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Hausreinigung in Japan: Kosten, Ablauf und Anbieterwahl

Wer in Japan eine gebrauchte Eigentumswohnung vermietet, kommt an der professionellen Hausreinigung (hausu kurīningu) nicht vorbei – einem in Japan eigenständigen Gewerbe ohne direkte Entsprechung im deutschsprachigen Mietmarkt. Dieser Ratgeber erklärt Kosten nach Wohnungsgröße, den Ablauf der Beauftragung, Warnzeichen unseriöser Anbieter sowie den Zusammenhang mit der japanischen Kautionsabrechnung und Reinigungsklausel (tokuyaku) – jeweils im Vergleich zu den Regeln, die Investorinnen und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus ihrem Heimatmarkt kennen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 7 Min. Lesezeit

Wer in Japan eine gebrauchte Eigentumswohnung (chūko manshon, 中古マンション) erwirbt und als Mietobjekt vermarkten will, kommt an einem Schritt nicht vorbei: der professionellen Wohnungsreinigung, auf Japanisch hausu kurīningu (ハウスクリーニング) genannt. Für Investorinnen und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum ist das mehr als eine Formalie am Rande der Übergabe – es ist Teil eines japanischen Vermietungssystems, das sich in wichtigen Punkten von der deutschen, österreichischen und schweizerischen Praxis unterscheidet. Dies ist ein genuin japanisches Marktsegment ohne direkte Entsprechung im westlichen Mietrecht: In Japan gibt es kein gesetzlich verankertes System turnusmäßiger „Schönheitsreparaturen“ durch den Mieter, wie es lange in deutschen Mietverträgen üblich war. Stattdessen wird die Reinigung als eigenständige, vertraglich gesondert zu regelnde Dienstleistung behandelt. Wir bei INA&Associates K.K. verwalten unsere Mietobjekte in Eigenregie und sind überzeugt: Beauftragung, Kosteneinschätzung und Anbieterwahl gehören zu den wirtschaftlich wichtigsten operativen Entscheidungen einer Vermietung – sie beeinflussen unmittelbar Objektwert und Vermietungsquote. Dieser Beitrag erklärt aus Sicht eines aktiven Vermietungsmanagements systematisch Marktpreise, Vorsichtsmaßnahmen bei der Beauftragung, Schutz vor unseriösen Anbietern sowie den Zusammenhang mit der Kautionsabrechnung (shikikin seisan, 敷金精算) – und ordnet jeweils ein, was daran aus Sicht eines DACH-Lesers spezifisch japanisch ist.

Was ist „Hausreinigung“ (ハウスクリーニング) – und warum ist sie in Japan ein eigenes Gewerbe?

Hausu kurīningu (ハウスクリーニング, wörtlich „house cleaning“, ein aus dem Englischen entlehnter Begriff) bezeichnet spezialisierte Unternehmen, die eine Wohnung mit professionellem Gerät und Fachwissen vollständig reinigen – bis in Bereiche, die mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln oder einem gewöhnlichen Staubsauger nicht zu erreichen sind. Anders als im deutschsprachigen Raum, wo Endreinigungen häufig von Hausmeisterdiensten, Umzugsfirmen oder informell beauftragten Putzkräften mit erledigt werden, hat sich die Hausreinigung in Japan zu einem klar abgegrenzten, spezialisierten Gewerbezweig mit eigenen Fachbetrieben, Preislisten und Gütesiegeln entwickelt. Das Ergebnis prägt maßgeblich den ersten Eindruck künftiger Mietinteressenten bei der Besichtigung. Vermietungswirtschaftlich betrachtet ist die Reinigung deshalb eine Investition, die direkt über die Länge der Leerstandsphase und über die Höhe der erzielbaren Miete mitentscheidet.

Grundleistungen und Zusatzoptionen im Überblick

Der Leistungsumfang variiert von Anbieter zu Anbieter. Es lohnt sich, vor Vertragsabschluss schriftlich zu klären, was in der Grundpauschale enthalten ist – das ist der erste Schritt, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden. Die folgende Tabelle zeigt die in Japan übliche Aufteilung:

KategorieWesentlicher Leistungsinhalt
GrundreinigungEingangsbereich (genkan), Küche, Dunstabzugshaube, Lüftungsanlage, Bad, Toilette, Waschraum, Balkon, Fenster und Fensterrahmen, Flur
Zusatzoptionen (meist gesondert berechnet)Innenreinigung der Klimaanlage, Bodenwachs, Tapetenerneuerung (kurosu), Erneuerung der Tatami-Oberfläche (tatami omote-gae; tatami, 畳, sind die traditionellen japanischen Bodenmatten aus Reisstroh und Igusa-Binsen), Entsorgung von zurückgelassenem Hausrat und Müll

Warum die Reinigung im Vermietungsmanagement so wichtig ist

In der Praxis des japanischen Vermietungsmanagements wird die Hausreinigung typischerweise gemeinsam mit dem genjō kaifuku (原状回復, wörtlich „Wiederherstellung des Ursprungszustands“) nach dem Auszug durchgeführt – dem japanischen Verfahren, das der Wohnungsübergabe in vertragsgemäßem Zustand entspricht, dazu unten mehr. Wer die Kostenstruktur kennt, kann die Kautionsabrechnung beim Auszug nachvollziehbar erklären und seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Mieter gerecht werden. Ein abgestimmter Ablauf, der auch eine Einzugskontrolle einschließt, beugt Streitigkeiten beim Auszug wirksam vor.

Wie hoch sind die marktüblichen Kosten für eine Hausreinigung?

Die Kosten schwanken stark je nach Wohnungsgröße, Verschmutzungsgrad und regionalem Preisniveau. Die im Folgenden genannten Beträge sind Richtwerte; das verbindliche Angebot ergibt sich erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung. Seriöser als ein Anbieter, der pauschal einen Festpreis nennt, ist einer, der sich den Zustand ansieht und seine Kalkulation anschließend begründet. Alle Yen-Beträge sind zur Orientierung in Euro umgerechnet (Wechselkurs: 1 EUR ≈ JPY 172, Stand: August 2026 – der tatsächliche Kurs zum Zeitpunkt der Lektüre kann abweichen).

Richtpreise bei leerstehender Wohnung (nach Grundrisstyp)

Die Grundrissbezeichnungen 1K, 1LDK, 2DK usw. sind eine in Japan übliche Kurzschreibweise (madori, 間取り): Die Zahl nennt die Zimmerzahl, die Buchstaben stehen für Küche (K), Ess-/Wohnbereich (D, L) – ein System, das von der in Deutschland üblichen Angabe nach Zimmerzahl oder Quadratmetern abweicht.

WohnungstypKostenrichtwert (JPY)ca. in EUR
1R・1K (Studio bzw. 1-Zimmer-Wohnung mit separater Küche)15.000–30.000 JPYca. 87–174 EUR
1DK・1LDK30.000–40.000 JPYca. 174–233 EUR
2DK・2LDK30.000–70.000 JPYca. 174–407 EUR
3DK・3LDK50.000–85.000 JPYca. 291–494 EUR
4DK・4LDK70.000–100.000 JPYca. 407–581 EUR

Bei einer leerstehenden Wohnung ist die Arbeit effizienter, weil keine Möbel im Weg stehen – dadurch fällt der Preis günstiger aus als bei bewohnten Einheiten. Genau deshalb gilt es in Japan als Grundregel des Kostenmanagements, die Reinigung zeitlich mit dem Mieterwechsel zu bündeln und während der Leerstandsphase in einem Zug zu beauftragen.

Reinigung bei bewohnter Wohnung

Wird bei anwesendem Mieter gereinigt, liegt der Preis üblicherweise 20 bis 50 % über dem Leerstandspreis, weil Möbel abgedeckt, Arbeitszeiten eingeschränkt und Laufwege freigehalten werden müssen. Veranlasst der Vermieter aus eigenem Interesse Anlagenreinigungen (z. B. der Klimaanlage) während der laufenden Mietzeit, sollte der Termin frühzeitig mit dem Mieter abgestimmt werden. Anders als in Deutschland, wo der Zutritt Dritter zur Mietwohnung nach § 555a BGB einer angemessenen Ankündigungsfrist bedarf, ist dies im japanischen Mietrecht weniger detailliert kodifiziert; die einvernehmliche Absprache mit dem Mieter ist hier gelebte Praxis und der sicherste Weg, Konflikte zu vermeiden.

Richtpreise für Teilreinigungen

Es ist auch möglich, nur einzelne Bereiche statt der gesamten Wohnung reinigen zu lassen – praktisch, wenn nach dem Auszug nur punktuell auffällige Stellen aufgearbeitet werden müssen.

BereichKostenrichtwert (JPY)ca. in EUR
Boden (inkl. Wachs, je 6 Tatami-Einheiten ≈ 10 m²; die Tatami-Matte ist die traditionelle japanische Flächenmaßeinheit)8.400–15.000 JPYca. 49–87 EUR
Klimaanlage, 1 Gerät (Innenreinigung)ca. 12.000 JPYca. 70 EUR
Toilette8.000–10.000 JPYca. 47–58 EUR
Bad14.000–17.000 JPYca. 81–99 EUR
Küche15.000–25.000 JPYca. 87–145 EUR
Waschraum / Umkleide8.000–9.000 JPYca. 47–52 EUR

Faktoren, die den Preis über den Richtwert hinaus treiben

Kommen mehrere der folgenden Bedingungen zusammen, kann das Angebot deutlich über dem Richtwert liegen. Es empfiehlt sich, vorab eine Vor-Ort-Besichtigung zu vereinbaren und sich die preistreibenden Faktoren konkret benennen zu lassen.

  • lange Leerstandsdauer mit angesammeltem Schimmel- oder Kalkbefall
  • Verschmutzung oder Geruch durch Haustierhaltung oder Rauchen
  • Lage in einem Hochhaus oder fehlender Parkplatz, wodurch Anfahrt und Parken Zusatzkosten verursachen
  • Entsorgung von zurückgelassenem Hausrat oder notwendige Spezialreinigung

Der Ablauf einer Beauftragung – Schritt für Schritt

Für alle, die zum ersten Mal eine Hausreinigung in Japan beauftragen, hier der übliche Standardablauf. Wer diese Schritte einhält, vermeidet unerwartete Zusatzkosten und Unzufriedenheit mit dem Ergebnis.

  1. Vor-Ort-Besichtigung und Bedarfsklärung: Welche Bereiche sollen gereinigt werden, welche Materialien und welcher Verschmutzungsgrad liegen vor?
  2. Einholung von Vergleichsangeboten: Schriftliche Angebote von 2–3 Unternehmen einholen und die Kostenaufstellung vergleichen.
  3. Schriftliche Vereinbarung von Leistungsumfang und Preis: Grundpauschale, Zusatzoptionen und zusätzliche Bedingungen im Vertrag eindeutig festhalten.
  4. Durchführung und Begleitung der Arbeiten: Wenn möglich, an entscheidenden Punkten vor Ort sein und das Ergebnis kontrollieren.
  5. Abnahme und Dokumentation: Fotos vor und nach der Reinigung aufbewahren – als Nachweis für künftige Beauftragungen und für die Kautionsabrechnung.

Worauf das Verwaltungspersonal bei der Anbieterauswahl achten sollte

Wer langfristig Mietobjekte verwaltet, für den ist ein verlässlicher Reinigungspartner ein echter Vermögenswert. Bei uns zählt nicht allein der günstigste Preis, sondern eine sorgfältige Erklärung und ein gleichbleibend zuverlässiges Auftreten des Anbieters. Für internationale Investorinnen und Investoren, die ihre Objekte aus der Ferne verwalten (lassen), ist die Wahl eines vertrauenswürdigen Partners vor Ort oft noch entscheidender als für ansässige Eigentümer, da eine persönliche Vor-Ort-Kontrolle seltener möglich ist.

Reinigungsmethode und eingesetzte Mittel

Prüfen Sie, ob der Anbieter eine zum Material und Zustand der Wohnung passende Reinigungsmethode vorschlagen kann. Je nach Bodenbelag und Klimaanlagenhersteller unterscheiden sich geeignete Reinigungsverfahren und zulässige Mittel erheblich. Ein Anbieter, der unbedacht aggressive Mittel einsetzt, die den Untergrund angreifen, kann die Kosten für die spätere Wiederherstellung des Ursprungszustands (genjō kaifuku) am Ende sogar erhöhen.

Transparenz des Angebots

Je auffälliger günstig die Grundpauschale eines Anbieters ist, desto eher werden nachträglich Zusatzkosten, Anfahrtspauschalen oder Parkgebühren aufgeschlagen. Bestehen Sie darauf, vor Arbeitsbeginn eine detaillierte, schriftliche Kostenaufstellung zu erhalten. Ein Angebot, das lediglich „Pauschalpreis“ vermerkt, ist häufig der Ausgangspunkt späterer Streitigkeiten.

Referenzen und Erfahrungsberichte

Ein großer Name ist keine Garantie für Zuverlässigkeit – die Bewertungen streuen unabhängig von der Unternehmensgröße. Prüfen Sie anhand von Referenzprojekten und Rezensionen auf der Website des Anbieters die tatsächliche Ausführungsqualität und Servicequalität, bevor Sie beauftragen. Auch Erfahrung mit vergleichbaren Objekten in derselben Region und mit demselben Grundrisstyp ist ein sinnvolles Auswahlkriterium.

Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Das Risiko, dass während der Arbeiten Einrichtungsgegenstände oder Bauteile beschädigt werden, lässt sich nie vollständig ausschließen – ähnlich wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch deutsche Handwerksbetriebe üblicherweise vorhalten. Wählen Sie einen Anbieter, der über eine entsprechende Haftpflichtversicherung (baishō sekinin hoken, 賠償責任保険) verfügt; das verringert das Risiko von Verzögerungen bei der Übergabe an einen neuen Mieter im Schadensfall erheblich. Es empfiehlt sich, den Versicherungsschutz bereits vor Vertragsabschluss zu erfragen.

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

In Japan werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen Anbieter mit auffällig günstigen Lockangeboten – etwa „Klimaanlagenreinigung für 1.000 JPY (ca. 6 EUR)“ – an die Tür klopfen und nach Arbeitsbeginn hochpreisige Zusatzverträge aufdrängen. Die Zahl entsprechender Meldungen bei den lokalen Verbraucherschutzstellen (shōhi seikatsu sentā, 消費生活センター – das japanische Pendant zu den deutschen Verbraucherzentralen) ist nicht gering. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, den Firmennamen vor jeder Zutrittserlaubnis zu einem verwalteten Objekt online zu recherchieren und Bewertungen zu prüfen. Wird nach dem Erstbesuch Druck ausgeübt, sofort zu unterschreiben, schützt sich am besten, wer den Vertrag nicht an Ort und Stelle unterzeichnet, sondern sich Bedenkzeit nimmt.

Kautionsabrechnung und die Hausreinigungsklausel

Wer die Reinigungskosten beim Auszug trägt, gehört zu den häufigsten Streitpunkten im japanischen Vermietungsmanagement. Die Leitlinien des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (国土交通省, Kokudo kōtsū-shō, MLIT) „Zu Streitigkeiten und Leitlinien rund um die Wiederherstellung des Ursprungszustands“ (原状回復をめぐるトラブルとガイドライン) legen grundsätzlich fest, dass die Kosten für altersbedingte Abnutzung und normale Gebrauchsspuren der Vermieter trägt.

Ein aufschlussreicher Vergleich, wenn auch nicht direkt gleichzusetzen: In Deutschland hat der Bundesgerichtshof seit 2015 zahlreiche formularmäßige Schönheitsreparaturklauseln – insbesondere starre Fristenpläne und Klauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen – für unwirksam erklärt, sodass viele Vermieter Renovierungskosten inzwischen selbst tragen. Auch die Mietkaution ist dort durch § 551 BGB auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Japan kennt keine vergleichbare Kautionsobergrenze, arbeitet aber mit einem eigenen Instrument: der individuell vereinbarten Sonderklausel, tokuyaku (特約), mit der Reinigungskosten unter bestimmten Voraussetzungen wirksam auf den Mieter übertragen werden können.

Mit und ohne Sonderklausel (tokuyaku)

Damit die Hausreinigungskosten wirksam dem Mieter auferlegt werden können, muss der Mietvertrag eine eindeutige Sonderklausel enthalten. Nach allgemeinem Verständnis der japanischen Rechtsprechung wird eine solche Klausel in der Regel nur dann als wirksam anerkannt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine abschließende rechtliche Bewertung ist im Einzelfall vorzunehmen; in der Praxis ist es jedoch die sicherste Vorgehensweise, die Vertragsgestaltung von vornherein an diesen Kriterien auszurichten:

  • Es besteht eine objektive und nachvollziehbare Notwendigkeit für die Klausel, die nicht auf eine unangemessene Übervorteilung des Mieters hinausläuft.
  • Der Mieter hat der aus der Klausel folgenden Zahlungspflicht ausdrücklich zugestimmt (er hat den Inhalt verstanden und ihm zugestimmt).
  • Höhe und Umfang der zu tragenden Kosten sind bereits bei Vertragsabschluss konkret beziffert.

Eine Klausel, die lediglich formuliert „Die Reinigungskosten trägt der Mieter“, ohne einen konkreten Betrag zu nennen, läuft Gefahr, im Streitfall als unwirksam angesehen zu werden. Wer bereits beim Vertragsabschluss einen an den Grundriss angepassten Richtbetrag nennt und das Einverständnis des Mieters einholt, schafft eine belastbare Grundlage für ein langfristiges Vertrauensverhältnis.

Unsere Haltung dazu

Uns ist wichtig, Nachteile und Kostenpositionen bereits beim Einzug offen zu benennen. Statt dem Mieter beim Auszug überraschend eine hohe Rechnung zu präsentieren, teilen wir die zu erwartenden Kosten bereits in der Vertragsphase mit. Diese Offenheit, das ist unsere Erfahrung, senkt die Kündigungsquote und fördert langfristige Mietverhältnisse. Vertrauen und Ehrlichkeit sind aus unserer Sicht die verlässlichste Investition im Vermietungsgeschäft – ein Prinzip, das internationale Investoren, die ihr Objekt aus der Distanz verwalten lassen, besonders zu schätzen wissen, weil es Streitfälle über die Distanz hinweg vermeidet.

Steuerliche und buchhalterische Behandlung der Reinigungskosten

Hausreinigungskosten, die der Instandhaltung eines vermieteten Objekts dienen, können in Japan grundsätzlich als Reparaturkosten (shūzenhi, 修繕費) als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe verbucht werden. In bestimmten Fällen ist jedoch eine Abgrenzung zu wertsteigernden Investitionsausgaben (Aktivierungspflicht) erforderlich, die im Einzelfall geprüft werden muss. Bei größeren Beträgen oder wenn die Maßnahme mit einer Wertsteigerung des Objekts einhergeht, empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater (zeirishi, 税理士) – ein für internationale Investoren besonders wichtiger Hinweis, da die japanische Abgrenzung zwischen Reparatur- und Investitionsaufwand von der jeweiligen Praxis im Heimatland abweichen kann. Dieser Abschnitt beschränkt sich auf eine allgemeine Einordnung; die konkrete steuerliche Behandlung sollte stets mit einer Fachperson abgestimmt werden.

Die Perspektive von INA&Associates: Reinigung als Offensivinvestition, nicht als Verteidigungskosten

Viele Eigentümer betrachten die Hausreinigung als Kostenposition, die bei jedem Mieterwechsel anfällt. Wir sehen das anders: Für uns ist die Reinigung eine offensive Investition, die den Objektwert erhält und die Attraktivität für Mietinteressenten steigert. Ein durchgängig sauber gehaltenes Objekt lässt sich leichter neu vermieten, ohne dass die Angebotsmiete gesenkt werden muss.

Deshalb bauen wir keine Einzelaufträge, sondern kontinuierliche Beziehungen zu verlässlichen Anbietern auf und nutzen deren Reinigungsberichte systematisch für Vorschläge zur Wertverbesserung. Unsere Überzeugung, dass Menschen (jinzai, 人財 – bewusst mit dem Schriftzeichen für „Schatz“ statt „Material“ geschrieben) die wertvollste Ressource sind, gilt für unsere Mitarbeitenden ebenso wie für die Partnerunternehmen, die gemeinsam mit uns die Objekte betreuen. Langfristiges Vertrauen führt am Ende zu optimierten Verwaltungskosten und einer stabilen Vermietungsquote.

Zusammenfassung

Bei der Vermietung einer gebrauchten Eigentumswohnung in Japan ist die Hausreinigung eine praktische Aufgabe, die über Vermietungsquote und Objektwert mitentscheidet. Die Marktpreise kennen, mehrere Vergleichsangebote einholen und den Leistungsumfang schriftlich vereinbaren – schon die konsequente Umsetzung dieser Grundregeln beugt den meisten Konflikten vor. Ebenso unverzichtbar sind Wachsamkeit gegenüber unseriösen Anbietern und eine sachgerechte Ausgestaltung von Kautionsabrechnung und Sonderklausel. Wer die Reinigung nicht als bloße Kostenposition, sondern als offensive Investition begreift und eine langfristige Partnerschaft mit einem vertrauenswürdigen Anbieter aufbaut – das ist die nachhaltige Verwaltungsphilosophie, die wir bei INA&Associates praktizieren, und für internationale Investorinnen und Investoren zugleich ein Baustein, um ein japanisches Mietobjekt auch über die Distanz hinweg verlässlich zu steuern. Weitere praxisnahe Beiträge für Vermietungseigentümer finden Sie auch in unserer Übersicht der Artikel für Vermietungsmanagement-Eigentümer.

Häufig gestellte Fragen

Trägt der Käufer die Reinigungskosten nach dem Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung?

Übergibt der Verkäufer die Wohnung ohne vorherige Reinigung, trägt üblicherweise der Käufer die Kosten. Prüfen Sie vor dem Kauf im Kaufvertrag die Bedingungen zu Reinigungszustand und Übergabe. Ist eine anschließende Vermietung geplant, empfiehlt es sich, die Reinigung im Hinblick auf die Mietersuche unmittelbar nach dem Erwerb einzuplanen – das verkürzt die Leerstandsdauer.

Lassen sich die Kosten der Hausreinigung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen?

Reinigungskosten, die der Wiederherstellung des Ursprungszustands oder der laufenden Instandhaltung eines Mietobjekts dienen, können grundsätzlich als Reparaturkosten (shūzenhi) als Betriebsausgabe verbucht werden. Da in manchen Fällen eine Abgrenzung zu aktivierungspflichtigen Investitionsausgaben erforderlich ist, sollten Sie bei größeren Beträgen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren.

Fällt bei langem Leerstand ein Zuschlag an?

Bei starker Ansammlung von Schimmel oder Kalkablagerungen können Zusatzkosten entstehen. Eine vorherige Vor-Ort-Besichtigung und ein detailliertes Angebot helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden. Je länger ein Leerstand absehbar ist, desto mehr lohnen sich frühzeitige Reinigung und regelmäßiges Lüften zur Kostenbegrenzung.

Lassen sich die Reinigungskosten beim Auszug von der Kaution abziehen?

Enthält der Mietvertrag eine wirksame Sonderklausel (tokuyaku) zur Hausreinigung, können die Kosten von der Kaution einbehalten werden. Da die Kosten für die Beseitigung normaler Gebrauchsspuren grundsätzlich der Vermieter zu tragen hat, ist es entscheidend, Inhalt und Betragshöhe der Klausel bereits beim Vertragsabschluss eindeutig festzulegen. Eine sorgfältige Erläuterung gegenüber dem Mieter trägt maßgeblich dazu bei, Streitigkeiten beim Auszug zu vermeiden.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte