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Ist eine Eigentumsumschreibung für ein Grundstück notwendig? Steuern, Ablauf und wichtige Punkte bei einer Erbschaft

In Japan ist die Eigentumsumschreibung bei geerbten Grundstücken inzwischen verpflichtend. Dieser Beitrag erklärt verständlich den gesamten Ablauf der Grundstückserbschaft, einschließlich Verfahrensschritten, Erbschaftsteuer, Berechnung der Registrierungs- und Lizenzsteuer sowie der Sonderregel für kleine Wohnbaugrundstücke.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Wenn Sie ein Grundstück erben, sind viele unsicher, ob eine Eigentumsumschreibung erforderlich ist. Seit dem 1. April 2024 ist die Erbschaftseintragung verpflichtend, und bei Untätigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 Yen verhängt werden. In diesem Beitrag erläutern wir die Notwendigkeit der Umschreibung, den Ablauf des Verfahrens, die anfallenden Steuern und wichtige Hinweise im Detail.

Ist die Umschreibung eines geerbten Grundstücks zwingend erforderlich?

Nur der eingetragene Inhaber kann rechtlich als Eigentümer nachgewiesen werden. Seit April 2024 ist die Erbschaftseintragung verpflichtend, und die Eintragung muss gesetzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Tag erfolgen, an dem Sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie die Umschreibung unterlassen, können Sie das Grundstück weder verkaufen noch beleihen, vermieten oder anderweitig nutzen.

Wie läuft die Umschreibung eines Grundstücks ab?

  1. Beim zuständigen Rechtsamt das Antragsformular für die Eintragung beschaffen
  2. Erforderliche Unterlagen wie Meldebescheinigung und Siegelzertifikat zusammentragen
  3. Rechtliche Dokumente erstellen und abstempeln
  4. Den Antrag beim zuständigen Rechtsamt einreichen
  5. Die Bescheinigung über den Abschluss der Eintragung erhalten

Wenn Sie das Verfahren selbst durchführen, dauert es oft mehr als einen Monat, und das Rechtsamt nimmt Anträge grundsätzlich nur werktags entgegen. Üblich ist die Beauftragung eines Justizschreibers (üblicher Kostenrahmen: 50.000 bis 70.000 Yen).

Welche Steuern fallen bei der Vererbung eines Grundstücks an?

Erbschaftsteuer

Sie wird fällig, wenn der Gesamtwert des Nachlasses den Grundfreibetrag (30 Millionen Yen + 6 Millionen Yen × Anzahl der gesetzlichen Erben) übersteigt. Der Wert des Grundstücks wird nach dem "Straßenwertverfahren" (städtische Gebiete) oder dem "Multiplikatorverfahren" (ländliche Gebiete) ermittelt.

Mit der Sonderregelung für kleine Wohngrundstücke lässt sich Steuer sparen

Wenn Sie ein vom Erblasser genutztes Grundstück (bis 330 m²) erben, kann der für die Erbschaftsteuer maßgebliche Wert bei Erfüllung der Voraussetzungen um bis zu 80 % reduziert werden. Die Nutzung dieser Sonderregelung kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Register- und Lizenzsteuer

Sie fällt bei der Eintragung des Eigentumsübergangs an. Berechnungsformel: Bewertungsgrundlage der Grundsteuer × 0,4 %

Welche Punkte sind bei der Umschreibung außer den Steuern zu beachten?

Sorgfältig entscheiden, auf wessen Namen eingetragen werden soll

Durch die Ehegattenbefreiung lässt sich die Erbschaftsteuer deutlich senken, doch ist eine Planung mit Blick auf den nachfolgenden zweiten Erbfall wichtig. Wenn die Eigentumsverhältnisse nicht geordnet werden, solange die Entscheidungsfähigkeit noch besteht, können spätere Veräußerung und Verwaltung erschwert werden.

Kosten für den Justizschreiber und den Steuerberater fallen an

Neben den Steuern entstehen Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, das Honorar für den Justizschreiber (50.000 bis 100.000 Yen) sowie das Honorar des Steuerberaters. Verschaffen Sie sich vorab einen Überblick über die üblichen Kosten, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Seit wann ist die Erbschaftseintragung verpflichtend?

Seit dem 1. April 2024. Sie gilt auch für nicht eingetragene Grundstücke, bei denen der Erbfall bereits in der Vergangenheit eingetreten ist.

F. Ist eine Umschreibung auch dann erforderlich, wenn keine Erbschaftsteuer anfällt?

Ja. Erbschaftsteuer und Erbschaftseintragung sind zwei völlig getrennte Verfahren. Auch wenn keine Steuer anfällt, bleibt die Eintragungspflicht bestehen.

F. Wie erfolgt die Umschreibung, wenn es mehrere Erben gibt?

Die Eintragung erfolgt, nachdem der Erbe durch eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung festgelegt wurde. Erforderlich ist die Erstellung einer von allen Erben vereinbarten Erbauseinandersetzungsurkunde.

F. Welche Voraussetzungen gelten für die Sonderregelung für kleine Wohngrundstücke?

Voraussetzungen sind unter anderem, dass es sich um das selbst genutzte Wohngrundstück des Erblassers handelt und dass der Erbe ein mit ihm zusammenlebender Angehöriger oder ein Kind ist, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Für Details wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte