Blitzschutz ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt bei Gebaeuden, besonders bei hochhaus. Dieser Artikel erklaert die Grundlagen.
Was passiert, wenn der Blitz in ein Mehrfamilienhaus einschlaegt?
Wie sich ein Blitzeinschlag auswirkt, haengt davon ab, an welcher Stelle der Strom eintritt und welchen Weg er nimmt. Grob lassen sich drei Faelle unterscheiden, und wer sie kennt, kann die Art des Schadens besser einschaetzen.
| Eintrittsart | Was passiert | Was meist beschaedigt wird |
|---|---|---|
| Direkteinschlag (Fangeinrichtung oder Dachkante) | Der Blitzstrom fliesst von der Fangeinrichtung ueber die Ableitung zum Erder | Gelaender auf dem Dach, Attikaabdeckungen, Abdichtung oder Teile der Bruestung |
| Seitenueberschlag / Rueckzuendung | Ein Funke springt auf ein nahes Metallteil (Rohrleitung, Gelaender, Stahlkonstruktion) neben dem stromfuehrenden Leiter ueber | Dachaufbauten, Rohrleitungen und benachbarte elektrische Leitungen |
| Induzierte Ueberspannung (ueber Strom- oder Telekommunikationsleitungen) | Auch ohne Direkteinschlag gelangt die auf den Leitungen entstehende Ueberspannung ins Gebaeudeinnere | Trafostation, Aufzugssteuerung, Gegensprechanlage, Geraete in den Wohnungen |
In der Praxis von Mehrfamilienhaeusern ist der dritte Fall — die Ueberspannung durch Blitzeinwirkung — mit Abstand die haeufigste Schadensursache. Eine Blitzschutzanlage schuetzt das Gebaeude und die Menschen darin vor einem Direkteinschlag, verhindert aber keine Ueberspannung, die ueber die Leitungen eindringt. Selbst wenn die Blitzschutzanlage einwandfrei funktioniert, koennen die gemeinschaftliche Trafostation, die Aufzugssteuerung oder Fernseher und Router in den Wohnungen dennoch beschaedigt werden.
Zur Frage, wo Direkteinschlaege tatsaechlich auftreten, weist das japanische Ministerium fuer Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus im Rahmen der Begruendung fuer die 2025 in Kraft getretene Normrevision darauf hin, dass die meisten juengeren Blitzschaeden an Gebaeuden an Dachkanten aufgetreten sind (Bekanntmachung Kokujuushi Nr. 532, gueltig seit 1. April 2025). In der Praxis bedeutet das: Dachkanten, Bruestungsraender und der Fuss von Dachaufbauten sind die kritischen Stellen.
Fuer Eigentuemer oder Verwaltung gilt bei einem vermuteten Blitzeinschlag folgende Pruefreihenfolge: (1) Funktion von Trafostation und Notstromversorgung kontrollieren; (2) Aufzuege pruefen — hat der Blitz eine Sicherheitseinrichtung ausgeloest, laeuft der Aufzug auch nach Wiederkehr der Stromversorgung nicht automatisch wieder an, sondern muss vom Wartungsunternehmen zurueckgesetzt werden; (3) Fangeinrichtung und Ableitungen auf dem Dach visuell pruefen; (4) Gegensprechanlage und Brandmeldeanlage kontrollieren; (5) Bewohnern die Moeglichkeit geben, Schaeden zu melden. Schaeden an Geraeten in den Wohnungen werden oft erst Tage nach dem Ereignis gemeldet — wer Datum und Uhrzeit des Blitzeinschlags im Betriebstagebuch festhaelt, hat es bei einer spaeteren Versicherungsmeldung deutlich leichter, den Sachverhalt zu rekonstruieren.
Wohin fliesst der Strom, wenn der Blitz die Blitzschutzanlage trifft?
