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Südlage in Japan: Lohnt sich der Mietaufschlag? (2026)

Lohnt sich der Mietaufschlag für eine Südwohnung in Japan wirklich? Amtliche Orientierungskoeffizienten zeigen: Im Sommer ist die Sonneneinstrahlung im Osten (0,512) höher als im Süden (0,434), und eine Klimaanlage verbraucht beim Heizen rund 2,4-mal mehr Strom als beim Kühlen. Dieser Japan-Guide für Investorinnen und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum rechnet mit offiziellen Zahlen zu Orientierungskoeffizienten, Sonnenstand und Stromkosten den Punkt vor, ab dem sich ein Mietaufschlag für die japanische Südlage tatsächlich lohnt – inklusive Euro-Umrechnung (Kurs: 1 EUR ≈ 170 JPY, Stand: August 2026).

Zuletzt aktualisiert: Etwa 17 Min. Lesezeit

Eine Südwohnung ist in Japan keine „im Sommer schwache", sondern eine „im Winter starke" Ausrichtung. Das ist eine spezifisch japanische Messgröße: die sogenannten hōi keisū (方位係数, „Orientierungskoeffizienten") – ein amtlicher Kennwertesatz aus einem im Rahmen eines Förderprogramms des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (国土交通省, MLIT) erstellten technischen Leitfaden, der für jede der acht Himmelsrichtungen getrennte Sommer- und Winterwerte der Sonneneinstrahlung auf eine senkrechte Fassade definiert. Eine vergleichbare, behördlich veröffentlichte Tabelle, mit der sich der Ausrichtungswert einer Wohnung auf zwei Nachkommastellen genau beziffern lässt, gibt es im deutschsprachigen Raum nicht – dort orientiert man sich meist an DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) oder an Faustregeln von Architekturbüros. Nach den japanischen Koeffizienten ist die sommerliche Einstrahlung im Osten (0,512) und Westen (0,504) höher als im Süden (0,434) – Süden ist also keineswegs die Richtung mit der stärksten Sommerhitze. Der eigentliche Wert einer Südwohnung liegt im Winter (0,936, etwa das 3,6-Fache des Nordwerts von 0,261). Allerdings lässt sich ein Mietaufschlag für die Südlage kaum allein über die Heizkostenersparnis wieder hereinholen: Bis zu welchem monatlichen Betrag sich der Aufschlag lohnt, muss man selbst durchrechnen.

Dieser Artikel richtet sich an Leserinnen und Leser, die kurz vor einer Besichtigung oder einer Mietbewerbung in Japan stehen und wissen wollen, ob es sich im eigenen konkreten Fall lohnt, für eine Südwohnung einige tausend Yen mehr Miete zu zahlen. Statt allgemeiner Aussagen über Himmelsrichtungen stellen wir amtliche Zahlen zusammen, die sich direkt in eine eigene Rechnung einsetzen lassen: Orientierungskoeffizienten, Sonnenscheindauer, jährlicher Stromverbrauch von Klimaanlagen und die japanischen Verschattungsvorschriften (日影規制, nikkage kisei). Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in japanische Mietobjekte investiert oder für den Eigenbedarf sucht, kennt aus der Heimat meist kein vergleichbares System: Ein deutscher Mietspiegel begründet einen Zuschlag über Lage, Ausstattung und energetischen Zustand (Energieausweis), nicht aber über eine tabellarisch bezifferte Himmelsrichtung. In Japan dagegen ist „minami-muki" (南向き, „nach Süden ausgerichtet") ein fest etablierter, in jedem Exposé ausgewiesener Wertfaktor, der spürbare Mietaufschläge rechtfertigt. Der Artikel stützt sich ausschließlich auf Primärquellen, die zum Stand 2026 öffentlich zugänglich sind.

Die wichtigsten Punkte dieses Artikels

  • Bei den Orientierungskoeffizienten für die sechs japanischen Klimazonen ist die sommerliche Sonneneinstrahlung im Osten (0,512) und Westen (0,504) am größten – Süden (0,434) gehört eher zu den niedrigeren Werten.
  • Der winterliche Koeffizient für Süden liegt bei 0,936 – etwa das 3,6-Fache des Nordwerts von 0,261. Der wirtschaftliche Wert einer Südwohnung entsteht also im Winter, nicht im Sommer.
  • Das Heizen mit einer Klimaanlage verbraucht rund 2,4-mal so viel Strom wie das Kühlen (bei einem repräsentativen Gerät mit 2,8 kW Kühlleistung: 607 kWh Heizen gegenüber 251 kWh Kühlen).
  • Liegt die Fensteroberkante 2,0 m über dem Boden, reicht direktes Sonnenlicht zur Sommersonnenwende nur 0,44 m in den Raum, zur Wintersonnenwende dagegen 3,34 m. Eine Balkontiefe von rund 1,5 m markiert den Wendepunkt zwischen beiden Fällen.
  • Gewerbegebiete, Industriegebiete und reine Industriegebiete (商業地域・工業地域・工業専用地域) unterliegen keiner Verschattungsregulierung. Wer die Südwohnung wählt, ohne die Flächennutzungskategorie (用途地域, yōto chiiki) südlich des Gebäudes zu prüfen, riskiert, dass der künftige Lichteinfall nicht geschützt bleibt.

Was ist eine Südwohnung? Definition der Ausrichtung und Japans Lichtverhältnisse

Als „Südwohnung" (南向き, minami-muki) gilt in Japan eine Wohneinheit, deren Balkon oder größtes Fenster (die Hauptbelichtungsfläche, 主要採光面) nach Süden ausgerichtet ist. Da Japan auf der Nordhalbkugel liegt, zieht die Sonne über den südlichen Himmel, und Fenster mit Südausrichtung erhalten über das gesamte Jahr betrachtet die längste Zeit direktes Sonnenlicht. Dieser eine Umstand erklärt fast vollständig, warum Südwohnungen in Japan mit einem Mietaufschlag angeboten werden.

Die „Ausrichtung" richtet sich nach Balkon oder Hauptfenster

Die Angabe „Südausrichtung" auf dem japanischen Exposé (募集図面, boshū zumen) bezieht sich in den meisten Fällen auf die Ausrichtung des Balkons. Bei Eckwohnungen kann jedoch das große, bodentiefe Wohnzimmerfenster (掃き出し窓, hakidashi-mado – ein Schiebefenster, das in Japan typischerweise auf den Balkon führt) nach Süden zeigen, während die Fenster der übrigen Zimmer nach Osten oder Westen weisen. Die Richtungsangabe beschreibt also nicht den Charakter der gesamten Wohnung, sondern nur die Ausrichtung einer einzigen Hauptfläche. Beim Studium des Grundrisses lohnt es sich, das Nordsymbol (方位マーク) mit der Position jedes einzelnen Fensters abzugleichen. Anders als in vielen deutschsprachigen Immobilienanzeigen, in denen Himmelsrichtungen oft nur grob mit „Südbalkon" oder gar nicht angegeben werden, weist ein japanisches Exposé die Ausrichtung meist präzise und mit eigenem Symbol aus – ein Beispiel dafür, wie viel Gewicht die japanische Vermietungspraxis dieser einen Angabe beimisst.

Es gibt noch eine weitere Bedingung, unter der eine Südwohnung die Sonne kaum nutzen kann. Liegt südlich des Gebäudes eine Straße und befindet sich die Wohnung in einem niedrigen Stockwerk, scheuen viele Bewohner davor zurück, wegen der Blicke von Passanten und Autos die Vorhänge zu öffnen – der Vorteil der Ausrichtung bleibt dann ungenutzt. Die Angabe „Südausrichtung" zeigt also nur das Potenzial für Sonneneinstrahlung, garantiert aber nicht, dass dieses Potenzial auch tatsächlich genutzt werden kann.

Tokios Sonnenhöchststand: 77,7° zur Sommer-, 30,9° zur Wintersonnenwende – 47° Unterschied bei derselben Südlage

Nach Angaben des japanischen Nationalen Observatoriums für Astronomie (国立天文台, Kokuritsu Tenmondai) lässt sich der höchste Sonnenstand des Tages (南中高度, nanchū kōdo – wörtlich „Höhe beim Süddurchgang") zur Sommersonnenwende mit der Formel „90° − geografische Breite + 23,4°" berechnen, zur Wintersonnenwende mit „90° − geografische Breite − 23,4°". Zu Frühlings- und Herbstäquinoktium beträgt die Deklination der Sonne 0°, sodass die Formel „90° − geografische Breite" lautet. Für Tokio (rund 35,7° nördlicher Breite) ergibt das: 77,7° zur Sommersonnenwende, 54,3° zu den Äquinoktien und 30,9° zur Wintersonnenwende – ein Unterschied von 46,8°, gerundet also rund 47°.

Für Leserinnen und Leser aus dem deutschsprachigen Raum lohnt sich ein Vergleich mit der eigenen geografischen Breite. Berlin liegt bei rund 52,5° nördlicher Breite, Wien bei rund 48,2° und Zürich bei rund 47,4° – also spürbar nördlicher als Tokio. Nach derselben Formel ergäbe sich für Berlin ein Sonnenhöchststand von nur rund 60,9° im Sommer und rund 13,5° im Winter. Die Sonne steht in Tokio also selbst im Winter höher am Himmel, als sie es in weiten Teilen Mitteleuropas selbst im Hochsommer tut, und genau dieser jahreszeitliche Unterschied von rund 47° ist die Ursache dafür, dass sich eine Südausrichtung in Japan wirtschaftlich so deutlich auszahlt.

Dieser 47-Grad-Unterschied bestimmt maßgeblich, wie eine Südwohnung zu bewerten ist. Im Sommer steht die Sonne fast senkrecht über dem Gebäude und trifft auf ein senkrechtes Südfenster nur in einem flachen Winkel. Im Winter dagegen scheint die Sonne aus einer niedrigen Position und durchdringt das Südfenster nahezu frontal. Im selben nach Süden ausgerichteten Zimmer unterscheidet sich der Lichteinfall zwischen Sommer und Winter also grundlegend – ein und dieselbe Ausrichtung wird de facto zu zwei verschiedenen Räumen, je nach Jahreszeit.

[Zahlentabelle] Sonneneinstrahlung nach Himmelsrichtung: Süden hat im Sommer nicht den höchsten Wert

Die Sonneneinstrahlung nach Himmelsrichtung lässt sich nicht nur intuitiv einschätzen, sondern anhand amtlicher Koeffizienten exakt nachvollziehen. Der Orientierungskoeffizient (方位係数, hōi keisū) setzt die Einstrahlung auf eine senkrechte Fassade – für alle acht Himmelsrichtungen getrennt berechnet – ins Verhältnis zur Einstrahlung auf eine horizontale Fläche, die als 1 definiert ist. Für jede der japanischen Klimazonen sind eigene Sommer- und Winterwerte festgelegt. Die folgende Tabelle zeigt die Werte für „Zone 6" (6地域) – die gemäßigte Klimazone, zu der unter anderem Tokio und Osaka gehören –, veröffentlicht in einem im japanischen Geschäftsjahr Reiwa 5 (2023) im Rahmen eines vom Infrastrukturministerium (MLIT) geförderten Projekts erstellten technischen Leitfaden.

Die Orientierungskoeffizienten für Zone 6 (8 Himmelsrichtungen × Sommer/Winter)

HimmelsrichtungSommerkoeffizientWinterkoeffizient
Norden0,3410,261
Nordosten0,4310,325
Osten0,5120,579
Südosten0,4980,833
Süden0,4340,936
Südwesten0,4910,763
Westen0,5040,523
Nordwesten0,4270,317

Quelle: Council for Advancing Wood-Utilizing Construction (一般社団法人 木を活かす建築推進協議会), „Energiesparendes Wohnen – Planung und Ausführung 2023 [Ausgabe für Zone 4–7]" (住宅の省エネルギー 設計と施工 2023【4〜7地域版】), Tabelle 3.1.1 „Orientierungskoeffizienten für die sechs Zonen" (令和5年度国土交通省補助事業, gefördert im Geschäftsjahr Reiwa 5/2023 durch das MLIT). In kälteren Zonen (Zone 1–3, etwa Hokkaidō und Tōhoku) weichen die Koeffizienten ab; wer für diese Regionen rechnet, sollte die entsprechende Regionalfassung desselben Leitfadens heranziehen.

Im Winter erhält Süden etwa das 3,6-Fache der Einstrahlung von Norden (0,936 zu 0,261)

Der winterliche Orientierungskoeffizient für Süden liegt bei 0,936 und ist damit unter allen acht Himmelsrichtungen mit Abstand der höchste. Im Vergleich zu Norden (0,261) ist das etwa das 3,6-Fache. Es folgen Südosten mit 0,833 und Südwesten mit 0,763, während Osten mit 0,579 und Westen mit 0,523 auf etwa die Hälfte des Südwerts abfallen. Betrachtet man ausschließlich die Fähigkeit, im Winter Sonnenwärme in den Innenraum zu holen, setzt sich die Südausrichtung klar von allen anderen Richtungen ab.

Derselbe Leitfaden hält fest: „Im Winter ist der Orientierungskoeffizient umso größer, je stärker die Südausrichtung, und der Einfluss der Sonneneinstrahlung entsprechend groß." Wenn ein höherer Mietpreis für Südwohnungen überhaupt sachlich begründet werden kann, dann am ehesten als Gegenwert für winterliche Wärme und Helligkeit – nicht als Gegenwert für sommerlichen Komfort.

Im Sommer ist die Einstrahlung in Osten (0,512) und Westen (0,504) am größten – Süden (0,434) eher niedrig

Bei den Sommerkoeffizienten kehrt sich die Reihenfolge dagegen um. Am höchsten liegt Osten mit 0,512, gefolgt von Westen mit 0,504, Südosten mit 0,498 und Südwesten mit 0,491. Süden liegt bei 0,434 und damit – nach Norden (0,341), Nordwesten (0,427) und Nordosten (0,431) – an vierter Stelle von unten. Auch hierzu äußert sich die zitierte Quelle eindeutig: „Im Sommer sind die Orientierungskoeffizienten für Ost- und Westflächen groß, während die Südfläche im Vergleich zu den anderen Himmelsrichtungen keinen herausragend starken Einfluss der Sonneneinstrahlung aufweist."

Der Grund liegt im Sonnenhöchststand: Die Sommersonne steht mit 77,7° so hoch, dass sie auf ein senkrechtes Südfenster nur in einem schrägen Winkel trifft. Ost- und Westflächen dagegen empfangen die morgendliche beziehungsweise abendliche Sonne bei niedrigem Stand nahezu frontal. Die verbreitete Annahme „Südlage bedeutet Sommerhitze" ist intuitiv nachvollziehbar, widerspricht aber den amtlichen Primärdaten – ein Punkt, der auch für deutschsprachige Investoren wichtig ist, da im europäischen Baukontext eine Südfassade meist tatsächlich als sommerlich kritischste Ausrichtung gilt (Stichwort: sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2). In Japan gilt dieselbe Intuition wegen des viel höheren Sonnenstands im Sommer gerade nicht.

Stimmt „Finger weg von Südlage"? Wer die Sommerhitze fürchtet, sollte eher vor Westlage zurückschrecken

Die in japanischen Foren verbreitete Warnung „minami-muki yametoke" („Finger weg von Südlage") stützt sich fast immer auf die Sommerhitze und das Verblassen der Einrichtung durch Sonnenlicht. Vergleicht man jedoch allein die sommerliche Einstrahlungsmenge, müssten eigentlich Westen (0,504) und Osten (0,512) zuerst gemieden werden. Zudem konzentriert sich bei Westlage die Einstrahlung auf den Nachmittag, wenn die Außentemperatur ohnehin am höchsten ist – das gefühlte Hitzeempfinden fällt dadurch stärker aus, als es der reine Einstrahlungswert vermuten lässt.

Wenn es einen Grund gibt, Südlage zu meiden, dann ist es nicht die Einstrahlungsmenge, sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Weil Südwohnungen begehrt sind, wird der Mietaufschlag leicht durchgesetzt – ob sich dieser Aufschlag über Stromkosten oder Komfortgewinn wieder ausgleicht, ist jedoch nicht immer der Fall. Genau darin liegt aus unserer Sicht der sachliche Kern der Warnung. Ob der konkrete Aufschlag angemessen ist, lässt sich mit der weiter unten vorgestellten Gewinnschwellen-Formel für das eigene Wunschobjekt berechnen.

Die Zahlen hinter „Finger weg von Südwestlage"

Der sommerliche Koeffizient für Südwestlage liegt bei 0,491 – etwa 13 % höher als bei Süden (0,434). Im Winter liegt der Wert bei 0,763, nach Süden (0,936) der zweithöchste aller Richtungen. Südwesten profitiert also fast so stark vom Winter wie Süden, trägt im Sommer aber eine etwas größere Last.

Die eigentliche Schwäche der Südwestlage liegt jedoch weniger im Koeffizienten selbst als in der Tageszeit: Die stärkste Einstrahlung fällt auf den späten Nachmittag und Abend – genau dann, wenn die Außentemperatur ihren Höhepunkt erreicht. Wer zu dieser Zeit meist zu Hause ist, empfindet das als Nachteil; wer tagsüber unterwegs ist und erst abends nach Hause kommt, bemerkt davon kaum etwas. Ob Südwestlage vermieden werden sollte, hängt also weniger von der Himmelsrichtung selbst ab als vom eigenen Tagesablauf.

[Vergleichstabelle] Die acht Himmelsrichtungen im Überblick: Auswahl nach dem Winter-Sommer-Verhältnis

Der bei der Richtungswahl hilfreichste einzelne Indikator ist das „Winter-Sommer-Verhältnis" – der Winterkoeffizient geteilt durch den Sommerkoeffizienten. Je größer dieser Wert, desto stärker ist eine Richtung „im Winter kräftig, im Sommer nicht schwach"; je kleiner, desto eher gilt „im Winter schwach, im Sommer angenehm kühl".

Winter-Sommer-Verhältnis und passender Tagesablauf je Himmelsrichtung

RichtungSommerWinterWinter-Sommer-VerhältnisPassender TagesablaufZu beachten
Süden0,4340,9362,16Tagsüber zu Hause, Homeoffice, Haushalte mit kleinen KindernMietaufschlag wird hier am leichtesten durchgesetzt
Südosten0,4980,8331,67Frühaufsteher, lange VormittagsanwesenheitSonneneinstrahlung lässt nachmittags rasch nach
Südwesten0,4910,7631,55Tagsüber unterwegs, abends zu HauseRaumtemperatur steigt im Sommernachmittag leicht an
Osten0,5120,5791,13Frühaufsteher, nachmittags meist unterwegsSommerkoeffizient ist unter allen acht Richtungen am höchsten
Westen0,5040,5231,04Nachtaktive, empfindlich gegen winterliche MorgenkälteTemperaturspitze und Einstrahlungsspitze fallen zusammen
Nordosten0,4310,3250,75Nutzung vor allem als Schlaf- oder ArbeitszimmerWinterliche Einstrahlung kaum zu erwarten
Nordwesten0,4270,3170,74Tagsüber abwesend, Mietkosten im FokusAuf winterliche Bodenkälte und Kondensation achten
Norden0,3410,2610,77Mietpreis im Fokus, tagsüber fast immer abwesendSommerliche Einstrahlung ist unter allen Richtungen am niedrigsten

Das Winter-Sommer-Verhältnis wurde aus den zuvor genannten Orientierungskoeffizienten berechnet (auf zwei Nachkommastellen gerundet). Der Südwert von 2,16 zeigt anschaulich: Süden ist keine Richtung, die „im Sommer starker Einstrahlung ausgesetzt ist", sondern eine Richtung, die „im Winter Sonneneinstrahlung sammelt". Wer die grundlegenden Eigenschaften der einzelnen Richtungen noch breiter vergleichen möchte, findet ergänzend den Beitrag Die richtige Himmelsrichtung für viel Sonnenlicht wählen: Merkmale nach Ausrichtung.

Warum auch eine andere Richtung als Süden sinnvoll sein kann – im Sommer ist Nordens Einstrahlung die niedrigste aller Richtungen

Sich gegen Süden zu entscheiden, ist nicht zwangsläufig ein Kompromiss. Der sommerliche Koeffizient von Norden (0,341) ist der niedrigste aller acht Richtungen – gerade beim Kriterium „sommerliche Wärmelast" ist Norden also im Vorteil. Für die Lagerung von Büchern und Musikinstrumenten oder für ein Arbeitszimmer mit Bildschirmarbeitsplatz, wo direktes Sonnenlicht und abrupte Temperaturwechsel unerwünscht sind, kann Nordlage sogar die aktiv bessere Wahl sein – ein Gedanke, der für viele europäische Leserinnen und Leser ungewohnt ist, weil Nordlage im deutschsprachigen Raum meist als reiner Kompromiss gilt und selten aktiv gesucht wird.

