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Anschaffungsnebenkosten von Anlagewohnungen | Unterschied zum Eigennutzerkauf

Die Nebenkosten einer gebrauchten Anlage-Eigentumswohnung in Japan liegen bei 8–10 % des Kaufpreises. INA erläutert die Posten wie Maklerprovision und Grundbuchkosten, rechnet ein Beispiel für 30 Mio. JPY (ca. 176.000 €) durch und zeigt, wie DACH-Investoren klug sparen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 5 Min. Lesezeit

Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung (chūko-manshon, 中古マンション – in Japan bezeichnet „manshon" eine Wohnung in einem Stahlbeton-Mehrfamilienhaus, nicht ein herrschaftliches Anwesen) als Kapitalanlage entscheidet die genaue Kenntnis der Anschaffungsnebenkosten über die Präzision jeder Renditerechnung. Wer nur auf den Kaufpreis blickt und die Nebenkosten unterschätzt, dessen erwartete Rendite bleibt reine Theorie. Die Nebenkosten liegen erfahrungsgemäß bei 8–10 % des Kaufpreises. Erst wer die einzelnen Posten und die Stellschrauben zum Sparen versteht, hebt die Qualität seiner Investitionsentscheidung auf ein neues Niveau. Für Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum (DACH) ist dieser Wert bemerkenswert: In Deutschland summieren sich die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklercourtage) je nach Bundesland eher auf 9–15 % – Japan liegt damit am unteren Rand. In diesem Beitrag ordnen wir, INA&Associates K.K., die in unserer Praxis maßgebliche Sicht auf die Anschaffungsnebenkosten Schritt für Schritt und mit konkreten Richtwerten.

Warum die Nebenkosten einer gebrauchten Anlage-Eigentumswohnung über die Investitionsentscheidung mitbestimmen

Die Nebenkosten sind eine „versunkene" Ausgabe, die am Eingang der Investition nur ein einziges Mal anfällt. Gerade deshalb ist es unerlässlich, ihr Gesamtbild bereits in der Entscheidungsphase zu erfassen. Wer die Nebenkosten zu niedrig ansetzt, dessen Eigenkapital schmilzt schneller als geplant, und plötzlich auftretende Ausgaben lassen sich dann nicht mehr abfedern.

Wir begreifen die Nebenkosten nicht als bloßes „abfließendes Geld", sondern als Kennzahl für die Risikotragfähigkeit der gesamten Investition. In wie vielen Jahren lässt sich das gesamte eingesetzte Kapital – Nebenkosten inklusive – zurückverdienen? Mit diesem Blickwinkel gelingt eine nüchterne Beurteilung, die sich nicht von der Bruttorendite blenden lässt. Anders als im deutschsprachigen Raum, wo die hohe Grunderwerbsteuer die Nebenkosten dominiert, verteilt sich in Japan das Gewicht stärker auf die Maklerprovision. Gerade das Verständnis der Nebenkosten ist das Fundament eines langfristig stabilen Betriebs.

Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettorendite

Die Bruttorendite errechnet sich als „Jahresmieteinnahmen ÷ Kaufpreis", berücksichtigt jedoch weder Nebenkosten noch laufende Betriebskosten. Was den tatsächlichen Anlageerfolg misst, ist die Nettorendite nach Abzug von Nebenkosten und jährlichen laufenden Kosten. Bei gebrauchten Eigentumswohnungen ist der Abstand zwischen beiden Werten größer, als man vermutet – das sollte man von vornherein einkalkulieren. DACH-Anleger kennen diese Unterscheidung als Brutto- versus Nettomietrendite; das Prinzip ist identisch, doch die japanische Kostenstruktur (etwa hohe Verwaltungs- und Instandhaltungsumlagen) verschiebt die Nettorendite oft deutlicher nach unten.

Aus welchen Posten die Nebenkosten bestehen

Die Nebenkosten setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Ihre jeweilige Natur zu kennen – ob verhandelbar, ob Sparspielraum besteht oder ob es sich um eine zwingende Steuer handelt – ist der erste Schritt zur Finanzplanung. Verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über die typischen Posten.

PostenRichtwert des BetragsNatur
Maklerprovision beim ImmobilienkaufKaufpreis × 3 % + 60.000 JPY (ca. 350 €) + Verbrauchsteuer (Obergrenze über 4 Mio. JPY / ca. 23.500 €)Verhandlungsspielraum
Registrierungssteuer (tōroku-menkyo-zei) + Honorar des shihō-shoshieinige Hunderttausend Yen (ca. mehrere Tausend Euro; je nach Objekt)teils ermäßigt
Immobilienerwerbsteuer (fudōsan-shutoku-zei)Katasterwert × grundsätzlich 3 % (Ermäßigung für Wohngebäude/-grund)zwingend
Stempelsteuer (inshi-zei)je nach Betragsstufe des Kaufvertrags einige Zehntausend Yen (ca. mehrere Hundert Euro)zwingend
Bearbeitungsgebühr für den Kredit + BürgschaftsentgeltGebühr ab einigen Zehntausend Yen, Bürgschaft ca. 2 % der Kreditsumme (Einmalzahlung)variiert je nach Bank
Feuer- und Erdbebenversicherungvariiert je nach Deckung und Laufzeitwählbar

Maklerprovision

Die Maklerprovision macht innerhalb der Nebenkosten einen großen Anteil aus. Übersteigt der Kaufpreis 4 Mio. JPY (ca. 23.500 €), beträgt die Obergrenze „Kaufpreis × 3 % + 60.000 JPY (ca. 350 €) + Verbrauchsteuer". Beim Direktkauf vom Verkäufer oder wenn der Makler auf Verkäuferseite tätig wird, kann unter Umständen gar keine Provision anfallen. Gute Objektinformationen und fundierte Beratung haben jedoch ihren Wert; der Gedanke „Hauptsache billig" verbietet sich. Anders als in Deutschland, wo seit 2020 das Bestellerprinzip die Courtage meist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer teilt, folgt Japan einer gesetzlich gedeckelten Prozentformel, die beide Seiten einzeln vereinbaren.

Grundbuchkosten

Um das Eigentum auf sich selbst zu übertragen, ist eine Eintragung erforderlich. Für die Eigentumsumschreibung fällt die Registrierungssteuer (tōroku-menkyo-zei, 登録免許税) an, die – wichtig – nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Katasterwert (kotei-shisan-zei-hyōka-gaku) berechnet wird. Wer einen Kredit aufnimmt, für den kommt zusätzlich die Registrierungssteuer für die Hypothekenbestellung hinzu (grundsätzlich Kreditsumme × 0,4 %). Hinzu tritt ein gesondertes Honorar für den shihō-shoshi (司法書士, ein juristischer Fachmann für Registerangelegenheiten), der das Verfahren durchführt. Für DACH-Leser: Die Rolle des shihō-shoshi entspricht funktional in Teilen dem deutschen Notar bei der Grundbucheintragung, ist jedoch ein eigener, spezialisierter Berufsstand – eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags wie in Deutschland kennt Japan in dieser Form nicht.

Immobilienerwerbsteuer und Stempelsteuer

Die Immobilienerwerbsteuer (fudōsan-shutoku-zei) ist eine „nachträgliche Steuer": Der Steuerbescheid trifft erst einige Zeit nach dem Kauf ein. Grundsätzlich beträgt sie Katasterwert × 3 %, doch für Wohngebäude und -grundstücke stehen mitunter Ermäßigungen bereit. Die Stempelsteuer (inshi-zei) ist eine auf den Kaufvertrag aufzubringende Steuer, deren Höhe nach Betragsstufen des Vertrags festgelegt ist. Vergisst man die erst später eintreffende Immobilienerwerbsteuer, gerät die Liquidität schlagartig unter Druck – hier ist Vorsicht geboten. Anders als die deutsche Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt und meist zeitnah beim Kauf fällig wird, kommt die japanische Erwerbsteuer erst verzögert – ein Fallstrick für die Cashflow-Planung.

Bearbeitungsgebühr und Bürgschaftsentgelt des Kredits

Wer eine Finanzierung nutzt, für den fallen eine Bearbeitungsgebühr und ein Bürgschaftsentgelt (hoshō-ryō) an. Beim Einmalzahlungsmodell beträgt das Bürgschaftsentgelt als Richtwert etwa 2 % der Kreditsumme; wählt man das Zinsaufschlagsmodell, lässt sich die anfängliche Barauslage senken. Da die Konditionen von Bank zu Bank stark variieren, ergibt ein Vergleich mehrerer Institute spürbare Unterschiede im Gesamtaufwand. Ein solches Bürgschaftsentgelt kennt der deutsche Immobilienmarkt kaum – dort sichern Banken das Darlehen unmittelbar über die Grundschuld ab, ohne dass ein separates Bürgschaftsunternehmen zwischengeschaltet wird.

Feuer- und Erdbebenversicherung

Die Feuerversicherung leistet im Ernstfall bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des Gebäudes. Die Erdbebenversicherung (jishin-hoken) wird im Paket mit der Feuerversicherung abgeschlossen und in einem bestimmten Rahmen der Feuerversicherungssumme angesetzt. Bei Anlageobjekten kommt es darauf an, die Balance zwischen Deckungsumfang und Prämie sorgfältig auszuloten. Für Anleger aus dem erdbebenarmen DACH-Raum ist die Erdbebenversicherung eine japanische Besonderheit: In einem der seismisch aktivsten Länder der Welt ist sie kein optionales Extra, sondern ein zentraler Baustein des Risikomanagements.

Das Gesamtbild der Nebenkosten am Rechenbeispiel einer Wohnung für 30 Mio. JPY

Bloße abstrakte Prozentsätze lassen kaum ein Gefühl aufkommen; deshalb entwerfen wir am Beispiel einer gebrauchten Eigentumswohnung zum Preis von 30 Mio. JPY (ca. 176.000 €) eine Vorstellung der Nebenkosten. Die folgenden Werte sind lediglich Richtwerte und schwanken je nach Baualter, Lage und Konditionen des Kreditinstituts.

PostenÜberschlägiger Richtwert
Maklerprovisionca. 1,05 Mio. JPY (ca. 6.200 €; Höchstbetrag)
Grundbuchkosten (Registrierungssteuer + shihō-shoshi-Honorar)ca. 300.000–600.000 JPY (ca. 1.750–3.500 €)
Immobilienerwerbsteuerabhängig vom Katasterwert des Objekts
Stempelsteuereinige Zehntausend Yen (ca. mehrere Hundert Euro)
Finanzierungskosten (Bearbeitungsgebühr, Bürgschaft)je nach Bank
Feuer- und Erdbebenversicherungje nach Deckungsgestaltung
Richtwert der Gesamt-Nebenkosten8–10 % des Kaufpreises (ca. 2,4–3 Mio. JPY / ca. 14.000–17.600 €)

So gesehen ist es bei einem Objekt für 30 Mio. JPY realistisch, rund 2,4–3 Mio. JPY (ca. 14.000–17.600 €) an Nebenkosten einzuplanen. Hinzu kommt, dass man nach dem Kauf gesondert eine Liquiditätsreserve vorhalten muss. Nicht in runden Zahlen zu denken, sondern Posten für Posten aufzubauen – das ist der erste Schritt zum soliden Anleger. DACH-Investoren, die von ihrem Heimatmarkt Nebenkosten von 10–15 % gewohnt sind, empfinden die japanischen 8–10 % oft als angenehm niedrig; entscheidend bleibt jedoch die exakte Aufschlüsselung, nicht der Prozentsatz allein.

Auch die leicht vergessenen jährlichen laufenden Kosten einrechnen

Man verwechselt sie leicht mit den Nebenkosten, doch auch die jährlich anfallenden laufenden Kosten sind für die Investitionsentscheidung unverzichtbar. Übersieht man sie, wird die Cashflow-Rechnung zu optimistisch, und der tatsächliche Überschuss liegt deutlich unter der Erwartung.

Grundsteuer und Stadtplanungssteuer

Die Grundsteuer (kotei-shisan-zei, 固定資産税) wird jährlich mit „Katasterwert × grundsätzlich 1,4 %" erhoben. Die Stadtplanungssteuer (toshi-keikaku-zei) trifft Objekte innerhalb der Urbanisierungszone und beträgt höchstens 0,3 % des Katasterwerts. Beide fallen an, solange man das Objekt hält, weshalb sie zwingend als jährliche Kosten in die Simulation gehören. Für DACH-Leser: Diese Steuern ähneln der deutschen Grundsteuer, die seit der Reform 2025 nach neuen Bewertungsregeln erhoben wird – doch in Japan liegt der kombinierte Satz mit bis zu 1,7 % des Katasterwerts strukturell höher und wird jährlich neu bewertet.

Verwaltungsumlage und Instandhaltungsrücklage

Bei einer Eigentumswohnung (kubun-manshon) fallen monatlich eine Verwaltungsumlage (kanri-hi) und eine Instandhaltungsrücklage (shūzen-tsumitate-kin) an. Bei gebrauchten Objekten sollte man prüfen, ob die Instandhaltungsrücklage künftig angehoben werden könnte und ob eine Großsanierung (dai-kibo-shūzen) zeitlich bevorsteht. Den Rücklagenstand der Eigentümergemeinschaft (kanri-kumiai) sollte man vor dem Kauf stets anhand der Unterlagen überprüfen. Dies entspricht dem deutschen Hausgeld samt Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG); die japanische Praxis der zweckgebundenen, langfristig kalkulierten shūzen-tsumitate-kin ist jedoch besonders formalisiert – ein unterfinanzierter Fonds kann zu plötzlichen Sonderumlagen führen.

Konkrete Wege, die Nebenkosten klug zu senken

Um die Investitionsrendite zu heben, ist das Drücken der Nebenkosten ein wirksames Mittel. Entscheidend ist jedoch, zwischen Kosten, die man kürzen kann, und solchen, die man nicht kürzen sollte, zu unterscheiden.

Maklerprovision und Bürgschaftsentgelt vergleichend prüfen

Die Maklerprovision bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Obergrenze und lässt je nach Konstellation Verhandlungsspielraum zu. Auch beim Bürgschaftsentgelt gibt es je nach Bank die Wahl zwischen Einmalzahlungs- und Zinsaufschlagsmodell. Mehrere Anlaufstellen zu vergleichen und aus Sicht des Gesamtaufwands die vernünftigste Wahl zu treffen, kann Unterschiede in der Größenordnung von mehreren Hunderttausend Yen (ca. mehreren Tausend Euro) ausmachen. Wo DACH-Anleger primär die Zinskonditionen der Bank vergleichen, kommt in Japan mit dem Bürgschaftsmodell eine zusätzliche Vergleichsdimension hinzu.

Kniffe bei Feuerversicherung und Immobilienerwerbsteuer

Bei der Feuerversicherung lässt sich die anfängliche Ausgabe steuern, indem man Laufzeit und Deckungsumfang überprüft. Für die Immobilienerwerbsteuer wird auf Antrag beim Präfektursteueramt (todōfuken-zei-jimusho) mitunter eine Ratenzahlung gewährt, was die anfängliche Liquidität entlastet. Gefragt ist die Haltung, die Regelungen korrekt zu verstehen und alle nutzbaren Optionen lückenlos zu prüfen. Solche steueramtlichen Stundungsmöglichkeiten sind für DACH-Anleger ungewohnt und lohnen die aktive Nachfrage.

Wie INA&Associates den Umgang mit den Nebenkosten versteht

Wir, INA&Associates K.K., legen bei Immobilieninvestitionen Wert auf „das Glück aller Beteiligten". Dafür ist Voraussetzung, dass unsere Kundinnen und Kunden als Anleger mit einer tragfähigen Finanzplanung ihren Betrieb lange fortführen können. Sich allein auf das Senken der Nebenkosten zu versteifen und dabei die eigenen liquiden Mittel auszutrocknen, wäre eine Verkehrung der Prioritäten.

Wir machen es uns zum Grundsatz, unseren Kundinnen und Kunden nicht nur Vorteile, sondern ehrlich auch Nachteile zu benennen. Bindet man die Nebenkosten in den Kredit ein, bleibt zwar das Barvermögen geschont, doch die monatliche Rate steigt entsprechend und drückt auf den Cashflow. Die Struktur, in der eine kurzfristige Entlastung in ein langfristiges Risiko umschlägt, ungeschönt zu erklären, ist das Fundament unseres Vertrauens. Nicht Gewinn und Verlust des Augenblicks, sondern eine langfristige Perspektive mit Blick auf die kommenden zehn, zwanzig Jahre – so möchten wir gemeinsam mit Ihnen entscheiden.

Fazit: Das Verständnis der Nebenkosten ist die Bedingung für einen langfristig stabilen Betrieb

Bei Anlage-Eigentumswohnungen aus zweiter Hand liegen die Nebenkosten als üblicher Richtwert bei 8–10 % des Kaufpreises. Wichtiger als der Betrag selbst ist jedoch die Fähigkeit, die Natur der einzelnen Posten zu verstehen und Kürzbares von Nicht-zu-Kürzendem zu unterscheiden. Hinzu kommt: Eine Liquiditätsreserve für plötzliche Reparaturen oder Mietausfälle bereitzuhalten, ist eine unverzichtbare Bedingung des langfristig stabilen Betriebs.

Sich nicht zu sehr auf einen Nebenkosten-Kredit zu verlassen und die Investition im Rahmen tragfähigen Eigenkapitals zu beginnen. Und die später eintreffenden Steuern sowie die jährlichen laufenden Kosten in die Entscheidung einzurechnen. Genau dieser mühsame, Schritt für Schritt aufgebaute Weg ist aus unserer Sicht das Bild einer gesunden Investition, die – ohne Angst vor dem Scheitern – den Mut zum Weitermachen bewahrt. Ausführlichere Informationen finden Sie auch in der Artikelübersicht zum Immobiliennetzwerk.

Häufig gestellte Fragen

F. Wie hoch sind die Nebenkosten einer gebrauchten Anlage-Eigentumswohnung insgesamt?

A. Als Richtwert gelten 8–10 % des Kaufpreises. Bei einem Objekt für 30 Mio. JPY (ca. 176.000 €) sollten Sie mit rund 2,4–3 Mio. JPY (ca. 14.000–17.600 €) rechnen. Zusätzlich empfehlen wir, als Reserve gegen Reparatur- und Leerstandsrisiken gesondert etwa 500.000–1 Mio. JPY (ca. 3.000–5.900 €) liquide vorzuhalten.

F. Was ist teurer – die Grundbuchkosten oder die Maklerprovision?

A. In den meisten Fällen ist die Maklerprovision höher. Bei einem Objekt für 30 Mio. JPY (ca. 176.000 €) beträgt die Maklerprovision im Höchstfall rund 1,05 Mio. JPY (ca. 6.200 €), die Grundbuchkosten (Registrierungssteuer + shihō-shoshi-Honorar) als Richtwert ca. 300.000–600.000 JPY (ca. 1.750–3.500 €). Beides schwankt mit dem Katasterwert des Objekts und der Kreditsumme.

F. Wie kann man das Bürgschaftsentgelt eines Anlagekredits senken?

A. Vergleichen Sie das Gebührenmodell der Bürgschaftsgesellschaft (Einmalzahlung) mit dem Zinsaufschlagsmodell und wählen Sie je nach geplanter Haltedauer das günstigere. Bei langfristigem Halten kann die Einmalzahlung, bei geplantem kurzfristigem Verkauf das Zinsaufschlagsmodell vorteilhaft sein.

F. Lässt sich die Grundsteuer schon vor dem Kauf prüfen?

A. Sie können sie überprüfen, indem Sie vom Verkäufer die Vorlage des Grundsteuerbescheids oder der Steuerabrechnung verlangen. Da es sich um einen Kernposten der jährlichen laufenden Kosten handelt, sollten Sie ihn unbedingt in die Investitionssimulation aufnehmen.

F. Sollte man einen Nebenkosten-Kredit nutzen?

A. Bindet man die Nebenkosten in den Kredit ein, steigt die monatliche Rate und drückt auf den Cashflow. Sofern Sie sie aus Eigenkapital decken können, sollte der Einsatz von Eigenkapital die Regel sein und der Kredit sich auf die Anschaffungskosten des Objekts beschränken. Wichtig ist, zu verstehen, dass die Schonung liquider Mittel und die steigende Tilgungslast zwei Seiten derselben Medaille sind.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEO — INA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte