Skip to content
Real Estate Intelligence
COLUMN

Leuchtmittel in japanischen Mietwohnungen: Typ, Helligkeit und Sockel richtig wählen

Leuchtmittelwahl für japanische Mietobjekte nach Typ, Sockelgröße, Helligkeit, Farbtemperatur und Abstrahlung erklärt. Mit Vorteilen des LED-Wechsels, Hinweisen zum Austausch und Empfehlungen je Raum – inklusive Vergleich zum DACH-Standard („E27“, 230 V) für internationale Leser.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 6 Min. Lesezeit

Wenn wir in eine Mietwohnung einziehen und das von Anfang an vorhandene Leuchtmittel durchbrennt, greifen wir reflexartig zum identischen Ersatz. Doch Leuchtmittel unterscheiden sich je nach Typ erheblich in Helligkeit, Lichtfarbe und Stromkosten. Schon eine durchdachte Auswahl verändert die Wohnatmosphäre überraschend stark und macht sich Monat für Monat auf der Stromrechnung bemerkbar. Dieser Beitrag ordnet für alle, die zur Miete wohnen, die Leuchtmitteltypen und die Kriterien für eine gute Wahl sorgfältig ein. Vorab ein Hinweis für Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum (DACH): Der japanische Wohnungsmarkt folgt bei Fassungen, Netzspannung und Mieterpflichten eigenen Regeln, die sich spürbar von den in Deutschland, Österreich und der Schweiz gewohnten Standards unterscheiden. Genau diese japanischen Besonderheiten machen den Beitrag auch für internationale Investoren lesenswert, die japanische Mietimmobilien halten oder in Betracht ziehen.

Die richtige Wahl verändert Wohnkomfort und Haushaltsbudget

Beleuchtung ist ein entscheidender Faktor für den Eindruck eines Raumes. Bei identischem Grundriss kann derselbe Raum – je nachdem, ob das Licht warmweiß oder kaltweiß ist – zu einem Ort der Entspannung oder zu einem Ort konzentrierten Arbeitens werden. Gerade deshalb empfehlen wir, das Leuchtmittel nicht als „Verschleißartikel, den man kauft, wenn er durchbrennt“ zu begreifen, sondern als eine Entscheidung, die über die Wohnqualität mitbestimmt.

Häufig übersehen wird zudem der Unterschied bei den Stromkosten je nach Typ. Zwischen einer Glühlampe und einer LED-Lampe klafft eine große Lücke im Stromverbrauch, und je länger eine Leuchte in Betrieb ist, desto stärker summiert sich diese Differenz. Selbst wenn die Anschaffung ein paar hundert Yen (umgerechnet wenige Euro) teurer ist, fällt die Gesamtrechnung über die gesamte Nutzungsdauer nicht selten günstiger aus. Nicht nur auf den Kaufpreis zu schauen, sondern Lebensdauer und Stromverbrauch zusammen zu betrachten, ist der Ausgangspunkt einer klugen Wahl. Für DACH-Leser sei ergänzt: Diese Logik ist dieselbe wie beim europäischen EU-Energielabel, nur dass Japan die vertrauten A-bis-G-Effizienzklassen der Verpackungen so nicht kennt – hier muss man Wattzahl und Lumen selbst gegeneinander abwägen.

Die vier wichtigsten Leuchtmitteltypen und ihre Eigenschaften

Leuchtmittel für den Haushalt lassen sich grob in vier Typen einteilen: Glühlampe, Halogenlampe, Leuchtstofflampe und LED-Lampe. Jeder Typ erzeugt Licht nach einem anderen Prinzip, woraus sich charakteristische Unterschiede bei Preis, Lebensdauer, Stromverbrauch und Lichtqualität ergeben. Verschaffen wir uns zunächst mit einer Tabelle einen Gesamtüberblick.

TypPreisrichtwertLebensdauer (Richtwert)Tendenz StromverbrauchLichtcharakter
Glühlampegünstig (ab einigen hundert Yen)ca. 1.000 Stundenhochwarmes, behagliches Warmweiß
Halogenlampeetwas teurerca. 10-fache der Glühlampeeher hochhell und farbbrillant
Leuchtstofflampemoderatlänger als Glühlampeniedriger als Glühlampebreites, gleichmäßiges Licht
LED-Lampeeher hoch (Anschaffung)ca. 40.000 Stundensehr niedriggroße Auswahl bei Farbe/Abstrahlung

Alle Angaben sind allgemeine Richtwerte und variieren je nach Produkt und Modellnummer. Prüfen Sie beim Kauf unbedingt die Angaben auf der Verpackung. Zum Vergleich für den deutschsprachigen Raum: In der EU sind klassische Glühlampen bereits seit 2009 schrittweise vom Markt genommen worden, während sie in Japan im Handel noch länger präsent blieben – ein DACH-Leser trifft im japanischen Baumarkt daher womöglich noch auf Typen, die er zu Hause kaum mehr findet.

Glühlampe: günstig im Kaufpreis, teuer im Stromverbrauch

Die Glühlampe ist das althergebrachte Leuchtmittel, bei dem ein Glühfaden (Filament) unter Strom gesetzt wird und durch die entstehende Hitze Licht abgibt. Der Stückpreis ist niedrig und das warme Licht hat seinen Reiz, doch der Schwachpunkt liegt im hohen Stromverbrauch und der kurzen Lebensdauer. Bleibt sie an häufig genutzten Stellen dauerhaft im Einsatz, werden Stromkosten und Wechselaufwand nach und nach zur Belastung.

Halogenlampe: kompakt und hell

Die Halogenlampe nutzt Halogengas und erzeugt ein helleres, farbbrillanteres Licht als die Glühlampe. Auch ihre Lebensdauer ist etwas länger. Allerdings wird der Glaskolben im Betrieb sehr heiß, weshalb es wichtig ist, beim Wechsel ausreichend abkühlen zu lassen, bevor man Hand anlegt. Eingesetzt wurde sie traditionell dort, wo ein Objekt hervorgehoben werden soll, etwa bei Spotlichtern.

Leuchtstofflampe: sparsam, aber schrittweise Produktionsende

Die Leuchtstofflampe verbraucht weniger Strom als die Glühlampe und leuchtet breit und gleichmäßig aus, weshalb sie lange beliebt war. Vor dem Hintergrund des „Minamata-Übereinkommens über Quecksilber“ (水俣条約, Minamata-jōyaku, ein internationales UN-Abkommen zur Reduzierung von Quecksilber) läuft die Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr von Leuchtstofflampen jedoch schrittweise aus. Für einen Teil der Röhrenbauformen ist das Produktionsende zum Zieltermin Ende 2027 zu erwarten, sodass die Beschaffung künftig schwieriger werden dürfte. Bei Leuchten mit Leuchtstofflampen empfiehlt es sich, spätestens beim Durchbrennen den Wechsel auf LED-Kompatibilität zu prüfen. Für DACH-Leser ist dies ein aufschlussreicher Kontrast: In der EU wurden T5- und T8-Leuchtstoffröhren im Rahmen der RoHS-Richtlinie bereits im August und September 2023 aus dem Verkauf genommen – Japan vollzieht denselben Schritt also mit rund vier Jahren Verzögerung. Wer eine japanische Immobilie besitzt, sollte diesen zeitlichen Versatz bei der Modernisierungsplanung einkalkulieren.

LED-Lampe: sparsam, langlebig und am meisten zu empfehlen

Die LED-Lampe verbraucht im Vergleich zur Glühlampe deutlich weniger Strom und zeichnet sich mit rund 40.000 Stunden durch eine sehr lange Lebensdauer aus. Selbst bei zehn Stunden Nutzung pro Tag ergibt das rechnerisch rund zehn Jahre, und der Wechselaufwand entfällt fast völlig. Die Anschaffung ist zwar teurer als bei der Glühlampe, doch bei den langfristigen Kosten inklusive Stromverbrauch und Wechselhäufigkeit ist sie am günstigsten. Auch die Auswahl bei Lichtfarbe und Abstrahlung ist groß, sodass sich selbst in der begrenzten Beleuchtungssituation einer Mietwohnung mehr Gestaltungsfreiheit ergibt. Anders als in Deutschland, wo LED-Lampen längst der De-facto-Standard sind, findet man in älteren japanischen Mietwohnungen noch häufig die ursprünglich installierten Glüh- oder Leuchtstofflampen vor – für Investoren ist der Umstieg auf LED daher ein einfacher Hebel, um die Nebenkosten der Mieter zu senken und die Wohnung attraktiver zu positionieren.

Vier Kriterien für die Leuchtmittelwahl in der Mietwohnung

Woran die Wahl am ehesten scheitert, ist weniger Helligkeit oder Farbe, sondern der grundlegende Punkt, dass „die Größe nicht passt“. Sehen wir uns hier der Reihe nach die vier Blickwinkel an, die man bei der Auswahl in der Mietwohnung im Blick behalten sollte.

1. Die Größe der Fassung (kuchigane) prüfen

Das eingeschraubte Teil, mit dem das Leuchtmittel in die Leuchte eingesetzt wird, nennt man auf Japanisch „kuchigane“ (口金, wörtlich „Mundmetall“, entspricht dem Sockel bzw. der Fassung). Passt die Größe nicht, lässt es sich nicht nur nicht einsetzen; erzwingt man den Einbau, kann das zu Defekten und Störungen führen. Die im Haushalt gängigen Sockelmaße sind folgende:

  • E26 (Durchmesser 26 mm): allgemeine Beleuchtung wie Wohnzimmer, Waschbereich, Toilette oder Bad
  • E17 (Durchmesser 17 mm): kleine Leuchten wie Spotlichter, Kronleuchter oder Eingangsbereich
  • E11: etwa Spot-Leuchtmittel für Stromschienen

Fehlt die Angabe, lässt sich die Frage klären, indem man den Durchmesser des Gewindes am herausgedrehten Leuchtmittel nachmisst. Wenn die Größe unklar ist oder Zweifel am Zustand der Leuchte bestehen, sollten Sie nichts erzwingen und im Zweifel die Immobilienfirma oder den Vermieter ansprechen. Für DACH-Leser besonders wichtig: In Japan ist E26 der übliche große Sockel, während in Europa das nur einen Millimeter größere E27 Standard ist – und beim kleinen Sockel steht dem japanischen E17 das europäische E14 gegenüber. Ein aus Deutschland mitgebrachtes E27- oder E14-Leuchtmittel passt also nicht ohne Weiteres in eine japanische Fassung. Hinzu kommt der Spannungsunterschied: Japan betreibt sein Netz mit 100 Volt, der DACH-Raum mit 230 Volt, weshalb Leuchtmittel keinesfalls länderübergreifend austauschbar sind.

2. Die Helligkeit über „Lumen“ wählen

Die Helligkeit einer LED-Lampe wird in der Einheit „Lumen (lm)“ angegeben. Je höher der Wert, desto heller. Wer sich an der Wattzahl der früheren Glühlampen orientieren möchte, findet in folgenden Richtwerten eine Hilfe:

Entspr. Wattzahl GlühlampeHelligkeitsrichtwert (Lumen)Geeigneter Ort
entspr. 40 Wab ca. 485 lmToilette, Flur, Zusatzbeleuchtung
entspr. 60 Wab ca. 810 lmSchlafzimmer, Waschbereich
entspr. 100 Wab ca. 1.520 lmWohnzimmer, Küche

Hier ist zu beachten, dass die Angabe „entspr. W“ lediglich ein Helligkeitsrichtwert im Vergleich zur Glühlampe ist und nicht dem tatsächlichen Stromverbrauch entspricht. Den realen Stromverbrauch der LED-Lampe entnehmen Sie der „W“-Angabe auf der Verpackung. Diese Lumen-Systematik ist im Übrigen dieselbe wie in der EU, sodass sich DACH-Leser hier gut zurechtfinden – anders als bei Sockel und Spannung gibt es beim Helligkeitsmaß keinen japanischen Sonderweg.

3. Mit der Farbtemperatur die Raumstimmung abstimmen

Die Lichtfarbe wird über die „Farbtemperatur (Kelvin / K)“ ausgedrückt: Je niedriger der Wert, desto wärmer, je höher, desto weißer und ins Bläuliche gehend. Wählt man passend zum Verwendungszweck, verändert sich selbst im gleichen Raum das Wohlbefinden.

  • Glühlampenfarbe (um 2700 K): warmes, entspannendes Licht. Geeignet für Schlaf- und Wohnzimmer
  • Warmweiß (um 3500 K): natürliches, ausgewogenes Licht. Etwa für das Esszimmer
  • Tageslichtweiß (um 5000 K): helles, klares Licht. Geeignet für Küche, Arbeitszimmer, Waschbereich

Wer nach dem Prinzip „für Räume zum Entspannen Warmtöne, für Räume zum Konzentrieren und Arbeiten Weißtöne“ unterscheidet, kommt bei der Auswahl leichter zum Ziel. Für DACH-Leser dürfte diese Aufteilung vertraut wirken, da auch im europäischen Handel „Warmweiß“ und „Tageslichtweiß“ geläufige Kategorien sind – die japanische Zwischenstufe „Glühlampenfarbe“ um 2700 K entspricht dabei am ehesten dem, was in Deutschland als „extra warmweiß“ ausgezeichnet wird.

4. Nach der Lichtverteilung (Abstrahlung) wählen

Anders als die Glühlampe gibt es bei LED-Lampen unterschiedliche Richtungen der Lichtverteilung. Passt sie nicht zur Leuchte oder zum Einbauort, kann es dunkler wirken als gedacht, weshalb Vorsicht geboten ist.

  • Rundum-Typ (ca. 260 Grad): leuchtet den Bereich um das Leuchtmittel breit aus. Für nackte Glühbirnen oder die Hauptbeleuchtung im Wohnzimmer
  • Breitstrahler-Typ (ca. 180 Grad): macht den ganzen Raum hell. Für Wohnzimmer und Küche
  • Abwärtsstrahler-Typ (ca. 120 Grad): leuchtet einen bestimmten Ort konzentriert aus. Für Toilette, Flur und Spotbeleuchtung

Empfohlene Kombinationen nach Zweck und Raum

Auf Grundlage der bisherigen vier Kriterien haben wir für typische Räume empfehlenswerte Kombinationen zusammengestellt. Verstehen Sie dies als allgemeinen Richtwert und passen Sie es an Ihre Lebensweise an.

OrtHelligkeitsrichtwertFarbtemperatur (Richtwert)Abstrahlung (Richtwert)
Wohnzimmerentspr. 60–100 WGlühlampenfarbe–WarmweißRundum, Breitstrahler
Schlafzimmerentspr. 40–60 WGlühlampenfarbeRundum
Kücheentspr. 60–100 WTageslichtweißBreitstrahler
Waschbereichentspr. 60 WTageslichtweiß–WarmweißBreitstrahler
Toilette, Flurentspr. 40 WGlühlampenfarbe–WarmweißAbwärtsstrahler

Wird eine Leuchte mit Dimmfunktion verwendet, muss man eine ausdrücklich als „dimmbar“ gekennzeichnete LED-Lampe wählen. Setzt man eine nicht dafür geeignete Lampe in eine Dimmleuchte ein, kann das Flackern oder Defekte verursachen, weshalb dies vor dem Kauf unbedingt zu prüfen ist.

Was beim Wechsel speziell in der Mietwohnung zu beachten ist

In Mietobjekten ist es wichtig, den Umfang des Leuchtmittelwechsels und den Umgang mit der Leuchte zu verstehen, um Konflikte beim Auszug zu vermeiden. Ordnen wir die Grundgedanken.

Grundsatz: Leuchtmittel Sache des Mieters, Leuchte selbst Sache des Vermieters

Allgemein wird der Austausch des Leuchtmittels selbst als Verschleißartikel häufig dem Bereich des Mieters zugerechnet, während Defekte oder altersbedingter Verschleiß der Leuchte selbst in vielen Fällen zulasten des Vermieters gehen. Da die Handhabung jedoch je nach Vertragsinhalt unterschiedlich ist, ist es im Zweifel am sichersten, den Mietvertrag zu prüfen und bei fortbestehender Unklarheit die Hausverwaltung zu kontaktieren. Für DACH-Leser als Vergleich: Im deutschen Mietrecht liegt der Austausch von Leuchtmitteln ebenfalls typischerweise beim Mieter, wobei die sogenannte Kleinreparaturklausel bestimmt, bis zu welchem Betrag Bagatellschäden dem Mieter auferlegt werden dürfen – in Japan gibt es keine betraglich fixierte Entsprechung dazu, weshalb der individuelle Vertragstext hier umso wichtiger ist.

Sicherheit zuerst, nichts erzwingen

Der Wechsel in der Höhe mithilfe einer Trittleiter oder der Umgang mit einem unmittelbar nach dem Betrieb noch heißen Leuchtmittel kann zu unerwarteten Verletzungen oder zur Beschädigung der Leuchte führen. Achten Sie konsequent darauf, den Strom auszuschalten und das Leuchtmittel abkühlen zu lassen, bevor Sie arbeiten, und wenden Sie sich beim geringsten Zweifel an einen Fachbetrieb oder die Hausverwaltung. Eine Haltung, die der Sicherheit Vorrang gibt, verhindert im Ergebnis unnötige Kosten.

Das ursprüngliche Leuchtmittel bis zum Auszug aufbewahren

Auch wenn Sie nach Ihrem Geschmack auf LED oder eine andere Farbtemperatur gewechselt haben: Bewahren Sie das beim Einzug vorhandene Leuchtmittel auf, statt es wegzuwerfen, dann lässt sich beim Auszug leichter reagieren, falls eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (原状回復, genjō-kaifuku, die in Japan übliche Rückführung der Mietwohnung in den Ausgangszustand) verlangt wird. Eine kleine Achtsamkeit, aber ein praktischer Kniff, um Konfliktpotenzial zu verringern. Für DACH-Leser ist genjō-kaifuku ein bemerkenswert japanisches Konzept: Während in Deutschland vor allem die Frage der Schönheitsreparaturen und der normalen Abnutzung im Vordergrund steht, wird in Japan der Rückbau in den Ausgangszustand traditionell weiter gefasst – das ursprüngliche Leuchtmittel griffbereit zu haben, ist daher mehr als eine Nebensächlichkeit.

Unser Blick als INA&Associates

Wir, die INA&Associates Co., Ltd., legen über die Verwaltung und Vermittlung von Immobilien Wert darauf, dass alle Beteiligten rund um das Wohnen behaglich leben können. Auch bei einem kleinen Thema wie dem Leuchtmittel sind wir überzeugt, dass die Frage, ob Mieterinnen und Mieter angenehm wohnen können, unmittelbar mit der Wohnzufriedenheit zusammenhängt.

Wenn wir Informationen weitergeben, achten wir darauf, nicht nur die Vorteile, sondern ehrlich auch die Nachteile zu benennen. Die LED-Lampe ist eine ausgezeichnete Wahl, doch es ist ebenso eine Tatsache, dass die Anschaffung teurer ist und die Dimmbarkeit geprüft werden muss. Sowohl die guten Seiten als auch die zu beachtenden Punkte zu vermitteln, halten wir für ein Gebot der Redlichkeit gegenüber unseren Leserinnen und Lesern. Nicht die kurzfristige Günstigkeit, sondern eine Wahl aus langfristiger Perspektive bringt sowohl dem Wohnen als auch dem Haushaltsbudget gute Ergebnisse. Gerade für internationale Investoren, die japanische Mietobjekte aus der Ferne halten, ist diese langfristige, verlässliche Herangehensweise ein Faktor, der über die Wertstabilität der Immobilie mitentscheidet.

Fazit

Bei der Leuchtmittelwahl für Mietobjekte kann kaum etwas gründlich schiefgehen, wenn man die vier Kriterien Sockelgröße, Helligkeit (Lumen), Farbtemperatur und Abstrahlung im Blick behält. Je länger eine Stelle im Einsatz ist, desto größer ist der Nutzen der sparsamen und langlebigen LED-Lampe.

Beginnen Sie zunächst damit, Sockelgröße und Helligkeit des aktuell verwendeten Leuchtmittels zu prüfen und eine zum Verwendungszweck des Raumes passende Farbtemperatur zu wählen. Die Summe kleiner Entscheidungen führt zu einem behaglichen Zuhause und einem entspannten Haushaltsbudget. Weitere Hinweise rund um das Wohnen zur Miete finden Sie auch in der Übersicht unserer Kolumnen.

Häufig gestellte Fragen

Darf man in einer Mietwohnung Leuchtmittel frei wechseln?

Der Austausch des Leuchtmittels als Verschleißartikel wird allgemein dem Bereich des Mieters zugerechnet. Eine Ausnahme bilden jedoch Defekte der Leuchte selbst oder Fälle, in denen der Vertrag die Handhabung ausdrücklich regelt. Prüfen Sie im Zweifel den Mietvertrag und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Hausverwaltung oder den Vermieter, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Wie groß ist der Stromkostenunterschied zwischen Glühlampe und LED?

Der Stromverbrauch einer LED-Lampe ist im Vergleich zur Glühlampe deutlich niedriger und wird als Richtwert auf etwa ein Achtel der Glühlampe beziffert. Je länger die Nutzungsdauer an einem Ort, desto stärker summiert sich die Differenz und desto größer ist die Ersparnis bei den Stromkosten. Da der genaue Unterschied von Nutzungsdauer und Strompreis abhängt, verstehen Sie dies bitte lediglich als Richtwert. Für DACH-Leser: Bei deutlich höheren Strompreisen im DACH-Raum als in Japan fällt dieser Achtel-Effekt im Portemonnaie sogar noch stärker ins Gewicht.

Bis wann kann man Leuchtstofflampen noch verwenden?

Bei Leuchtstofflampen schreitet vor dem Hintergrund des Minamata-Übereinkommens ein schrittweises Produktionsende voran, und für einen Teil der Röhrenbauformen ist das Herstellungsende zum Zieltermin Ende 2027 zu erwarten. Sie werden zwar nicht sofort unbrauchbar, doch da die Beschaffung künftig schwieriger werden dürfte, ist es ratsam, spätestens beim Durchbrennen den Wechsel auf LED-Kompatibilität zu prüfen.

Was tun, wenn man die Größe des Leuchtmittels nicht kennt?

Misst man den Durchmesser des eingeschraubten Teils (der Fassung, kuchigane) am herausgedrehten Leuchtmittel mit einem Lineal, lässt sich die Größe wie E26 oder E17 bestimmen. Ist es dennoch unklar oder bestehen Zweifel an der Leuchte, fragen Sie bitte bei der Immobilienfirma oder dem Vermieter nach. Erzwingt man eine unpassende Größe, besteht die Gefahr, dass die Leuchte Schaden nimmt.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte