Wenn Sie bei der Prüfung einer Baufinanzierung oder einer Immobilieninvestitionsfinanzierung auf einer "schwarzen Liste" stehen, wird eine Zusage äußerst schwierig. Es ist wichtig, das System der Bonitätsinformationen und die Prüfmöglichkeiten zu verstehen und darauf aufbauend eine Finanzierungsstrategie zu entwickeln.
Was ist die schwarze Liste? Das System der persönlichen Bonitätsinformationen
Der Begriff "schwarze Liste" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Zustand, dass finanzielle Negativereignisse wie langfristige Zahlungsverzüge bei Kreditkarten, Schuldenbereinigungen oder Privatinsolvenzen bei einer Auskunftei für persönliche Bonitätsinformationen vermerkt sind. Finanzinstitute wie Banken führen ihre Kreditprüfung auf Grundlage dieser Informationen durch.
Die Finanzinstitute selbst führen keine schwarze Liste, sondern sind Mitglied in drei Auskunfteien für persönliche Bonitätsinformationen, CIC, JICC und KSC, und beziehen von dort die relevanten Daten.
Was passiert mit Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung, wenn man auf der schwarzen Liste steht?
Wenn in den Bonitätsinformationen ein finanzielles Negativereignis vermerkt ist, wird es äußerst schwierig, eine Baufinanzierung oder einen Kredit für Immobilieninvestitionen zu erhalten. Solange der Eintrag bestehen bleibt, ist eine Finanzierung faktisch kaum möglich, was erhebliche Auswirkungen auf Pläne zum Immobilienerwerb und zur Investition hat.
Welche Ursachen führen zu einem Eintrag auf der schwarzen Liste?
Die wichtigsten Ursachen, die als finanzielle Negativereignisse erfasst werden, sind die folgenden.
- Längerer Zahlungsverzug bei Kreditkarten (mehr als 2 bis 3 Monate)
- Verspätete oder ausbleibende Rückzahlung von Darlehen
- Schuldenbereinigung wie außergerichtliche Einigung, Privatrehabilitation oder Privatinsolvenz
- Nichtzahlung von Raten für Mobiltelefone (ein häufig übersehener Punkt)
- Zahlungsunfähigkeit durch mehrere Kredite
Viele wiegen sich in Sicherheit, weil es nur um kleine Beträge geht. Doch selbst Rückstände bei leicht nutzbaren Kreditkarten oder Mobilfunkkosten können die Bonitätsinformationen negativ beeinträchtigen.
Wann erholen sich die Bonitätsinformationen wieder?
Einträge auf der schwarzen Liste bleiben nicht dauerhaft bestehen. Wie lange es dauert, bis ein Eintrag verschwindet, hängt von der Art des Vorfalls ab.
- Kreditkartenverzug, unbezahlte Mobilfunkkosten usw.: etwa 5 Jahre
- Außergerichtliche Einigung, Privatrehabilitation, Privatinsolvenz: 5 bis 10 Jahre
Sobald der Eintrag gelöscht ist, werden Sie wieder regulär geprüft. Wer künftig in Immobilien investieren möchte, sollte daher schon jetzt darauf achten, keine negativen Einträge in den Bonitätsinformationen zu verursachen.
3 Möglichkeiten, die eigenen Bonitätsinformationen zu prüfen
Wenn Sie vor einem Finanzierungsantrag prüfen, ob Negativinformationen vorliegen, können Sie das Risiko unnötiger negativer Prüfungsspuren vermeiden. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art des Finanzinstituts ab, bei dem der Zahlungsverzug entstanden ist (Prüfgebühr: 1.000 Yen pro Stelle).
CIC (Kreditkarten und verschiedene Darlehen)
Mitglieder sind Kreditkartenunternehmen, Finanzierungsunternehmen und Banken. Sie können die Offenlegung online per PC oder Smartphone beantragen. Melden Sie sich mit einer Vorgangsnummer an, die Sie über die bei Ihrem Kreditvertrag verwendete Telefonnummer erhalten.
JICC (Verbraucherkredite)
Die wichtigsten Mitglieder sind Verbraucherkreditunternehmen. Sie können den Antrag über die spezielle Smartphone-App stellen und erhalten das Ergebnis per Post, wenn Sie ein Bild Ihrer Ausweisdokumente einsenden.
KSC (Bankdarlehen)
Die wichtigsten Mitglieder sind Banken. Anträge werden ausschließlich per Post angenommen. Senden Sie den Offenlegungsantrag, zwei Identitätsnachweise und eine Postanweisung über 1.000 Yen ein.
Da die Informationen der drei Stellen miteinander geteilt werden, empfehlen wir, vor der Planung eines Immobilienerwerbs alle Stellen zu prüfen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Kann ich auch in einem Blacklist-Zustand eine Immobilie kaufen?
A. Eine Baufinanzierung oder ein Immobilieninvestitionskredit ist schwierig, aber ein Barkauf oder ein Kauf auf den Namen eines Familienmitglieds ist möglich. Dennoch empfehlen wir eine Planung mit Blick auf eine Finanzierung nach Wiederherstellung der Bonität.
F. Gibt es etwas, das ich tun kann, bis sich meine Bonitätsinformationen erholen?
A. Es ist vorteilhaft, sich auf Vermögensaufbau ohne Beeinträchtigung der Bonitätsinformationen, etwa mit iDeCo oder NISA, sowie auf den Ausbau der verfügbaren Eigenmittel zu konzentrieren. Das wirkt sich auch positiv auf die spätere Kreditprüfung aus.
F. Beeinflusst die Prüfung meiner Bonitätsinformationen die Anzahl der Prüfungen?
A. Die "Selbstauskunft", die Sie selbst beantragen, wirkt sich nicht auf Ihre Bonitätsinformationen aus. Sie unterscheidet sich von der "Bonitätsanfrage", die Finanzinstitute durchführen.
F. Hat es Auswirkungen auf meine Prüfung, wenn ein Familienmitglied im Zahlungsverzug ist?
A. Grundsätzlich werden nur die Bonitätsinformationen der antragstellenden Person geprüft. Wenn jedoch ein Antrag mit gesamtschuldnerischer Bürgschaft oder mit zusammengelegtem Einkommen gestellt wird, werden auch die Bonitätsinformationen der anderen Partei geprüft.