Für den Einzug in eine Mietwohnung fallen neben der Miete auch anfängliche Kosten wie Kaution und Schlüsselgeld an. Viele kennen die Begriffe zwar ungefähr, doch nur wenige verstehen genau, warum sie erforderlich sind und in welchem Umfang darüber verhandelt werden kann. In diesem Artikel erläutern wir die Grundlagen zu Kaution und Schlüsselgeld sowie praktische Wege, die Anfangskosten sinnvoll zu senken.
Was sind Kaution und Schlüsselgeld?
Was ist eine Kaution?
Eine Kaution ist ein Sicherheitsbetrag, den man beim Vermieter hinterlegt, um Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beim Auszug oder Mietrückstände abzusichern. Beim Auszug wird der Restbetrag nach Abzug von Reparatur- und Reinigungskosten zurückerstattet. Übersteigen die Reparaturkosten die Kaution, wird der Differenzbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt.
Was ist Schlüsselgeld?
Schlüsselgeld ist eine Dankeszahlung an den Vermieter dafür, dass die Wohnung vermietet wird. Es wird nicht zurückerstattet. Diese Praxis stammt noch aus der Zeit des Wohnungsmangels nach dem Krieg und wird in der Region Kanto häufig zusammen mit der Kaution behandelt.
Was sind Garantiesumme und Abschlagsklausel? (in Westjapan)
In Westjapan, etwa in Kansai und Kyushu, wird anstelle von „Kaution“ oft der Begriff „Garantiesumme“ verwendet. Die Garantiesumme erfüllt grundsätzlich dieselbe Funktion wie die Kaution. Gibt es jedoch eine „Abschlagsklausel“, wird beim Auszug ein fester Betrag bedingungslos einbehalten. Beachten Sie, dass dieser einbehaltene Betrag in keinem Fall zurückerstattet wird.
Wie hoch sind Kaution und Schlüsselgeld üblicherweise?
Die üblichen Beträge sind im Allgemeinen wie folgt.
- Kaution: 1 bis 2 Monatsmieten
- Schlüsselgeld: 1 bis 2 Monatsmieten
In den letzten Jahren haben Wohnungen ohne Schlüsselgeld zugenommen, und der Trend zu niedrigeren Anfangskosten hält an. Neben Kaution und Schlüsselgeld fallen außerdem Maklergebühren (0,5 bis 1 Monatsmiete), Vorausmiete, Feuerversicherung und Garantiegebühren an.
Kann man über Kaution und Schlüsselgeld verhandeln?
Verhandlungen sind grundsätzlich möglich, aber Zeitpunkt und Rahmenbedingungen sind entscheidend.
Merkmale von Wohnungen, bei denen sich eher verhandeln lässt
- Die Wohnung steht seit mehr als zwei Monaten leer
- Das Schlüsselgeld beträgt zwei Monatsmieten oder mehr
- Die Miete liegt über dem ortsüblichen Niveau
- Erdgeschoss, Nordlage, japanisches Zimmer, älteres Gebäude, weit vom Bahnhof entfernt oder wenige Einrichtungen in der Umgebung
Tipps für die Verhandlung
- Vor Vertragsabschluss beraten lassen (bevor die Vorbereitung vollständig abgeschlossen ist):Nach Abschluss der Formalitäten sind Verhandlungen grundsätzlich nicht mehr möglich
- Den Verhandlungspunkt auf einen Punkt begrenzen:Mehrere Forderungen werden eher abgelehnt
- Unmittelbar nach der Verhandlung die konkrete Einzugsabsicht zeigen
- Höflich und zurückhaltend um Entgegenkommen bitten
- Die ruhigere Saison im Juli und August nutzen:In der Hochsaison (Frühling und Herbst) ist Verhandeln schwieriger
Was ist eine Zero-Zero-Wohnung?
Eine Zero-Zero-Wohnung ist eine Mietwohnung, bei der sowohl Kaution als auch Schlüsselgeld 0 Yen betragen. Solche Angebote nehmen vor dem Hintergrund zunehmender Leerstände und eines intensiveren Wettbewerbs um Mieter zu. Der größte Vorteil besteht darin, dass sich die Anfangskosten auf etwa 2 bis 3 Monatsmieten begrenzen lassen.
Allerdings können auch bei Zero-Zero-Wohnungen beim Auszug Reparatur- und Reinigungskosten zusätzlich anfallen. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt die Vereinbarungen zu den Auszugskosten.
Weitere Möglichkeiten, die Anfangskosten zu senken
- Ein Immobilienunternehmen mit niedriger Maklergebühr wählen(manche verlangen nur 0,5 Monatsmieten)
- Den Einzug auf den Monatsanfang legen(damit keine anteilige Miete anfällt)
- Eine Wohnung mit Freimonaten wählen(1 bis 2 Monate mietfrei nach dem Einzug)
- Nach Wohnungen suchen, die nur mit einem Bürgen angemietet werden können(damit keine Garantiegebühr anfällt)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Schlüsselgeld?
A. Die Kaution ist ein Sicherheitsbetrag, von dem der Rest beim Auszug zurückerstattet wird. Das Schlüsselgeld ist dagegen eine nicht erstattbare Dankeszahlung.
Q. Fallen auch bei Zero-Zero-Wohnungen beim Auszug Kosten an?
A. Das kann der Fall sein. Da keine Kaution hinterlegt wird, können Reparatur- und Reinigungskosten beim Auszug gesondert berechnet werden. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen im Voraus.
Q. Kann man verhandeln, damit das Schlüsselgeld 0 Yen beträgt?
A. Das ist in manchen Fällen möglich, bei beliebten Wohnungen oder in der Hochsaison jedoch schwierig. Bei Wohnungen mit langer Leerstandszeit oder in der ruhigeren Saison lässt sich eher verhandeln.
Q. Worin unterscheidet sich die Garantiesumme mit Abschlagsklausel in Kansai von der Kaution in Kanto?
A. Die Garantiesumme hat dieselbe Funktion wie die Kaution. Wenn jedoch eine Abschlagsklausel vereinbart ist, wird beim Auszug bedingungslos ein fester Betrag einbehalten. Dieser einbehaltene Teil wird in keinem Fall zurückerstattet.