Hinzu kommt: Innerhalb desselben Gebäudes ist die Miete für Nordwohnungen häufig günstiger, sodass sich die Differenz in mehr Fläche oder eine bessere Bahnanbindung umlenken lässt. Wer tagsüber ohnehin kaum zu Hause ist, wird die Schwäche des winterlichen Koeffizienten von 0,261 im Alltag kaum spüren. Konkrete Entscheidungshilfen für Nordwohnungen und Wohnungen mit wenig Sonneneinstrahlung finden sich im Beitrag Vor- und Nachteile eines Hauses mit wenig Sonneneinstrahlung.

[Rechenbeispiel] Wie weit reicht die Sonne bei Südlage in den Raum? So bestimmen Sie die richtige Balkontiefe

Der Ratschlag „Ist der Balkon zu tief, kommt kein Licht mehr herein" ist verbreitet, aber kaum ein Beitrag beziffert, bis zu welcher Tiefe in Metern das noch akzeptabel ist. Kennt man den Sonnenhöchststand, lässt sich diese Distanz über einfache Trigonometrie berechnen.

Bei 2,0 m Fensteroberkante: 0,44 m zur Sommersonnenwende, 1,44 m zu den Äquinoktien, 3,34 m zur Wintersonnenwende

Angenommen, die Vorderkante des Vordachs oder Balkons liegt auf derselben Höhe wie die Fensteroberkante, und diese Höhe beträgt 2,0 m über dem Boden. Die horizontale Distanz, bis zu der direktes Sonnenlicht auf den Boden des Innenraums fällt, ergibt sich aus „Höhe der Fensteroberkante ÷ tan(Sonnenhöchststand)". Setzt man Tokios Sonnenhöchststände ein, ergibt sich Folgendes:

ZeitpunktSonnenhöchststandHorizontale Reichweite im Raum (bei 2,0 m Fensteroberkante)
Sommersonnenwende77,7°ca. 0,44 m
Frühlings-/Herbstäquinoktium54,3°ca. 1,44 m
Wintersonnenwende30,9°ca. 3,34 m

Der Sonnenhöchststand ergibt sich, indem man Tokios nördliche Breite von 35,7° in die zuvor genannte Formel des Nationalen Observatoriums für Astronomie einsetzt. Je höher die geografische Breite eines Ortes, desto niedriger der Sonnenstand und desto weiter reicht das Licht in den Raum – für Berlin, Wien oder Zürich läge die Reichweite entsprechend noch deutlich höher als in Tokio.

Der Wendepunkt liegt bei einer Balkontiefe von etwa 1,5 m

Aus dieser Rechnung ergibt sich ein klares Bild. Beträgt die Balkontiefe rund 1,5 m, wird die direkte Einstrahlung zur Sommersonnenwende (Reichweite 0,44 m) fast vollständig auf dem Balkonboden aufgefangen und dringt nicht in den Innenraum ein. Die direkte Einstrahlung zur Wintersonnenwende reicht dagegen 3,34 m weit, so dass selbst nach Abzug von 1,5 m Balkontiefe noch mehr als 1,8 m in den Innenraum hineinreichen.

Eine Südwohnung mit einer Balkontiefe von rund 1,5 m erreicht damit die ideale Kombination: Sie blockiert die sommerliche Einstrahlung, lässt aber die winterliche Einstrahlung bis tief in den Raum. Übersteigt die Balkontiefe dagegen 2,5 m, wird auch die winterliche Einstrahlung merklich beschnitten; liegt sie nur bei etwa 0,8 m, dringt die sommerliche Einstrahlung praktisch ungehindert in den Innenraum. Die im Exposé angegebene Balkontiefe ist damit ein ebenso wichtiger Wert wie die Himmelsrichtung selbst – ein Detail, das in westlichen Immobilienanzeigen so gut wie nie angegeben wird, in Japan aber Teil der Standardangaben ist.

Besichtigungstermin um die Mittagszeit (11–14 Uhr): So sehen Sie den ungünstigsten Fall bei höchstem Sonnenstand

Für eine Wohnungsbesichtigung empfiehlt sich die Zeit rund um den Sonnenhöchststand, also zwischen 11 und 14 Uhr. In diesem Zeitfenster steht die Sonne tagsüber am höchsten, und der Schatten benachbarter Gebäude auf der Südseite fällt am kleinsten aus. Ist der Innenraum selbst dann noch dunkel oder liegt bereits Schatten auf dem Balkon, lässt sich daraus schließen, dass die Wohnung übers Jahr kaum mit Sonneneinstrahlung rechnen kann.

Den genauen Sonnenhöchststand und die exakte Uhrzeit für einen bestimmten Ort lassen sich beim Kalenderrechenzentrum des Nationalen Observatoriums für Astronomie (国立天文台 暦計算室) für Datum und Standort abrufen. Ermittelt man den Sonnenhöchststand am Tag der geplanten Besichtigung vorab, lässt sich die begrenzte Besichtigungszeit auf das informativste Zeitfenster konzentrieren.

[Rechenbeispiel] Wie stark verändert Südlage die Stromkosten? Die Gewinnschwelle für den Mietaufschlag

Vorweg das Ergebnis: Allein über die Stromkostenersparnis lässt sich ein Mietaufschlag für die Himmelsrichtung in der Praxis kaum wieder hereinholen. Im Folgenden rechnen wir das anhand offizieller Klimaanlagen-Kennwerte Schritt für Schritt vor.

Heizen mit der Klimaanlage verbraucht rund 2,4-mal mehr Strom als Kühlen

Laut dem „Katalog für Energiesparleistung 2025 (Haushaltsgeräte)" (省エネ性能カタログ2025年版(家庭用)) der japanischen Agentur für natürliche Ressourcen und Energie (資源エネルギー庁) liegt der jährliche Stromverbrauch (期間消費電力量, kikan shōhi denryokuryō) eines repräsentativen Wandklimageräts (2024er-Modell) mit kombinierter Heiz-/Kühlfunktion und 2,8 kW Kühlleistung bei 251 kWh für Kühlung und 607 kWh für Heizung. Heizen verbraucht damit rund das 2,4-Fache von Kühlen. Bei einem repräsentativen 4,0-kW-Modell zeigt sich mit 396 kWh Kühlung und 944 kWh Heizung dieselbe Tendenz.

Verteilung der Außentemperatur-Häufigkeit während Heiz- und Kühlperiode zur Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs von Klimaanlagen
Verteilung der Häufigkeit nach Außentemperatur, die der Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs zugrunde liegt. Die Heizperiode links (Außentemperatur 1–18 °C) weist insgesamt mehr Stunden auf als die Kühlperiode rechts (24–35 °C) (Quelle: Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association (一般社団法人 日本冷凍空調工業会, JRAIA))

Dieser Unterschied erklärt sich zum einen daraus, dass im Tokio-Modell die Kühlperiode vom 23. Mai bis 4. Oktober und die Heizperiode vom 8. November bis 16. April angesetzt wird, zum anderen aus der im Winter größeren Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. In der Diskussion um Himmelsrichtungen dreht sich fast alles um „Sommerhitze" – der Schwerpunkt des Stromverbrauchs liegt aber eindeutig im Winter. Wer das Verhältnis zwischen Kühlleistung und Raumgröße einordnen möchte, findet ergänzend den Beitrag Klimaanlagen richtig dimensionieren: Tatami-Zahl und Kühlleistung verstehen.

Die Katalogwerte der Klimaanlagen gehen ohnehin von einem „Holzhaus mit Südausrichtung" aus

Ein leicht übersehener Punkt: Die Berechnungsbedingungen für den jährlichen Stromverbrauch basieren auf der japanischen Industrienorm JIS C 9612:2013, die als Referenzgebäude ausdrücklich ein „durchschnittliches Holzhaus (mit Südausrichtung)" vorschreibt. Die Raumtemperatur ist dabei auf 27 °C beim Kühlen und 20 °C beim Heizen festgelegt, die Nutzungsdauer auf 18 Stunden von 6 bis 24 Uhr.

Die in den Katalogen angegebenen Richtwerte für die Stromkosten setzen also bereits eine Südwohnung voraus. Bei einer Nordwohnung dürfte der Heizanteil dieser Werte tendenziell höher ausfallen, während eine Südwohnung kaum spürbar unter den Katalogwert fällt. Die Erwartung „Mit einer Südwohnung sinken die Stromkosten dramatisch" lässt sich also schon aufgrund der Berechnungsgrundlage kaum erfüllen.

Jahresstromkosten überschlagen: ca. 16.400 Yen Heizen, ca. 6.800 Yen Kühlen (bei 27 Yen/kWh)

Derselbe Katalog berechnet die Richtwerte für die Stromkosten mit der Formel „Jahresverbrauch × 27 Yen/kWh (ca. €0,16/kWh)". Für das 2,8-kW-Modell ergibt das: 251 kWh × 27 Yen = ca. 6.800 Yen (ca. €40) für Kühlung, 607 kWh × 27 Yen = ca. 16.400 Yen (ca. €96) für Heizung, zusammen also ca. 23.200 Yen (ca. €136) pro Jahr.

Nimmt man nun an, dass eine Südwohnung die Heizlast um 10 % senkt: 10 % von 607 kWh sind rund 61 kWh, umgerechnet rund 1.600 Yen (ca. €9). Selbst bei der optimistischeren Annahme von 20 % Einsparung bleibt der Betrag bei nur rund 3.300 Yen (ca. €19). Die Annahmen „10 % weniger" und „20 % weniger" dienen ausschließlich der Veranschaulichung – eine amtliche Statistik, die den Zusammenhang zwischen Himmelsrichtung und Heizlast quantifiziert, existiert nicht.

Auch die Wahl des Strompreises verändert das Ergebnis. Die von der Fair Trade Commission für Haushaltselektrogeräte (公益社団法人 全国家庭電気製品公正取引協議会) festgelegte Richtgröße für den Strompreis liegt bei 31 Yen/kWh (ca. €0,18/kWh, inkl. Steuer, Stand der Reform: 22. Juli 2022). Mit diesem höheren Satz steigt die Ersparnis um rund 15 %, bleibt aber selbst bei der 20-%-Annahme nur bei rund 3.800 Yen (ca. €22). Auch das ist kein Unterschied, der die Größenordnung verändert.

Bis zu welchem Betrag ist ein Mietunterschied gerechtfertigt? Die Formel für die Gewinnschwelle

Die Entscheidung lässt sich auf eine einzige Formel verdichten:

  • Jährlicher Mietunterschied = monatlicher Mietunterschied × 12 Monate
  • Erwartete jährliche Stromkostenersparnis = jährlicher Heizstromverbrauch × angenommene Einsparquote × Strompreis pro kWh
  • Ist der jährliche Mietunterschied größer als die erwartete jährliche Stromkostenersparnis, ist die Differenz als Bezahlung für „Komfort, Helligkeit und schnelleres Trocknen der Wäsche" zu verstehen

Kostet eine Südwohnung beispielsweise 3.000 Yen (ca. €18) mehr Miete pro Monat, entspricht das einer jährlichen Mehrbelastung von 36.000 Yen (ca. €212). Dem steht selbst bei der optimistischen 20-%-Annahme eine erwartete Stromkostenersparnis von nur rund 3.300 Yen (ca. €19) gegenüber. Die verbleibende Differenz von rund 32.700 Yen (ca. €192) ist korrekterweise als Gegenwert dafür zu verstehen, im Winter in einem hellen, warmen Zimmer zu leben, Wäsche schneller trocknen zu können und weniger mit Feuchtigkeit im Innenraum zu kämpfen.

Daraus ergibt sich folgender Entscheidungsmaßstab: Für alle, die tagsüber viel zu Hause sind, häufig Wäsche drinnen und draußen trocknen oder empfindlich auf winterliche Kälte reagieren, lohnt sich ein Unterschied von 3.000 Yen (ca. €18) durchaus. Wer dagegen tagsüber fast nie zu Hause ist und erst abends zurückkehrt, erzielt mit denselben 3.000 Yen mehr Zufriedenheit, wenn er sie stattdessen in mehr Wohnfläche oder eine bessere Bahnanbindung investiert.

Für Mietunterschiede nach Ausrichtung gibt es keine amtliche Statistik – deshalb äußern wir uns nicht pauschal

Gelegentlich kursieren Zahlen wie „Südwohnungen kosten monatlich X Yen mehr als Nordwohnungen". Eine amtliche Statistik, die den Mietunterschied nach Himmelsrichtung fortlaufend erhebt, lässt sich zum Stand 2026 jedoch nicht finden. Ein Grund dafür: Selbst innerhalb desselben Gebäudes unterscheiden sich Stockwerk, Ecklage, Ausblick und Grundriss gleichzeitig mit der Ausrichtung, sodass ein isolierter Vergleich allein nach Himmelsrichtung kaum sauber möglich ist.

Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, ungesicherte Marktpreis-Schätzungen zu verbreiten. Setzen Sie stattdessen den konkreten Mietunterschied Ihrer beiden aktuell in Betracht gezogenen Objekte in die obige Formel ein. Ob sich diese Differenz für Ihren eigenen Tagesablauf lohnt, lässt sich nicht mit einem Durchschnittswert, sondern nur anhand des eigenen Falls beantworten. Nachteile und Unsicherheiten offen zu benennen, ist aus unserer Sicht die Grundlage für langfristiges Vertrauen.

[Zahlentabelle] Tokios monatliche Sonnenscheindauer im langjährigen Mittel: Der Regenmonat Juni ist 68 Stunden kürzer als der Januar

Dass der Wert einer Südwohnung im Winter liegt, bestätigt sich auch anhand der langjährigen Mittelwerte der Sonnenscheindauer. Nach den Normalwerten der Japanischen Wetterbehörde (気象庁, Kishōchō) für Tokio (Referenzzeitraum 1991–2020) liegt die Sonnenscheindauer im Januar bei 192,6 Stunden – 68,4 Stunden mehr als im Regenmonat Juni mit 124,2 Stunden.

MonatSonnenscheindauer (Stunden)Globalstrahlung (MJ/m²)
Januar192,69,4
Februar170,411,5
März175,313,3
April178,816,1
Mai179,617,3
Juni124,214,8
Juli151,415,6
August174,215,8
September126,711,9
Oktober129,49,8
November149,88,6
Dezember174,48,1
Jahressumme1.926,7

Der Wert einer Südlage zeigt sich am stärksten im Winter, wenn die Sonnenscheindauer lang und der Sonnenstand niedrig ist

Januar und Dezember gehören zu den Monaten mit der längsten Sonnenscheindauer im Jahresverlauf. Hinzu kommt der niedrige Sonnenhöchststand von nur 30,9°. Lange Sonnenscheindauer und ein flacher Einfallswinkel, der das Südfenster durchdringt – genau diese Kombination tritt im Winter auf. Dass der winterliche Orientierungskoeffizient für Süden mit 0,936 so herausragend hoch ausfällt, ist das direkte Ergebnis dieses Zusammentreffens.

Die Globalstrahlung selbst ist dagegen im Januar mit 9,4 MJ/m² nur gut halb so hoch wie im strahlungsreichsten Monat Mai mit 17,3 MJ/m². Der Vorteil der winterlichen Südlage liegt also in der „Dauer des Sonnenscheins" und im „Winkel zum Fenster" – nicht in der absoluten Menge der eingestrahlten Energie. Dieser Unterschied ist wichtig, um die Zahlen richtig einzuordnen.

Wann verblassen Einrichtung und Böden durch Sonnenlicht? Der UV-Index als Zeitplan für Schutzmaßnahmen

Das als Nachteil einer Südwohnung genannte Verblassen von Tapeten, Bodenbelag und Tatami-Matten schreitet nicht das ganze Jahr über gleich schnell voran. Die von der Japanischen Wetterbehörde veröffentlichten langjährigen Monatsmittel des täglichen UV-Höchstindex (解析値) für Tokio zeigen einen saisonalen Unterschied von mehr als dem Dreifachen.

Grafik der langjährigen Monatsmittel des täglichen UV-Höchstindex für Tokio, Höchstwerte im Juli und August, Tiefstwert im Dezember
Langjährige Monatsmittel des täglichen UV-Höchstindex (解析値) für Tokio, Referenzzeitraum 1997–2008. Juli 6,1 und August 6,0 stehen einem Dezemberwert von nur 1,7 gegenüber – mehr als das Dreifache Unterschied (Quelle: Japanische Wetterbehörde (気象庁, Japan Meteorological Agency, JMA))

Wie die Grafik zeigt, ist die UV-Strahlung von Mai bis September am stärksten, mit den Höchstwerten im Juli (6,1) und August (6,0). Der Dezember liegt bei nur 1,7, der Januar bei 1,8. Wer das Verblassen von Tapeten, Bodenbelag und Tatami-Matten begrenzen möchte, muss keine ganzjährigen Schutzmaßnahmen ergreifen, sondern kann sich auf die Monate Mai bis September konzentrieren – das ist deutlich effizienter.

Kombiniert man das mit den Orientierungskoeffizienten, wird die richtige Priorität sichtbar: In den Monaten starker UV-Strahlung fällt die meiste Einstrahlung auf Osten (0,512) und Westen (0,504), während Süden (0,434) eher niedrig liegt. Eine Entscheidung gegen Südlage allein wegen der Sorge um verblassende Einrichtung ist damit zahlenmäßig kaum begründbar. Ob Verdunkelungsvorhänge oder ein Fensterrollladen als Schutz wirksam sind, wird im Beitrag Fensterrollladen bei Mietobjekten: Funktion und Prüfpunkte genauer erläutert.

Auch bei Südlage kann der Lichteinfall schlecht werden: Das künftige Verschattungsrisiko aus dem Baurecht lesen

Auch wer sich für eine Südwohnung entscheidet, verliert die Sonneneinstrahlung, sobald südlich davon ein hohes Gebäude entsteht. Und ob ein solches Gebäude überhaupt errichtet werden darf, hängt fast ausschließlich von der Flächennutzungskategorie (用途地域, yōto chiiki) des südlich gelegenen Grundstücks ab. Diese Information steht nicht im Exposé, lässt sich aber von jedem in den Stadtplanungsunterlagen der jeweiligen Kommune einsehen – ein Rechercheschritt, den europäische Käufer und Mieter aus ihrer Heimat oft nicht kennen, weil dort Bebauungspläne meist anders organisiert und schwerer öffentlich einsehbar sind.

[Zahlentabelle] Übersicht: Höhenbeschränkungen und Verschattungsregeln nach Flächennutzungskategorie

FlächennutzungskategorieAbsolute Höhenbeschränkung (Art. 55 BauStG)Messebene der VerschattungsregelObergrenze der Verschattungsdauer (Anlage 4 BauStG)
Reines Niedrig-Wohngebiet 1./2. Kategorie, ländliches Wohngebiet10 m oder 12 m1,5 mbis 10 m: 3–5 Std. / über 10 m: 2–3 Std.
Mittel-/Hochhaus-Wohngebiet 1./2. Kategorie (ausschließlich Wohnnutzung)keine4 m oder 6,5 mbis 10 m: 3–5 Std. / über 10 m: 2–3 Std.
Wohngebiet 1./2. Kategorie, Nebenwohngebiet, Nachbarschafts-Gewerbegebiet, eingeschränktes Industriegebietkeine4 m oder 6,5 mbis 10 m: 4–5 Std. / über 10 m: 2,5–3 Std.
Gewerbegebiet, Industriegebiet, reines Industriegebietkeinekeine Regulierung

Die Verschattungsregel (日影規制, nikkage kisei) legt fest, dass am Tag der Wintersonnenwende (in wahrer Sonnenzeit, zwischen 8 und 16 Uhr; auf Hokkaidō zwischen 9 und 15 Uhr) außerhalb einer horizontalen Distanz von 5 m zur Grundstücksgrenze kein Schatten oberhalb einer bestimmten Dauer entstehen darf (Baustandardgesetz, 建築基準法, Art. 56-2 und Anlage 4). Sowohl das konkret regulierte Gebiet als auch die anzuwendende Nummer der Verschattungsdauer werden durch kommunale Verordnung festgelegt. Die obige Tabelle zeigt den gesetzlichen Rahmen; die tatsächlichen Werte unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Zu beachten ist außerdem, dass auch Gebiete ohne festgelegte Flächennutzungskategorie unter Anlage 4 fallen und durch kommunale Verordnung reguliert sein können.

Gewerbe-, Industrie- und reine Industriegebiete unterliegen keiner Verschattungsregulierung – die Flächennutzung südlich des Gebäudes prüfen

Die unterste Zeile der Tabelle verdient besondere Aufmerksamkeit. In Anlage 4 des Baustandardgesetzes sind Gewerbegebiete, Industriegebiete und reine Industriegebiete nicht aufgeführt. In diesen Gebieten greift also keine Verschattungsregulierung, und selbst wenn südlich davon ein Hochhaus entsteht, gibt es keinen rechtlichen Mechanismus, der den Lichteinfall schützt.

Liegt südlich dagegen ein reines Niedrig-Wohngebiet 1. Kategorie, ist die Gebäudehöhe grundsätzlich auf 10 m oder 12 m begrenzt (Baustandardgesetz Art. 55). Auch wenn dort heute nur ein Parkplatz oder ein zweigeschossiges Wohnhaus steht: Liegt südlich davon ein Gewerbe- oder eingeschränktes Industriegebiet, sollte man vorsichtshalber davon ausgehen, dass die künftige Sonneneinstrahlung nicht garantiert ist. Die Prüfung der Flächennutzungskategorie dient also nicht dazu, „die heutige Sonneneinstrahlung" zu beurteilen, sondern „die Sonneneinstrahlung in zehn Jahren" – ein Aspekt, der bei einer Kapitalanlage mit langem Anlagehorizont besonders schwer wiegt und in vielen westlichen Märkten mit strengeren, flächendeckenden Abstandsflächenregeln so nicht existiert.

Die Belichtungsvorschrift wurde im April 2023 von 1/7 auf 1/10 gelockert – der Hintergrund kleinerer Fenster

Nach Art. 19 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Baustandardgesetz (建築基準法施行令) muss die für die Belichtung wirksame Fensterfläche eines Wohnraums mindestens ein Siebtel der Bodenfläche betragen. Mit der am 1. April 2023 (Reiwa 5) in Kraft getretenen Reform wurde diese Anforderung jedoch auf bis zu ein Zehntel gelockert, sofern gemäß den vom Infrastrukturminister festgelegten Standards Maßnahmen wie der Einbau einer Beleuchtungsanlage getroffen werden.

Dieser Standard verlangt eine Beleuchtungsanlage, die am Boden eine Beleuchtungsstärke von mindestens 50 Lux gewährleistet. Da die Regelung auch für Neubauten gilt, können künftig gesetzeskonforme Wohnungen mit kleineren Fensterflächen entstehen, als es bisher üblich war. Sich allein auf die Angabe „Südausrichtung" zu verlassen, statt die tatsächliche Fenstergröße und -anzahl im Grundriss zu prüfen, ist damit wichtiger geworden als zuvor.

Sieben Prüfpunkte mit Zahlen für die Besichtigung

Die bisherigen Inhalte lassen sich zu einer Checkliste zusammenfassen, die sich direkt am Besichtigungstag abarbeiten lässt. Wer nicht nach Gefühl, sondern nach Zahlen dokumentiert, kann mehrere Objekte deutlich leichter vergleichen.

  1. Besichtigungstermin auf 11–14 Uhr legen. Rund um den Sonnenhöchststand fällt der Schatten am kleinsten aus; ist es in diesem Zeitfenster dunkel, ist übers Jahr kaum mit ausreichender Sonneneinstrahlung zu rechnen.
  2. Balkontiefe selbst nachmessen. Bei rund 1,5 m wird die sommerliche Direkteinstrahlung geblockt, während die winterliche noch bis in den Raum reicht. Bei über 2,5 m wird auch die winterliche Einstrahlung spürbar reduziert.
  3. Höhe der Fensteroberkante prüfen. 2,0 m dient als Referenzwert – je höher, desto tiefer reicht die winterliche Einstrahlung in den Raum.
  4. Höhe und Abstand südlich gelegener Gebäude visuell dokumentieren. Mit einer Kompass-App auf dem Smartphone lässt sich die genaue Südrichtung vorab bestimmen, was die Genauigkeit erhöht.
  5. Die Flächennutzungskategorie südlich des Gebäudes bei der Kommune recherchieren. Bei Gewerbe-, Industrie- oder reinen Industriegebieten gilt keine Verschattungsregulierung.
  6. Material des Balkongeländers prüfen. Ein hoher Betonaufbau blockiert in niedrigen Stockwerken die im Winter flach einfallende Sonne; Glas oder Gitterstäbe lassen sie durch.
  7. Fensterausrichtung jedes Zimmers mit dem Nordsymbol im Grundriss abgleichen. Eckwohnungen haben Fenster in mehrere Richtungen, sodass sich Sonneneinstrahlung auch dann sichern lässt, wenn eine Seite verbaut wird.

Zusätzlich zu diesen sieben Punkten sind Ausstattung, Geräuschpegel und Gemeinschaftsflächen wichtige Kriterien für die gesamte Besichtigung – zusammengefasst im Beitrag Checkliste für die Besichtigung von Mietobjekten. In Kombination mit der Prüfung der Himmelsrichtung lässt sich die begrenzte Besichtigungszeit ohne Leerlauf einteilen.

Worauf achten Mietinteressenten wirklich mehr als auf die Ausrichtung? Die MLIT-Wohnungsmarktumfrage 2025

Zum Abschluss weiten wir den Blick. Der im Juli 2026 (Reiwa 8) vom japanischen Infrastrukturministerium (国土交通省, MLIT) veröffentlichte „Bericht zur Wohnungsmarkt-Trendumfrage im Geschäftsjahr Reiwa 7" (令和7年度 住宅市場動向調査 報告書) untersucht, aus welchen Gründen Haushalte, die in eine private Mietwohnung eingezogen sind, sich für ihre Wohnung entschieden haben.

Platz 1 der Auswahlgründe bei Mietwohnungen: „Preis/Miete angemessen" mit 45,8 % – „Ausrichtung" ist nicht einmal als Option gelistet

Auswahlgrund für die Wohnung (Mehrfachantwort möglich)Haushalte in privaten Mietwohnungen
Preis/Miete war angemessen45,8 %
Wohnumfeld war gut37,6 %
Verkehrsanbindung war gut34,2 %
Nähe zum Arbeitsplatz27,6 %
Design, Größe, Ausstattung der Wohnung waren gut27,3 %

Bemerkenswert ist, dass „Ausrichtung" oder „Sonneneinstrahlung" in der Umfrage gar nicht erst als eigenständige Antwortoption vorgesehen sind. Sonneneinstrahlung wird stattdessen als ein Teilaspekt von „Design, Größe, Ausstattung der Wohnung" behandelt und damit strukturell anders gewichtet als Miete, Lage und Verkehrsanbindung, die jeweils als eigene Kategorie geführt werden. Für DACH-Investoren ist das ein aufschlussreicher Kontrast: Während die Himmelsrichtung im japanischen Vermietungsmarketing sehr präsent ist, spielt sie in der tatsächlichen Entscheidungsstatistik der Mieter selbst eine untergeordnete Rolle gegenüber Preis und Lage – ein Muster, das sich mit der Erfahrung aus deutschsprachigen Mietmärkten durchaus deckt.

Am häufigsten musste bei „Miete" ein Kompromiss eingegangen werden (28,6 %) – auch bei der Unzufriedenheit liegt die Miete vorn

Dieselbe Umfrage zeigt: Unter den Kompromissen, die Haushalte in privaten Mietwohnungen bei der Wohnungswahl eingehen mussten, steht „Preis/Miete (höher als geplant)" mit 28,6 % an erster Stelle, gefolgt von der Wohnungsgröße mit 17,1 % und Grundriss/Zimmerzahl mit 15,3 %. Auch unter den Punkten, mit denen Bewohner nach dem Einzug unzufrieden sind, liegt Preis/Miete mit 17,3 % an erster Stelle unter den konkret benannten Kategorien.

Beim Belastungsgefühl durch die Miete geben zudem 8,3 % „sehr belastend" und 45,6 % „etwas belastend" an – zusammen empfinden 53,9 % die Miete als Belastung. Wer aus Überzeugung für die Himmelsrichtung einen Mietaufschlag zahlt, begibt sich damit statistisch in genau den Punkt, der am häufigsten bereut wird. Das bedeutet nicht, dass man auf eine Südwohnung verzichten sollte – es bedeutet lediglich, dass sich der Aufschlag lohnt, ihn vor der Entscheidung einmal auf den Jahresbetrag hochzurechnen.

Fazit: Die Ausrichtung nach Tagesablauf und Mietaufschlag entscheiden

Süden ist eine im Winter starke Himmelsrichtung. Der winterliche Orientierungskoeffizient von 0,936 ist etwa das 3,6-Fache des Nordwerts – ein Unterschied, der sich nicht nur gefühlt, sondern anhand amtlicher Zahlen belegen lässt. Der sommerliche Koeffizient von 0,434 liegt dagegen unter den Werten für Osten (0,512) und Westen (0,504); für die Entscheidung „Südlage ist im Sommer zu heiß, deshalb lieber meiden" fehlt in den Primärdaten die Grundlage.

Diesen Vorteil allein über die Stromkosten wieder hereinzuholen, ist in der Praxis jedoch schwierig. Selbst wenn sich der jährliche Heizstromverbrauch von 607 kWh um 20 % senken ließe, entspräche das nur rund 3.300 Yen (ca. €19) pro Jahr – bei einem monatlichen Mietaufschlag von 3.000 Yen (ca. €18) stehen dem 36.000 Yen (ca. €212) jährliche Mehrbelastung gegenüber. Der für die Himmelsrichtung gezahlte Aufschlag ist also nicht als Gegenwert für Stromkosten zu verstehen, sondern als Bezahlung für „winterliche Helligkeit und Wärme, schneller trocknende Wäsche und weniger Feuchtigkeitsstau".

Die Reihenfolge der Entscheidung lässt sich so zusammenfassen: Erstens klären, wie viel Zeit man selbst tagsüber zu Hause verbringt. Zweitens den Mietunterschied der infrage kommenden Objekte mit 12 multiplizieren, um den Jahresbetrag zu ermitteln. Drittens die Flächennutzungskategorie südlich des Gebäudes und die Balkontiefe prüfen, um zu beurteilen, ob die Sonneneinstrahlung auch langfristig erhalten bleibt. Mit diesen drei Schritten wird aus der Diskussion über Himmelsrichtungen keine Geschmacksfrage mehr, sondern eine konkrete Rechnung.

Wer allein auf winterliche Wärme abzielt, sollte zudem bedenken: Die Wärmedämmung des Gebäudes selbst wirkt stärker als die Himmelsrichtung. Bei gleicher Südausrichtung unterscheiden sich Wohngefühl und Stromkosten je nach Dämmstandard (断熱等級, dannetsu tōkyū) erheblich – ein Faktor, den DACH-Investoren aus dem eigenen Markt mit dem Energieausweis und der EnEV/dem GEG kennen. Es lohnt sich, diesen Dämmstandard als zusätzliches Entscheidungskriterium heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q. Was ist angenehmer zum Wohnen: Süd- oder Ostausrichtung?

Wer Wert auf winterliche Sonneneinstrahlung legt, sollte sich für Süden entscheiden. Vergleicht man die Orientierungskoeffizienten für Zone 6 im Winter, liegt Süden bei 0,936 und Osten bei 0,579 – Süden erhält also rund das 1,6-Fache der Einstrahlung. Im Sommer dagegen ist der Koeffizient für Osten mit 0,512 der höchste aller acht Richtungen, während Süden mit 0,434 zu den niedrigeren zählt. Frühaufsteher, die nachmittags meist unterwegs sind, spüren die Nachteile der Ostlage kaum; wer tagsüber lange zu Hause ist, profitiert stärker von Süden.

Q. Wie viel höher ist die Miete bei einer Südwohnung?

Eine amtliche Statistik zum Mietunterschied nach Himmelsrichtung lässt sich zum Stand 2026 nicht finden, unter anderem weil sich selbst innerhalb desselben Gebäudes Stockwerk, Ecklage und Ausblick gleichzeitig unterscheiden und ein isolierter Vergleich allein nach Ausrichtung kaum möglich ist. Die Entscheidung sollte anhand der tatsächlichen Beträge der jeweils infrage kommenden Objekte getroffen werden. Als Orientierung dient der Vergleich zwischen „monatlichem Mietunterschied × 12" und „jährlichem Heizstromverbrauch von 607 kWh × angenommene Einsparquote × 27 Yen/kWh (ca. €0,16/kWh)" – Letzteres liegt selbst bei 20 % Einsparung nur bei rund 3.300 Yen (ca. €19).

Q. Wird man bei einer Südwohnung im Sommer die Hitze bereuen?

Bei der reinen sommerlichen Einstrahlungsmenge ist Süden keineswegs besonders benachteiligt. Der Sommerkoeffizient für Zone 6 liegt bei Süden bei 0,434 – niedriger als bei Osten (0,512), Westen (0,504), Südosten (0,498) und Südwesten (0,491). Zudem reicht bei einem Sonnenhöchststand von 77,7° zur Sommersonnenwende die direkte Einstrahlung ab einer Fensteroberkante von 2,0 m nur rund 0,44 m in den Raum. Bei einer Balkontiefe von rund 1,5 m wird die sommerliche Direkteinstrahlung fast vollständig abgeschirmt.

Q. In welchen Fällen wird der Lichteinfall auch bei einer Südwohnung schlecht?

Vor allem dann, wenn auf dem südlich gelegenen Grundstück ein hohes Gebäude entsteht. Drei Punkte sind dafür zu prüfen. Erstens die Flächennutzungskategorie südlich des Gebäudes: Gewerbegebiete, Industriegebiete und reine Industriegebiete sind in Anlage 4 des Baustandardgesetzes nicht aufgeführt und unterliegen damit keiner Verschattungsregulierung. Zweitens die absolute Höhenbeschränkung: In reinen Niedrig-Wohngebieten 1./2. Kategorie und im ländlichen Wohngebiet liegt die Obergrenze bei 10 m oder 12 m (Art. 55 BauStG). Drittens die Balkontiefe: Übersteigt sie 2,5 m, dringt auch die winterliche Einstrahlung kaum noch bis in den hinteren Raumbereich.

Quellen und weiterführende Materialien

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte