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Vollständiger Leitfaden zur Steuererklärung für Immobilieneinkünfte: Berechnungsmethoden, erforderliche Unterlagen und Kriterien für gewerbliche Größenordnung

Erläutert umfassend, wie eine Steuererklärung bei Immobilieneinkünften einzureichen ist. Fasst das Steuerwissen zusammen, das Investoren kennen sollten, einschließlich Einkommensberechnung, erforderlicher Unterlagen und Kriterien zur Einordnung als gewerbliche Größenordnung.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Wenn Sie mit Immobilieninvestitionen Mieteinnahmen erzielen, ist eine Steuererklärung zwingend erforderlich. Auch als Angestellter müssen Sie selbst eine Erklärung abgeben, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung haben. In diesem Artikel erläutern wir systematisch das Wissen, das für die Steuererklärung bei Einkünften aus Immobilien erforderlich ist.

Was sind Einkünfte aus Immobilien?

Einkünfte aus Immobilien sind die Gewinne, die durch die Vermietung eigener Objekte erzielt werden. Dazu zählen Einnahmen aus der Vermietung von Apartments, Mehrfamilienhäusern, Parkplätzen und ähnlichen Objekten. Die Berechnungsformel lautet: „Gesamteinnahmen - notwendige Aufwendungen“.

Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie werden hingegen als Veräußerungseinkünfte eingestuft und gehören nicht zu den Einkünften aus Immobilien.

Warum ist eine Steuererklärung erforderlich?

Einkünfte aus Immobilien unterliegen der Gesamtbesteuerung und werden mit dem Arbeitseinkommen zusammengerechnet, um die Einkommensteuer zu bestimmen. Wird die Steuererklärung versäumt, kann dies als „Steuerhinterziehung“ gewertet werden, wodurch Säumniszuschläge und schwere Sanktionen drohen.

Erforderliche Unterlagen für die Steuererklärung

  • Steuererklärungsformular B
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Immobilienkaufvertrag und Mietvertrag
  • Aufstellung der Mietüberweisungen
  • Tilgungsplan des Darlehens
  • Belege über Reparaturkosten
  • Belege über Verwaltungskosten
  • Mitteilung über feste Vermögenswerte
  • Versicherungsschein für Feuer- und Erdbebenversicherung
  • Bei blauer Steuererklärung: Gewinn- und Verlustrechnung zur blauen Steuererklärung

Worin besteht der Unterschied zwischen gewerblichem Umfang und nicht gewerblichem Umfang?

Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Immobilien unterscheidet sich erheblich danach, ob eine Tätigkeit als gewerblicher Umfang eingestuft wird oder nicht.

Kriterien zur Beurteilung des gewerblichen Umfangs

  • Freistehende Häuser: 5 Gebäude oder mehr
  • Apartments und Mehrfamilienhäuser: 10 unabhängige Wohneinheiten oder mehr
  • Verpachtete Grundstücke (ohne Parkplätze): 50 Verträge oder mehr

Vorteile bei gewerblichem Umfang

PostenGewerblicher UmfangNicht gewerblicher Umfang
Besonderer Freibetrag bei blauer Steuererklärung650.000 Yen100.000 Yen
Abzug von Vermögensverlusten als AufwandVollständig möglichBegrenzt
Gehälter für mitarbeitende AngehörigeZulässigNicht zulässig

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Ist eine Steuererklärung auch bei einem Verlust erforderlich?

Ja. Verluste aus Einkünften aus Immobilien können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden und helfen so, die Steuerbelastung zu senken. Deshalb ist eine Erklärung auch bei einem Verlust vorteilhaft.

Q. Kann man eine Steuersoftware verwenden?

Ja. Auch ohne spezielle Buchhaltungskenntnisse können Sie mit einer Steuersoftware Ihre Steuererklärung effizient erstellen.

Q. Was passiert, wenn die Abgabefrist überschritten wird?

Es werden Säumniszuschläge erhoben. Auch wenn die Frist (15. März des Folgejahres) überschritten wurde, sollten Sie die Erklärung so schnell wie möglich einreichen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte