Skip to content
Real Estate Intelligence
FinanzenCOLUMN

Katastrophenschaeden steuerlich geltend machen - Berechnung, Steuererklaerung und notwendige Dokumente

Wie koennen Katastrophenschaeden steuerlich abgesetzt werden? Berechnung des Sonderabzugs, Erklaerungsverfahren und Dokumentation.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

In den letzten Jahren häufen sich in Japan Naturkatastrophen wie Erdbeben, Taifune und Starkregen. Für den Schadensfall gibt es dort ein steuerliches Entlastungssystem: den sogenannten „Zassonkōjo“ (雑損控除), also den außerordentlichen Verlustabzug. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Schäden darunterfallen, wie sich der Abzug berechnet und welches Verfahren und welche Unterlagen für die Steuererklärung nötig sind. Deutschsprachige Leser kennen dazu ein verwandtes Instrument: die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, auf die nachfolgend eingegangen wird.

Was für ein System ist der außerordentliche Verlustabzug?

Der außerordentliche Verlustabzug ist eine Form des Sonderausgabenabzugs: Wer durch eine Katastrophe, einen Diebstahl oder eine Unterschlagung einen Vermögensschaden erleidet, kann bei der Steuererklärung einen bestimmten Abzug geltend machen. Übersteigt der Schadensbetrag den abziehbaren Betrag, lässt sich der Rest auf bis zu drei Folgejahre vortragen. Das deutsche Recht kennt mit § 33 EStG ein ähnliches Grundprinzip, jedoch ohne die in Japan vorgesehene mehrjährige Vortragsmöglichkeit.

Welche Katastrophen und Schäden fallen unter den außerordentlichen Verlustabzug?

Diebstahl

Erfasst sind Fahrzeugdiebstahl auf Parkplätzen, Trickdiebstahl sowie unrechtmäßig abgehobenes Bankguthaben. Nicht erfasst sind zu Hause gehortetes Bargeld sowie Fälle mit unbekanntem Verlustzeitpunkt. In Deutschland wäre dies eher ein Fall für die Hausratversicherung; als außergewöhnliche Belastung ist ein solcher Schaden kaum ansetzbar.

Unterschlagung

Erfasst ist strafrechtlich als Unterschlagung eingestufter Schaden. Bei Betrug oder Erpressung besteht kein Anspruch. Diese enge Abgrenzung kennt das deutsche Recht so nicht.

Naturkatastrophen

Erfasst sind Reparaturkosten für Überschwemmungsschäden durch Taifune oder Starkregen sowie Kosten der Schneeräumung. Dazu zählen auch eine dafür gekaufte Schaufel und die Verpflegung der Räumkräfte. In Deutschland würden solche Schäden vorrangig über eine Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung reguliert.

Brand, Explosion und andere von Menschen verursachte Katastrophen

Erfasst sind Brand- und Explosionsschäden, nicht jedoch Kosten der Asbestentfernung. Auch hierzulande wären Brandschäden primär Sache der Wohngebäudeversicherung.

Schädlingsschäden

Kosten der Termitenbekämpfung sind erfasst, vorbeugende Maßnahmen dagegen nicht. Diese Trennung gilt im Grundsatz auch bei den deutschen außergewöhnlichen Belastungen.

Welche zwei Berechnungsmethoden gibt es beim außerordentlichen Verlustabzug?

Es gilt jeweils der höhere der beiden folgenden Beträge als Höhe des außerordentlichen Verlustabzugs.

  1. Verbleibender Schadensbetrag minus 10 % des Gesamteinkommens
  2. Die auf die Katastrophe entfallenden Ausgaben aus dem verbleibenden Schadensbetrag minus 50.000 Yen

Der verbleibende Schadensbetrag errechnet sich aus „Schadensbetrag plus katastrophenbedingte Ausgaben minus durch Versicherung oder Ähnliches erstattete Beträge“. Das deutsche Recht kennt mit der zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) einen ähnlichen einkommensabhängigen Selbstbehalt, jedoch als einzige gestaffelte Prozentgrenze statt als Wahl zwischen zwei Berechnungswegen.

Wie meldet man den außerordentlichen Verlustabzug in der Steuererklärung an?

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Diebstahl: eine Bescheinigung der Polizeidienststelle über die Anzeigenerstattung
  • Bei Brand: eine Bescheinigung der Feuerwehr
  • Bei Katastrophenschäden: Belege über die aufgewendeten Beträge sowie eine Schadensbescheinigung

In Deutschland wären dies vergleichbar eine Diebstahlsanzeige, ein Feuerwehrbericht sowie Rechnungen als Nachweis für das Finanzamt.

Vorgehen bei der Anmeldung

Auf dem zweiten Formularblatt trägt man unter „Angaben zum außerordentlichen Verlustabzug“ Schadensursache, -datum, betroffenen Vermögensgegenstand und Schadenshöhe ein. Über e-Tax lässt sich dies bequem online von zu Hause einreichen, auch ohne Buchhaltungssoftware. Das deutsche Pendant ist ELSTER.

Fristverlängerung bei Katastrophenschäden

Für den Fall einer Katastrophe gibt es zwei Arten der Fristverlängerung: die „regional begrenzte Verlängerung“ und die „individuell beantragte Verlängerung“. Bei der individuellen Beantragung können Erklärung und Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach der Katastrophe erfolgen. Auch deutsche Finanzämter können in Katastrophenfällen Fristen verlängern, jedoch ohne eine starr fixierte Zweimonatsfrist wie in Japan.

Wie stark verringert sich die Steuerlast durch den außerordentlichen Verlustabzug?

Bei einem Jahreseinkommen von 5.000.000 Yen, einem Katastrophenschaden von 40.000.000 Yen, katastrophenbedingten Ausgaben von 10.000.000 Yen und einer Versicherungsleistung von 30.000.000 Yen ergibt sich ein außerordentlicher Verlustabzug von 19.500.000 Yen. Da sich das zu versteuernde Einkommen dadurch erheblich verringert, sinkt die Steuerlast sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Einwohnersteuer spürbar. Eine derart hohe absolute Entlastung wäre im deutschen System mit seinem prozentualen Selbstbehalt kaum in dieser Größenordnung erreichbar.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Kann man den außerordentlichen Verlustabzug und den Katastrophenerlass gleichzeitig nutzen?

A. Nein. Es kann nur eines von beiden gewählt werden. Bei einem hohen Schadensbetrag ist der außerordentliche Verlustabzug günstiger, da er einen Verlustvortrag ermöglicht. Auch im deutschen Recht gilt bei vergleichbaren Wahlrechten stets die für den Steuerpflichtigen günstigere Regelung.

F. Kann man auch nach Ablauf der Frist für die Steuererklärung noch erklären?

A. Sofern es sich ausschließlich um den außerordentlichen Verlustabzug handelt, kann die Erklärung innerhalb von fünf Jahren ab dem Jahr, für das der Abzug gilt, jederzeit nachgeholt werden. In Deutschland beträgt die reguläre Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer vier Jahre.

F. Kann man die Erklärung auch vom Smartphone aus einreichen?

A. Ja. Das Erstellungsportal für Steuererklärungen der japanischen Nationalen Steuerbehörde ist für Smartphones optimiert, und darüber lassen sich auch Sonderausgabenabzüge wie der außerordentliche Verlustabzug einreichen. Auch ELSTER bietet inzwischen eine für mobile Endgeräte optimierte Oberfläche.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte