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Investitionswert und Risiken sanierter Bestandsimmobilien: Vorteile und Prüfpunkte

Wie das japanische Reform-Objekt (リフォーム済み中古物件) funktioniert, welche Chancen und Risiken bei Statik, Sanierungskosten und Instandhaltungsrücklage bestehen und worauf Käufer vor dem Kauf achten sollten – INA&Associates erklärt die Praxis für DACH-Investoren.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 6 Min. Lesezeit

Das Interesse an renovierten Bestandsimmobilien – auf Japanisch reform zumi chūko bukken (リフォーム済み中古物件, wörtlich „bereits renovierte Gebrauchtimmobilie“) – wächst in Japan spürbar, sowohl bei Eigennutzern als auch bei Investoren. Die frühere Überzeugung, nur ein Neubau komme infrage, verliert an Kraft: Immer mehr Käufer wählen ihr Zuhause oder ihr Investitionsobjekt nach dem Verhältnis von Lage und Preis. Dieses Marktsegment – professionell aufbereitete Innenausstattung ohne eigene Sanierungsarbeit vor dem Einzug – hat in dieser standardisierten Form kein direktes Pendant im deutschsprachigen Wohnungsmarkt, wo renovierungsbedürftige Bestandsobjekte meist roh und unsaniert angeboten werden. Gerade deshalb gilt: Je gepflegter die Innenausstattung wirkt, desto leichter lässt sich die Einschätzung verzerren. Dieser Beitrag ordnet die Grundmechanik von Reform-Objekten, ihre Vorteile für Investment und Eigennutzung sowie die konkreten Prüfpunkte vor dem Kauf entlang der Entscheidungskriterien, die wir in unserer Beratungspraxis anwenden.

Was ist ein renoviertes Bestandsobjekt?

Ein renoviertes Bestandsobjekt (reform zumi chūko bukken) bezeichnet in Japan eine gebrauchte Wohnimmobilie, bei der Sanitär- und Küchenausstattung, Bodenbeläge und Tapeten bereits saniert wurden, bevor sie auf den Markt kommt. Käufer müssen die Sanierungsarbeiten vor dem Einzug nicht selbst organisieren – das Objekt kann direkt nach der Übergabe bezogen oder zur Vermietung ausgeschrieben werden.

Zwei Vertriebswege

Reform-Objekte am Markt unterscheiden sich stark je nach Vertriebsweg. Wer die Arbeiten mit welchem Ziel durchgeführt hat, ist der erste Anhaltspunkt, um die Qualität einzuschätzen.

  • Vom Eigentümer vor Auszug oder Verkauf instand gesetzte Objekte: Der bisherige Eigentümer hat punktuell nachgebessert, um den Verkauf oder die Neuvermietung zu erleichtern; der Sanierungsumfang bleibt dabei häufig begrenzt.
  • Von einem Immobilienunternehmen angekaufte und weiterverkaufte Objekte: Das sogenannte kaitori-saihan-Modell (買取再販, „Ankauf und Weiterverkauf“), bei dem ein Unternehmen Einkauf, Sanierung und Verkauf aus einer Hand durchführt. Der Sanierungsumfang ist breiter, Sanierungskosten und Unternehmensgewinn fließen jedoch in den Verkaufspreis ein.

Abgrenzung zu voll modernisierten Objekten (Renovierung)

In der Praxis werden „Reform“ (リフォーム, restaurierende Instandsetzung) und „Renovierung“ im engeren Sinn (リノベーション, wertsteigernder Umbau) häufig vermischt – bei der Investitionsentscheidung sollten sie jedoch getrennt betrachtet werden. Für deutschsprachige Leser ist hier ein falscher Freund zu beachten: Das japanische Lehnwort リフォーム stammt zwar vom englischen „reform“ ab, bedeutet in der Immobilienbranche aber schlicht „Instandsetzung/Renovierung“ und hat nichts mit einer politischen oder strukturellen Reform zu tun. Zwischen einer Maßnahme, die nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellt, und einer Maßnahme, die den Wert der Immobilie tatsächlich steigert, unterscheidet sich der Maßstab für eine angemessene Preisbeurteilung erheblich.

AspektReform (Instandsetzung)Renovierung (Umbau)
Ziel der MaßnahmeWiederherstellung des Zustands und optische AufwertungWertschöpfung durch Grundrissänderung oder Nutzungsumwidmung
Typischer LeistungsumfangAustausch von Tapeten, Boden und SanitärausstattungRückbau von Trennwänden, Erneuerung der Leitungen, Dämmung, Erdbebenertüchtigung u. Ä.
PreiseffektVergleichsweise geringer AufschlagTendenziell deutlich höherer Aufschlag
Differenzierung zum UmfeldObjekte gleichen sich Nachbarobjekten oft anDurch das Design ist klare Differenzierung möglich

Warum das Interesse gerade jetzt wächst

Steigende Neubaupreise und ein gereifter Gebrauchtmarkt

Steigende Baustoffpreise und Lohnkosten haben die Erwerbskosten für Neubauten in Japan spürbar erhöht. Gleichzeitig hat sich der institutionelle Rahmen für Gebrauchtimmobilien weiterentwickelt: Mechanismen zur Offenlegung von Bauzustandsuntersuchungen (inspekushon, インスペクション) und eine Mängelversicherung für den Verkauf bestehender Wohnhäuser (kizon jūtaku baibai kashi hoken, 既存住宅売買瑕疵保険) geben Käufern heute institutionelle Werkzeuge zur Qualitätsprüfung an die Hand, die es früher nicht gab. Der Griff zum Gebrauchtobjekt gilt zunehmend nicht mehr als Kompromiss, sondern als rationale Wahl. Für DACH-Investoren, die aus einem Markt mit etablierter Bestandsimmobilienkultur kommen, mag dieser Wandel selbstverständlich wirken – in Japan, wo der Neubau lange als Statussymbol galt, ist er eine bemerkenswerte Verschiebung.

Gute Lagen existieren fast nur noch im Bestand

In Bahnhofsnähe und in kommerziellen Ballungsgebieten japanischer Großstädte ist das verfügbare Bauland für Neubauten strukturell begrenzt. Wer die Lage konsequent priorisiert, findet die passenden Optionen fast ausschließlich unter Bestandsobjekten. Für Käufer, die die Lage nicht kompromittieren, aber ihr Budget einhalten wollen, rückt das renovierte Bestandsobjekt regelmäßig in die engere Wahl.

Vorteile für Investment und Eigennutzung

Der größte Vorteil liegt darin, dass sich eine Wohnqualität nahe am Neubaustandard zu einem gegenüber dem Neubau reduzierten Preis erzielen lässt. Ein niedrigerer Erwerbspreis erhöht bei gleichem Mietniveau die Rendite. Käufer profitieren zudem von einer Reihe praktischer Vorteile:

  • Einzug oder Vermietung sind direkt nach der Übergabe möglich, es entsteht kein Leerstandsverlust während einer Bauphase
  • Aufwand und Zeit für Kostenvoranschläge und Bauüberwachung entfallen
  • Die fertige Innenausstattung ist vor dem Kauf besichtigbar, sodass Abweichungen zwischen Erwartung und Ergebnis unwahrscheinlich sind
  • Fotogene Innenräume erleichtern die Vermarktung und beschleunigen die Erstvermietung

Auch für Eigennutzer ist es ein erheblicher Vorteil, nicht während laufender Bauarbeiten wohnen zu müssen. Im Vergleich zu Ansätzen wie der Investition in die Renovierung leerstehender Häuser (akiya), bei denen Käufer Planung und Bauausführung selbst verantworten, lässt sich das renovierte Bestandsobjekt am ehesten so einordnen: Zeit und Aufwand wurden bereits in Geld umgewandelt.

Risiken, die nicht übersehen werden dürfen

Alterung der Tragstruktur und verborgener Bauteile

Das größte Risiko besteht darin, dass trotz neu wirkender Oberfläche die Tragstruktur oder nicht sichtbare Bauteile bereits Schäden aufweisen können. Eine erneuerte Innenausstattung macht Anzeichen von Verschleiß eher schwerer erkennbar, nicht leichter. Mindestens folgende Punkte sollten unabhängig vom optischen Eindruck geprüft werden:

  • Risse im Fundament, Zustand tragender Bauteile wie Stützen und Balken
  • Historie von Wassereintritt, Erneuerungszeitpunkte von Dach, Fassade und Abdichtung
  • Termitenbefall und Feuchtigkeit im Bodenbereich unter dem Haus
  • Ob Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen erneuert wurden (in manchen Fällen wird nur die Innenausstattung ausgetauscht, während die Leitungen unverändert bleiben)

Sanierungskosten sind bereits im Preis eingepreist

Bei kaitori-saihan-Objekten setzt sich der Verkaufspreis aus dem Einkaufspreis zuzüglich Sanierungskosten und Unternehmensgewinn zusammen. Ein Gebrauchtobjekt ist also nicht automatisch günstiger. Käufer sollten den Verkaufspreis mit der Marktlage vergleichbarer, unsanierter Objekte in derselben Gegend zuzüglich einer realistischen Schätzung der eigenen Sanierungskosten vergleichen und prüfen, ob der Aufschlag nachvollziehbar ist.

Wie das Gebäudealter Finanzierung und Abschreibung beeinflusst

Beim Kauf als Kapitalanlage wirkt sich das Gebäudealter sowohl auf die Kreditlaufzeit als auch auf die Abschreibung aus. Objekte, die die gesetzliche Nutzungsdauer (hōtei taiyō nensū, 法定耐用年数) bereits überschritten haben, erhalten in Japan tendenziell kürzere Kreditlaufzeiten, was die monatliche Tilgungslast erhöht. Anders als im deutschsprachigen Hypothekenmarkt, wo die Laufzeit primär von Bonität und Beleihungswert abhängt, orientieren sich japanische Banken stark an dieser gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer-Tabelle je Bauweise. Ist die gesetzliche Nutzungsdauer bereits vollständig abgelaufen, wird die steuerliche Restnutzungsdauer eines Gebrauchtobjekts üblicherweise vereinfacht mit 20 % der gesetzlichen Nutzungsdauer angesetzt.

BauweiseGesetzliche Nutzungsdauer für WohngebäudePraktischer Hinweis
Holzbau22 JahreNach Ablauf verkürzt sich die Kreditlaufzeit spürbar, der Eigenkapitalanteil steigt entsprechend
Stahlskelettbau (Schwerstahl)34 JahreKorrosionsschutz der Tragkonstruktion und Erneuerungshistorie der Fassade sind entscheidende Kriterien
Stahlbetonbau47 JahreLängere Finanzierungslaufzeiten sind leichter erhältlich, dafür sind Zyklus und Rücklagenstand größerer Instandsetzungen umso wichtiger

Bei Gebäuden, deren Baugenehmigung vor der Reform der Bauordnungs-Durchführungsverordnung im Juni 1981 (dem sogenannten shin-taishin kijun, 新耐震基準, dem „neuen Erdbebenstandard“) erteilt wurde, ist eine Prüfung der Erdbebensicherheit unerlässlich – eine Anforderung, die es in dieser Form in seismisch inaktiven Regionen Mitteleuropas naturgemäß nicht gibt, in Japan aber zentral für Bewertung und Finanzierbarkeit ist. Auch bei steuerlichen Vergünstigungen wie dem Absetzungsbetrag für Wohnungsbaudarlehen kann die Übereinstimmung mit Baujahr und Erdbebenstandard Voraussetzung sein; die Anwendbarkeit sollte im Einzelfall geprüft werden.

Worauf vor dem Kauf zu achten ist

Sanierungshistorie und Bauunterlagen

Ob eine Dokumentation darüber existiert, was, wann und wie saniert wurde, ist das verlässlichste Kriterium zur Qualitätsbeurteilung. Fotos vor Baubeginn, während der Bauphase und nach Fertigstellung, Baupläne, Modellnummern der verwendeten Materialien und Anlagen, Name der Baufirma und Garantieunterlagen: Liegt all dies vor, lässt sich daraus auf eine vertrauenswürdige Haltung des Verkäufers schließen. Fehlen sämtliche Unterlagen, lässt sich hingegen nicht überprüfen, was hinter der neuen Oberfläche verborgen ist – hier ist besondere Vorsicht geboten.

Der Nutzen einer Home Inspection (Bauzustandsuntersuchung)

Bleiben Zweifel bestehen, empfiehlt sich eine Bauzustandsuntersuchung durch einen unabhängigen Dritten (kenchikubutsu jōkyō chōsa, 建物状況調査, meist mit dem englischen Lehnwort home inspection bezeichnet). Fachleute prüfen dabei Tragstruktur, Fundament, Abdichtung und Haustechnik und decken Probleme auf, die bei einer reinen Besichtigung unsichtbar bleiben. Als Richtwert gelten für ein Einfamilienhaus ca. 300 € bis 600 € (50.000–100.000 Yen bei einem Kurs von rund 170 Yen/Euro), bei umfangreicheren Untersuchungen entsprechend mehr. Gemessen an einer Kaufentscheidung im Bereich mehrerer zehn Millionen Yen – grob geschätzt EUR 150.000 bis EUR 300.000 oder mehr – ist das eine vergleichsweise geringe Prüfkosten-Investition.

Verwaltungszustand und Instandhaltungsrücklage (bei Eigentumswohnungen)

Bei japanischen Eigentumswohnungen (kubun shoyū mansion, 区分所有マンション) entscheidet der Zustand der Gemeinschaftsflächen oft stärker über den Werterhalt als die Ausstattung der eigenen Einheit. Fordern Sie beim Verwaltungsausschuss (kanri kumiai, 管理組合 – vergleichbar, wenn auch rechtlich nicht deckungsgleich, mit einer deutschen Wohnungseigentümergemeinschaft) den Prüfbericht zu wichtigen Sachverhalten an und klären Sie folgende Punkte:

  • Gesamtsumme und Stand pro Einheit der Instandhaltungsrücklage (shūzen tsumitatekin, 修繕積立金) sowie Existenz und letzte Überarbeitung des langfristigen Instandhaltungsplans
  • Zahlungsrückstände bei Verwaltungsgebühr und Rücklage (bei hohen Rückständen steigt das Risiko künftiger Beitragserhöhungen)
  • Historie und nächster Termin größerer Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einschränkungen der Verwaltungsordnung für eine spätere Vermietung

Sachmängelhaftung und Garantieumfang

Ist der Verkäufer ein lizenzierter Immobilienhändler (takken gyōsha, 宅地建物取引業者), wird für die Anzeigefrist der Sachmängelhaftung (keiyaku futekigō sekinin, 契約不適合責任 – vergleichbar der deutschen Gewährleistung, jedoch eigenständig geregelt) üblicherweise eine Sonderklausel von mindestens zwei Jahren ab Übergabe vereinbart. Handelt es sich beim Verkäufer dagegen um eine Privatperson, wird die Haftungsdauer häufig verkürzt oder sogar vollständig ausgeschlossen – anders als im deutschen Recht, wo auch Privatverkäufer die Gewährleistung nur vertraglich, nicht aber stillschweigend ausschließen können. Klären Sie vor Vertragsschluss schriftlich Umfang und Dauer der Anlagengarantie sowie, ob eine Mängelversicherung für den Verkauf bestehender Wohnhäuser (kizon jūtaku baibai kashi hoken, 既存住宅売買瑕疵保険) besteht.

Die reale Rendite in Zahlen

Bei der Investitionsentscheidung gilt als eiserne Regel, sich nicht allein auf die in Anzeigen genannte Bruttorendite zu verlassen. Erst ein Vergleich auf Basis der Nettorendite, die Erwerbsnebenkosten und laufende Ausgaben einbezieht, stellt das Objekt auf dieselbe vergleichbare Grundlage wie andere Anlageformen.

PhaseWesentliche PostenLeicht übersehene Punkte
ErwerbMaklerprovision, Registersteuer, Grunderwerbsteuer, Notargebühren, FeuerversicherungErreicht mehrere Prozent des Kaufpreises und drückt die Rendite im ersten Jahr
Laufender BetriebVerwaltungsgebühr, Instandhaltungsrücklage, Grund- und Stadtplanungssteuer, Kosten für die Wiederherstellung des UrsprungszustandsErneuerung der Haustechnik fällt zyklusbedingt zwangsläufig an
EinnahmenseiteMiete, VertragsverlängerungsgebührNicht von Vollvermietung ausgehen, sondern Leerstandsquote und Mietrückgang einkalkulieren
ExitMaklerprovision beim Verkauf, Besteuerung des VeräußerungsgewinnsDer Steuersatz hängt von der Haltedauer ab

Bei renovierten Bestandsobjekten fallen unmittelbar nach dem Erwerb tendenziell weniger Instandsetzungskosten an, weshalb die Kalkulation in den ersten Jahren oft stabil wirkt. Anlagen mit kurzem Erneuerungszyklus wie Warmwasserbereiter oder Klimageräte erreichen jedoch früher oder später erneut ihr Austauschdatum. Erst eine Kalkulation über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren liefert ein realistisches Bild für die Investitionsentscheidung. Bestehen Unsicherheiten, empfiehlt sich eine Zweitmeinung zur Immobilieninvestition, um die Zahlen aus einer vom Verkäufer unabhängigen Perspektive zu prüfen.

Wie INA&Associates mit diesem Thema umgeht

Wir betrachten renovierte Bestandsobjekte weder pauschal als „gutes Objekt“ noch als „riskantes Objekt“, sondern als ein Produkt mit ausgeprägter Informationsasymmetrie. Der Verkäufer kennt den gesamten Inhalt der Sanierungsarbeiten, der Käufer sieht nur das fertige Ergebnis. Genau diese Lücke zu schließen, sehen wir als die eigentliche Aufgabe eines Fachberaters.

Deshalb kommunizieren wir unseren Kunden Bedenken mit derselben Intensität wie die Vorzüge eines Objekts: dass Leitungen nicht erneuert wurden, dass die Instandhaltungsrücklage gegenüber dem Plan unzureichend ist, dass der aufgeschlagene Sanierungspreis über dem Marktniveau liegt. Solche Tatsachen zu verschweigen, nur um einen Abschluss zu erzielen, würde unseren Kunden Jahre später nur schaden. Dass wir Nachteile offen ansprechen, ist es, was letztlich zu einer langfristigen Vertrauensbeziehung führt – das ist unsere durchgängige Überzeugung.

Getragen wird diese Einschätzung letztlich von Menschen. Was Pläne und Zahlen allein nicht zeigen – der tatsächliche Bauzustand, Angebot und Nachfrage vor Ort –, erkennt nur, wer über Jahre praktische Erfahrung gesammelt hat. Dass Menschen (jinzai, 人財 – ein Begriff, der bewusst das Schriftzeichen für „Schatz“ statt für „Material“ verwendet und Mitarbeitende als das wertvollste Kapital eines Unternehmens versteht) unser wichtigstes Kapital sind, zeigt sich in solchen Situationen am deutlichsten. Weitere Artikel finden Sie auch in der Kategorieübersicht des INA-Netzwerks.

Fazit

Renovierte Bestandsobjekte sind eine attraktive Option, die Lage, Preis und sofortige Bezugsfähigkeit gleichzeitig erfüllen kann. Gerade deshalb ist es unerlässlich, sich nicht von der äußeren Erscheinung leiten zu lassen, sondern anhand von fünf Kriterien zu prüfen: Bausubstanz, Leitungen, Dokumentation, Verwaltungszustand und Angemessenheit des Preises.

Nicht die kurzfristige Optik zählt, sondern die Frage, in welchem Zustand sich das Objekt in zehn Jahren befinden wird. Diese langfristige Perspektive ist im Immobiliengeschäft das verlässlichste Risikomanagement. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne bereits vor der endgültigen Kaufentscheidung an.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet ein Reform-Objekt von einem renovierten Objekt (Renovierung)?

Reform bezeichnet Arbeiten, die einen abgenutzten Zustand wiederherstellen und die Optik verbessern. Renovierung im engeren Sinn umfasst dagegen größere Umbaumaßnahmen wie Grundrissänderungen, Nutzungsumwidmungen oder die Verbesserung von Dämmung und Erdbebensicherheit, die über den ursprünglichen Zustand hinausgehen. Aus Investorensicht lässt sich ein voll renoviertes Objekt leichter vom Umfeld differenzieren, allerdings sollte geprüft werden, inwieweit sich dieser Mehrwert bereits im Preis niederschlägt.

Sollte eine Home Inspection durchgeführt werden?

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aus Investitionssicht empfehlen wir sie jedoch nachdrücklich – insbesondere bei älteren Objekten oder wenn keine Sanierungsdokumentation vorliegt. Als Richtwert gelten für ein Einfamilienhaus ca. 300 € bis 600 € (rund 50.000 bis 100.000 Yen), gemessen am Kaufpreis eine vergleichsweise geringe Prüfkosten-Investition.

Lässt sich der Preis auch bei einem Reform-Objekt verhandeln?

Bei kaitori-saihan-Objekten sind Sanierungskosten und Unternehmensgewinn bereits im Verkaufspreis eingepreist, der Verhandlungsspielraum kann daher begrenzt sein. Objekte, die schon länger am Markt sind, oder Verkäufer, die aus Gründen des Geschäftsjahresabschlusses oder der Lagerumschlagsgeschwindigkeit Interesse an einem zügigen Verkauf haben, sind jedoch teils verhandlungsbereit. Vergleichbare Abschlüsse in der Umgebung als Argument vorzulegen, ist dabei hilfreich.

Bis zu welchem Gebäudealter eignet sich ein Objekt als Kapitalanlage?

Eine pauschale Grenze lässt sich ehrlicherweise nicht ziehen. Als grobe Orientierung gilt für Holzbauten ein Alter von 20 bis 25 Jahren, für Stahlbetonbauten von 30 bis 40 Jahren als Prüfungslinie – dieser Richtwert ergibt sich jedoch primär aus Finanzierungslaufzeit und Abschreibung. In der Praxis unterscheidet sich der bauliche Zustand bei gleichem Gebäudealter je nach Verwaltungsqualität und Instandhaltungshistorie erheblich, sodass stets eine Einzelfallprüfung vorausgesetzt werden sollte.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte