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Garagennachweis für Mietwohnungen: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf

Auch wer in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Apartment lebt, benötigt beim Autokauf einen Garagennachweis. Dieser Leitfaden erklärt verständlich die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, den Ablauf und die Abstimmung mit dem Immobilienunternehmen.

Zuletzt aktualisiert: Etwa 2 Min. Lesezeit

Wer in einer Mietimmobilie lebt, ist bei den Formalitäten rund um die Garagenbescheinigung (Nachweis des Kfz-Abstellplatzes) oft unsicher. Auch bei einer Mietwohnung ist eine Garagenbescheinigung erforderlich, wenn ein Fahrzeug gekauft oder übernommen wird, wobei das Vorhandensein eines festen Stellplatzes und die Abstimmung mit der Hausverwaltung eine Rolle spielen. In diesem Beitrag erläutern wir die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf des Verfahrens.

Was ist eine Garagenbescheinigung und in welchen Fällen wird sie benötigt?

Die Garagenbescheinigung (offizielle Bezeichnung: Bescheinigung über den Aufbewahrungsort eines Fahrzeugs) ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Stellplatz für das Fahrzeug gesichert ist. Sie wird in den folgenden Fällen benötigt.

  • Beim Neukauf eines Fahrzeugs
  • Wenn ein Fahrzeug von einer anderen Person übernommen wird
  • Wenn sich der Aufbewahrungsort etwa durch einen Umzug ändert

Leichtfahrzeuge unterscheiden sich von normalen Pkw. Bei ihnen ist die Vorlage der Garagenbescheinigung bei einer Ummeldung des Eigentümers oder der Adresse nicht erforderlich, jedoch kann in einigen Regionen eine Meldung bei der zuständigen Polizeidienststelle notwendig sein.

Voraussetzungen für den Erhalt der Garagenbescheinigung

Für die Beantragung der Garagenbescheinigung müssen die folgenden vier Voraussetzungen sämtlich erfüllt sein.

  1. Der Aufbewahrungsort liegt innerhalb von 2 km vom Wohnsitz entfernt
  2. Die Fläche ist groß genug, um das gesamte Fahrzeug aufzunehmen
  3. Es besteht ein Recht zur Nutzung als Aufbewahrungsort (Eigentum oder Nutzungsgenehmigung)
  4. Ein ungehindertes Ein- und Ausfahren von der Straße ist möglich

Werden nicht alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Bescheinigung nicht ausgestellt. Bei der Nutzung eines Stellplatzes in einer Mietimmobilie ist insbesondere der „Nachweis des Nutzungsrechts“ wichtig.

Ablauf des Verfahrens bei Mietimmobilien

Schritt 1: Die Immobilienfirma oder Hausverwaltung kontaktieren

Bei Mietimmobilien gibt es Fälle, in denen der Verwalter des Parkplatzes nicht mit dem Verwalter der Immobilie identisch ist. Kontaktieren Sie zunächst die Immobilienfirma oder die Hausverwaltung und teilen Sie mit, dass Sie eine Garagenbescheinigung benötigen; häufig erhalten Sie dann Unterstützung bei der Erstellung einer Lagekarte oder eines Stellplatzplans.

Schritt 2: Lassen Sie die „Bescheinigung der Zustimmung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts“ vom Eigentümer oder der Hausverwaltung ausfüllen

Wenn Sie den Parkplatz einer Mietimmobilie nutzen, benötigen Sie auf der Bescheinigung der Zustimmung zur Nutzung die Unterschrift und den Stempel des Eigentümers des Aufbewahrungsorts (Eigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltung). Wenn die Immobilienfirma mit der Erstellung der Unterlagen beauftragt wird, kann dafür eine Gebühr anfallen. Deshalb ist eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll.

Schritt 3: Antrag am Schalter der zuständigen Polizeidienststelle einreichen

Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig am Schalter der zuständigen Polizeidienststelle ein. Von der Antragstellung bis zur Ausstellung der Bescheinigung dauert es in der Regel etwa 3 bis 7 Tage.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Garagenbescheinigung

Bezeichnung des DokumentsInhalt
Antrag auf Bescheinigung des Kfz-AufbewahrungsortsEinzutragen sind unter anderem Fahrzeugname, Modell, Fahrgestellnummer, Anschrift und Nutzungsrecht. Erhältlich bei der Polizeidienststelle oder auf der offiziellen Website.
Antrag auf Ausstellung der StellplatzplaketteIn vielen Fällen kann er als Durchschrift zusammen mit dem Antrag erstellt werden.
Lageplan und StellplatzplanDarstellung der Lagebeziehung zwischen Wohnung und Aufbewahrungsort sowie des Stellplatzes. Handschriftliche Erstellung ist möglich.
Bescheinigung der Zustimmung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts (bei Miete)Unterschrift und Stempel des Eigentümers oder der Hausverwaltung sind erforderlich.

Kann auch ein Vertreter den Antrag stellen?

Wenn die betroffene Person das Verfahren nicht selbst erledigen kann, ist auch eine Antragstellung durch einen Vertreter (z. B. Händler oder Fachunternehmen) möglich. Bei einer Antragstellung durch einen Vertreter sind eine Vollmacht und Verfahrensgebühren erforderlich. Üblicherweise übernimmt beim Fahrzeugkauf die Verkaufsfirma diese Abwicklung.

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FAQ

F1. Benötige ich eine Garagenbescheinigung, auch wenn ich in einem Apartment wohne?

Ja. Auch wenn Sie in einer Mietimmobilie (Apartment oder Mehrfamilienhaus) wohnen, ist bei Kauf oder Übernahme eines Fahrzeugs eine Garagenbescheinigung erforderlich (mit Ausnahme einiger Regionen und Leichtfahrzeuge).

F2. Was sollte ich tun, wenn es bei der Mietimmobilie keinen festen Stellplatz gibt?

Sie können separat einen nahegelegenen Dauerstellplatz anmieten und diesen als Aufbewahrungsort beantragen. Solange er innerhalb von 2 km vom Wohnsitz entfernt liegt, ist das unproblematisch.

F3. Muss ich nach einem Umzug die Garagenbescheinigung erneut beantragen?

Da sich der Aufbewahrungsort ändert, ist nach dem Umzug eine erneute Beantragung der Garagenbescheinigung erforderlich. Gesetzlich gilt, dass das Verfahren innerhalb von 15 Tagen nach der Adressänderung durchgeführt werden muss.

F4. Wie viele Tage dauert es von der Antragstellung bis zur Ausstellung der Garagenbescheinigung?

In der Regel etwa 3 bis 7 Tage. Je nach Auslastung der Polizeidienststelle kann es Abweichungen geben. Wenn der Antrag über den Händler als Vertretung gestellt wird, kann zusätzlich mehr Zeit erforderlich sein.

F5. Kann ich die Bescheinigung der Zustimmung zur Nutzung des Aufbewahrungsorts selbst erstellen?

Das Formular kann von der Website der Polizeidienststelle heruntergeladen werden, aber das Ausfüllen, die Unterschrift und der Stempel müssen durch den Eigentümer oder die bevollmächtigte Immobilienfirma (Hausverwaltung) erfolgen. Sie können sie nicht selbst erstellen.

Daisuke Inazawa, President & CEO of INA&Associates Inc.

Autor

Präsident und CEOINA&Associates Inc.

Präsident und CEO der INA&Associates Inc. Verantwortet Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai. Spezialisiert auf Investitionsstrategien für Renditeimmobilien und Beratung für ultravermögende Privatanleger.

Daisuke Inazawa ist Präsident und CEO der INA&Associates Inc., eines japanischen Immobilienunternehmens mit Hauptsitz in Osaka und einer Niederlassung in Tokio. Er verantwortet die drei Kerngeschäfte des Unternehmens — Immobilienvermittlung, Mietvermittlung und Property Management — im Großraum Tokio sowie in der Region Kansai.

Seine Expertisefelder umfassen Investitionsstrategien für ertragbringende Immobilien, Ertragsoptimierung im Mietgeschäft, Immobilienberatung für ultravermögende Privatpersonen (UHNWI) und institutionelle Investoren sowie grenzüberschreitende Immobilieninvestments. Er bietet datenbasierte Beratung mit langfristigem Horizont für Investoren in Japan und im Ausland.

Unter dem Leitbild „das wichtigste Vermögen eines Unternehmens sind seine Menschen" positioniert er INA&Associates als „Unternehmen für Investitionen in Humankapital" und engagiert sich für nachhaltige Unternehmenswertschöpfung durch die Entwicklung von Talenten. Als Unternehmer äußert er sich darüber hinaus regelmäßig zu Führung und Unternehmenskultur in Zeiten des Wandels.

Er hat elf japanische Berufsqualifikationen erworben: lizenzierter Immobilienmakler (Takken), zertifizierter Real Estate Consulting Master, lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter, lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung, zertifizierter Mietverwalter, Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist), zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter Klasse A, zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien, zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen und lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte.

  • Lizenzierter Immobilienmakler (Takken)
  • Zertifizierter Real Estate Consulting Master
  • Lizenzierter Eigentumswohnungsverwalter
  • Lizenzierter Supervisor für Gebäudeverwaltung
  • Zertifizierter Mietverwalter
  • Gyōseishoshi (Verwaltungsjurist)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter Klasse A
  • Zertifizierter Spezialist für Zwangsversteigerungsimmobilien
  • Zertifizierter Instandhaltungsingenieur für Eigentumswohnungen
  • Lizenzierter Supervisor für Kreditgeschäfte