Der von der Fangeinrichtung aufgenommene Strom soll auf einem einzigen Weg zur Erde abgeleitet werden: Fangeinrichtung → Ableitung → Erder → das Erdreich selbst. Eine Blitzschutzanlage besteht genau aus diesen drei Teilen; ist eines davon unterbrochen, weicht der Strom auf einen anderen verfuegbaren leitfaehigen Weg aus — Rohrleitungen, Stahlkonstruktion oder die elektrische Installation des Gebaeudes.
- Fangeinrichtung: Fangstangen, First-Fangleitung oder eine umlaufende metallische Attikaabdeckung — alles, was zum Auffangen des Blitzes vorgesehen ist
- Ableitung: transportiert den Strom von der Fangeinrichtung bis zum Erdniveau; bei Stahlbetonbauten duerfen dafuer die eigene Stahlkonstruktion und Bewehrung des Gebaeudes genutzt werden
- Erder: die im Erdreich verlegte Elektrode; auch die Nutzung der Fundamentbewehrung als „Fundamenterder" ist ein zulaessiges Verfahren
Die aeltere Norm JIS A 4201-1992 verlangte einen Gesamterdungswiderstand von 10 Ohm oder weniger (50 Ohm oder weniger fuer eine einzelne Elektrode; 5 Ohm oder weniger bei Nutzung von Fundament oder Baukoerper). Die aktuelle Norm klassifiziert Erder stattdessen nach Typ — Typ A oder Typ B, einschliesslich Fundamenterdern — statt einen einzelnen Widerstandswert vorzugeben (laut Normvergleichstabelle der Bekanntmachung Nr. 532 des Ministeriums).
Die kurze Antwort auf „wohin geht der Blitz" lautet also: ins Erdreich, wo er sich verteilt. Das gilt allerdings nur, wenn Ableitung und Erder intakt sind — Korrosion oder eine Unterbrechung leiten den Strom stattdessen ins Gebaeudeinnere. Genau diese Durchgaengigkeit des Ableitwegs wird bei einer Pruefung der Blitzschutzanlage kontrolliert.
Wo befindet sich die Blitzschutzanlage in einem Mehrfamilienhaus?
Die Blitzschutzanlage eines Mehrfamilienhauses verteilt sich auf mehrere Stellen, die Bewohner selten zu Gesicht bekommen. Wer danach sucht, findet sie hier:
- Am hoechsten Punkt des Daches: eine Fangstange auf dem Aufbau (Aufzugsmaschinenraum oder Treppenhauskopf) oder auf einem Hochbehaelter
- Am Dachrand: eine First-Fangleitung, die oben auf der Bruestung entlanglaeuft, oder eine umlaufende metallische Attikaabdeckung mit derselben Funktion
- An Dachecken und Dachkanten: die seit April 2025 geltende Norm verlangt an genau diesen Stellen ausdruecklich Fangeinrichtungen
- In der Aussenwand oder in der Baukonstruktion: die Ableitung, entweder als eigener, entlang der Wand verdeckt verlegter Leiter oder schlicht die Stahlkonstruktion und Bewehrung des Gebaeudes selbst
- Am Gebaeudefuss / im Fundament: der Erder, mitunter mit einer kleinen Messstelle im Aussenbereich zur Kontrolle des Erdungswiderstands
Fragt ein Bewohner, ob das eigene Gebaeude ueberhaupt eine Blitzschutzanlage hat, gilt eine einfache Faustregel: Jedes Gebaeude ueber 20 Meter Hoehe ist gesetzlich dazu verpflichtet. Gebaeude bis 20 Meter unterliegen dieser Pflicht nicht, weshalb dort tatsaechlich haeufiger keine Anlage vorhanden ist.
Arten von Blitzschutzanlagen
Aeusserer Blitzschutz
Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erder schuetzen das Gebaeude vor direktem Blitzeinschlag.
Innerer Blitzschutz (Ueberspannungsschutz)
Schuetzt elektrische Anlagen vor indirekten Blitzwirkungen durch Ueberspannungsableiter.
Ein Punkt ist hier wichtig: Von den oben genannten Produkten gilt rechtlich nur das als „Blitzschutzanlage", was der vom Ministerium festgelegten Struktur entspricht oder ueber eine entsprechende ministerielle Zulassung verfuegt. Artikel 129-15 Nr. 1 der Durchfuehrungsverordnung zum Baugesetz verlangt fuer die Blitzschutzanlage „eine vom Minister fuer Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus festgelegte Konstruktionsmethode oder eine vom Minister zugelassene Ausfuehrung". Seit dem 1. April 2025 bedeutet diese ministeriell festgelegte Struktur (urspruenglich Bekanntmachung Nr. 1425 des Bauministeriums von 2000) die Uebereinstimmung mit dem in JIS Z 9290-3-2019 definierten aeusseren Blitzschutzsystem. Wer also eines der oben beschriebenen „einschlagunterdrueckenden" Produkte einsetzen moechte, muss bei Gebaeuden ueber 20 m trotzdem zuerst eine der Bekanntmachung entsprechende Anlage vorweisen — das zusaetzliche Produkt kommt allenfalls ergaenzend hinzu, ersetzt diese Grundlage aber nicht.
Installationspflicht
In Japan sind Gebaeude ueber 20 m Hoehe verpflichtet, Blitzschutzanlagen zu installieren (Baugesetz).
Auf welchen Vorschriften beruht die Installationspflicht?
Die Pflicht zur Installation einer Blitzschutzanlage ergibt sich aus Artikel 33 des Baugesetzes. Der Artikel enthaelt jedoch einen Vorbehalt: „es sei denn, dass aufgrund der Umgebungsbedingungen keine Gefahr fuer die Sicherheit besteht". Ein Gebaeude, das eng von hoeheren Nachbargebaeuden umgeben ist, kann demnach unter Umstaenden als ungefaehrdet gelten und von der Pflicht befreit sein.
- Baugesetz, Artikel 33: „Ein Gebaeude von mehr als zwanzig Metern Hoehe ist mit einer wirksamen Blitzschutzanlage zu versehen; es sei denn, dass aufgrund der Umgebungsbedingungen keine Gefahr fuer die Sicherheit besteht."
- Durchfuehrungsverordnung, Artikel 129-14: „Die in Artikel 33 des Gesetzes genannte Blitzschutzanlage ist so anzubringen, dass der zwanzig Meter Hoehe uebersteigende Teil des Gebaeudes vor Blitzeinschlag geschuetzt ist."
- Durchfuehrungsverordnung, Artikel 129-15: Die Konstruktion muss einer vom Minister festgelegten Methode folgen oder ministeriell zugelassen sein; Teile, die durch Regen oder aehnliche Einfluesse korrosionsgefaehrdet sind, muessen aus korrosionsbestaendigem Material bestehen oder wirksam gegen Korrosion geschuetzt sein.
Da der Wortlaut Gebaeude betrifft, die zwanzig Meter „uebersteigen", faellt ein Gebaeude mit genau 20,0 m Hoehe nicht unter diese Pflicht.
Seit April 2025 gilt statt JIS A 4201 die Norm JIS Z 9290-3
Mit der Bekanntmachung Nr. 151 des Ministeriums (veroeffentlicht am 8. Maerz 2024) wurde die Blitzschutz-Bekanntmachung geaendert; die Revision trat am 1. April 2025 in Kraft. Die Bezugsnorm wechselte von JIS A 4201-2003 zu JIS Z 9290-3-2019, gleichzeitig wurde die Regelung aufgehoben, wonach eine Konstruktion nach JIS A 4201-2003 als konform galt — folglich entspricht auch eine nach der noch aelteren JIS A 4201-1992 gebaute Anlage nicht mehr der in der Bekanntmachung festgelegten Struktur. Hintergrund der Aenderung ist, dass sich die meisten juengeren Blitzschaeden an Gebaeuden an Dachkanten ereignet haben und JIS Z 9290-3-2019 gerade deshalb eingefuehrt wurde, weil sie Schutzmethoden fuer genau diese Stellen festlegt.
Fuer Leser, die mit einer anderen nationalen Norm vertraut sind, laesst sich das Wesentliche so zusammenfassen: Japan hat faktisch den Rahmen der internationalen Norm IEC 62305 uebernommen (JIS Z 9290-3-2019 ist die japanische Fassung von IEC 62305-3) und damit eine aeltere, rein japanische JIS-Norm abgeloest. Wer mit der deutschen Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) vertraut ist, die ebenfalls auf IEC 62305 beruht, wird die grundlegenden Konzepte — Blitzkugelverfahren, Schutzklassen, Abstand der Ableitungen — wiedererkennen; die konkreten Zahlenwerte sind zwischen Japan und Deutschland aber nicht deckungsgleich, sodass eine nach DIN EN 62305 ausgelegte Anlage nicht automatisch der japanischen Bekanntmachung entspricht.
Die wichtigsten technischen Unterschiede im Ueberblick (fuer ein gewoehnliches Gebaeude der Schutzklasse LPL IV; Werte aus der Normvergleichstabelle der Bekanntmachung Nr. 532 des Ministeriums).
| Punkt | JIS Z 9290-3-2019 (aktuell) | JIS A 4201-2003 (bisher) |
|---|---|---|
| Schutz von Dachecken/-kanten | An Ecken und Kanten muessen Fangeinrichtungen angebracht werden. Zusaetzlich wird empfohlen, eine umlaufende metallische Attikaabdeckung zu nutzen oder zusaetzlich zu den Eck-Fangeinrichtungen einen Fangleiter nahe der Fassadenkante zu fuehren | Keine spezifische Regelung |
| Mittlerer Abstand der Ableitungen | Grundsaetzlich 20 m oder weniger (bei Bestandsgebaeuden 50 m oder weniger) | Grundsaetzlich 25 m oder weniger |
| Fassadenschutz bei Hochhaeusern | Bei 60–75 m: der obere 60-m-Abschnitt; ueber 75 m: der obere 0,8H entsprechende Abschnitt | Fassadenschutz nur oberhalb von 60 m |
| Maximaler Schutzwinkel | Bis zu 53° bei 20 m Hoehe ueber Grund (Fangeinrichtung bis maximal 60 m Hoehe) | Bis zu 55° bei denselben 20 m |
Es gilt eine einjaehrige Uebergangsfrist. Fuer Gebaeude, deren Bauarbeiten bis zum 31. Maerz 2026 beginnen — ein Jahr nach Inkrafttreten der revidierten Bekanntmachung —, darf die Blitzschutzanlage noch nach der alten Norm errichtet werden. Wichtig: „Beginn der Bauarbeiten" bezieht sich hier auf das Gebaeude selbst, nicht auf die Blitzschutzarbeiten im Speziellen. Beginnt der Bau des Gebaeudes bis zum 31. Maerz 2026, kann die Blitzschutzanlage noch nach der alten Norm ausgefuehrt werden, selbst wenn diese Arbeiten erst nach dem 1. April 2026 starten.
Was das fuer Eigentuemer und Eigentuemergemeinschaften bestehender Gebaeude bedeutet
Die technische Handreichung des Ministeriums (Bekanntmachung Nr. 532) stellt ausdruecklich klar, dass eine nach JIS A 4201-2003 gebaute Blitzschutzanlage — ob waehrend der Uebergangsfrist neu errichtet oder bereits bestehend — ab dem 1. April 2026 zu einer nach Artikel 3 Absatz 2 des Baugesetzes bestandsgeschuetzten, nicht mehr konformen Anlage wird. Zudem muss bei einem Bestandsgebaeude ueber 20 m, das nach Ablauf der Uebergangsfrist erweitert, wieder aufgebaut oder umfassend saniert bzw. umgebaut wird, die Blitzschutzanlage bei dieser Gelegenheit an das in JIS Z 9290-3-2019 definierte aeussere Blitzschutzsystem angepasst werden.
Die vom Ministerium selbst genannten Beispiele fuer erforderliche Nachruestungsmassnahmen (ebenfalls fuer LPL IV) lassen sich nach der Norm der Bestandsanlage wie folgt zusammenfassen.
| Norm der Bestandsanlage | Typischerweise erforderliche Nachruestung |
|---|---|
| JIS A 4201-2003 | Keine Aenderung bei Schutzbereich, Anordnung der Fangeinrichtungen, Fassadenschutz bei Hochhaeusern oder Klassifizierung des Erders erforderlich. An Dachecken und -kanten muss eine Fangeinrichtung ergaenzt werden. Bei den Ableitungen ist keine Aenderung noetig, ausser wenn der mittlere Abstand 20 m uebersteigt — dann sind Massnahmen gegen Seitenueberschlaege zwischen Ableitung und nahegelegenen leitfaehigen Teilen zu treffen |
| JIS A 4201-1992 | Zusaetzlicher Schutz der Seitenflaechen ist erforderlich. Vorhandene Fangeinrichtungen koennen weiterverwendet werden, an ungeschuetzten Stellen muessen jedoch nach dem Blitzkugelverfahren oder einem gleichwertigen Verfahren weitere Fangeinrichtungen ergaenzt werden. Ist an Ecken und Kanten noch keine First-Fangleitung vorhanden, muss sie dort ergaenzt werden. Am Erdungssystem ist keine Aenderung erforderlich |
Ist ein Mehrfamilienhaus bereits so alt, dass eine umfassende Sanierung im langfristigen Instandhaltungsplan vorgesehen ist, muss der Posten „Blitzschutzanlage" in diesem Plan als „Anpassung an die neue Norm" neu kalkuliert werden — nicht als blosser „Ersatz durch eine gleichwertige Anlage". Ausgangspunkt ist die Feststellung anhand der Bestandsplaene und einer Vor-Ort-Pruefung, ob die vorhandene Anlage nach der Fassung von 1992 oder von 2003 errichtet wurde. Bei Anlagen nach der Fassung von 1992 kann der zusaetzliche Seitenflaechenschutz noetig werden, was die Kostenordnung deutlich veraendert.
Wartung und Pruefung
Blitzschutzanlagen muessen regelmaessig geprueft werden. Fachbetriebe fuehren die Inspektion durch.
Ist es im Gebaeude waehrend eines Gewitters sicher?
Die Japanische Gesellschaft fuer atmosphaerische Elektrizitaet erklaert, dass das Innere eines Hauses grundsaetzlich sicher ist und der Aufenthalt im Gebaeude bei einem Gewitter das sicherste Verhalten darstellt. Eine Wohnung in einem Stahlbetongebaeude ist ein deutlich sichererer Ort als der Aufenthalt im Freien. Gleichzeitig weist dieselbe Gesellschaft darauf hin, dass Blitzstrom weiterhin ueber Strom- oder Telefonleitungen eindringen kann, ein Einschlag in eine Fernsehantenne Schaeden verursachen kann und durch Blitze verursachte Wohnungsbraende durchaus vorkommen.
Nach Ort aufgeschluesselt ergibt sich innerhalb eines Mehrfamilienhauses folgendes Risikobild.
| Ort | Sicherheit | Begruendung |
|---|---|---|
| Innerhalb der Wohnung | Sicher | Die Gebaeudestruktur selbst leitet den Strom ab; er fliesst nicht durch die Personen im Inneren |
| Im Auto auf dem Grundstueck | Sicher | Die Gesellschaft beschreibt das Innere eines Autos als sicheren Raum. Selbst bei einem Direkteinschlag bleiben die Insassen unverletzt, es kann aber zu einer erheblichen Erschuetterung sowie gelegentlich zu Glasbruch oder versengten Karosserieteilen kommen |
| Balkon, gemeinschaftlicher Flur, Dach | Gefaehrlich | Diese Bereiche liegen im Freien, mit Kontaktrisiko zu Metallteilen wie Gelaendern |
| Innenraum, aber Kontakt mit Elektrogeraeten oder Leitungen | Vorsicht geboten | Eine ueber Strom- oder Telekommunikationsleitungen eindringende Ueberspannung kann angeschlossene Geraete erreichen |
Zur Frage, wann Aktivitaeten im Freien wieder aufgenommen werden koennen, gibt die Gesellschaft folgende Faustregel: „Wenn 30 Minuten nach dem letzten Donner kein weiterer zu hoeren ist, kann die unterbrochene Aussentaetigkeit wieder aufgenommen werden." Fuer die Hausverwaltung ist das ein direkt anwendbares Kriterium, um zu entscheiden, wann Dacharbeiten oder eine unterbrochene Aussenpruefung fortgesetzt werden koennen.
In der Praxis hat die Verwaltung bei einer Gewitterwarnung zwei Aufgaben. Erstens: laufende Arbeiten auf dem Dach, im Aufbau oder im Maschinenraum sofort unterbrechen. Zweitens: die Notrufnummer des Wartungsunternehmens griffbereit halten, falls jemand im Aufzug eingeschlossen wird. Loest ein kurzzeitiger Spannungseinbruch durch einen Blitz die Sicherheitsabschaltung eines Aufzugs aus, laeuft dieser auch nach Wiederkehr der Stromversorgung nicht automatisch wieder an — ein Techniker des Wartungsunternehmens muss ihn zuruecksetzen. Schon ein Hinweis am Schwarzen Brett wie „Wenn der Aufzug nach einem Gewitter stehen bleibt, bitte diese Nummer anrufen" senkt die Zahl nächtlicher Anfragen spuerbar.
Wann und wo blitzt es in Japan am haeufigsten?
Nach den 30-Jahres-Mittelwerten (1991–2020) der japanischen Wetterbehoerde JMA ist die jaehrliche Zahl der Gewittertage an der Kueste des Japanischen Meeres, von der Region Tohoku bis Hokuriku, am hoechsten; Kanazawa fuehrt die Liste mit 45,1 Tagen pro Jahr an. Auch das saisonale Muster unterscheidet sich regional: In Binnenstaedten wie Utsunomiya haeufen sich Gewitter im Sommer, an der Kueste des Japanischen Meeres wie in Kanazawa dagegen im Winter.
Dieser Unterschied wirkt sich direkt auf die Terminplanung von Pruefungen aus. Fuer ein Gebaeude an der Pazifikkueste genuegt es in der Regel, die Blitzschutzanlage im Fruehjahr vor der sommerlichen Gewittersaison zu kontrollieren. Bei einem Gebaeude an der Kueste des Japanischen Meeres liegt die eigentliche Gewittersaison dagegen im Winter, sodass es sich anbietet, die Sichtpruefung von Fangeinrichtung und Ableitungen sowie die Messung des Erdungswiderstands bereits im Herbst abzuschliessen. Auch bei der Terminplanung fuer eine Erneuerung im langfristigen Instandhaltungsplan ist die regionale Gewitterhaeufigkeit ein Faktor, der mit einfliessen sollte.
Fazit
INA&Associates stellt sicher, dass alle Sicherheitspflichten Ihrer Immobilie erfuellt sind.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
F. Faellt die Blitzschutzanlage unter die periodische Meldepflicht des Baugesetzes?
A. Ja, sie gehoert zu den Pruefpunkten der periodischen Inspektion besonders bezeichneter Gebaeude. Die Bekanntmachung Nr. 282 des Ministeriums (2008) verlangt eine visuelle Pruefung „des Zustands von Verschleiss oder Beschaedigung an Blitzableiter, Ableitung und zugehoerigen Teilen"; „Korrosion, Beschaedigung oder Bruch von Blitzableiter oder Ableitung" gilt dabei als Grund fuer eine verpflichtende Instandsetzung. Nach Artikel 5 der Durchfuehrungsvorschriften zum Baugesetz legt die zustaendige Behoerde (tokutei gyousei-chou) das Meldeintervall — in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren — je nach Nutzung, Konstruktion und Geschossflaeche des Gebaeudes fest; dieselbe Behoerde bestimmt auch, welche Gebaeude ueberhaupt meldepflichtig sind. Der erste Schritt ist daher, anhand der von der oertlich zustaendigen Behoerde veroeffentlichten Liste meldepflichtiger Gebaeude zu pruefen, ob das eigene Objekt betroffen ist.
F. Braucht ein Gebaeude mit genau 20 m Hoehe eine Blitzschutzanlage?
A. Nein. Artikel 33 des Baugesetzes gilt fuer Gebaeude, die „zwanzig Meter Hoehe uebersteigen" — ein Gebaeude mit genau 20 m faellt nicht darunter. Auch Artikel 129-14 der Durchfuehrungsverordnung verlangt Schutz nur fuer den Teil, der „zwanzig Meter Hoehe uebersteigt". Da die Hoehenberechnung je nach Behandlung von Dachaufbauten variieren kann, lohnt es sich bei Gebaeuden nahe dieser Grenze, die bei der urspruenglichen Baugenehmigung zugrunde gelegte Hoehe anhand der Bestandsplaene zu ueberpruefen.
F. Muss eine nach der JIS-Fassung von 2003 gebaute Anlage sofort saniert werden?
A. Nein, sie wird nicht von einem Tag auf den anderen illegal. Ab dem 1. April 2026 gilt sie als bestandsgeschuetzte, nicht mehr konforme Anlage nach Artikel 3 Absatz 2 des Baugesetzes (laut Bekanntmachung Nr. 532 des Ministeriums). Wird ein Gebaeude ueber 20 m jedoch erweitert, wieder aufgebaut oder umfassend saniert bzw. umgebaut, muss die Anlage bei dieser Gelegenheit an JIS Z 9290-3-2019 angepasst werden. Je naeher eine geplante Grosssanierung rueckt, desto eher lohnt es sich, die aktuell verbaute Norm zu klaeren.
F. Schuetzt eine Blitzschutzanlage auch die Elektrogeraete in den Wohnungen?
A. Nein. Die Blitzschutzanlage (aeusserer Blitzschutz) schuetzt die Gebaeudestruktur und die Menschen darin, wirkt aber nicht gegen eine ueber Strom- oder Telekommunikationsleitungen eindringende Ueberspannung. Der Schutz der Geraete in den Wohnungen ist Aufgabe eines Ueberspannungsschutzgeraets (SPD) oder einer Steckdosenleiste mit Ueberspannungsschutz. Fuer die Auswahl und Anwendung von SPD gilt in Japan die Norm JIS C 5381-12. Fuer die Gemeinschaftsanlagen lohnt es sich, beim Elektro-Wartungsunternehmen nachzufragen, ob ein SPD auf der Versorgungsseite kritischer Anlagen installiert ist — Trafostation, Aufzugssteuerung, Brandmeldeanlage und Gegensprechanlage —, da deren Ausfall den Alltag am unmittelbarsten beeintraechtigt.
Praktische Pruefpunkte fuer Eigentuemer
Ein Blitzschutzsystem ist keine Anlage, die nach der Installation dauerhaft unbeachtet bleiben sollte. Gebaeudehoehe, Dachaufbauten, Alterung der Leitungen, Erdungswiderstand und der Zustand elektrischer Gemeinschaftsanlagen beeinflussen das Risiko. Eigentuemer sollten pruefen, ob Wartungs- und Pruefprotokolle vorhanden sind und ob wichtige Einrichtungen wie Aufzug, automatische Tueren, Netzwerkgeraete und Brandmeldeanlagen gegen Ueberspannung geschuetzt sind.
Nach einem Blitzeinschlag oder einer kurzen Stromunterbrechung zaehlt vor allem die Wiederherstellungsgeschwindigkeit. Klare Notfallkontakte, dokumentierte Pruefhistorien und eine abgestimmte Versicherungsklaerung reduzieren Unsicherheit fuer Bewohner und erleichtern der Verwaltung die Kommunikation.
