Für Immobilieneigentümer bildet die Feuerversicherung die Grundlage des Risikomanagements in der Bewirtschaftung. Dennoch gibt es nur wenige Eigentümer, die genau verstehen, "wie die Versicherungssumme festgelegt wird" oder "ob für ihre Immobilie ein angemessener Schutz eingestellt ist". In diesem Artikel erklären wir von der Bewertungsmethode der Versicherungssumme bis zu den praktischen Punkten bei Auswahl und Überprüfung der Versicherung.
Wie wird die Versicherungssumme in der Feuerversicherung festgelegt?
Die Versicherungssumme in der Feuerversicherung wird auf Grundlage des "Bewertungswerts" festgesetzt. Die heute gängige Bewertungsmethode ist der Wiederbeschaffungswert (Neuwert).
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um ein beschädigtes Gebäude oder den Hausrat in gleichwertiger Form zu reparieren oder neu zu errichten. Anders als beim früher verwendeten "Zeitwert", bei dem die altersbedingte Wertminderung abgezogen wird, erfolgt die Entschädigung auf Basis der aktuellen Baukosten. Dadurch ist der Versicherungsschutz näher an der tatsächlichen Situation.
Gebäude und Hausrat werden getrennt bewertet
Da die Bewertung eines Gebäudes fachliche Beurteilung erfordert, empfehlen wir eine Beratung durch Fachleute wie Versicherungsagenten. Der Hausrat wird entweder über eine "vereinfachte Bewertung" anhand des Alters des Haushaltsvorstands und der Familienstruktur oder über den Gesamtwert des vorhandenen Hausrats berechnet. Sobald der Bewertungswert feststeht, sollte die Versicherungssumme grundsätzlich in Höhe der Obergrenze dieses Bewertungswerts festgelegt werden.
Worauf sollten Immobilieneigentümer bei der Wahl des Versicherungsschutzes achten?
Der Deckungsumfang unterscheidet sich je nach Versicherer, aber eine allgemeine "Wohngebäude-Feuerversicherung" deckt in der Regel ein breites Risikospektrum ab, darunter Feuer, Hochwasser, Sturm, Blitzschlag, Diebstahl und Leitungswasserschäden.
- Wenn es in einem Apartment zu einem Brand kommt und die Wohnung unbewohnbar wird, können in manchen Fällen auch Hotelkosten erstattungsfähig sein
- Die Haftung für Schäden gegenüber Dritten ist in der Standard-Feuerversicherung nicht enthalten und erfordert den Abschluss eines separaten Zusatzbausteins
- Die Versicherungsdauer ist derzeit auf maximal 10 Jahre begrenzt (früher gab es auch Verträge mit 36 Jahren Laufzeit)
Drei Punkte zur Überprüfung, wenn Ihnen die Prämie zu hoch erscheint
1. Den Schutz an Lebensstil und regionale Risiken anpassen
Wenn sich die Immobilie in einem Gebiet mit geringem Hochwasserrisiko befindet, lässt sich die Prämie durch den Verzicht auf Hochwasserschutz und andere unnötige Deckungen senken. Prüfen Sie außerdem, ob eine private Haftpflichtversicherung bereits über Ihre Kfz-Versicherung doppelt abgesichert ist.
2. Eine längere Versicherungsdauer wählen
Wenn kein Umzug oder Verkauf geplant ist, kann ein langfristiger Vertrag in der Summe günstiger sein. Immer mehr Versicherer begrenzen die Laufzeit auf maximal fünf Jahre, daher sollten die Bedingungen genau geprüft werden.
3. Die Gesamtkosten durch Einmalzahlung senken
Bei jährlicher oder einmaliger Zahlung ist die gesamte Versicherungsprämie in den meisten Fällen niedriger als bei monatlicher Zahlung, weil gesammelt gezahlt wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q1. Was passiert, wenn die Versicherungssumme unter dem Bewertungswert liegt?
Dann liegt eine "Unterversicherung" vor, und der gesamte Schaden wird nicht vollständig ersetzt. Die Versicherungssumme sollte daher immer bis zur Obergrenze des Bewertungswerts festgelegt werden.
Q2. Muss eine Feuerversicherung verlängert werden?
Ja. Da Verträge heute auf maximal 10 Jahre begrenzt sind, ist eine Verlängerung vor Ablauf erforderlich.
Q3. Sollte ein Vermietungseigentümer das Gebäude oder den Hausrat versichern?
Für Eigentümer ist grundsätzlich eine Feuerversicherung für das Gebäude erforderlich. Der Hausrat wird über eine Hausratversicherung des Mieters abgedeckt.
Q4. Sollte Hochwasserschutz immer eingeschlossen werden?
Treffen Sie die Entscheidung nach Prüfung des Hochwasser- und Überschwemmungsrisikos anhand der Gefahrenkarte. In Gebieten mit geringem Risiko kann die Prämie durch den Verzicht darauf gesenkt werden.