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Was ist ein Kleinverfahren? Einsatz, Vor- und Nachteile bei Mietstreitigkeiten im Immobilienbereich

Dieser Artikel erläutert Aufbau, Ablauf, Vorteile und Nachteile des Kleinverfahrens für Mietstreitigkeiten im Immobilienbereich. Aus praktischer Sicht wird zusammengefasst, wie Geldforderungen bis 600.000 Yen eigenständig geltend gemacht werden können.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Bei der Vermietung von Immobilien kann es zu finanziellen Streitigkeiten über nicht zurückgezahlte Kautionen, Mietrückstände und Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kommen. Als Möglichkeit, solche Fälle ohne Anwaltskosten zu lösen, gibt es das Verfahren der Bagatellklage. In diesem Artikel erläutern wir den Ablauf, die Vorteile und die Nachteile aus praktischer Sicht.

Was ist eine Bagatellklage? Unterschiede zum regulären Gerichtsverfahren verstehen

Eine Bagatellklage ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren zur Geltendmachung von Geldforderungen bis zu 600.000 Yen. Grundsätzlich wird das Urteil nach nur einer Verhandlung verkündet. Dadurch sind Zeit- und Kostenaufwand im Vergleich zu regulären Verfahren, die sich häufig in die Länge ziehen, deutlich geringer. Das Verfahren kann auch ohne Anwalt selbst geführt werden.

Wie läuft eine Bagatellklage ab?

Schritt 1: Klageschrift erstellen und einreichen

Bereiten Sie die Klageschrift, Beweisdokumente und die erforderlichen Gerichtsmarken vor und reichen Sie alles beim für den Standort der Immobilie oder den Wohnsitz der Gegenseite zuständigen Amtsgericht für Bagatellsachen ein. Für die Formulierung der Klageschrift können Sie die Vorlage auf der offiziellen Website des Gerichts nutzen.

Schritt 2: Das Gericht nimmt die Klage an und bestimmt den Termin

Sobald die Klageschrift angenommen wird, erhalten Sie eine „Ladung zum Termin der mündlichen Verhandlung“ und einen „Annahmeschein für die Bagatellklage“. Bewahren Sie beide Unterlagen sorgfältig auf.

Schritt 3: Mündliche Verhandlung (Abschluss in einem Termin)

Die Verhandlung findet an einem runden Tisch unter Beteiligung des Richters statt. Ein Fernbleiben oder Zuspätkommen am Verhandlungstag birgt das Risiko, dass die Argumente der Gegenseite anerkannt werden. Wenn Zeugen erforderlich sind, müssen sie an diesem Tag mitgebracht werden.

Schritt 4: Urteil und Zwangsvollstreckung

Nach Abschluss der Verhandlung ergeht entweder ein Urteil oder es kommt zu einem Vergleich. Wenn die Gegenseite nicht zahlt, kann ein Antrag auf Zwangsvollstreckung (Pfändung von Vermögenswerten) gestellt werden.

Vor- und Nachteile der Bagatellklage

Vorteile

  • Schnelle Lösung: Grundsätzlich wird das Urteil nach nur einer Verhandlung gefällt
  • Geringe Kosten: Keine Anwaltskosten, nur die Kosten für Gerichtsmarken
  • Zwangsvollstreckung ist möglich: Erfolgt auch nach dem Urteil keine Zahlung, kann die Forderung durch Pfändung beigetrieben werden

Nachteile

  • Begrenzter Anwendungsbereich: Nur Geldforderungen bis 600.000 Yen. Für Räumung, Eigentumsübertragung oder ähnliche Ansprüche ist das Verfahren nicht geeignet
  • Ist der Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt, kann keine Klage erhoben werden
  • Kein Einspruch gegen ein Ratenzahlungsurteil: Wenn das Gericht Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub anordnet, kann dagegen kein Einspruch eingelegt werden
  • Unzureichende Vorbereitung erhöht das Prozessrisiko: Da das Verfahren in einer einzigen Verhandlung abgeschlossen wird, müssen Beweise und Argumente vor dem Termin vollständig vorbereitet sein

Wann eine Bagatellklage bei mietrechtlichen Immobilienkonflikten sinnvoll ist

In den folgenden Fällen kann eine Bagatellklage eine sinnvolle Option sein.

  • Nicht zurückgezahlte Kaution nach dem Auszug (bis 600.000 Yen)
  • Schadensersatzforderung wegen Mietrückständen
  • Forderung auf Erstattung von Wiederherstellungskosten

Streitigkeiten über Untervermietung und unerlaubte Untervermietung können ebenfalls über dieses Verfahren als Geldforderung geltend gemacht werden. Liegt der Betrag jedoch über 600.000 Yen oder wird zugleich die Herausgabe der Immobilie verlangt, ist ein reguläres Verfahren erforderlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Gewinnt man eine Bagatellklage immer?

Die Erfolgsquote auf Klägerseite ist zwar vergleichsweise hoch, doch bei unzureichenden Beweisen oder wenn die Argumente der Gegenseite überzeugen, kann es zu einer Niederlage oder einem nachteiligen Vergleich kommen. Eine sorgfältige Beweisvorbereitung ist entscheidend.

F. Wie hoch sind die Kosten einer Bagatellklage?

Die Kosten für Gerichtsmarken richten sich nach der Höhe der Forderung. Beispiel: Bei einer Forderung von 100.000 Yen fallen etwa 1.000 Yen an, bei 500.000 Yen etwa 3.000 Yen.

F. Was ist zu tun, wenn die Gegenseite dem Urteil nicht nachkommt?

Dann kann ein Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt werden. Über das Gericht können Bankkonten, Löhne und bewegliche Sachen gepfändet werden.

F. Wie oft kann man eine Bagatellklage pro Jahr nutzen?

Beim selben Amtsgericht für Bagatellsachen besteht eine Begrenzung auf zehn Verfahren pro Jahr (Artikel 368 der japanischen Zivilprozessordnung).

F. In welchen Fällen sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Eine anwaltliche Beratung sollte erwogen werden, wenn der Forderungsbetrag 600.000 Yen übersteigt, die Herausgabe der Immobilie verlangt wird oder die Gegenseite ein Unternehmen mit größerer Verhandlungsmacht ist.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte