Skip to content
Real Estate Intelligence
INA NETWORK

Kann eine Mietwohnung als Büro oder für die Firmenregistrierung genutzt werden? Risiken und legale Optionen

Kann ein Unternehmen unter der Adresse einer Mietwohnung registriert werden? Dieser Beitrag erläutert aus rechtlicher Sicht die Risiken einer unerlaubten Büronutzung, die Auswirkungen auf Vermieter sowie legale Alternativen wie SOHO-Nutzung und Shared Offices.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Mit der Verbreitung von Homeoffice steigt der Bedarf, eine Mietwohnung als Sitz einer Gesellschaft eintragen zu lassen. Allerdingshängt die Zulässigkeit einer Firmeneintragung in einer Mietwohnung vom Vertragsinhalt und von der Hausordnung ab, und eine eigenmächtige Umsetzung birgt erhebliche Risiken.Wir erläutern die rechtlichen Punkte, die sowohl Vermieter als auch Mieter kennen sollten.

Ist eine Firmeneintragung in einer Mietwohnung rechtlich möglich?

Die Firmeneintragung selbst ist gesetzlich nicht verboten. Allerdingsrichtet sich die Entscheidung über die Zulässigkeit nach dem Mietvertrag und der Hausordnung.

Bei Wohnobjekten kann ein Vertragsverstoß vorliegen

Viele Mietwohnungen werden als „nur zu Wohnzwecken“ vermietet, und mitunter ist ausdrücklich festgehalten, dass „der Mieter die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen darf“.In diesem Fall stellen Büronutzung und Firmeneintragung einen Vertragsverstoß dar.

Mit Erlaubnis des Vermieters ist eine Eintragung möglich

Auch bei Wohnobjektengibt es Fälle, in denen eine Firmeneintragung mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist.Da durchaus Verhandlungsspielraum bestehen kann, ist ein vorheriges Gespräch wichtig.

Was passiert bei einer Firmeneintragung ohne Erlaubnis?

Der Gedanke „Solange es nicht auffällt, ist es in Ordnung“ ist riskant.Bei einer Firmeneintragung wird die Adresse auf der Suchseite der Nationalen Steuerbehörde für Unternehmensnummern veröffentlichtund kann vom Vermieter überprüft werden. Das Risiko einer Entdeckung besteht jederzeit.

Risiken bei unerlaubter Büronutzung einer Mietwohnung

Einseitige Kündigung des Mietvertrags

Wird die unerlaubte Büronutzung in einem ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Objekt bekannt,kann wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur vertragsgemäßen Nutzung die Kündigung des Vertrags und der Auszug verlangt werden.

Schadensersatzforderung

Kommt es durch die Büronutzung zu Nachbarschaftsproblemen oder zum Auszug anderer Mieter,besteht das Risiko, dass der Vermieter Schadensersatz verlangt.

Die Wohnadresse wird im Internet veröffentlicht

Bei einer Firmeneintragungwerden Name des Vertreters, Adresse und Stammkapital für jedermann recherchierbarDaher muss auch das Risiko berücksichtigt werden, dass Kunden oder Geschäftspartner unangekündigt erscheinen.

Möglicherweise werden Genehmigungsanträge nicht bewilligt

In Branchen, die Genehmigungen erfordern, etwa im Gebrauchtwarenhandel oder in der Immobilienvermittlung,kann es sein, dass mit der Adresse einer Wohnimmobilie keine Genehmigung erteilt wird.Für die Immobilienvermittlung sind ein eigener Eingang und eine klar abgegrenzte Fläche Voraussetzung.

Welche legalen Optionen gibt es für Bürostandort und Firmeneintragung?

Gemietetes Büro

Eine Immobilie, die für gewerbliche Nutzung vermietet wird. Sie eignet sich für Kundenempfang, Beschilderung und Genehmigungsanträge, aberdie Anfangskosten und laufenden Monatskosten steigenwas einen Nachteil darstellt.

Coworking-Space

Er ist für etwa 10.000 bis 30.000 Yen pro Monat nutzbar,und manche Einrichtungen bieten eine Adresse für die Firmeneintragung, Postempfang und die Nutzung von Besprechungsräumen.Landesweit gibt es mehr als 2.000 Einrichtungen, davon liegen über 40 % im südlichen Kanto-Gebiet.

Shared Office

Diese Form bietet eher private oder halbprivate Bereiche als ein Coworking-Space.Sie bietet den Vorteil geringerer Kosten als ein gemietetes Büro und ermöglicht eine Geschäftsadresse in guter LageAllerdings muss bei jeder Einrichtung einzeln geprüft werden, ob eine Firmeneintragung zulässig ist.

Virtuelles Büro

Ein Service, bei dem nur eine Adresse ohne physischen Arbeitsraum gemietet wird.Er kann ab einigen Tausend Yen pro Monat genutzt werden und ist kosteneffizient.Allerdings kann er in genehmigungspflichtigen Branchen ungeeignet sein.

SOHO-geeignete Immobilie

Eine Wohnimmobilie, in der auch Büronutzung erlaubt ist.Beschilderung ist zwar nicht möglich, aber es gibt Objekte, in denen eine Firmeneintragung erlaubt ist.Eine vorherige Prüfung ist zwingend erforderlich.

Differenzierungsstrategie in der MietobjektbewirtschaftungAuch aus dieser Perspektive ist die Verwaltung von Objekten mit zulässiger Büronutzung unmittelbar mit der Rentabilität verbunden.

FAQ

F. Wenn ich eine Firma in einer Wohnwohnung eintrage, merkt der Vermieter das sofort?
Durch die Suche nach der Unternehmensnummer bei der Nationalen Steuerbehörde oder durch Einsicht beim Rechtsamt besteht auch bei wenig Besucherverkehr das Risiko, dass es auffällt. Es dauerhaft zu verbergen, ist schwierig.
F. Kann ich als Einzelunternehmer ohne Firmeneintragung von zu Hause aus arbeiten?
Einzelunternehmer benötigen keine Firmeneintragung, aber schon die Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit in einer Wohnimmobilie kann gegen den zulässigen Nutzungszweck verstoßen. Bei häufigem Kundenverkehr ist besondere Vorsicht geboten.
F. Hat es für Vermieter Vorteile, Büronutzung zu erlauben?
Wird Büronutzung erlaubt, kann dies Vorteile haben, etwa dass auf die Miete Verbrauchssteuer anfällt und der Nutzungszweck des Mieters klarer wird. Zugleich ist aber auch ein Management der Risiken durch Lärm und mehr Besucher erforderlich.
F. Wie finde ich eine SOHO-geeignete Immobilie?
Auf Immobilienportalen können Sie nach Kriterien wie „SOHO erlaubt“ oder „Büronutzung erlaubt“ filtern. Klären Sie vor Vertragsabschluss unbedingt, ob eine Firmeneintragung zulässig ist.
F. Kann die Adresse eines virtuellen Büros zur Eröffnung eines Bankkontos verwendet werden?
Das hängt vom jeweiligen Finanzinstitut ab. Großbanken prüfen in der Regel strenger, daher sollte die Nutzung vorab mit dem Finanzinstitut abgestimmt werden.
Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte