Nach dem Tod eines Elternteils gibt es nicht wenige Fälle, in denen die Eigentumsumschreibung für Grundstücke oder Gebäude unterbleibt. Allerdingswurde im April 2021 die Pflicht zur Eintragung einer Erbschaft beschlossen, und wenn dies ohne berechtigten Grund unterlassen wird, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Yen.In diesem Artikel erläutern wir die konkreten Risiken einer unterlassenen Eigentumsumschreibung sowie den Ablauf der notwendigen Schritte, um die Erbschaft reibungslos abzuwickeln.
Was geschieht mit einer Immobilie nach dem Tod eines Elternteils?
Eine Immobilie nach dem Tod eines Elternteils wird Teil des Nachlasses und geht auf die Erben über.Wenn die Eigentumsumschreibung nicht erfolgt, sind Verkauf, Vermietung und Beleihung der Immobilie überhaupt nicht möglich.Durch die Gesetzesänderung wurde die Eintragung innerhalb von drei Jahren ab dem Tag, an dem man vom Erbfall Kenntnis erlangt hat, verpflichtend.
Welche Risiken bestehen, wenn die Eigentumsumschreibung einer Immobilie nicht vorgenommen wird?
① Es drohen Sanktionen
Wenn die Eintragung nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Tag erfolgt, an dem man vom Erbfall Kenntnis erlangt hat, kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Yen verhängt werden.Wenn die Antragstellung schwierig ist, nutzen Sie bitte das System der Erbenerklärungseintragung.
② Die Rechtsverhältnisse werden komplizierter
Wenn vor der Eintragung ein weiterer Erbfall eintritt, wird unklar, wer die Rechte innehat.Ein nicht eingetragener Zustand über zwei oder drei Generationen hinweg führt dazu, dass im Erbfall eine enorme Anzahl von Unterlagen erforderlich wird.
③ Die nächste Generation wird belastet
Wenn man selbst verstirbt, während die Immobilie weiterhin nicht eingetragen ist, müssen die Kinder die Eintragungsverfahren für zwei Generationen gleichzeitig durchführen. Auch die erforderlichen Unterlagen nehmen deutlich zu, und die Belastung verdoppelt sich.
④ Die Immobilie kann nicht als Sicherheit genutzt werden
Finanzinstitute können eine Sicherheit nur für den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer bestellen.Eine Immobilie, deren Eigentumsumschreibung noch nicht abgeschlossen ist, kann daher nicht als Kreditsicherheit genutzt werden, was die Vermögensnutzung einschränkt.
Wie läuft die Übernahme einer auf die Eltern eingetragenen Immobilie ab?
Schritt 1: Prüfung des Nachlasses und der Erben
Neben der Immobilie werden auch Bankguthaben, Aktien und Verbindlichkeiten als Nachlass erfasst.Ein Testament darf nicht eigenmächtig geöffnet werden; es ist ein gerichtliches Prüfungsverfahren beim Familiengericht erforderlich.
Schritt 2: Vereinbarung über die Nachlassaufteilung
Gibt es mehrere Erben, wird die Art der Aufteilung (Verkaufserlösverteilung, Ausgleichszahlung oder Miteigentum) einvernehmlich festgelegt. Durch die schriftliche Vereinbarung erhält sie rechtliche Wirksamkeit.
Schritt 3: Eigentumsumschreibung (Erbschaftseintragung)
Der Eintragungsantrag wird beim Rechtsamt gestellt. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem Familienregisterauszüge aller Erben, Siegelbescheinigungen, Meldebescheinigungen, der Familienregisterauszug des Verstorbenen sowie die Bescheinigung über den steuerlichen Bewertungswert des Anlagevermögens.Um ein korrektes Verfahren sicherzustellen, wird in der Regel ein gerichtlicher Schreiber hinzugezogen.
Schritt 4: Erklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer
Die Frist für die Erklärung der Erbschaftsteuer beträgt 10 Monate ab dem Todestag des Erblassers.Wird die Frist überschritten, fallen Zuschlagsteuer und Verzugssteuer an. Wir empfehlen eine frühzeitige Rücksprache mit einem Steuerberater.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Seit wann gilt die Pflicht zur Erbschaftseintragung?
Die Pflicht gilt seit dem 1. April 2024. Sie findet auch auf bereits früher nicht eingetragene Immobilien Anwendung.
Q. Was ist zu tun, wenn die Eintragung nicht innerhalb von drei Jahren möglich ist?
Durch die Nutzung des Systems der Erbenerklärungseintragung gilt die Pflicht vorübergehend als erfüllt. Für Details wenden Sie sich bitte an das Rechtsamt.
Q. Ist die Eintragung auch erforderlich, wenn keine Erbschaftsteuer anfällt?
Ja. Erbschaftsteuer und Erbschaftseintragung sind getrennte Verfahren. Auch wenn keine Steuerpflicht entsteht, bleibt die Eintragungspflicht bestehen.
Q. Kann ich die Erbschaftseintragung selbst vornehmen?
Das ist möglich, aber die erforderlichen Unterlagen sind zahlreich und komplex. Um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir auch die Beauftragung eines gerichtlichen Schreibers. Die üblichen Kosten liegen bei etwa 50.000 bis 100.000 Yen.