Ob auf Schluesselgeld (Reikin) Mehrwertsteuer erhoben wird, haengt vom Verwendungszweck der Immobilie ab.
Grundregel: Wohnraummiete ist mehrwertsteuerfrei
Mieten und Schluesselgeld fuer Wohnraeume sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Ausnahme: Gewerbliche Nutzung
Bei Gewerbeimmobilien ist Schluesselgeld mehrwertsteuerpflichtig (Steuersatz 10%).
Buchhalterische Behandlung
Schluesselgeld wird als sonstiger Ertrag verbucht. Bei Wohnraeumen ohne Mehrwertsteuer, bei Gewerbeflaechen mit Steuerausweis.
Fazit
INA&Associates steht fuer alle Fragen der Immobilienverwaltung zur Verfuegung.