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Notleitern in Eigentumswohnungen - Installationsstandards, Typen und Wartungspflichten

Erklaerung der Installationspflicht, Typen und Verwendung von Notleitern in Mehrfamilienhaeusern.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 3 Min. Lesezeit

In Mehrfamilienhäusern wie Mietwohnanlagen ist ein gesicherter Fluchtweg für den Ernstfall – Erdbeben oder Brand – unverzichtbar. Besonders in höheren Gebäuden gilt die Fluchtleiter als lebenswichtige Einrichtung zum Schutz der Bewohner, weshalb das japanische Feuerschutzgesetz konkrete Vorgaben zu ihrer Installation macht. Eine vergleichbare Funktion übernimmt in Deutschland der sogenannte zweite Rettungsweg, dessen bauordnungsrechtliche Anforderungen allerdings anders ausgestaltet sind, wie im Folgenden deutlich wird.

Dieser Beitrag erklärt umfassend, welche Arten von Fluchtleitern es gibt, welche Installationsvorgaben gelten, wie man sie richtig bedient, welche Prüfpflichten bestehen und worauf man bei der Aufklärung der Bewohner achten sollte – kurz: alles, was Hausverwalter und Vermieter zu diesem Thema wissen müssen.

Die vier Arten von Fluchtleitern und ihre Merkmale

ArtMerkmaleEinbauort
Hängeleiter mit BodenklappeUnter dem Balkonboden verstaut. Öffnet man die Klappe, fährt die Leiter aus. In Wohnanlagen die mit Abstand häufigste BauformUnter dem Balkonboden
Fest installierte LeiterFest am Gebäude montiert. Es gibt dauerhaft nutzbare sowie ausziehbare VariantenGebäudeaußenwand
AnlegeleiterWird im Notfall aus der Aufbewahrung geholt und ans Gebäude angelehnt. Sinnvoll, wenn eine feste Nachrüstung baulich schwierig istSeparat gelagert
Hängeleiter am GeländerWird am Balkongeländer eingehängt und an der Wand entlang heruntergelassen. In einem eigenen Behälter verstautBalkonbereich

In deutschen Mehrfamilienhäusern übernehmen ähnliche Funktionen meist bauliche Rettungswege wie das notwendige Treppenhaus oder mit der Feuerwehr abgestimmte Anleiterstellen; eine nach DIN 14094 genormte Steigleiter oder Rettungsleiter als eigenständiges Rettungsgerät findet sich hierzulande deutlich seltener als in japanischen Wohnanlagen, in denen die Hängeleiter zum Standardinventar praktisch jedes Balkons gehört.

Installationsvorgaben für Fluchtleitern nach dem Feuerschutzgesetz

Die Installationsvorgaben für Fluchtleitern sind in § 25 der Durchführungsverordnung zum Feuerschutzgesetz geregelt. Mehrfamilienhäuser wie Wohnanlagen fallen unter die Gebäudenutzungskategorie „5 (b), Wohnanlage", für die ab dem zweiten Obergeschoss oder in Kellergeschossen eine Installationspflicht besteht.

Ob und in welchem Umfang eine Installationspflicht besteht, hängt von Gebäudenutzung, Zahl der Bewohner und Geschosszahl ab. Fluchtleitern dürfen auch ab dem sechsten Obergeschoss installiert werden, während für Fluchtseile und Fluchttrittleitern eine Begrenzung der zulässigen Geschosszahl gilt – ein Punkt, der besondere Aufmerksamkeit verdient. Das deutsche Bauordnungsrecht verfolgt einen anderen Grundansatz: Nach der Musterbauordnung (§ 33 MBO) und den entsprechenden Landesbauordnungen muss für jede Nutzungseinheit grundsätzlich ein zweiter, unabhängiger Rettungsweg vorhanden sein – meist über eine zweite bauliche Treppe oder über eine mit Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr erreichbare Stelle, statt über eine fest installierte Leiter am Gebäude.

Drei Fälle, in denen die Installationspflicht für Fluchtleitern entfällt

Sofern die tragende Konstruktion des Gebäudes feuerbeständig ausgeführt ist, entfällt die Installationspflicht, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft.

Fall ①: Sicherung über Fluchttreppenhaus plus zwei unabhängige Fluchtwege

  • Die direkt erreichbare Treppe ist als Fluchttreppenhaus oder besonderes Fluchttreppenhaus ausgeführt
  • Eine Flucht über den Balkon ist wirksam möglich, oder es bestehen zwei unabhängige Fluchtrichtungen
  • Der Innenausbau besteht aus schwer entflammbarem Material, oder es ist eine Sprinkleranlage installiert
  • Wände und Decken sind feuerbeständig abgetrennt

Fall ②: Fluchtsicherung über den Balkon

  • Ein ins Freie führender Balkon ist als wirksamer Fluchtweg ausgestaltet
  • Vom Balkon aus ist eine Fluchtmöglichkeit bis auf ebene Erde sichergestellt

Fall ③: Direkte Treppe plus weniger als 30 Bewohner

  • Jede Wohneinheit ist direkt mit der Treppe verbunden, wobei Öffnungen mit besonderen Brandschutzabschlüssen versehen sind
  • Die direkt erreichbare Treppe entspricht einem Fluchttreppenhaus oder besonderen Fluchttreppenhaus
  • Die Zahl der Bewohner liegt unter 30 Personen

Auch im deutschen Baurecht kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen zweiten baulichen Rettungsweg verzichtet werden, etwa wenn die Feuerwehr eine Nutzungseinheit über tragbare Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge sicher erreichen kann – die konkreten Anforderungen legt allerdings die jeweilige Landesbauordnung fest und sie unterscheiden sich damit von Bundesland zu Bundesland.

Bedienung der Hängeleiter mit Bodenklappe: vier Schritte

Schritt 1: Die Bodenklappe öffnen

Zunächst die Kindersicherung (Kette oder Haken) lösen, erst dann die Klappe anheben. Wird die Klappe vor dem Lösen der Sicherung mit Gewalt geöffnet, besteht die Gefahr, sich die Finger einzuklemmen – deshalb ruhig und ohne Hektik vorgehen.

Schritt 2: Den Deckel arretieren

Öffnet man die Klappe bis auf 90 Grad, rastet sie automatisch ein. Bei den meisten Modellen öffnet sich mit dem oberen gleichzeitig auch der untere Deckel. Ohne vollständiges Öffnen lässt sich die Leiter nicht ausfahren – deshalb unbedingt öffnen, bis die Arretierung spürbar einrastet.

Schritt 3: Die Leiter ausfahren

Durch Drücken des Entriegelungsknopfs wird die Leiter ausgefahren. Vor dem Ausfahren unbedingt prüfen, ob sich im Stockwerk darunter Personen aufhalten. Befinden sich Hindernisse im Bereich der Leiter, lässt sie sich nicht ausfahren.

Schritt 4: Die Leiter hinabsteigen

Die Sprossen mit beiden Händen greifen und Stufe für Stufe hinabsteigen. Zu beachten:

  • Feste Schuhe tragen (Hausschuhe, Sandalen oder Barfuß sind gefährlich)
  • Gepäck vorab nach unten befördern (wer es auf dem Rücken trägt, kann beim Abstieg hängen bleiben)
  • Die Leiter stets mit beiden Händen festhalten (der Abstieg mit nur einer Hand ist strikt zu unterlassen)

Fünf Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung der Fluchtleiter

① Auf die Größe des Gepäcks achten

Die nutzbare Breite der Bodenklappe entspricht etwa der Breite einer Person. Wer mit sperrigem Gepäck hinabsteigt, bleibt nicht nur hängen, sondern riskiert auch, das Gleichgewicht zu verlieren und abzustürzen.

② Unbedingt das Stockwerk darunter auf Sicherheit prüfen

Vor dem Ausfahren der Leiter stets prüfen, ob sich im darunterliegenden Stockwerk Personen oder Hindernisse befinden.

③ Kinder mit Tragetuch oder Seil sichern

Babys und Kleinkinder vor dem Abstieg sicher mit einem Tragetuch oder einem Seil fixieren. Ein Kind mit nur einer Hand zu halten, während man mit der anderen die Leiter hinabsteigt, ist unbedingt zu vermeiden.

④ Beim Öffnen der Klappe nicht hektisch werden

Wird die Kindersicherung übersehen und die Klappe mit Gewalt geöffnet, drohen Fingerverletzungen.

⑤ Arbeitshandschuhe und feste Schuhe bereithalten

Leitern aus Edelstahl heizen sich im Sommer stark auf, sodass Verbrennungsgefahr besteht. Bewohner sollten deshalb darauf hingewiesen werden, Arbeitshandschuhe und feste Schuhe auf dem Balkon griffbereit zu halten.

Prüfpflicht und Kosten für Fluchtleitern

Prüfintervall

Nach § 17-3-3 des Feuerschutzgesetzes müssen Feuerlöscheinrichtungen einschließlich Fluchtleitern regelmäßig durch einen Feuerlöschtechniker oder eine für Brandschutzprüfungen qualifizierte Person geprüft werden.

  • Gerätekontrolle: alle 6 Monate
  • Gesamtprüfung: einmal jährlich

In Deutschland übernimmt eine vergleichbare Funktion die Prüfung durch eine Fachkraft beziehungsweise einen Sachkundigen für Rettungsgeräte im Rahmen der allgemeinen Brandschutzordnung – die genauen Prüfintervalle für Feuerlöscher, Rauchwarnmelder und sonstige Brandschutzeinrichtungen richten sich hier vor allem nach Herstellerangaben, DIN-Normen und den Vorgaben der zuständigen Landesbauordnung beziehungsweise Feuerwehr.

Ungefähre Prüfkosten

Für die Prüfung von Feuerlöschern, Brandmeldern und Fluchtgeräten in Mietwohnungen und Wohnanlagen liegt der Richtwert bei etwa 35.000 Yen. Da sich die Berechnungsweise von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, empfiehlt es sich, Angebote mehrerer Firmen einzuholen.

So erkennt man, ob eine ordnungsgemäße Prüfung stattgefunden hat

  • Prüfen, ob das Prüfpersonal über eine gültige Qualifikation verfügt
  • Prüfen, ob die Kontrolle tatsächlich in allen Stockwerken durchgeführt wurde
  • Prüfen, ob der Prüfbericht mit dem tatsächlichen Prüfergebnis übereinstimmt

Vier Punkte, die Bewohner unbedingt kennen sollten

  1. Keine Gegenstände im Bereich der Leiter abstellen — sonst lässt sich die Leiter im Notfall nicht ausfahren
  2. Die nutzbare Breite der Bodenklappe vorab kennen — um zu wissen, welches Gepäck im Ernstfall überhaupt hindurchpasst
  3. Im Sommer auf hohe Temperaturen achten — Arbeitshandschuhe und feste Schuhe werden empfohlen
  4. Nicht auf der Klappe spielen lassen — die Konstruktion unterscheidet sich von normalem Beton, Erschütterungen übertragen sich auf das darunterliegende Stockwerk

Weitere Fluchthilfen neben der Fluchtleiter

GerätMerkmaleZulässige Geschosse
AbseilgerätEin Seil wird am Körper befestigt, der Abstieg erfolgt durch das Eigengewicht mit gleichbleibender Geschwindigkeitab 2. Obergeschoss
RettungsschlauchMan gleitet im Inneren eines textilen Schlauchs hinab (senkrechte oder schräge Ausführung)2. bis 10. Obergeschoss
RettungsrutscheErmöglicht die Evakuierung vieler Personen in kurzer Zeitab 2. Obergeschoss
FluchttrittleiterTreppenförmig mit Geländer. Ermöglicht einen sicheren, aufrechten AbstiegKeller sowie 2. bis 3. Obergeschoss
FluchtbrückeBrücke zu einem benachbarten Gebäude. Erfordert vorherige gegenseitige Zustimmungzwischen benachbarten Gebäuden
FluchtseilAbstieg an einem geknoteten Seil. Erfordert Armkraftnur 2. Obergeschoss
RutschstangeAbstieg an einer senkrechten Stange. Geschwindigkeit schwer zu kontrollierennur 2. Obergeschoss

Fazit

Die Fluchtleiter ist eine zentrale Brandschutzeinrichtung zum Schutz der Bewohner einer Wohnanlage. Die Installationsvorgaben des Feuerschutzgesetzes korrekt zu verstehen, regelmäßige Prüfungen zuverlässig durchführen zu lassen und die Bewohner über die richtige Bedienung aufzuklären, gehört zu den zentralen Aufgaben von Vermietern und Eigentümergemeinschaften. Wer die dahinterstehenden Prinzipien kennt, erkennt zugleich, warum das deutsche Baurecht mit dem zweiten Rettungsweg strukturell einen anderen, aber im Ziel vergleichbaren Weg verfolgt.

Die INA&Associates K.K. bietet eine umfassende Verwaltung von Mietobjekten einschließlich des Brandschutz-Managements an. Bei Fragen zur Installation oder Prüfung von Fluchthilfen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte