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Was ist Immobilienabschreibung? Gründliche Erklärung der Methoden zur Berechnung der gesetzlichen Nutzungsdauer

Erklärt Immobilienabschreibung und gesetzliche Nutzungsdauer. Behandelt 3 Arten von Nutzungsdauern, Berechnungsmethoden und Steuervorteile.

Etwa 2 Min. Lesezeit

Beim Immobilieninvestment und -verkauf ist ein präzises Verständnis von Abschreibung und gesetzlicher Nutzungsdauer unverzichtbares Wissen, um den Steuerspareffekt zu maximieren. Dieser Beitrag erläutert praxisnah die drei Konzepte der Nutzungsdauer und die Berechnungsformeln für die Fälle, in denen die gesetzliche Nutzungsdauer überschritten oder noch nicht überschritten ist.

Was ist die „Nutzungsdauer" einer Immobilie? Drei Konzepte

Die Nutzungsdauer einer Immobilie kennt drei Arten. Im Investment- und Steuerbereich wird vor allem die gesetzliche Nutzungsdauer verwendet.

Physische Nutzungsdauer

Die physische Nutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, bis ein Gebäude durch Verschleiß nicht mehr nutzbar ist. Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem die konstruktive Bauweise und die Materialqualität Bestand haben können – ein Konzept, das eher bei Fernsehern und Haushaltsgeräten angewendet wird; auf Immobilien ist es nur begrenzt anwendbar.

Gesetzliche Nutzungsdauer

Die gesetzliche Nutzungsdauer ist die im Steuerrecht festgelegte Referenzanzahl an Jahren, die der Staat festgelegt hat, um den Wert von Immobilien fair zu berechnen. Auch nach Überschreiten dieser Jahre besteht keine Nutzungsbeschränkung; sie wird zur Berechnung der Grundsteuer und der Abschreibung herangezogen. In der Immobilienpraxis ist sie der wichtigste Indikator.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, bis der immobilienwirtschaftliche Wert verloren geht. Sie wird nicht anhand der Jahre bis zum physischen Bruch berechnet, sondern unter Berücksichtigung der Funktionsverschlechterung des Gebäudes und der Reparaturaussichten. Aus Gründen der Fairness hat in Steuer- und Immobilienpraxis die gesetzliche Nutzungsdauer Vorrang.

Wie funktioniert die Abschreibung beim Immobilienverkauf?

Abschreibung ist die buchhalterische Behandlung, mit der die jährliche Wertminderung von Anlagegütern wie Gebäuden, Fahrzeugen und Inventar buchmäßig vom Wert abgezogen wird. Sie senkt den Vermögenswert unabhängig vom tatsächlichen Verschleißgrad einheitlich. Boden wird dabei nicht abgeschrieben (da der Wert von Boden buchhalterisch als unverändert gilt). Beim Immobilienverkauf wird die Abschreibung getrennt nach „Bodenpreis" und „Gebäudepreis" berechnet.

Übersicht der gesetzlichen Nutzungsdauer nach Bauweise und Nutzung

Nutzungsdauer nach Bauweise

  • Holzrahmen mit Mörtel: 20 Jahre
  • Holzbau / Kunstharzbau: 22 Jahre
  • Ziegel-, Block- oder Steinbau: 38 Jahre
  • Stahlbeton (RC) / Stahlbeton mit Stahlskelett (SRC): 47 Jahre

Nutzungsdauer nach Nutzung (bei RC-Bauweise)

  • Wohnnutzung: 47 Jahre
  • Bürozwecke: 50 Jahre
  • Ladenzwecke: 39 Jahre
  • Gastronomiezwecke: 41 Jahre

Wenn ein Gebäude mehrere Nutzungen aufweist, gilt die Nutzungsdauer der Hauptnutzung. Beispiel: RC-Gebäude mit den Etagen 1–7 als Büro und 8–10 als Wohnung → es gelten die 50 Jahre für Bürozwecke.

Berechnungsmethode, wenn die gesetzliche Nutzungsdauer noch nicht überschritten ist

Berechnungsformel, wenn das Baujahrsalter innerhalb der gesetzlichen Nutzungsdauer liegt:

Nutzungsdauer = (gesetzliche Nutzungsdauer − Gebäudealter) + Gebäudealter × 0,2 (auf ganze Zahlen abgerundet)

Beispiel: 10 Jahre altes RC-Bürogebäude (gesetzlich 50 Jahre) → (50 − 10) + 10 × 0,2 = 42 Jahre

Berechnungsmethode, wenn die gesetzliche Nutzungsdauer überschritten ist

Berechnungsformel, wenn das Gebäudealter die gesetzliche Nutzungsdauer überschreitet:

Nutzungsdauer = gesetzliche Nutzungsdauer × 0,2 (auf ganze Zahlen abgerundet)

Beispiel: Holzrestaurant über die gesetzliche Nutzungsdauer hinaus (20 Jahre) → 20 × 0,2 = 4 Jahre

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Gilt die Abschreibung auch für Boden?

Nein. Boden ist von der Abschreibung ausgenommen. Beim Immobilienverkauf müssen Boden und Gebäude getrennt berechnet werden.

F. Wird ein Gebäude unbrauchbar, wenn die gesetzliche Nutzungsdauer überschritten ist?

Nein. Die gesetzliche Nutzungsdauer ist lediglich ein steuerrechtliches Maß und keine Nutzungsbeschränkung. Auch nach Überschreiten der Nutzungsdauer kann das Objekt weiter betrieben oder verkauft werden.

F. Welche Auswirkungen hat eine kurze Restnutzungsdauer beim Kauf eines Bestandsobjekts?

Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto höher die jährliche Abschreibung – und damit auch der Steuerspareffekt in der Anfangsphase. Allerdings kann auch die Finanzierungslaufzeit kürzer ausfallen, sodass die Auswirkungen auf den Cashflow zu berücksichtigen sind.

F. Welche Nutzungsdauer gilt, wenn Wohnen und Büro im selben Gebäude gemischt sind?

Es gilt die gesetzliche Nutzungsdauer der Hauptnutzung. Wird beispielsweise der größte Teil des Gebäudes als Büro genutzt, gelten die 50 Jahre für Bürozwecke.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er verfügt über elf japanische Berufsqualifikationen: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte