des Mieters erforderlich.
Wo man sie erhält
- Hausverwaltung: in vielen Fällen wird sie gleichzeitig mit dem Miet- oder Stellplatzvertrag ausgestellt
- Polizeidienststelle: das Formular ist am Schalter erhältlich
- Website der Gemeinde oder der Präfekturpolizei: in manchen Fällen kann das Formular heruntergeladen werden
Ersatz durch den Mietvertrag
In manchen Fällen kann der Mietvertrag anstelle der Bescheinigung über die Zustimmung zur Nutzung des Aufbewahrungsortes verwendet werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Angaben (Lage des Parkplatzes, Nutzungsdauer und Größe des Aufbewahrungsortes) enthalten sind. Eine vorherige Bestätigung bei der Hausverwaltung oder der Polizeidienststelle ist erforderlich.
Zur Vertragsverwaltung in der Mietverwaltung empfehlen wir Ihnen auch die Bedeutung von Mietverträgen und den Umgang mit Problemen.
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Wer füllt die Zustimmungsbescheinigung aus – und was muss der Vermieter tatsächlich beitragen?
Kurz gesagt: Dieses Dokument wird in der Verantwortung des Eigentümers des Aufbewahrungsorts oder einer von ihm beauftragten Hausverwaltung ausgefüllt – so legt es die Musterausfüllung der Keishichō ausdrücklich fest. Es ist kein Formular, das Mieterinnen und Mieter selbst erstellen und einreichen.
Allerdings trägt nicht jedes Feld Angaben des Vermieters. Wer weiß, welche Information aus welcher Quelle stammt, kann bei der Anfrage gezielt die richtigen Angaben mitliefern.
| Feld | Inhalt | Woher stammt die Angabe |
|---|---|---|
| Lage des Aufbewahrungsorts | Standort des Stellplatzes | Aus dem Stellplatzvertrag |
| Bezeichnung und Stellplatznummer | Name der Anlage, sofern vorhanden, sowie die Nummer des konkret zugewiesenen Stellplatzes; ohne Bezeichnung bleibt das Feld leer | Aus dem Stellplatzvertrag |
| Nutzer (Postleitzahl, Adresse, Telefon, Name) | Entspricht in der Regel den Angaben im Feld „Antragsteller“ des Hauptantrags | Vom Antragsteller selbst |
| Nutzungszeitraum | Bei Nutzung aufgrund eines Mietvertrags in der Regel identisch mit der Vertragslaufzeit | Aus dem Stellplatzmietvertrag |
| Zustimmender (Postleitzahl, Adresse, Telefon, Name) | Eigentümer oder Verwalter des Stellplatzes; bei Miteigentum alle erforderlichen Miteigentümer | Vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung |
| Ausstellungsdatum | Datum der Einreichung oder wenige Tage davor | Von der ausstellenden Stelle |
Quelle: Keishichō, Musterausfüllung der „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.files/cf06.pdf, Keishichō, amtliches Formular „Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“ https://www.keishicho.metro.tokyo.lg.jp/tetsuzuki/kotsu/hokan/syako_tetsuzuki/jidousha_syomei.files/style06.pdf
Ein Siegelfeld gibt es nicht. Sowohl die aktuelle Zustimmungsbescheinigung als auch die Eigenerklärung zum Nutzungsrecht (自認書, jininsho) sehen in ihrer heutigen amtlichen Fassung kein Feld für ein Firmen- oder Namenssiegel (hanko) mehr vor. Ein häufiger Einwand – „Der Vermieter wohnt weit weg und kann kein Siegel besorgen“ – ist damit hinfällig; das Verfahren stockt deswegen nicht.
Wer vorab die folgenden drei Angaben mitliefert, reduziert die Zahl der Nachfragen deutlich: Name und Adresse des Nutzers (identisch mit dem Hauptantrag), die Nummer des konkret genutzten Stellplatzes und der Termin, bis zu dem das Dokument vorliegen muss. Der Nutzungszeitraum lässt sich meist direkt aus dem bestehenden Mietvertrag ablesen, sodass die Hausverwaltung ihn ohne Rückfrage eintragen kann. Umgekehrt kennt nur die Mieterseite die eigenen Nutzerdaten – werden diese nicht von Anfang an mitgeteilt, entsteht praktisch immer eine zusätzliche Kommunikationsrunde.
Aus Sicht von Eigentümerinnen und Hausverwaltungen ist die Ausstellung dieser Bescheinigung eine wiederkehrende Aufgabe während der gesamten Mietdauer: Jeder Fahrzeugwechsel eines Mieters – selbst wenn der Nutzer identisch bleibt – löst einen neuen Antrag aus. Es lohnt sich daher, das aktuelle, siegelfreie Formular einmal von der Website der zuständigen Präfekturpolizei herunterzuladen und als Vorlage bereitzuhalten sowie intern festzulegen, wer die Bescheinigung ausstellt – die Verwaltungsgesellschaft des Gebäudes oder der Eigentümer des Stellplatzes selbst.
Für in Japan lebende deutsche Staatsangehörige mag ungewohnt sein, dass ein derart formales behördliches Dokument routinemäßig vom privaten Vermieter statt von einer Behörde ausgestellt wird. In Deutschland gibt es keine direkte Entsprechung: Ein Vermieter bestätigt in der Regel höchstens informell im Mietvertrag, dass ein Stellplatz mitvermietet ist, ohne dass daraus eine amtliche Erklärung mit Signatur- und Formularpflicht gegenüber der Polizei entsteht.
Wird die Wohnung über eine Verwaltungsgesellschaft statt direkt vom Eigentümer vermietet, lohnt sich vorab die Klärung, wer tatsächlich unterschriftsberechtigt ist. Manche Verwaltungsgesellschaften stellen die Zustimmungsbescheinigung im eigenen Namen aus, wenn sie mit dem Eigentümer einen umfassenden Verwaltungsvertrag geschlossen haben; andere leiten die Anfrage an den Eigentümer weiter, was zusätzliche Tage kosten kann. Fragen Sie deshalb bereits beim Abschluss des Mietvertrags nach, welche der beiden Konstellationen für Ihren Stellplatz gilt, statt dies erst beim eigentlichen Kauf des Fahrzeugs zu klären.
Was Sie über die Beantragung einer Stellplatzlizenz und einer Werkstattbescheinigung wissen müssen
Zum Schluss noch zwei Punkte, die Sie über die Garagenbescheinigung wissen sollten.
In einigen Gebieten ist für leichte Fahrzeuge keine Werkstattbescheinigung erforderlich
Wenn Sie ein Auto besitzen, brauchen Sie immer einen Garagenschein, aber es gibt Ausnahmen.
Wenn es sich bei Ihrem Auto um ein Leichtfahrzeug handelt, brauchen Sie in einigen Gebieten keine Garagenbescheinigung, sondern müssen nur Ihren Stellplatz melden.
Das liegt daran, dass die Verwaltungsbehörden, die für normale Autos und leichte Autos zuständig sind, unterschiedlich sind.
Bei normalen Fahrzeugen wird der Antrag bei der nationalen Regierung eingereicht, bei leichten Fahrzeugen bei der örtlichen Behörde.
In einigen Regionen kann jedoch für alle Fahrzeuge ein Werkstattnachweis erforderlich sein.
Erkundigen Sie sich im Voraus, ob in Ihrem Gebiet eine solche Bescheinigung nicht erforderlich ist.
Die Einverständniserklärung zur Nutzung eines Stellplatzes kann den Mietvertrag ersetzen.
Wenn Sie einen Stellplatz in einer Miet- oder Eigentumswohnung nutzen, kann in einigen Fällen ein Mietvertrag anstelle eines Formulars für die Zustimmung zur Stellplatznutzung verwendet werden.
In solchen Fällen müssen die folgenden vier Punkte in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Name und Siegel des Vertragspartners.
Name und Siegel des Vermieters
- Adresse des Stellplatzes
- Dauer des Vertrages
Beachten Sie, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, wenn auch nur einer dieser Punkte fehlt!
Substitutionen können auch dann vorgenommen werden, wenn der Antragsteller des Garagenzertifikats und der Vertragspartner des Mietvertrags nicht identisch sind.
In diesem Fall muss der Antragsteller des Garagenscheins im Vertrag auf den Namen des Stellplatznutzers eingetragen werden.
Erkundigen Sie sich auch immer bei der Polizeidienststelle, wenn Sie einen Mietvertrag als Ersatz verwenden möchten.
Was kostet die Garagenbescheinigung? Geltende Beträge in Tokio
Die Gebühren setzt die Verordnung jeder Präfektur fest; sie sind nicht bundeseinheitlich. Die folgenden Beträge gelten für Tokio. Sie wurden am 1. April 2025 neu festgesetzt und weichen daher von Artikeln ab, die noch die älteren Beträge nennen.
| Verfahren | Gebühr |
|---|---|
| Nachweis des Abstellorts (車庫証明, shako shōmei / Garagenbescheinigung) — Antrag am Schalter | 2.400 JPY (ca. 15 €) |
| Nachweis des Abstellorts (Garagenbescheinigung) — elektronischer Antrag | 2.300 JPY (ca. 14 €) |
| Anzeige des Abstellorts (保管場所届出, hokan-basho todokede) | Keine Gebühr |
| Neuausstellung der Abstellortbescheinigung (nur Schalter) | 600 JPY (ca. 4 €) |
Quelle: Keishichō (警視庁, Polizei der Präfektur Tokio), 「保管場所手続に係る手数料」 („Gebühren für Verfahren zum Abstellort“) (Neufestsetzung 1. April 2025)
Aus dieser Tabelle folgen drei Punkte.
- Der elektronische Antrag ist 100 JPY günstiger (ca. 0,60 €). Rechnet man Fahrtkosten und Zeit zweier Hin- und Rückwege zum Schalter hinzu, ist die Differenz größer als diese 100 Yen.
- Eine „Anzeige“ (届出, todokede) ist gebührenfrei. Bei Kei-Fahrzeugen (軽自動車, leichte Kraftfahrzeuge) und in Gebieten, die von den Abstellortregeln ausgenommen sind, kann das Verfahren eine Anzeige statt eines Nachweises sein. Welche der beiden Varianten gilt, ändert die Belastung.
- In anderen Präfekturen gelten andere Beträge. Antragsstelle ist die Polizeiwache, die für den Abstellort (保管場所, hokan basho — der Ort abseits der Straße, an dem das Fahrzeug steht) zuständig ist; prüfen Sie daher die Website der Präfekturpolizei am Umzugsziel.
Den Vermieter um eine Einverständniserklärung zu bitten ist nicht immer nötig
Beim Mietobjekt ist der aufwendigste Teil der Garagenbescheinigung die 保管場所使用承諾証明書 (hokan-basho shiyō shōdaku shōmeisho, Einverständniserklärung zur Nutzung des Abstellorts). Vermieter oder Hausverwaltung müssen sie ausstellen; die Ausstellung kann Tage dauern, und mitunter wird eine Gebühr verlangt.
Liest man jedoch die Hinweise der Tokioter Polizei, ist die Einverständniserklärung nicht das einzige Schriftstück, das ein Nutzungsrecht an fremdem Grund oder Gebäude als Abstellort belegt.
| Eigentumsverhältnis am Abstellort | Schriftstück zum Nachweis des Nutzungsrechts |
|---|---|
| Eigenes Grundstück oder Gebäude | Eigenerklärung (自認書, jininsho) |
| Fremdes Grundstück oder Gebäude (der Stellplatz eines Mietobjekts fällt hierunter) |
Einverständniserklärung zur Nutzung des Abstellorts |
| Kopie des Stellplatzmietvertrags (sofern sie die Anforderungen der Einverständniserklärung erfüllt) | |
| Fehlt ein Vertrag: Quittungen über Stellplatzmiete und Ähnliches | |
| Bestätigungsbescheinigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie der früheren Urban Development Corporation (都市基盤整備公団) |
Mit anderen Worten: eine Kopie des Stellplatzmietvertrags kann die Einverständniserklärung ersetzen. Voraussetzung ist, dass sie „die Anforderungen der Einverständniserklärung erfüllt“. Stehen im Vertrag bereits Lage des Abstellorts, Nutzer, Nutzungszeitraum und Name des Vermieters, muss keine gesonderte Einverständniserklärung ausgestellt werden.
Prüfen Sie zuerst den Vertrag, den Sie bereits haben. Vertauschen Sie die Reihenfolge, warten Sie Tage, die Sie nicht hätten warten müssen.
Tipps für die Anfrage, aus Sicht der Verwaltung
Es bleibt Fälle, in denen eine Einverständniserklärung nötig ist. Bei manchen Objekten läuft der Stellplatz über einen eigenen Vertrag, oder die Vertragsformulierung erfüllt die Anforderungen nicht. Die Anfrage geht schneller, wenn Sie diese drei Punkte beachten.
- Die richtige Stelle ansprechen. Aussteller ist der Vermieter des Stellplatzes. Dass Gebäudeverwaltung und Stellplatzbetreiber unterschiedliche Firmen sind, ist nicht ungewöhnlich. Sehen Sie zuerst das Vermieterfeld im Vertrag, dann rufen Sie an.
- Zuerst fragen, ob eine Ausstellungsgebühr anfällt. Manche Hausverwaltungen verlangen für die Einverständniserklärung eine Gebühr. Der Betrag liegt oft bei einigen Tausend Yen (typischerweise ein paar Dutzend Euro) und ist nicht gesetzlich festgelegt, unterscheidet sich also von Firma zu Firma.
- Die Fahrzeugdaten bereithalten, bevor Sie anfragen. In der Einverständniserklärung stehen neben der Lage des Abstellorts Nutzer und Nutzungszeitraum. Fragen Sie an, bevor das zu kaufende Fahrzeug feststeht, muss das Formular neu geschrieben werden.
Aus Sicht von Eigentümer und Hausverwaltung ist umgekehrt die Ausstellung von Einverständniserklärungen eine Arbeit, die auch nach dem Einzug wiederholt anfällt. Jedes Mal, wenn ein Mieter das Auto wechselt, kommt eine Anfrage. Ein Formular und ein fester Ablauf ersparen, das Verfahren jedes Mal neu nachzuschlagen.
Vier Anforderungen, damit ein Ort als Abstellort gilt
Auch bei vollständigen Unterlagen wird der Nachweis nicht erteilt, wenn der Ort selbst die Anforderungen nicht erfüllt. Die Tokioter Polizei nennt die folgenden vier.
| Anforderung | Inhalt |
|---|---|
| Ort | Parkplatz, Garage, unbebautes Grundstück oder ein anderer Ort, der keine öffentliche Straße ist |
| Entfernung | Nicht mehr als 2 Kilometer vom Ort der Nutzungsbasis (使用の本拠の位置 — Wohnung oder Arbeitsstätte) |
| Zufahrt und Größe | Das Fahrzeug kann von einer befahrbaren Straße ohne Behinderung ein- und ausfahren, und der Platz nimmt das gesamte Fahrzeug auf |
| Recht (権原, ken-gen) | Sie besitzen ein Recht, den Ort als Abstellort zu nutzen |
Im Mietverhältnis stolpert man am häufigsten über den dritten Punkt — „das gesamte Fahrzeug aufnehmen“. Ein Auto, das über die Markierung hinausragt, erfüllt die Anforderung nicht, auch wenn ein Vertrag geschlossen wurde. Messen Sie die Stellfläche vor Vertragsabschluss selbst aus. Die Parkplatzgröße auf der Angebotszeichnung ist nur ein Richtwert; Stützen und Wände verengen oft das nutzbare Maß.
Auch die zweite Anforderung, die Entfernung, wird leicht übersehen. Mieten Sie in der Nachbarschaft extra einen Stellplatz und liegt er mehr als 2 Kilometer von der Wohnung entfernt, wird er nicht anerkannt. Wählen Sie einen günstigeren Platz weiter vom Objekt, prüfen Sie zuerst die Entfernung.
Die Reform vom April 2025: Die Aufbewahrungsort-Plakette wurde abgeschafft
Seit dem 1. April 2025 (Reiwa 7) wird keine Aufbewahrungsort-Plakette mehr ausgegeben. Das gilt sowohl bei der Ausstellung der Garagenbescheinigung als auch bei der bloßen Anzeige für Kei-Fahrzeuge und vergleichbare Fälle: Es entfällt die Plakette selbst, die frühere Gebühr von 500 Yen für ihre Ausgabe muss nicht mehr gezahlt werden, und die frühere Pflicht, die Plakette am Fahrzeug sichtbar anzubringen, ist ebenfalls aufgehoben. Beim Antragsverfahren wird ausschließlich noch die Garagenbescheinigung selbst ausgehändigt, bei der bloßen Anzeige überhaupt kein Dokument mehr. Das zugrunde liegende Garagensystem als solches – die Pflicht, für ein Fahrzeug einen nachgewiesenen Abstellplatz zu haben – bleibt davon unberührt bestehen.
Der Hintergrund der Abschaffung: Durch den Ausbau von Datenbanken zu den gemeldeten Aufbewahrungsorten lässt sich der eigentliche Zweck der Plakette – die einfache und schnelle behördliche Überprüfung, wo ein Fahrzeug abgestellt ist – inzwischen auch ohne physische Plakette erreichen. Ein praktischer Nebeneffekt: Da keine Plakette mehr physisch abzuholen ist, kann bei elektronischer Antragstellung der gesamte Vorgang rund um die Garagenbescheinigung inzwischen vollständig online abgewickelt werden.
Quelle: Nationale Polizeibehörde (警察庁), „Gesetz zur teilweisen Änderung des Gesetzes über die Sicherstellung von Fahrzeugabstellplätzen (Übersicht)“ https://www.npa.go.jp/laws/kaisei/houritsu/240524-02/01_gaiyou.pdf, Polizei der Präfektur Osaka, „Ab dem 1. April 2025 (Reiwa 7) entfällt die Aufbewahrungsort-Plakette“ https://www.police.pref.osaka.lg.jp/ochikakunokeisatsusho/keisatsushobetsujoho/12/2/koutuuka/20600.html
Artikel, die vor März 2025 verfasst wurden, gehen noch selbstverständlich davon aus, dass bei Abholung eine Plakette ausgehändigt und dafür 500 Yen fällig werden. Stoßen Sie auf eine Beschreibung, wonach „drei Dokumente ausgehändigt werden: die Bescheinigung, die Mitteilung über die Plakettennummer und die Plakette selbst“, ist das ein zuverlässiges Zeichen für einen veralteten Stand – prüfen Sie in diesem Fall unbedingt das Veröffentlichungsdatum der Quelle.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der eigentlichen Garagenbescheinigung und der bloßen Anzeige (保管場所届出, hokan-basho todokede), die in bestimmten Regionen für Kei-Fahrzeuge und einige weitere Fahrzeugklassen genügt. Auch hier entfällt seit dem 1. April 2025 jede Plakette; bei der Anzeige wurde ohnehin nie eine Bescheinigung im eigentlichen Sinn ausgestellt, sodass hier künftig überhaupt kein physisches Dokument mehr an die Antragstellenden zurückgeht – lediglich die Bestätigung, dass die Anzeige eingegangen ist.
Die Garagenbescheinigung hat eine Gültigkeitsfrist – in der Regel rund einen Monat ab Ausstellungsdatum
Eine einmal erhaltene Garagenbescheinigung ist nicht unbegrenzt gültig. Nach der Musterausfüllung der Keishichō sollte die Bescheinigung innerhalb von etwa einem Monat ab dem Ausstellungsdatum beim zuständigen Verkehrsamt (Transport Bureau) eingereicht werden; wird diese Frist überschritten, muss eine komplett neue Bescheinigung beantragt werden.
Für einen Umzug in eine Mietwohnung ist genau das ein häufiger Stolperstein. Liegt zwischen dem feststehenden Einzugstermin und der tatsächlichen Fahrzeugauslieferung mehr als ein Monat, verfällt eine bereits im Voraus besorgte Garagenbescheinigung, bevor sie überhaupt verwendet werden kann – und der gesamte Antrag muss wiederholt werden. Die richtige Reihenfolge lautet daher: zuerst den Stellplatzmietvertrag abschließen, danach die Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts einholen, anschließend die Garagenbescheinigung beantragen und erst danach beim Verkehrsamt die Zulassung vornehmen. Rechnen Sie zusätzlich mit drei bis sieben Tagen zwischen Antragstellung und Ausstellung der Bescheinigung und planen Sie diesen Zeitpuffer vom geplanten Auslieferungstermin des Fahrzeugs rückwärts ein.
Strafen bei falschen Angaben oder unterlassener Meldung
Handlungen wie „einen Stellplatz angeben, an dem tatsächlich gar nicht geparkt wird“ oder „nach einem Wechsel des Aufbewahrungsorts die vorgeschriebene Meldung unterlassen“ sind im Garagengesetz (Gesetz über die Sicherstellung von Fahrzeugabstellplätzen, 車庫法) ausdrücklich mit Sanktionen belegt.
| Art des Verstoßes | Sanktion |
|---|---|
| Nutzung eines Platzes auf öffentlicher Straße als Aufbewahrungsort für ein Fahrzeug | Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 200.000 Yen |
| Erlangung der Garagenbescheinigung durch Einreichung falscher Unterlagen zum Aufbewahrungsort | Geldstrafe bis zu 200.000 Yen |
| Ununterbrochenes Parken an derselben Stelle auf öffentlicher Straße für 12 Stunden oder mehr (nachts: 8 Stunden oder mehr) | Geldstrafe bis zu 200.000 Yen |
| Unterlassene oder falsche Meldung einer Änderung des Aufbewahrungsorts | Geldstrafe bis zu 100.000 Yen |
Quelle: e-Gov Gesetzesdatenbank, „Gesetz über die Sicherstellung von Fahrzeugabstellplätzen“, Art. 11 und Art. 17 https://laws.e-gov.go.jp/law/337AC0000000145
Zur Bezeichnung der Strafe ein Hinweis zur Einordnung: Durch die zum 1. Juni 2025 (Reiwa 7) in Kraft getretene Reform des Strafgesetzbuchs wurden die bisherigen Strafen „Zuchthaus“ (chōeki) und „Gefängnis“ (kinko) zu einer einheitlichen „Freiheitsstrafe“ (kōkinkei) zusammengeführt. Ältere Erläuterungen, die noch von einer „Zuchthausstrafe von bis zu drei Monaten“ sprechen, spiegeln also den Rechtsstand vor dieser Reform wider. Begehen Angestellte eines Unternehmens einen dieser Verstöße im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit, wird nach Art. 18 desselben Gesetzes neben der handelnden Person zusätzlich auch das Unternehmen selbst mit einer Geldstrafe belegt.
Auch für Halterinnen und Halter aus Deutschland lohnt der Vergleich: Wer in Deutschland sein Fahrzeug dauerhaft auf einer nicht dafür vorgesehenen Fläche abstellt, riskiert in der Regel ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach der Straßenverkehrsordnung – ein eigenständiges Strafgesetz mit potenzieller Freiheitsstrafe wie das japanische Garagengesetz existiert für dieses Verhalten dort nicht. Die vergleichsweise scharfe strafrechtliche Einordnung in Japan unterstreicht, dass die Garagenbescheinigung keine bloße Formalität, sondern ein rechtlich ernst genommener Nachweis ist.
Für einen Umzug quer über eine Präfekturgrenze hinweg – etwa von Kanagawa nach Tokio – gelten dieselben drei Punkte in Kombination: Die neue Garagenbescheinigung muss bei der am neuen Wohnort zuständigen Polizeidienststelle beantragt werden, die 15-Tage-Frist nach Art. 7 läuft unabhängig davon, ob eine oder mehrere Präfekturgrenzen überschritten wurden, und die seit 2025 geltende Gebühren- und Plakettenregelung richtet sich nach der Präfektur des neuen Wohnorts, nicht nach der bisherigen. Wer diese drei Fristen und Beträge getrennt im Kopf behält – Meldefrist, Gültigkeitsdauer der Bescheinigung und aktuelle Gebühr – vermeidet die typischen Verzögerungen, die bei einem Umzug in eine Mietwohnung sonst entstehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Ist eine Garagenbescheinigung auch dann erforderlich, wenn ich nur in die Nachbarschaft umziehe?
Ja. Der Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach der Adressänderung gestellt werden. Selbst wenn die Garage dieselbe bleibt, ist ein Antrag vorgeschrieben, um zu bestätigen, ob sie sich innerhalb von 2 km von der Wohnung befindet.
F. Was soll ich tun, wenn der Vermieter die Zustimmungsbescheinigung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts ablehnt?
In manchen Fällen kann stattdessen eine Kopie des Mietvertrags verwendet werden. Klären Sie dies am besten mit der zuständigen Polizeidienststelle.
F. Kann die Beantragung der Garagenbescheinigung für mich übernommen werden?
Sie können einen Verwaltungsjuristen, einige Immobilienunternehmen oder einen Autohändler mit der Abwicklung beauftragen. Allerdings fällt dafür eine Bearbeitungsgebühr an.
F. Wie hoch ist die Antragsgebühr?
In Tokio beträgt die Antragsgebühr 2.400 Yen am Schalter bzw. 2.300 Yen bei elektronischer Antragstellung; eine gesonderte Plakettengebühr fällt seit der Abschaffung der Aufbewahrungsort-Plakette zum 1. April 2025 nicht mehr an. Da die Beträge je nach Präfektur unterschiedlich sind, sollten Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Polizeidienststelle erkundigen.
F. Wie hoch sind die Kosten für den Garagennachweis?
A. Sie unterscheiden sich je nach Präfektur; in Tokio liegen sie bei 2.400 Yen für den Antrag am Schalter beziehungsweise 2.300 Yen für den elektronischen Antrag. Eine gesonderte Stellplatzplakette gibt es seit der Reform vom 1. April 2025 nicht mehr, sodass hierfür keine zusätzlichen 500 bis 600 Yen anfallen.
F. Was sollte ich tun, wenn die Hausverwaltung die Ausstellung der Zustimmungserklärung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts ablehnt?
A. In manchen Fällen kann eine Kopie des Mietvertrags als Ersatz dienen. Wenn ein Ersatz nicht anerkannt wird, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
F. Muss bei einem mechanischen Parksystem die Höhe im Antrag angegeben werden?
A. Ja, bei mechanischen Parksystemen mit Höhenbegrenzung muss die zulässige Höhe in der Skizze angegeben werden.
F. Wie viele Tage nach der Antragstellung dauert es, bis der Garagennachweis ausgestellt wird?
A. In der Regel wird er 3 bis 7 Tage nach Annahme des Antrags ausgestellt. In Spitzenzeiten kann es länger dauern.
F1. Ist eine Stellplatzbescheinigung auch für Kei-Cars erforderlich?
In Präfekturhauptstädten, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und in Regionen innerhalb eines Radius von 30 km um städtische Zentren ist eine Stellplatzbescheinigung (Anzeige des Aufbewahrungsortes) auch für Kei-Cars erforderlich.
F2. Bis wann muss nach einem Umzug eine Stellplatzbescheinigung beantragt werden?
Innerhalb von 15 Tagen nach der Adressänderung. Wird diese Frist überschritten, liegt ein Verstoß gegen das Stellplatzgesetz vor, daher sollten die Formalitäten zügig erledigt werden.
F3. Kann die Hausverwaltung die Erstellung der Zustimmungsbescheinigung ablehnen?
Wenn kein Nutzungsvertrag für den Parkplatz besteht oder der Stellplatz nicht bestätigt werden kann, kann die Ausstellung abgelehnt werden. Prüfen Sie daher beim Einzug den Status Ihres Parkplatzvertrags.
F4. Kann ein Parkplatz genutzt werden, der mehr als 2 km von der Wohnung entfernt ist?
Da die Voraussetzungen für die Stellplatzbescheinigung (Luftlinienentfernung innerhalb von 2 km) nicht erfüllt sind, kann für diesen Parkplatz keine Bescheinigung beantragt werden. Sie müssen einen anderen Parkplatz suchen.
Q. Braucht man für die Garagenbescheinigung in der Miete immer die Einverständniserklärung des Vermieters?
Nicht unbedingt. Die Hinweise der Tokioter Polizei nennen als Schriftstücke zum Nachweis eines Nutzungsrechts an fremdem Grund oder Gebäude als Abstellort neben der Einverständniserklärung auch „eine Kopie des Stellplatzmietvertrags (sofern sie die Anforderungen der Einverständniserklärung erfüllt)“. Stehen im Vertrag bereits Lage, Nutzer, Nutzungszeitraum und Vermieter, kann er so verwendbar sein. Prüfen Sie zuerst den Vertrag, den Sie bereits haben.
Q. Wie hoch ist die Gebühr für die Garagenbescheinigung derzeit?
In Tokio kostet der Antrag am Schalter 2.400 JPY (ca. 15 €), der elektronische Antrag 2.300 JPY (ca. 14 €) (Neufestsetzung 1. April 2025). Die Anzeige des Abstellorts ist gebührenfrei, die Neuausstellung der Bescheinigung kostet 600 JPY (ca. 4 €). Die Gebühren setzt die Präfekturverordnung fest, die Beträge sind also nicht einheitlich. Prüfen Sie die Website der Präfekturpolizei am Umzugsziel.
