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Immobilienerbe in Japan: Der Ratgeber zu den richtigen Anlaufstellen – Shihō-shoshi, Zeirishi und Bengoshi im Vergleich

Immobilienerbschaften führen in Japan selbst in ganz normalen Familien häufig zu Streit. Wir erklären fachkundig die Rollen von Shihō-shoshi, Zeirishi und Bengoshi, die passende Anlaufstelle je nach Situation, die Kostenrichtwerte und die Kernpunkte der ab 2024 verpflichtenden Erbschaftsumschreibung – mit Bezügen für Leser im DACH-Raum.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Die Vererbung von Immobilien ist im Vergleich zu Bargeld oder Aktien schwer aufzuteilen und erfordert komplexe, ineinandergreifende Verfahren – von der Bewertung über die Umschreibung im Grundbuch bis hin zur steuerlichen Anmeldung. Mit der fortschreitenden Alterung der japanischen Gesellschaft steigt die Zahl der Erbfälle, und selbst in ganz gewöhnlichen Familien wächst das Risiko, dass daraus ein Erbstreit wird – im Japanischen so verbreitet, dass sich dafür das Wortspiel sōzoku (争族, wörtlich „Streit-Erbe“, eine ironische Verdrehung des gleichlautenden 相続 für „Erbschaft“) eingebürgert hat. Für Leserinnen und Leser im deutschsprachigen Raum (DACH) ist dabei ein struktureller Unterschied wichtig: Anders als in Deutschland oder Österreich, wo Nachlassabwicklung und Grundbuchumschreibung stark durch Notar und Nachlassgericht geführt werden, verteilt sich die Zuständigkeit in Japan auf mehrere spezialisierte Freie Berufe, zwischen denen der Erbe selbst wählen muss.

Warum kommt es bei der Immobilienvererbung so häufig zu Konflikten?

Immobilienerbschaften geraten besonders leicht in Streit, weil sich die schwere Teilbarkeit und die emotionale Dimension miteinander verschränken. Je größer die Zahl der Erben, desto höher das Konfliktrisiko. Häufig tauchen Erben auf, von deren Existenz zu Lebzeiten niemand wusste, und ebenso häufig sind emotionale Forderungen wie „Ich habe die Eltern gepflegt, also steht mir ein größerer Anteil zu“. Der Glaubenssatz „Wir sind keine reiche Familie, uns kann das nicht passieren“ ist ein gefährlicher Irrtum – gerade in ganz normalen Haushalten kommt es beim Immobilienerbe besonders oft zum Streit. Anders als etwa in Deutschland, wo der Pflichtteil vieles rechtlich vorstrukturiert, bietet das japanische Erbrecht mit dem obligatorischen isan-bunkatsu-kyōgi (遺産分割協議, der einvernehmlichen Nachlassteilungsvereinbarung aller Erben) eine Sollbruchstelle: Solange nicht alle Beteiligten unterschreiben, bleibt eine geerbte Immobilie faktisch handlungsunfähig – für internationale Investoren ein Hinweis darauf, wie eng Governance und Familienstruktur in Japan zusammenhängen.

Warum sollte man bei einer Immobilienerbschaft Fachleute hinzuziehen?

Eine Erbschaft berührt gleich mehrere Fachgebiete – Recht, Steuern und Grundbuch. Sich auf das eigene Urteil zu verlassen, birgt das Risiko von Fehlentscheidungen auf Basis überholten Rechtswissens. Gesetzesänderungen erfolgen in Japan häufig, sodass eine frühere Erbschaftserfahrung im aktuellen Fall keineswegs mehr tragfähig sein muss. Für Leserinnen und Leser aus dem DACH-Raum ist dies ein zweiter wichtiger Kontrast: Während dort typischerweise ein Notar als zentrale, allzuständige Vertrauensstelle die Nachlassabwicklung bündelt, existiert in Japan keine einzelne Anlaufstelle. Stattdessen muss der Erbe je nach Sachlage zwischen drei verschiedenen Berufsständen wählen – ein System, das mehr Eigenverantwortung verlangt und die richtige Auswahl der Ansprechperson zur entscheidenden ersten Weichenstellung macht.

Welche Anlaufstelle ist bei einer Immobilienerbschaft die richtige?

Shihō-shoshi (Rechtspfleger/Notariatsjurist): stark bei Umschreibung und Grundbuch

Der shihō-shoshi (司法書士, ein juristischer Fachberuf mit Vertretungsbefugnis in Grundbuchsachen, etwa vergleichbar mit einem spezialisierten Rechtspfleger oder Notariatsjuristen) besitzt die Vertretungsbefugnis für Grundbuchanträge und übernimmt die Eigentumsumschreibung, die gerichtliche Testamentseröffnung sowie die Umschreibungsverfahren. Die Lösung von Erbstreitigkeiten liegt jedoch außerhalb seiner Befugnisse, weshalb er sich für die reine Verfahrensabwicklung in konfliktfreien Fällen eignet.

Zeirishi (Steuerberater): stark bei Erbschaftsteuererklärung und Wertermittlung

Für die Bewertung der Immobilie, die Erstellung der Nachlassteilungsvereinbarung und Fälle, in denen eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist, wendet man sich an den zeirishi (税理士, den zugelassenen Steuerberater). Da die zu zahlende Steuerlast je nach Bearbeiter variieren kann, ist es wichtig, einen Steuerberater mit ausgewiesener Erfahrung in Erbschaftsteuerfällen zu wählen. Anders als in Deutschland, wo der Steuerberaterberuf ähnlich streng reguliert ist, aber Erbfälle oft in einer Kanzlei mitlaufen, lohnt sich in Japan die gezielte Auswahl nach der Spezialisierung.

Bengoshi (Rechtsanwalt): stark bei der Lösung von Konflikten zwischen Erben

Wenn ein Erbe das Gespräch verweigert oder sich unkooperativ verhält, ist der bengoshi (弁護士, der zugelassene Rechtsanwalt) für Schlichtung und rechtliche Lösung unverzichtbar. Er kann auch die Nachlassteilungsvereinbarung erstellen, doch die Kosten fallen tendenziell höher aus als bei shihō-shoshi oder zeirishi.

Wie hoch sind die Beratungskosten in etwa?

  • Shihō-shoshi / Zeirishi: bei reiner Beratung als Richtwert rund 5.000 Yen pro Stunde (ca. 29 €)
  • Bengoshi (Rechtsanwalt): als Richtwert rund 10.000 Yen pro Stunde (ca. 59 €)
  • Kostenlose Beratung der Kommune: zeitlich begrenzt und für detaillierte Fragen ungeeignet, aber nützlich zur Klärung der grundsätzlichen Richtung

Für die Erbschaftsumschreibung fällt die Registersteuer (tōroku-menkyo-zei) an, für steuerliche Verfahren verschiedene Gebühren. Darüber hinaus entstehen nach dem Erbe die Grundsteuer (kotei-shisan-zei, die jährliche japanische Objektsteuer) und beim Verkauf zusätzlich die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn.

FAQ: Häufige Fragen zu Anlaufstellen bei der Immobilienvererbung

F. Muss man auch dann Fachleute hinzuziehen, wenn es keinen Streit gibt?
A. Ja. Wegen der Komplexität der Verfahren und der laufenden Gesetzesänderungen wird auch bei einvernehmlichen Fällen die Beratung durch einen shihō-shoshi oder zeirishi empfohlen.
F. Wie stellt man fest, ob Erbschaftsteuer anfällt?
A. Übersteigt der Gesamtnachlass den Grundfreibetrag (30 Mio. Yen + 6 Mio. Yen × Zahl der gesetzlichen Erben; also ca. 176.000 € + ca. 35.000 € je gesetzlichem Erben), ist eine Erklärung erforderlich. Die Bewertung von Immobilien muss zwingend mit einem zeirishi geklärt werden.
F. Was tun, wenn einer der Erben nicht kooperiert?
A. Der sicherste Weg ist, eine Lösung über Schlichtungs- und Entscheidungsverfahren mit Hilfe eines bengoshi anzustreben.
F. Bis wann muss die Umschreibung einer Immobilie erfolgen?
A. Seit April 2024 ist die Erbschaftsumschreibung (sōzoku-tōki, 相続登記) verpflichtend; der Antrag muss innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der Erbschaft gestellt werden.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte