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Entscheidungsfluss zur Erneuerungsgebühr bei japanischen Erbbaurechten (Shakuchiken) | Vertrag, gesetzliche Verlängerung und steuerliche Einordnung

Die Erneuerungsgebühr bei einem japanischen Erbbaurecht bzw. Bodenpachtrecht auf Gebäudenutzung, dem **借地権 (shakuchiken)**, ist keine Zahlung, die nach dem Gesetz automatisch und einheitlich anfällt. Je nach Sonderklausel im Vertrag, einver

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

Die Erneuerungsgebühr bei einem japanischen Erbbaurecht bzw. Bodenpachtrecht auf Gebäudenutzung, dem 借地権 (shakuchiken), ist keine Zahlung, die nach dem Gesetz automatisch und einheitlich anfällt. Je nach Sonderklausel im Vertrag, einvernehmlicher Verlängerung oder gesetzlicher Verlängerung, bisheriger Zahlungspraxis und dem Vorliegen einer Schlichtungs- oder Vergleichsklausel verändern sich sowohl die Zahlungspflicht als auch der Verhandlungsspielraum.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Ob eine Erneuerungsgebühr zu zahlen ist, wird in der Praxis nacheinander anhand der Vertragsklauseln, der Art der Verlängerung und vorhandener Nachweise früherer Vereinbarungen geprüft.
  • Bei einer gesetzlichen Verlängerung entsteht eine Zahlungspflicht nicht automatisch allein deshalb, weil es örtliche Gepflogenheiten gibt.
  • Maßgeblich sind nicht nur der Wert des unbebauten Grundstücks, sondern auch das Erbbau- bzw. Nutzungswertverhältnis, das Niveau des Bodenzinses und die Bedingungen der vorherigen Verlängerung.
  • Die steuerliche Behandlung hängt vom Zahlungszweck und von der Gegenpartei ab. Deshalb sollten die Formulierungen im Vertrag nicht unklar bleiben.

Muss eine Erneuerungsgebühr für ein japanisches Erbbaurecht immer gezahlt werden?

Für Leser im DACH-Raum ist wichtig: Dieses Thema ist spezifisch japanisch. Die Erneuerungsgebühr bei einem japanischen 借地権 (shakuchiken) ist nicht einfach mit einem deutschen Erbbaurechtszins oder einer üblichen Mietvertragsverlängerung gleichzusetzen. Anders als viele Investoren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erwarten würden, regelt das japanische Recht nicht pauschal, dass bei jeder Vertragsverlängerung automatisch eine feste Gebühr anfällt.

Die japanische 借地借家法 (shakuchi shakka hō, Gesetz über Land- und Gebäudemiete bzw. Pacht) regelt zwar die Verlängerung von Bodenpachtverträgen und die Voraussetzungen einer Kündigung aus berechtigtem Grund. Sie bestimmt jedoch nicht einheitlich die Höhe einer Erneuerungsgebühr und auch nicht, dass diese automatisch entsteht.

Deshalb sollte zuerst die Vertragsurkunde geprüft werden. Selbst wenn eine Klausel zur Erneuerungsgebühr enthalten ist, muss gelesen werden, ob Betrag, Berechnungsmethode, Fälligkeit und die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung klar geregelt sind. Fehlt eine solche Klausel, ist danach zu unterscheiden, ob eine einvernehmliche Verlängerung oder eine gesetzliche Verlängerung vorliegt und ob vergleichbare Zahlungen in der Vergangenheit bereits geleistet wurden.

Vier Fallgruppen zur Beurteilung der Zahlungspflicht

Fallgruppe Zu prüfende Unterlagen Praktische Einordnung
Im Vertrag gibt es eine Klausel zur Erneuerungsgebühr Vertrag, Zusatzvereinbarungen Klarheit der Formulierung und Angemessenheit des Betrags prüfen
Keine Klausel, aber einvernehmliche Verlängerung Verlängerungsvereinbarung, E-Mails Zahlungsbedingungen als neue Vereinbarung verhandeln
Keine Klausel und gesetzliche Verlängerung Mitteilung zum Fristablauf, tatsächliche Fortsetzung der Nutzung Es ist schwer zu begründen, dass allein aus Gewohnheit automatisch eine Gebühr entsteht
Bereits durch Schlichtung oder Vergleich zugesagt Schlichtungsprotokoll, Vergleichsvereinbarung Hohes Risiko bei Nichtzahlung; auch Fragen einer Vertragsaufhebung beachten

Praktisch riskant ist es, diese Fallgruppen miteinander zu vermischen. Ob man etwa sagen kann: „Beim letzten Mal wurde gezahlt, also diesmal selbstverständlich wieder“, hängt entscheidend davon ab, ob die frühere Zahlung eine freiwillige Vergleichssumme war oder Ausdruck einer fortlaufenden, belastbaren Vereinbarung.

Wie sollte man über die übliche Höhe der Erneuerungsgebühr nachdenken?

Es gibt zwar Richtwerte wie „einige Prozent des Bodenwerts im unbebauten Zustand“ oder „mehrere Jahresbeträge des Bodenzinses“, doch allein daraus ergibt sich noch keine belastbare Angemessenheit. Hinzu kommen das 借地権割合 (shakuchiken wariai, das behördlich bzw. steuerlich verwendete Verhältnis des Nutzungsrechts am Grundstück), die Frage, ob der Bodenzins über viele Jahre unverändert geblieben ist, die Dauer nach der Verlängerung, die tatsächliche Nutzung des Gebäudes und wofür die Grundstückseigentümerseite überhaupt eine Gegenleistung verlangt.

In Verhandlungen sollte nicht isoliert nur auf die Erneuerungsgebühr geschaut werden, sondern auf die Gesamtbelastung. Praktisch kann es sinnvoll sein, die Erneuerungsgebühr zu senken und dafür den Bodenzins leicht anzuheben, die Laufzeit nach der Verlängerung klar zu definieren oder zugleich den Umgang mit Zustimmungen zu Übertragung und Neubau zu regeln. Anders als im DACH-Kontext, in dem Gebührenstrukturen oft standardisierter wirken, ist in Japan die saubere Ausgestaltung künftiger Konfliktpunkte häufig ein zentraler Teil der Verhandlung.

Prüfschritte, wenn eine Forderung gestellt wird

Wenn eine Zahlungsaufforderung eingeht, sollten Sie nicht reflexhaft ablehnen, sondern zunächst die Unterlagen zusammentragen. Bereits das Nebeneinanderlegen von Vertrag, früheren Verlängerungsvereinbarungen, Überweisungsbelegen, Mitteilungen des Grundstückseigentümers, Grundbuchauszügen sowie Unterlagen zur Festsetzung der Immobiliensteuer oder zu den amtlichen Straßenwerten bringt die Streitfragen oft deutlich zum Vorschein.

Danach sollte die Gegenseite nach der Berechnungsgrundlage gefragt werden. Ist unklar, ob sich die Forderung auf den Bodenwert im unbebauten Zustand, das Nutzungsrechtsverhältnis, den Bodenzins, lokale Gepflogenheiten oder die Bedingungen der letzten Verlängerung stützt, fehlt der Verhandlung eine belastbare Grundlage. Sowohl für Eigentümer als auch für Nutzungsberechtigte ist es konfliktvermeidend, die Gespräche in dokumentierter Form zu führen.

Wichtige Punkte bei Steuer und Vertragsformulierung

Begriffe wie Erneuerungsgebühr, Zustimmungsgebühr, Gebühr für Umschreibung des Nutzungsrechts oder Vorauszahlung von Bodenzins klingen ähnlich, können steuerlich aber unterschiedlich behandelt werden. Deshalb sollten zahlende und empfangende Partei, Privatperson oder Gesellschaft, Zweck der Grundstücksnutzung und die Frage einer eventuellen Rückzahlbarkeit strukturiert festgehalten werden, damit die Unterlagen mit dem Steuerberater sauber geprüft werden können.

Bei der Vertragsformulierung sollte eindeutig benannt werden, wofür gezahlt wird. Statt pauschal nur „Erneuerungsgebühr“ zu schreiben, ist es belastbarer festzuhalten, ob es sich um die Gegenleistung für die Verlängerungsvereinbarung, um eine Vergleichszahlung zur Streitbeilegung oder um einen Teil einer Bodenzinsanpassung handelt. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit bei späteren Nachfragen erheblich.

Welche konkreten Punkte im Vertrag sollten geprüft werden?

Bei der Beurteilung einer Erneuerungsgebühr hilft es, systematisch festzulegen, welche Stellen im Vertrag zu lesen sind. Zuerst sollten Laufzeit, Verlängerungsklausel, Klausel zur Erneuerungsgebühr, Klausel zur Anpassung des Bodenzinses sowie Klauseln über Umbau, Erweiterung und Übertragung geprüft werden. Anschließend ist zu sehen, ob frühere Zusatzvereinbarungen oder Verlängerungsabreden dem Hauptvertrag widersprechen.

Prüffeld Was daraus abzulesen ist Risiko bei Übersehen
Klausel zur Erneuerungsgebühr Betrag, Berechnungsformel, Fälligkeit Zahlung auf Grundlage einer schwachen oder unklaren Forderung
Klausel zur Anpassung des Bodenzinses Verhältnis zwischen Erneuerungsgebühr und Bodenzins Fehlbeurteilung der Gesamtbelastung
Zustimmung zu Umbau oder Erweiterung Ob dies zugleich mit der Verlängerung neu konditioniert wird Spätere Blockade bei Neubau oder größerer Sanierung
Zustimmung zur Übertragung Zustimmungsgebühr bei Verkauf Falsche Einschätzung des Exit-Preises

Was man in Verhandlungen über die Erneuerungsgebühr nicht tun sollte

Selbst wenn die geforderte Summe nicht akzeptabel erscheint, sollten Ignorieren oder einseitige Nichtzahlung vermieden werden. Insbesondere wenn es bereits eine Schlichtungsklausel oder eine frühere eindeutige Vereinbarung gibt, kann sich der Konflikt sonst über eine reine Betragsfrage hinaus zu einem Thema der Vertrauenszerstörung oder sogar der Vertragsbeendigung entwickeln.

Umgekehrt ist es ebenfalls riskant, ohne Prüfung der Grundlage noch am selben Tag den vollen Betrag zu bezahlen. Wenn unklar bleibt, ob die Zahlung als Erneuerungsgebühr, Zustimmungsgebühr oder Vergleichszahlung erfolgt, wird daraus leicht ein Präzedenzfall für die nächste Verlängerung oder für einen späteren Verkauf. Auch wenn gezahlt wird, sollte schriftlich festgehalten werden, wofür genau die Zahlung erfolgt.

Die Entscheidung immer bis zum späteren Exit mitdenken

Bei einem japanischen 借地権 (shakuchiken) führt eine isolierte Betrachtung des aktuell geforderten Betrags oft zu Fehlentscheidungen. Ob nach der Verlängerung ein Neubau geplant ist, ein Verkauf angestrebt wird oder eine Übertragung im Erbfall erfolgen soll, verändert die sinnvollen Verhandlungspunkte erheblich. Selbst wenn sich die Erneuerungsgebühr etwas reduzieren lässt, können unklare Regelungen zu Übertragungs- oder Neubauzustimmungen später deutlich höhere Kosten am Exit verursachen.

Sowohl die Grundstückseigentümerseite als auch die Nutzungsberechtigten sollten in der Verlängerungsvereinbarung die neue Laufzeit, den Bodenzins, die Erneuerungsgebühr, Zustimmungstatbestände und das Verfahren bei der nächsten Verlängerung festhalten. Wird dies nur in einer kurzen Notiz oder einem knappen Memorandum geregelt, können spätere Verantwortliche oder Erben den Hintergrund oft nicht mehr nachvollziehen. Die Verlängerung sollte nicht als isolierte Einzelzahlung, sondern als Gelegenheit zur Neuordnung der Regeln für die Grundstücksnutzung verstanden werden.

Häufige Fragen

Ist die Erneuerungsgebühr bei einem japanischen Erbbaurecht gesetzlich verpflichtend?

A. Nein, nicht pauschal. Entscheidend sind Vertragsklauseln, konkrete Vereinbarungen, Schlichtungs- oder Vergleichsklauseln und der bisherige Zahlungsverlauf.

Muss auch bei einer gesetzlichen Verlängerung gezahlt werden?

A. Nicht zwingend. Wenn es keine Vertragsklausel und keine gesonderte Vereinbarung gibt, entsteht eine Zahlungspflicht nicht automatisch allein aufgrund von Gewohnheit oder lokaler Praxis. Die Einzelfallprüfung bleibt notwendig.

Kann über die Höhe der Erneuerungsgebühr verhandelt werden?

A. Ja. In der Praxis ist es sinnvoll, Berechnungsgrundlage, Bodenzinsniveau, vorherige Bedingungen und die neue Laufzeit zu ordnen und dann über die Gesamtbelastung zu verhandeln.

Was ist zu tun, wenn die Erneuerungsgebühr nicht bezahlt werden kann?

A. Die Angelegenheit sollte nicht liegen gelassen werden. Teilzahlungen, Anpassungen beim Bodenzins oder eine Überarbeitung der Konditionen sollten schriftlich verhandelt werden. Gibt es bereits eine Schlichtungsklausel, ist besondere Vorsicht geboten.

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Referenzquellen

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte