Japan gilt als Erdbebennation: Schwere Beben mit verheerenden Schäden treten wiederholt auf. Ereignisse wie das Noto-Halbinsel-Erdbeben in der Präfektur Ishikawa (höchste Intensität 7 auf der japanischen Shindo-Skala) oder das Große Ostjapanische Erdbeben von 2011 liegen noch in frischer Erinnerung.
Dieser Beitrag erklärt verständlich den Aufbau der Erdbebenversicherung, den Weg zur Leistungsbeantragung und die Kriterien für die Auswahl, damit Sie sich auf ein Beben vorbereiten können, dessen Zeitpunkt niemand kennt. Auch für Mietparteien lohnt der Abschluss erheblich; der Text richtet sich ebenso an Eigentümer und an Anleger aus dem deutschsprachigen Raum, die ein Objekt in Japan halten oder erwerben.
Was ist die japanische Erdbebenversicherung?
Die Erdbebenversicherung (地震保険, jishin hoken) leistet, wenn Gebäude oder Hausrat durch ein Erdbeben, einen Vulkanausbruch oder einen Tsunami beschädigt werden. Selbst bei basisisolierten (免震, menshin) oder erdbebenfest ausgeführten (耐震, taishin) Objekten bleibt ein Folgeschaden durch erdbebenbedingten Brand möglich.
Die meisten Feuerversicherungen (火災保険, kasai hoken) schließen Brände und Zerstörungen aus, deren Ursache Erdbeben, Ausbruch oder Tsunami ist. Der Abschluss einer Erdbebenversicherung ist deshalb von erheblicher Bedeutung und kein bloßes Zusatzmodul.
Für Leserinnen und Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist eine Einordnung unverzichtbar: Diese Konstruktion ist spezifisch japanisch. Die Police wird von privaten Schadenversicherern gezeichnet, über die Japan Earthquake Reinsurance Co. (JER, 日本地震再保険) staatlich rückversichert und tariflich von der 損害保険料率算出機構 (GIROJ, General Insurance Rating Organization of Japan) einheitlich kalkuliert. Im DACH-Raum gibt es kein vergleichbares staatliches Rückversicherungskorsett. In Deutschland und Österreich ist Erdbeben – sofern überhaupt angeboten – ein Baustein der privaten Elementarschadenversicherung mit marktüblicher Prämie; in der Schweiz deckt die kantonale Gebäudeversicherung Brand, Hagel, Hochwasser und Lawinen, das Erdbebenrisiko in den meisten Kantonen aber gerade nicht, sondern nur über einen begrenzten Verbandspool. Wer japanische Immobilien bewertet, darf die gewohnte Elementardeckung daher nicht einfach überstülpen.
Worin unterscheiden sich Erdbeben- und Feuerversicherung?
Erdbebenversicherung und Feuerversicherung unterscheiden sich in der Prämienbildung, im Deckungsumfang und in der steuerlichen Behandlung. Wer nur eine der beiden Policen kennt, unterschätzt regelmäßig, was die andere leistet – und was sie ausdrücklich nicht leistet.
Unterschiede bei der Prämie
Die Prämie der Feuerversicherung setzt jeder Versicherer frei fest. Die Erdbebenversicherung wird dagegen gemeinsam von Staat und Privatwirtschaft getragen, sodass die Prämie landesweit einheitlich ist. Ein Preisvergleich zwischen den Gesellschaften erübrigt sich daher – anders als bei der deutschen oder österreichischen Elementarschadenversicherung, deren Prämien im Wettbewerb stehen.
Unterschiede beim Deckungsumfang
Die Feuerversicherung ersetzt Schäden durch Brand und durch Naturgefahren im weiteren Sinn. Die Erdbebenversicherung ist dagegen auf Schäden spezialisiert, deren Ursache ein Erdbeben, ein Vulkanausbruch oder ein Tsunami ist. Versichert sind nur Wohngebäude und Hausrat; Diebstahl oder Blitzschlag als Einzelereignis fallen – anders als in der Feuerversicherung – nicht unter diese Police.
Abzugsfähigkeit bei der Einkommensteuer
Die Erdbebenversicherung ist Gegenstand eines einkommensteuerlichen Abzugs. Die Feuerversicherung ist es seit 2007 nicht mehr.
Wie wird die Prämie der Erdbebenversicherung festgesetzt?
Die Prämie der Erdbebenversicherung ergibt sich aus vier Faktoren: Bauweise, Erdbebensicherheit, Standort und Vertragslaufzeit. An diesen Stellschrauben lässt sich die Belastung beeinflussen, am Einheitstarif selbst jedoch nicht rütteln.
Die Bauweise des Gebäudes
Die Bauweise wird in die Klasse I (イ構造, i-kōzō: Stahlbeton, Stahlbau und vergleichbare Konstruktionen) und die Klasse Ro (ロ構造, ro-kōzō: Holzbau und vergleichbare Konstruktionen) eingeteilt. Für die Klasse I fällt die Prämie niedriger aus, weil das Schadensrisiko statistisch geringer bewertet wird.
Die Erdbebensicherheit des Gebäudes
Je nach Erdbebensicherheit greifen Rabatte. Es gibt den Rabatt für basisisolierte Gebäude (50 %), den Rabatt nach Erdbebensicherheitsklasse (耐震等級, 10–50 %), den Rabatt nach Erdbebendiagnose (10 %) und den Baujahr-Rabatt (10 %). Eine Kombination mehrerer Rabatte ist ausgeschlossen; es gilt nur der jeweils günstigste.
Der Standort des Gebäudes
Auf Grundlage von Karten zur Erdbebenbewegung und vergleichbarer Daten setzt der Tarif die Prämien je Präfektur fest. Präfekturen an der Pazifikseite liegen tendenziell höher – für Anleger ein Standortfaktor, der in der Nebenkostenrechnung von Tokio, Kanagawa oder Shizuoka spürbar wird.
Die Vertragslaufzeit
Die Laufzeit der Erdbebenversicherung beträgt höchstens fünf Jahre. Ab zwei Jahren greift ein Langzeitkoeffizient, der die Prämie mit zunehmender Dauer senkt. Eine Einmalzahlung verbilligt den Vertrag zusätzlich gegenüber der jährlichen Zahlung.
Sollten auch Mieter eine Erdbebenversicherung abschließen?
Im Ergebnis ist der Abschluss auch für Mietparteien nachdrücklich zu empfehlen. Die Gründe legen wir in drei Schritten dar. Als Mieterin oder Mieter versichern Sie dabei ausschließlich den Hausrat; das Gebäude selbst bleibt Sache der Eigentümerseite.
Japan ist ein erdbebenreiches Land
Bei Beben der Intensität 5 und höher steigt die Wahrscheinlichkeit von Total- oder Teilzerstörung des Gebäudes merklich, und häufig wird zumindest ein Teilschaden festgestellt. Die Tatsache, dass es sich um eine Mietwohnung handelt, bietet keinerlei Gewähr, dass Wände, Böden oder eingebrachte Sachen unversehrt bleiben.
Reparatur und Ersatz des Hausrats werden teuer
Nach dem Großen Ostjapanischen Erdbeben gaben rund die Hälfte der Personen, die Leistungen nach dem Gesetz zur Unterstützung des Lebenswiederaufbaus von Katastrophenopfern (被災者生活再建支援制度) beantragten, 500.000 Yen und mehr (rund 3.070 EUR) allein für Möbel, Haushaltsgeräte und Bettzeug aus. Diese Summe fällt an, bevor überhaupt eine neue Wohnung gefunden ist.
Die Kostenlast, wenn die Wohnung unbewohnbar wird
Umzug, Einzugskosten der Ersatzwohnung und Hotelübernachtungen treiben die Ausgaben steil nach oben, sobald die bisherige Wohnung unbewohnbar wird. Gerade wer keine großen Rücklagen hat, sollte diese Lücke über die Erdbebenversicherung schließen, statt sie im Ernstfall aus dem laufenden Einkommen zu tragen.
Wie lässt sich der Abzug der Erdbebenversicherungsprämie geltend machen?
Wer Erdbebenversicherungsprämien zahlt, kann einen einkommensteuerlichen Abzug in Anspruch nehmen. Voraussetzung und Höhe sind gesetzlich fest umrissen; ein Ermessensspielraum der Finanzbehörde besteht insoweit nicht.
Voraussetzungen des Abzugs
Abzugsfähig sind Verträge über Wohngebäude oder Hausrat, die der Versicherungsnehmer selbst, der Ehegatte oder ein Verwandter besitzt. Ferienhäuser und Leerstände sind ausgeschlossen; bei einem gemischt genutzten Wohn- und Ladengebäude ist der volle Abzug möglich, wenn die Wohnfläche mindestens 90 % beträgt.
Für DACH-Anleger ist die steuerliche Logik eine andere als zu Hause. In Deutschland und Österreich laufen Prämien der Wohngebäudeversicherung für vermietete Objekte als Werbungskosten; einen Sonderabzug nur für Erdbeben gibt es nicht. In Japan gilt seit 2007: Die Feuerversicherungsprämie ist nicht mehr Gegenstand der Einkommensteuer-Sonderausgaben. Der Erdbebenabzug (地震保険料控除, jishin hokenryō kōjo) greift nur, wenn Gebäude oder Hausrat der Wohnnutzung des Steuerpflichtigen, des Ehegatten oder eines im Haushalt lebenden Verwandten dienen. Reine Anlageobjekte, in denen der Eigentümer nicht wohnt, fallen nicht unter diesen Abzug – die Prämie kann dort als notwendige Ausgabe (必要経費) gegen die Immobilieneinkünfte gestellt werden, sofern in Japan eine Steuererklärung abzugeben ist. Nichtansässige ohne japanische Einkommensteuererklärung realisieren weder den Sonderabzug noch den Ausgabenabzug automatisch.
Höhe des Abzugs
Bei der Einkommensteuer (所得税) wird die im Kalenderjahr gezahlte Prämie bis 50.000 Yen (rund 307 EUR) in voller Höhe, darüber pauschal mit 50.000 Yen abgezogen. Bei der Einwohnersteuer (住民税) gilt bis 50.000 Yen die Hälfte des Zahlbetrags, darüber pauschal 25.000 Yen (rund 153 EUR).
Das Antragsverfahren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen den Abzug im Jahresausgleich (年末調整, nenmatsu chōsei) beim Arbeitgeber. Dazu reichen Sie die vom Versicherer zugestellte Bescheinigung über den Erdbebenversicherungsabzug ein und füllen das vorgesehene Feld der Jahresausgleichsunterlagen aus. Geschäftsführer und Selbstständige müssen den Abzug in der Einkommensteuererklärung (確定申告, kakutei shinkoku) geltend machen.
In welchen Schritten wird die Erdbebenversicherungsleistung beantragt?
Die Beantragung der Erdbebenversicherungsleistung läuft in fünf Schritten von der Schadensfeststellung bis zur Auszahlung. Wer die Reihenfolge kennt, vermeidet typische Fehler, die die Auszahlung verzögern.
1. Feststellung der Schäden und der Lage
Prüfen Sie den Zustand von Gebäude und Hausrat. Tun Sie das erst, nachdem die Sicherheit geklärt ist, und fotografieren Sie vor dem Aufräumen aus mehreren Blickwinkeln; diese Aufnahmen sind später oft das entscheidende Beweismittel.
2. Meldung an den Versicherer
Setzen Sie sich mit dem Versicherer, bei dem der Vertrag besteht, in Verbindung und teilen Sie Zeitpunkt des Bebens sowie den Schaden mit. Ist das Telefon überlastet, beantragen Sie die Leistung über das Webformular. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung beträgt drei Jahre.
3. Ortsbesichtigung
Ein vom Versicherer beauftragter Sachverständiger (鑑定人) kommt zur Besichtigung. Ihre Anwesenheit ist erforderlich, deshalb stimmen Sie den Termin ab. Ein kurzes Gedächtnisprotokoll der Schäden verhindert, dass einzelne Positionen bei der Begehung untergehen.
4. Festsetzung und Prüfung der Versicherungsleistung
Auf Grundlage des Gutachtens wird die Einstufung mitgeteilt: Totalschaden (全損), großer Teilschaden (大半損), kleiner Teilschaden (小半損) oder Teilschaden (一部損). Die Leistungsquote beträgt 100 %, 60 %, 30 % bzw. 5 % der vereinbarten Versicherungssumme. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann unter Vorlage konkreter Belege eine erneute Schätzung verlangen.
5. Auszahlung der Versicherungsleistung
Nach Einreichung der Unterlagen und des Antragsformulars wird grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gezahlt. Bei Großschäden kann die Bearbeitung länger dauern, weil Sachverständige und Auszahlungsstellen landesweit überlastet sind.
Worauf ist bei der Beantragung der Erdbebenversicherungsleistung zu achten?
Damit die Leistung zuverlässig ankommt, sollten Sie die folgenden Punkte im Blick behalten. Sie betreffen die Höhe, die Beweissicherung und den Umgang mit dem beschädigten Inventar.
Die Obergrenze der Versicherungssumme verstehen
Die Erdbebenversicherung wird im Korridor von 30 bis 50 % der Feuerversicherungssumme vereinbart; Obergrenzen sind 50 Millionen Yen (rund 307.000 EUR) für das Gebäude und 10 Millionen Yen (rund 61.000 EUR) für den Hausrat. Zweck der Police ist die Stabilisierung des Lebensunterhalts, nicht der vollständige Wertersatz.
Für Investoren aus dem DACH-Raum ist genau diese Deckelung das zentrale wirtschaftliche Risiko. Die deutsche Wohngebäudeversicherung arbeitet im Regelfall mit gleitendem Neuwert: Im Totalschadenfall soll der Wiederaufbau zum heutigen Preis möglich sein. Die japanische Erdbebenversicherung folgt einer anderen Zweckbestimmung. 50 Millionen Yen für das Gebäude und 10 Millionen Yen für den Hausrat gelten unabhängig vom Verkehrswert. Ein Tokioter Apartmenthaus im Millionen-Euro-Bereich ist damit bewusst unterversichert. Die Lücke schließen Sie nicht durch den Wechsel des Versicherers – der Tarif ist einheitlich –, sondern durch Eigenkapitalreserven, eine konservative Fremdkapitalquote und, wo angeboten, private Zusatzprodukte außerhalb des gesetzlichen Systems, die jedoch nicht der staatlichen Rückversicherung unterliegen.
Fotos des Hausrats sichern
Fotografieren Sie beschädigten Hausrat, bevor Sie aufräumen. Die Aufnahmen sind im Leistungsfall ein zentrales Beweismittel und lassen sich später nicht nachholen.
Beschädigte Sachen nicht eigenmächtig entsorgen oder zerlegen
Lassen Sie beschädigten Hausrat stehen, bis die Schätzung abgeschlossen ist. Die Prüferinnen und Prüfer müssen den Gegenstand mitunter im Original in Augenschein nehmen.
Bei Unzufriedenheit mit der Schätzung nachfragen
Gegen die Schätzung können Sie eine erneute Bewertung verlangen. Bleibt die Sache ungelöst, können Sie sich an das Sonpo-ADR-Center (そんぽADRセンター) der 日本損害保険協会 (General Insurance Association of Japan, Gesamtverband der Schadenversicherer Japans) wenden.
Wie wählt man die Feuerversicherung, an die die Erdbebenversicherung gekoppelt wird?
Die Erdbebenversicherung lässt sich nicht allein abschließen; sie muss an eine Feuerversicherung angehängt werden. Die Feuerversicherung wählen Sie deshalb nach den folgenden Kriterien, denn dort entsteht der eigentliche Gestaltungsspielraum.
Die Erdbebenversicherung stets mitabschließen
Sie kommen in den Vertrag, indem Sie die Erdbebenversicherung beim Abschluss der Feuerversicherung anhängen. Weil Staat und Privatwirtschaft gemeinsam operieren, unterscheidet sich der Erdbeben-Deckungsumfang von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht.
Den Deckungsumfang prüfen
Der Erdbeben-Deckungsumfang ist überall gleich, der Deckungskatalog der Feuerversicherung jedoch nicht. Bei Mietobjekten prüfen Sie insbesondere, ob Leitungswasserschäden und vergleichbare Alltagsrisiken eingeschlossen sind.
Die Versicherungssumme am Gebäudewert ausrichten
Ersetzt wird höchstens der entstandene Schaden. Richten Sie die Versicherungssumme deshalb am Bewertungsbetrag des Gebäudes aus, statt eine willkürlich hohe Summe zu vereinbaren.
Laufzeit und Zahlungsweise gezielt wählen
Ein langfristiger Vertrag mit Einmalzahlung drückt die Prämie am stärksten. Das gilt besonders in Phasen, in denen die Feuerversicherungsprämien steigen und eine längere Festschreibung den Anstieg hinausschiebt.
Welche Punkte sind beim Abschluss der Erdbebenversicherung zu beachten?
Wer den Mechanismus der Erdbebenversicherung nicht korrekt versteht, steht im Ernstfall ratlos da. Drei Regeln stechen hervor: die 72-Stunden-Regel, das Vertragsende bei Totalschaden und die tatsächliche Häufigkeit der Totalschadenfeststellung.
Die 72-Stunden-Regel kennen
Beben, die innerhalb von 72 Stunden nach dem ersten Ereignis auftreten, werden unabhängig von ihrer Stärke als ein einziger Schadenfall gezählt. Eine zweite, dritte oder vierte Erschütterung in diesem Fenster löst also keine zusätzliche, volle Leistung aus.
Bei Totalschaden endet der Vertrag
Wird Totalschaden festgestellt und die Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt, endet der Erdbebenversicherungsvertrag. Errichten Sie anschließend ein neues Gebäude, müssen Sie den Schutz neu beantragen. Bei jeder anderen Einstufung bleibt die Versicherungssumme unverändert, und der Vertrag läuft weiter.
Totalschadenfeststellungen sind selten
Nach den Zahlen des Großen Ostjapanischen Erdbebens wurden Gebäude nur in 3,3 % der Fälle als Totalschaden eingestuft, während der Teilschaden mit 54,6 % die häufigste Kategorie war. Die Erdbebenversicherung allein kann die Versorgung nach einer Katastrophe daher nicht vollständig tragen; sie ist eine Teilabsicherung, kein Wiederaufbaufonds.
Auch für Eigentümer von Mietobjekten ist die Versicherung eine zentrale Vorsorge. Mit einem stressfreien Verwaltungssystem lässt sich die Betreuung der Mieterschaft im Katastrophenfall deutlich geordneter steuern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man die Erdbebenversicherung ohne Feuerversicherung allein abschließen?
Nein. Die Erdbebenversicherung ist ausschließlich als Anhang zur Feuerversicherung erhältlich. Sie beantragen den Anhang entweder beim Abschluss der Feuerversicherung oder hängen ihn nachträglich an eine bereits bestehende Feuerversicherung an.
Sollten Mieter Gebäude oder Hausrat versichern?
Bei Mietobjekten gehört das Gebäude dem Vermieter; die Mietpartei schließt deshalb eine Erdbebenversicherung nur für den Hausrat ab. Möbel, Geräte und Kleidung sind dann geschützt, sodass der Abschluss für die Mietseite sinnvoll bleibt.
Ändert sich die Prämie der Erdbebenversicherung jedes Jahr?
Die Prämie der Erdbebenversicherung wird in mehrjährigen Abständen revidiert. Während einer laufenden Mehrjahresbindung bleibt sie jedoch unverändert. Ein langfristiger Abschluss vor einer Revision kann sich deshalb rechnen.
Muss man nach Erhalt der Leistung eine Steuererklärung abgeben?
Erdbebenversicherungsleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Eine Steuererklärung ist nicht erforderlich; übersteigt die Leistung jedoch den entstandenen Vermögensschaden, kann die steuerliche Behandlung abweichen, weshalb Sie das zuständige 税務署 (Finanzamt) befragen sollten.
