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Marktübliche Kosten der Renovierung bei Auszug und Kostenregeln sowie praktische Abläufe, die Hausverwaltungen kennen sollten

Eine Erläuterung der marktüblichen Renovierungskosten beim Auszug nach Bereichen wie Bodenbelag, Tapeten, Tatami und Nassbereichen sowie der praktischen Abläufe für Hausverwaltungen. Behandelt werden außerdem die Regeln zur Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter sowie die wichtigsten Punkte bei der Auszugsabnahme.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses entstehen die meisten Streitigkeiten über den Umfang der Kostenlast für "Renovierung bei Rückgabe". Damit eine Hausverwaltung angemessen handeln kann, ist es notwendig, die marktüblichen Kosten zu kennen und die Regeln zur Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter präzise zu verstehen. In diesem Beitrag erläutern wir die marktüblichen Renovierungskosten nach Bereichen und den Ablauf der Verwaltungsprozesse.

Was bedeutet Renovierung bei Rückgabe? Die Definition in der Verwaltungspraxis

Renovierung bei Rückgabe bedeutet, Schäden zu beheben, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder eine über das übliche Maß hinausgehende Nutzung durch den Bewohner entstanden sind. Nach den Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus trägt der Vermieter die Kosten für natürliche Alterung und gewöhnliche Abnutzung.

Betroffen sind vor allem Innenausstattungen wie Tapeten, Bodenbeläge, Tatami, Shoji und Fusuma. Bei Außenwänden, Balkonen und Gemeinschaftseinrichtungen übernimmt in der Regel der Vermieter die regelmäßige Instandhaltung.

Wie hoch sind die marktüblichen Renovierungskosten je nach Bereich?

Reinigung und Reparatur von Holzböden

  • Reinigung (1R bis 2LDK): 15.000 bis 25.000 Yen
  • Reparatur von Kratzern oder Dellen (pro Stelle): 8.000 bis 10.000 Yen
  • Austausch des Holzbodens (ein Zimmer): je nach Material unterschiedlich, etwa 30.000 bis 100.000 Yen

Austausch und Reparatur von Tatami

  • Wenden der Matte (Rückseite der Goza nach oben): etwa 4.000 Yen pro Matte
  • Erneuerung der Oberfläche (neue Goza): etwa 5.000 Yen pro Matte (Richtwert: 6 Jahre)
  • Kompletter Austausch der Tatami: ab 12.000 Yen pro Matte (Richtwert: 10 Jahre)

Austausch von Tapeten und Reparatur von Löchern

  • Tapeten austauschen: 750 bis 1.500 Yen pro Quadratmeter, für ein ganzes Zimmer etwa 30.000 bis 40.000 Yen
  • Wenn Nikotinablagerungen sogar die Decke verschmutzt haben, werden die Kosten für die Decke zusätzlich berechnet
  • Kleine Löcher (mit Aufkleber-Reparatur behebbar): unter 1.000 Yen
  • Große Löcher (Austausch von Gipskarton erforderlich): 10.000 bis 60.000 Yen

Reinigung von Kalkablagerungen und Schimmel

  • Je nach Umfang und Zustand 5.000 bis 20.000 Yen
  • Für den Austausch von Dichtungen am Fensterrahmen fallen zusätzliche Kosten an
  • Badezimmer, Toilette und Waschtisch werden streng geprüft, da sie starke Auswirkungen auf den nächsten Bewohner haben

Fettverschmutzungen und Reinigung in der Küche

  • Reinigung rund um Herd und Dunstabzugshaube: 15.000 bis 25.000 Yen
  • Verschmutzungen durch Rost sind schwer zu entfernen, weshalb die Reparaturkosten tendenziell höher ausfallen

Welche Punkte sind für Hausverwaltungen bei der Auszugsabnahme und Kostenabrechnung wichtig?

  1. Der Abgleich mit dem Zustandsprotokoll beim Einzug (Checkliste) hat höchste Priorität
  2. Es ist wichtig, natürliche Abnutzung klar von Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu unterscheiden
  3. Je länger die Mietdauer, desto höher der Kostenanteil des Vermieters (Gedanke des Restwerts)
  4. Die Kostenaufstellung sollte dem Bewohner schriftlich mit klar ausgewiesener Begründung vorgelegt werden
  5. Forderungen, die die Kaution übersteigen, sollten erst nach Einholung der Zustimmung des Bewohners gestellt werden

Wenn die Qualität der Auszugsabnahme erhöht wird, lassen sich spätere Streitigkeiten deutlich reduzieren. Bitte lesen Sie ergänzend auch den vollständigen Leitfaden zur Prüfung vor dem Einzug.

Wie können Bewohner ihre Kosten reduzieren?

  • Schimmelprävention und regelmäßiges Lüften konsequent im Alltag umsetzen
  • Bereiche rund um Herd und Dunstabzugshaube sofort reinigen, wenn sie verschmutzt sind
  • Kratzer oder Löcher in der Wand frühzeitig mit Reparaturmaterial ausbessern
  • Vor dem Auszug Reinigungsarbeiten durchführen, die man selbst erledigen kann

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1. Kann man dem Bewohner die gesamten Renovierungskosten in Rechnung stellen?

Die Kosten für natürliche Abnutzung trägt der Vermieter. Auf Grundlage der Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus erfolgt eine anteilige Berechnung nach dem Restwert entsprechend der Mietdauer. Vollständig in Rechnung gestellt werden können nur Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Bewohners entstanden sind.

Q2. Wenn ein Teil des Holzbodens beschädigt ist, kann dann der Austausch des gesamten Zimmers verlangt werden?

Grundsätzlich ist nur der beschädigte Bereich kostenpflichtig. Wenn sich ein Material jedoch nur schwer teilweise reparieren lässt, gibt es Fälle, in denen der Austausch des gesamten Bodens des Zimmers verlangt wird.

Q3. Sind Nikotinablagerungen durch Rauchen vom Bewohner zu tragen?

Ja. Verschmutzungen durch Nikotinablagerungen gelten als über die normale Nutzung hinausgehend und sind daher vom Bewohner zu tragen. Wenn nicht nur die Wände, sondern auch die Decke verschmutzt ist, werden auch die Kosten für die Decke berechnet.

Q4. Was ist zu tun, wenn der Bewohner bei Auszug die Rückzahlung der Kaution verlangt?

Es sollte eine Abrechnung mit klar ausgewiesener Kostenbegründung vorgelegt und der Differenzbetrag zügig zurückgezahlt werden. Da unbegründete Kostenforderungen zu Streitigkeiten führen, ist ein angemessenes Vorgehen auf Grundlage der Leitlinien entscheidend.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte