Skip to content
Real Estate Intelligence
ASSOCIATES

Managementmethoden zur Vermeidung von Lärmproblemen | Wie Schallschutz in Apartments funktioniert und welche Maßnahmen Hausverwaltungen Mietern vermitteln sollten

Lärm lässt sich in zwei Arten einteilen: luftübertragener Schall und körperschallübertragener Schall. Dieser Beitrag erläutert aus praktischer Sicht die Schallschutzmaßnahmen, die Hausverwaltungen Mietern vermitteln sollten (Matten, Paneele, Vorhänge), sowie die Art und Weise, wie Lebensregeln kommuniziert werden können, um Lärmprobleme im Vorfeld zu vermeiden.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Lärmprobleme gehören auch im Mietverwaltungsalltag zu den häufigsten Beschwerden. Damit eine Hausverwaltung solche Probleme vermeiden kann, ist es wichtig, die Schallübertragung korrekt zu verstehen sowie Mietern passende Informationen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.

Warum fallen Alltagsgeräusche in Apartments so stark auf?

Es gibt zwei Arten der Schallübertragung.

Was ist luftübertragener Schall?

Luftübertragener Schall ist Schall, der sich durch die Luft ausbreitet und so beim Empfänger ankommt.Darunter fallen Stimmen, Fernsehgeräusche und Betriebsgeräusche von Anlagen. Je größer die Entfernung ist und je mehr Hindernisse vorhanden sind, desto schwächer wird der Schall. Allgemein gilt, dass hohe Töne leichter abzuschirmen sind als tiefe.

Was ist körperschallübertragener Schall?

Körperschallübertragener Schall entsteht, wenn sich Vibrationen über Böden, Wände und andere Bauteile fortpflanzen und als Schall abgestrahlt werden.Dazu zählen Toilettengeräusche, Zu- und Abwassergeräusche, Schritte und Türgeräusche. Er wird weniger von Entfernung oder Hindernissen beeinflusst als vielmehr von der Struktur und dem Material des Gebäudes. Viele Beschwerden nach dem Muster „Man weiß nicht, woher das Geräusch kommt“ gehören zu diesem Typ.

Welche Maßnahmen sollte eine Hausverwaltung vermitteln, um Lärmprobleme zu vermeiden?

Maßnahmen gegen Vibrationsgeräusche von Haushaltsgeräten

Bei Waschmaschinen und Staubsaugern sollte auf eine Nutzung mit Rücksicht auf die Tageszeit hingewiesen werden. Da ältere Geräte lauter werden können, sollte bei Störungen oder ungewöhnlichen Geräuschen zu einer frühzeitigen Reaktion geraten werden.

Maßnahmen bei Wohnungsausstattung und Möbeln

Rücksicht auf Badezeiten, leises Schließen von Türen und das Anbringen von Kappen an Möbelfüßen können durch bewusste Alltagsgewohnheiten den Lärm deutlich reduzieren.

Maßnahmen bei AV-Geräten und Musikinstrumenten

Die Nutzung mit hoher Lautstärke in der Nacht oder am frühen Morgen sollte untersagt werden, und Lautsprecher sollten nicht direkt an Wänden aufgestellt werden. In Apartments ohne Schallschutzmaßnahmen sollte das Spielen von Musikinstrumenten grundsätzlich untersagt sein; dies sollte klar in den Regeln festgehalten werden.

Maßnahmen gegen alltägliche Wohngeräusche

Mieter sollten darauf hingewiesen werden, nicht nur auf ihre eigenen Geräusche, sondern auch auf die ihrer Besucher und Haustiere zu achten. Wenn auch Haustiererziehung und Maßnahmen gegen unnötiges Bellen in die Hausregeln aufgenommen werden, lassen sich spätere Probleme vermeiden.

Welche Schallschutzartikel können Mieter selbst einsetzen?

In Mietwohnungen sind größere Schallschutzumbauten in der Regel nicht möglich. Wenn Hausverwaltungen Mietern die folgenden drei Artikel vorstellen, können sie zu eigenverantwortlichen Verbesserungen anregen.

  • Schallschutzmatten (Mattenbahnen):Allein das Auslegen auf dem Boden kann Vibrationen in darunterliegende Wohnungen mindern. Auch Kork und viskoelastische Materialien lassen sich gut in die Einrichtung integrieren
  • Schallschutzpaneele:Sie werden an der Wand angebracht und helfen, Schallübertragung in benachbarte Räume zu verhindern. Es gibt auch viele ablösbare Varianten, die sich für Mietwohnungen eignen
  • Schallschutzvorhänge:Sie wirken sowohl gegen Lärm von außen als auch gegen das Austreten von Geräuschen aus dem Innenraum

Das könnte Sie auch interessieren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1. Was sollte eine Hausverwaltung zuerst tun, wenn eine Lärmbeschwerde eingeht?

Zunächst sollten von der beschwerdeführenden Person Details wie Zeitpunkt, Art des Geräuschs und Häufigkeit erfragt und dokumentiert werden. Danach ist es als erste Standardmaßnahme üblich, dem Mieter der betreffenden Etage oder Wohnung ein Hinweisschreiben zu senden.

Q2. Ist Lärm gesetzlich geregelt?

Für alltäglichen Wohnlärm gibt es im Allgemeinen keine einheitliche gesetzliche Regelung, da viel von der individuellen Wahrnehmung abhängt. Daher ist es sinnvoll, entsprechende Punkte in Hausordnungen oder als Verbote im Mietvertrag festzuhalten.

Q3. Unterscheiden sich Maßnahmen gegen Lärm bei Holzbau-Apartments und bei Stahlbetonbauten?

Ja. In Holzbauten ist die Schalldämmung geringer, daher ist der Einsatz von Schallschutzmatten und Schallschutzpaneelen besonders wichtig. Auch in RC-Bauten breitet sich Körperschall leicht aus, sodass ähnliche Maßnahmen wirksam sind.

Q4. Was sollte getan werden, wenn sich das Verhalten trotz wiederholter Hinweise an den Mieter nicht bessert?

Dann sollte schrittweise vorgegangen werden: schriftliche Warnung, Mitteilung über einen Vertragsverstoß und letztlich eine Aufforderung zum Auszug. Auch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sollte in Betracht gezogen werden.

Q5. Sind Schallschutzarbeiten auch in Mietobjekten möglich?

Ja, wenn die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Allerdings muss die Entscheidung unter Berücksichtigung der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beim Auszug getroffen werden.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte