Beim Auszug aus einer Mietwohnung denken viele, dass „die Reinigungskosten durch die Kaution gedeckt sind und deshalb kein Großputz nötig ist“. Allerdings steht die Frage, ob beim Auszug gereinigt wurde oder nicht, in direktem Zusammenhang mit dem Risiko zusätzlicher Forderungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. In diesem Beitrag haben wir den Reinigungsumfang vor dem Auszug sowie hilfreiche Utensilien zusammengestellt.
Sollte man beim Auszug reinigen?
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung veranlasst die Hausverwaltung in der Regel eine professionelle Reinigung. Wenn beim Einzug eine Kaution hinterlegt wurde, wird diese für die Kosten der Wiederherstellung verwendet. Gibt es jedoch Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen ein Teil der Kaution zurückerstattet wird, wenn die Wohnung angemessen gereinigt wurde.
Es ist nicht erforderlich, alles perfekt auf Hochglanz zu bringen. Eine Reinigung im Rahmen des Zumutbaren hilft jedoch, Streitigkeiten rund um die Kaution zu vermeiden.
Welche Bereiche sollten besonders gründlich gereinigt werden?
Boden
Wenn Möbel und Haushaltsgeräte bewegt werden, kommen Staub und Schmutz zum Vorschein, die sich über Jahre angesammelt haben. Es ist effizient, die Reinigungsutensilien zuletzt in das Umzugsgut zu packen und den Boden direkt vor dem Auszug zu reinigen. Saugen Sie bei Holzböden zunächst entlang der Fugen und wischen Sie anschließend mit einem fest ausgewrungenen Tuch nach. Bei Fettverschmutzungen ist ein mit heißem Wasser ausgewrungenes Tuch wirksam.
Wände
Hinter Möbeln sammelt sich besonders leicht Staub. Bei Vinyl-Tapeten sollte zunächst der Staub abgesaugt und anschließend mit einem fest ausgewrungenen Tuch vorsichtig tupfend gewischt werden. Je nach Material der Tapete können Reinigungsmittel Verfärbungen oder Schäden verursachen. Testen Sie daher zuerst an einer unauffälligen Stelle.
Nassbereiche
Wenn regelmäßig gereinigt wurde, ist eine übermäßige Reinigung nicht erforderlich. Sind jedoch Schimmel oder Kalkablagerungen fest angesetzt, kann eine Behandlung vor dem Auszug helfen, das Risiko hoher Austauschkosten zu vermeiden. Prüfen Sie insbesondere Schimmel und Seifenreste im Bad sowie Kalkablagerungen im Spülkasten und Urinspritzer an der Toilette.
Fenster
Wenn keine Möbel und Vorhänge mehr im Raum sind, fallen verschmutzte Fenster besonders auf. Wenn Sie sie mit angefeuchtetem Zeitungspapier abwischen, hilft die Druckerschwärze dabei, Fettverschmutzungen zu lösen, und sorgt zugleich für einen Anti-Beschlag- und Glanzeffekt.
Hilfreiche Utensilien für die Reinigung beim Auszug
Melaminschwamm
Ein Reinigungsschwamm mit Schleifwirkung, der ohne Reinigungsmittel verwendet werden kann und sich ideal für hartnäckige Verschmutzungen an Wasserhähnen, Gasherd, Fliesen, Dunstabzugshaube und Türgriffen eignet. Befeuchten Sie ihn zunächst gründlich mit Wasser, reiben Sie dann sanft und wischen Sie zum Schluss mit einem trockenen Tuch nach.
Zitronensäure und Natron
Kalkablagerungen und Seifenreste sind alkalisch, daher werden sie mit saurer Zitronensäure neutralisiert und gelöst. Natron ist schwach alkalisch und hat eine schleifende Wirkung, weshalb es sich gut für Fettverschmutzungen und Eingebranntes in der Küche eignet.
Deckenwischer zur Schimmelentfernung
Bei der Reinigung der Badezimmerdecke sind die Höhe und herabtropfende Reinigungsmittel problematisch. Mit einem schimmelentfernenden Wischer, der ohne Reinigungsmittel auskommt, lässt sich sicher und effizient reinigen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Welche Kosten können verlangt werden, wenn ich beim Auszug nicht gereinigt habe?
A. Das hängt vom Grad der Verschmutzung ab. Wird sie jedoch als über den normalen Gebrauch hinausgehend eingestuft, werden zusätzliche Reinigungskosten von der Kaution abgezogen. In schweren Fällen können auch zusätzliche Forderungen entstehen, die über die Kaution hinausgehen.
F. Muss auch Schmutz durch normale Abnutzung vor dem Auszug gereinigt werden?
A. Verschmutzungen durch normale Abnutzung, etwa Sonneneinstrahlung oder elektrische Verfärbungen, fallen grundsätzlich in die Verantwortung des Vermieters. Für Mieter reicht es aus, nur auf „Verschmutzungen über den normalen Gebrauch hinaus“ zu reagieren.
F. Kann ich die Kaution vollständig zurückerhalten?
A. Liegt alles im Rahmen des normalen Gebrauchs, trägt der Vermieter die Reparaturkosten. Ob Kosten für die professionelle Reinigung anfallen, hängt jedoch vom Vertragsinhalt ab. Prüfen Sie daher Regelungen wie die Verordnung zur Vermeidung von Streitigkeiten bei Mietwohnungen (Tokyo Rule).