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COLUMN

Was tun, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen nicht zahlen können? Ablauf bei Zahlungsverzug, freihändiger Verkauf und Leaseback erklärt

Dieser Leitfaden erklärt den Ablauf, wenn ein Immobiliendarlehen nicht mehr bedient werden kann, von Mahnungen über Zwangsversteigerung bis zum Auszug, und vergleicht vier Handlungsoptionen: Leaseback, Anpassung der Rückzahlungsbedingungen, Umschuldung und freihändiger Verkauf.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 1 Min. Lesezeit

Fälle, in denen die Rückzahlung eines Immobilienkredits wegen sinkender Einnahmen oder unerwartet steigender Ausgaben schwierig wird, sind keineswegs selten. Wenn Zahlungsrückstände unbeachtet bleiben, kommt es am Ende zur Zwangsversteigerung, und Sie verlieren Ihr Eigenheim. Hier erläutern wir den Ablauf bei Rückständen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Was passiert, wenn man mit dem Immobilienkredit in Verzug gerät?

  1. Versand eines Mahnschreibens:Es geht innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Rückstands zu. Es fordert zur Zahlung auf
  2. Verlust des Rechts auf Ratenzahlung:Bei mehr als 3 Monaten Verzug wird die sofortige Rückzahlung des gesamten Restdarlehens verlangt
  3. Ersatzleistung durch die Garantiegesellschaft:Die Garantiegesellschaft übernimmt die Zahlung. Sie werden in die Kreditausfallliste eingetragen
  4. Beginn der Zwangsversteigerung:Das Gericht führt eine Bestandsaufnahme durch, und die Informationen werden im Internet veröffentlicht
  5. Gebotsverfahren und Räumung:Das Eigentum geht auf den Höchstbietenden über. Auch eine Zwangsvollstreckung ist möglich

Welche vier Möglichkeiten gibt es, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden?

1. Leaseback

Dabei verkaufen Sie Ihr Haus und machen es zu Geld, können aber weiterhin als Mieter darin wohnen bleiben. Ein Vorteil ist, dass die Grundsteuer entfällt, allerdings fällt eine monatliche Miete an.

2. Überprüfung der Rückzahlungsbedingungen

Wenn Sie frühzeitig mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzinstitut sprechen, besteht die Möglichkeit, dass einer vorübergehenden Reduzierung der Rate oder einer Verlängerung der Laufzeit zugestimmt wird.

3. Umschuldung des Darlehens

Durch die Umschuldung eines hochverzinsten Darlehens in ein Darlehen mit niedrigerem Zinssatz lässt sich die monatliche Belastung senken. Besonders wirksam ist dies, wenn die Restlaufzeit mindestens 10 Jahre beträgt und der offene Saldo über 10 Millionen Yen liegt.

4. Freihändiger Verkauf

Dies ist eine Methode, bei der mit Zustimmung des Finanzinstituts noch vor der Versteigerung zu einem Preis verkauft wird, der nahe am Marktpreis liegt. Da ein höherer Verkaufspreis als bei einer Versteigerung möglich ist, kann der Erlös gegebenenfalls für Umzugskosten oder Lebenshaltungskosten verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F. Nach wie vielen Monaten Zahlungsrückstand kommt es bei einem Immobilienkredit zur Zwangsversteigerung?

Im Allgemeinen beginnt das Verfahren zur Zwangsversteigerung nach etwa 6 Monaten bis 1 Jahr Zahlungsrückstand. Je nach Finanzinstitut kann das Vorgehen jedoch unterschiedlich sein.

F. Welche Nachteile hat ein freihändiger Verkauf?

Der Eintrag in die Kreditausfallliste lässt sich nicht vermeiden. Liegt der Verkaufserlös außerdem unter dem offenen Darlehenssaldo, muss die Restschuld weiter zurückgezahlt werden.

F. Was sollte man zuerst tun, wenn die Rückzahlung zur Belastung wird?

Bitte wenden Sie sich umgehend an das Finanzinstitut, bei dem Sie den Kredit aufgenommen haben. Je früher Sie das Gespräch suchen, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume und desto höher ist die Chance, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte