Wer Mietwohnungen oder Mietwohngebäude verwaltet, kommt an der Wartung von Türen nicht vorbei. Probleme wie Quietschen, Spiel oder schlechtes Schließen führen zu Unzufriedenheit bei Mieterinnen und Mietern und können, wenn sie unbeachtet bleiben, sogar ein Auszugsgrund werden. Dieser Artikel erläutert ausführlich die Arten typischer Türprobleme, die Richtwerte für Austauschkosten und die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten.
Welche türbezogenen Probleme treten in Mietobjekten auf?
Türprobleme zeigen sich je nach Alterung und Nutzungshäufigkeit in unterschiedlicher Form. Sehen wir uns die wichtigsten Probleme und sinnvolle Sofortmaßnahmen an.
Quietschende Tür
Eine Tür kann quietschen, wenn die Scharniere locker sind oder sich verformt haben. In manchen Fällen lässt sich das Problem verbessern, indem Silikonspray auf die Scharniere aufgetragen wird. In Mehrfamilienhäusern kann das Quietschgeräusch Nachbarn stören, daher ist ein frühes Eingreifen wichtig.
Wackelnder Türknauf oder Griff
Auch ein wackelnder Türknauf oder Griff ist ein häufiges Problem, das durch die tägliche Belastung beim Öffnen und Schließen entsteht. Bei einer reinen Reparatur liegen die Kosten meist unter 10.000 Yen, bei einem Austausch ist ein Richtwert von 10.000 Yen zuzüglich Materialkosten üblich.
Unsanfte Bewegung von Schiebetüren
Durch Alterung oder Verzug infolge von Erdbeben kann es vorkommen, dass sich eine Schiebetür nicht mehr leichtgängig bewegen lässt. Die Reparatur kostet in der Regel etwa 10.000 bis 30.000 Yen, doch wenn keine Verbesserung eintritt, kann eine Renovierung erforderlich sein.
Fehlfunktion des Türschließers
Eine Fehlfunktion des Türschließers wirkt sich direkt auf das Schließverhalten der Tür aus. Wenn eine Einstellung ausreicht, liegen die Kosten meist unter 10.000 Yen; bei einem Austausch sind 10.000 bis 20.000 Yen zuzüglich Materialkosten ein üblicher Richtwert.
Schlossprobleme
Wenn sich der Schlüssel schwer herausziehen oder schwer drehen lässt, sind oft Verschleiß oder Verschmutzungen im Zylinder die Ursache. Mit einem Schmiermittel lässt sich das Problem manchmal beheben, doch wenn ein Austausch nötig ist, fallen in vielen Fällen Kosten von etwa 20.000 bis 50.000 Yen an.
Wer repariert eine kaputte Tür in einer japanischen Mietwohnung: Vermieter oder Mieter?
Wer die Kosten für eine Türreparatur trägt, richtet sich nicht nach der Hausordnung, sondern nach dem japanischen Zivilgesetzbuch (Minpō) – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Holzmietshaus oder eine Eigentumswohnung handelt.
Der Grundsatz: Die Reparaturpflicht liegt beim Vermieter
Artikel 606 Absatz 1 des japanischen Zivilgesetzbuchs verpflichtet den Vermieter, die für die Nutzung der Mietsache notwendigen Reparaturen durchzuführen – es sei denn, die Notwendigkeit der Reparatur ist auf ein dem Mieter zurechenbares Verhalten zurückzuführen. Eine Tür, die nicht mehr richtig schließt, ein Schloss, das sich nicht mehr drehen lässt, oder ein Türschließer, der durch normalen Verschleiß zu heftig zuschlägt, fallen unter die Verantwortung des Vermieters. Hat der Mieter jedoch die Tür gewaltsam beschädigt oder eine Schiebetür aus der Schiene gerissen, verschiebt die Ausnahmeklausel die Kosten auf den Mieter.
Reagiert der Vermieter nicht, darf der Mieter selbst reparieren lassen
Artikel 607-2, der mit der Reform des Zivilgesetzbuchs im April 2020 eingeführt wurde, erlaubt es dem Mieter, die Reparatur selbst zu veranlassen, wenn eine von zwei Voraussetzungen erfüllt ist: Der Mieter hat den Vermieter über die Notwendigkeit der Reparatur informiert (oder der Vermieter wusste bereits davon), und der Vermieter hat die erforderliche Reparatur nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt – oder es liegt ein dringender Fall vor. Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet das: Wird eine Reparaturmeldung ignoriert, kann der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen. Wer das Datum des Eingangs der Meldung und das Datum der Beauftragung eines Handwerkers schriftlich festhält, kann später belegen, ob innerhalb der „angemessenen Frist“ gehandelt wurde oder nicht.
Die Miete mindert sich automatisch, solange die Tür nicht nutzbar ist
Artikel 611 Absatz 1 bestimmt, dass sich die Miete automatisch im Verhältnis zu dem Teil mindert, der aufgrund von Verlust oder einem anderen, dem Mieter nicht zurechenbaren Grund nicht mehr genutzt werden kann. Vor der Reform von 2020 hatte der Mieter lediglich das Recht, eine Mietminderung zu verlangen; heute tritt die Minderung von Gesetzes wegen ein, ohne dass eine ausdrückliche Aufforderung erforderlich ist. Kann die Eingangstür nicht mehr abgeschlossen werden und ist die Wohnung dadurch faktisch unbenutzbar, führt eine verzögerte Reparatur unmittelbar zu Mietausfall. Da eine defekte Tür auch Sicherheit, Brandschutz und Fluchtwege betrifft, ist es meist teurer, das Problem als nachrangig zu behandeln, als schnell zu handeln.
Welche Arten von Türen werden in Mietobjekten verwendet?
Türen in Mietobjekten lassen sich grob in „Drehtüren“ und „Schiebetüren“ einteilen.
Drehtür (Swing Door)
Dies ist der gängigste Typ, zu dem einflügelige und zweiflügelige Varianten gehören. Sie bietet eine gute Luftdichtheit und Schalldämmung und wird daher häufig als Eingangstür eingesetzt.
Schiebetür (Slide Door)
Dieser Typ wird seitlich aufgeschoben und benötigt keinen zusätzlichen Schwenkraum. Er wird zunehmend in barrierefreien und platzsparend geplanten Objekten eingesetzt.
Wie lang ist die Nutzungsdauer einer Tür?
Die folgenden Werte geben einen groben Anhaltspunkt für die Nutzungsdauer der gesamten Tür und ihrer einzelnen Bauteile.
| Bauteil | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Türblatt (Holz) | 20 bis 30 Jahre |
| Türblatt (Metall) | 30 bis 40 Jahre |
| Türschließer | 10 bis 20 Jahre |
| Scharniere | 15 bis 20 Jahre |
| Türknauf / Hebel | 10 bis 15 Jahre |
| Zylinderschloss | 10 bis 15 Jahre |
Wie hoch ist die Kostenbeteiligung beim Auszug, wenn Sie die Tür beschädigt haben?
Hierzu liefert das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT) in seinen „Richtlinien zu Streitfällen bei der Rückgabe der Mietsache in den ursprünglichen Zustand“ eine klare Antwort. Eine Tür wird in der Referenztabelle der Richtlinien als „Einbauelement“ (tategu) eingestuft, für das andere Regeln gelten als für Tapeten oder Einbaugeräte.
Einbauelemente sind die einzige Kategorie ohne Berücksichtigung der Wohndauer
Die Referenztabelle der Richtlinien legt für jeden Bauteil fest, welcher Anteil der Reparaturkosten vom Mieter zu tragen ist und ob sich dieser Anteil mit der Wohndauer verringert. Für „Einbauelemente wie Fusuma- und Shōji-Schiebewände sowie Stützpfeiler“ heißt es ausdrücklich: „Die Wohndauer wird nicht berücksichtigt.“ Im Vergleich mit den anderen Kategorien fällt das deutlich auf.
| Bauteil | Berücksichtigung der Wohndauer |
|---|---|
| Tapete | Der Mieteranteil wird so berechnet, dass der Restwert nach 6 Jahren nahezu null erreicht |
| Teppichboden, Kunststoffbelag, Tatami-Unterbau | Gleiche 6-Jahres-Abschreibungskurve wie bei Tapeten |
| Bodenbelag (bei vollständigem Austausch wegen großflächiger Schäden) | Abschreibung über die Nutzungsdauer des Gebäudes selbst |
| Einbaugeräte | Abschreibung entlang einer linearen oder gekrümmten Kurve bis zum Restwert am Ende der Nutzungsdauer |
| Einbauelemente (Fusuma, Shōji) und Stützpfeiler | Die Wohndauer wird nicht berücksichtigt |
| Schlüssel (bei Verlust) | Die Wohndauer wird nicht berücksichtigt; der Mieter trägt die vollen Ersatzkosten |
Bei Tapeten sinkt der Mieteranteil nach sechs Jahren Wohndauer fast auf null. Bei einer Tür ist das unabhängig von der Mietdauer nicht der Fall. Das Argument „Ich wohne hier schon zehn Jahre, das sollte durch Abnutzung ausgeglichen sein“ greift bei einer Tür also nicht in gleicher Weise wie bei einer Wand.
Die Abrechnungseinheit bleibt jedoch „Reparatur des beschädigten Teils“
Dieselbe Referenztabelle definiert den Umfang der Kostenbeteiligung bei Einbauelementen als „Reparatur des beschädigten Teils“, abgerechnet pro einzelner Fusuma-Tafel oder pro einzelnem Pfeiler. Die Kosten für den Austausch sämtlicher Türen einer Wohnung in Rechnung zu stellen, nur weil eine Tür beschädigt wurde, entspricht nicht dieser Abrechnungseinheit. Bei einer Rechnung sollte deshalb zunächst geprüft werden, was genau als „eine Einheit“ abgerechnet wird – ob der Kostenvoranschlag pro Tafel oder als Pauschalauftrag kalkuliert wurde, verändert die Nachvollziehbarkeit für Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Fälle, die die Richtlinien dem Vermieter zuordnen
Die Referenztabelle nennt mehrere türbezogene Fälle, die der Vermieter tragen soll, darunter:
- Austausch eines Fliegengitters (durchgeführt, um den nächsten Mieter zu gewinnen, nicht aufgrund eines Schadens)
- Durch ein Erdbeben zerbrochenes Glas (Naturkatastrophenschaden, dem Mieter nicht zurechenbar)
- Risse in drahtverstärktem Glas (ein Mangel, der aus der Struktur des Glases selbst entsteht)
- Austausch eines Schlosses (ohne Beschädigung oder Verlust)
- Ausfall von Geräten durch normale Alterung
Zulasten des Mieters gehen dagegen unter anderem „Kratzer oder Gerüche an Pfeilern durch Haustiere“, „vorsätzliche Beschädigungen wie Graffiti“ sowie der Austausch eines verlorenen oder beschädigten Schlüssels. Bei Verlust trägt der Mieter die vollen Kosten inklusive Zylinderaustausch, wiederum ohne Berücksichtigung der Wohndauer.
„Nutzungsdauer“ hat tatsächlich drei unterschiedliche Bedeutungen
Die frühere Tabelle in diesem Artikel gibt einen physischen Richtwert dafür an, wie lange ein Bauteil hält. Das ist ein anderer Wert als die beim Auszug zur Berechnung des Mieteranteils herangezogene Wohndauer, und beide unterscheiden sich wiederum von der steuerlichen Abschreibungsdauer in Japan.
| Welche Nutzungsdauer? | Wofür sie verwendet wird | Bei einer Tür |
|---|---|---|
| Physische Lebensdauer | Planung von Wartung und Austauschzeitpunkt | Etwa 20 bis 30 Jahre bei Holz, 30 bis 40 Jahre bei Metall (siehe vorherige Tabelle) |
| Wohndauer beim Auszug | Berechnung des Mieteranteils | Wird bei Einbauelementen nicht berücksichtigt (MLIT-Richtlinien) |
| Steuerliche Abschreibungsdauer | Jährliche Abschreibungsbeträge | Die Tür gilt als fester Bestandteil des Gebäudes und hat keine eigene gesetzliche Nutzungsdauer wie ein separates Gerät |
Fragt ein Mieter, wie lange eine Innentür „hält“, sollte klar zwischen der physischen Lebensdauer und der Frage der Kostenbeteiligung beim Auszug unterschieden werden. Wer beides vermischt, provoziert später Streit nach dem Motto „das hätte doch längst abgeschrieben sein müssen“.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für den Austausch einer Eingangstür?
Die Kosten für den Austausch einer Eingangstür unterscheiden sich je nach Bauverfahren und Türqualität deutlich.
Abdeckverfahren
Bei diesem Verfahren wird unter Nutzung des bestehenden Rahmens eine neue Tür eingebaut. Die Kosten liegen meist bei etwa 150.000 bis 300.000 Yen, und in den meisten Fällen ist die Arbeit innerhalb eines Tages abgeschlossen. Da Wände und Böden kaum beeinträchtigt werden, eignet sich dieses Verfahren gut für Renovierungen in Mietobjekten.
Ausbau- und Neuinstallationsverfahren
Bei diesem Verfahren wird der bestehende Rahmen vollständig entfernt und neu eingebaut. Die Kosten liegen bei etwa 250.000 bis 500.000 Yen, und die Bauzeit beträgt zwei bis drei Tage. Die Größe der Öffnung kann angepasst werden, allerdings können zusätzliche Wandreparaturen erforderlich sein.
Ist ein Türaustausch eine Reparaturaufwendung oder eine Investition?
Für Eigentümer hängen die tatsächlichen Kosten eines Türaustauschs von der steuerlichen Behandlung in Japan ab: sofort abzugsfähig im Zahlungsjahr als „Reparaturaufwand“ (shūzenhi) oder aktiviert und über die Zeit abgeschrieben als „Investitionsaufwand“ (shihontekishishutsu).
Zunächst zählen Betrag und Wiederholungszyklus
Das japanische Rundschreiben zur Körperschaftsteuer Nr. 7-8-3 erlaubt es, eine einzelne Reparatur oder Verbesserung als Reparaturaufwand zu verbuchen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Kosten dieser einzelnen Reparatur oder Verbesserung liegen unter 200.000 Yen
- Aus bisheriger Praxis und anderen Umständen ist eindeutig ersichtlich, dass diese Art von Reparatur oder Verbesserung in einem Zyklus von etwa drei Jahren oder weniger wiederkehrt
Trifft keine der beiden Voraussetzungen zu und ist nicht eindeutig, ob es sich um Investitions- oder Reparaturaufwand handelt, legt Rundschreiben 7-8-4 formale Schwellenwerte fest:
- Der Betrag liegt unter 600.000 Yen
- Der Betrag entspricht höchstens etwa 10 % des Buchwerts des betreffenden Wirtschaftsguts zum Ende des Vorjahres
Eine Leistungssteigerung wird zum Investitionsaufwand
Rundschreiben 7-8-1 nennt als Beispiel für Investitionsaufwand „den Teil der Kosten für den Austausch eines Maschinenteils gegen ein qualitativ oder leistungsmäßig höherwertiges Teil, der die Kosten eines gewöhnlichen gleichwertigen Austauschs übersteigt“. Auf eine Tür übertragen bedeutet das: Ein gleichwertiger Ersatz gilt in der Regel als Reparaturaufwand, während der Umstieg auf eine gedämmte Tür oder eine mit Smart-Lock ausgestattete Tür den über einen gewöhnlichen Austausch hinausgehenden Kostenanteil zum Investitionsaufwand machen kann.
So lässt sich das in der Praxis strukturieren
Wer den Handwerksbetrieb bittet, das Angebot in „Instandsetzung / gleichwertiger Austausch“ und „Leistungsverbesserung“ aufzuschlüsseln, macht sich die spätere Erklärung wesentlich leichter. Ein pauschales Angebot ohne Aufschlüsselung zwingt den Eigentümer, diese Trennung im Nachhinein selbst zu rekonstruieren. Der Austausch einer einzelnen Innentür während eines Leerstands und der gleichzeitige Austausch sämtlicher Eingangstüren des Gebäudes im Abdeckverfahren unterscheiden sich sowohl im Umfang als auch in der steuerlichen Einordnung. Liegt der Betrag im Bereich zwischen 200.000 und 600.000 Yen, in dem die Beurteilung häufig schwierig ist, ist es sicherer, das Angebot vor Beginn der Arbeiten dem Steuerberater vorzulegen.
Kann ein Türaustausch zur Reduzierung von Leerstand beitragen?
Die Eingangstür ist die erste Ausstattung, mit der Mietinteressenten in Berührung kommen, und sie beeinflusst den ersten Eindruck der Immobilie. Schon der Austausch einer alten Tür gegen eine neue kann den Eindruck bei einer Besichtigung deutlich verbessern und zur Steigerung der Vermietungsquote beitragen. Besonders die Einführung von Auto-Lock-Funktionen oder Smart Locks ist ein überzeugendes Argument für sicherheitsbewusste Mieterinnen und Mieter.
Worauf sollte man beim Austausch einer Tür achten?
- Verwaltungsordnung prüfen:Bei Eigentumswohnungen gilt die Eingangstür als Gemeinschaftseigentum, daher ist die Zustimmung der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft erforderlich
- Brandschutzanforderungen prüfen:In Gebäuden innerhalb von Brandschutzgebieten müssen die Anforderungen an Brandschutztüren erfüllt werden
- Genaues Aufmaß:Wird eine Tür in falscher Größe bestellt, muss nachgebessert werden, was unnötige Mehrkosten verursacht
- Einen verlässlichen Fachbetrieb wählen:Es ist sinnvoll, Angebote von mehreren Unternehmen einzuholen und deren Referenzen zu prüfen
Eine Eingangstür in einer Eigentumswohnung darf nicht eigenmächtig ausgetauscht werden
Handelt es sich bei der vermieteten Einheit um eine Eigentumswohnung und nicht um ein einzelnes Mietshaus, wird die Eingangstür völlig anders behandelt.
Die japanische Standard-Verwaltungsordnung für Eigentumswohnungen (Einzelgebäude-Typ), Artikel 7 Absatz 2 Nummer 2, weist nur das Schloss und die innenseitige Lackierung der Eingangstür dem Sondereigentum zu. Umgekehrt bedeutet das: Die Tür selbst gehört zum Gemeinschaftseigentum. Das Neulackieren der Innenseite und der Austausch des Schlosses liegen im Ermessen des Eigentümers; der Austausch des Türblatts selbst ist ein Eingriff in Gemeinschaftseigentum.
Artikel 22 Absatz 1 derselben Ordnung bestimmt, dass Verbesserungsarbeiten an Öffnungen, die zu den einzelnen Einheiten gehören – Fensterrahmen, Fensterglas, Eingangstüren und Ähnliches –, die dem Einbruchschutz, dem Schallschutz, der Wärmedämmung oder anderen Leistungsverbesserungen dienen, von der Eigentümergemeinschaft in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten im Rahmen eines geplanten Sanierungsprogramms durchgeführt werden. Absatz 2 sieht jedoch vor, dass ein einzelner Eigentümer, wenn die Gemeinschaft solche Arbeiten nicht zeitnah durchführen kann, nach vorheriger Antragstellung beim Vorsitzenden der Verwaltung und nach Erhalt einer schriftlichen Genehmigung die Arbeiten in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten selbst durchführen darf.
Für Eigentümer, die eine Wohnung in einer Eigentumswohnanlage vermieten, lautet die praktische Konsequenz: Die Eingangstür ist „ein Gerät, das der Eigentümergemeinschaft gemeldet wird“, nicht „ein Gerät, das man selbst repariert“. Meldet ein Mieter ein Problem mit der Eingangstür, sollte zunächst geklärt werden, ob es sich um ein reines Schlossproblem (Sondereigentum) handelt oder um das Türblatt, die Scharniere oder den Türschließer (Gemeinschaftseigentum); im letzteren Fall ist die Hausverwaltung zu informieren. Wer die Tür ohne dieses Verfahren auf eigene Kosten austauscht, riskiert, dass dies als Verstoß gegen die Verwaltungsordnung gewertet wird und eine Wiederherstellung verlangt wird. Da die tatsächliche Ordnung von Gebäude zu Gebäude abweicht, sollte man sich stets auf die konkrete Verwaltungsordnung der jeweiligen Anlage stützen und nicht auf die Standardordnung.
Worauf bei einer Tür als Brandschutzeinrichtung zu achten ist
Die Eingangstür einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eine Tür in einem gemeinsamen Flur ist manchmal als Brandschutzeinrichtung ausgewiesen. Eine solche Tür darf nicht einfach gegen eine gewöhnliche Tür ohne Feuerwiderstandsklasse ausgetauscht werden. Vor jedem Austausch sollte anhand der Bauzeichnungen mit der Türliste sowie des an der Tür angebrachten Etiketts geprüft werden, ob es sich bei der vorhandenen Tür um eine Brandschutztür handelt. Auch die Erläuterungen zur Standard-Verwaltungsordnung nennen „die Erhaltung der Brandschutzleistung bei Veränderungen an der Eingangstür“ als Punkt, auf den bei der Genehmigung von Arbeiten am Sondereigentum hingewiesen werden sollte.
Im Hinblick auf die laufende Instandhaltung schreibt Artikel 12 Absatz 3 des japanischen Baugesetzes eine regelmäßige Prüfung von Brandschutzeinrichtungen vor. Diese Prüfung betrifft Brandschutztüren und -rollläden, die jederzeit geschlossen oder betätigt werden können; dauerhaft geschlossene Brandschutzeinrichtungen sind davon ausgenommen und werden weiterhin im Rahmen der regulären periodischen Gebäudeprüfung kontrolliert. Welche Gebäude meldepflichtig sind und in welchem Turnus, legt die zuständige lokale Behörde fest.
Ein in der Praxis häufig auftretendes Problem ist eine Brandschutztür, die durch ein Fahrrad oder abgestellte Gegenstände am Schließen gehindert wird, oder ein Selbstschließmechanismus, der für Arbeiten ausgebaut und nie wieder eingebaut wurde. Bei einem Türaustausch sollte deshalb auch geprüft werden, ob der Schließmechanismus funktioniert und der Bereich um die Tür frei bleibt – das verringert das Risiko einer Beanstandung bei der nächsten Prüfung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Q. Trägt der Vermieter die Kosten für den Türaustausch?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für einen Türaustausch aufgrund normaler Abnutzung. Das ergibt sich aus Artikel 606 Absatz 1 des japanischen Zivilgesetzbuchs, der den Vermieter zu den notwendigen Reparaturen verpflichtet; die Ausnahmeklausel desselben Artikels verlagert die Kosten auf den Mieter, wenn die Notwendigkeit der Reparatur auf ein ihm zurechenbares Verhalten zurückgeht. Wichtig ist außerdem: Nach den „Richtlinien zu Streitfällen bei der Rückgabe der Mietsache“ des japanischen Ministeriums MLIT gilt eine Tür als „Einbauelement“, bei dem die Wohndauer nicht berücksichtigt wird – anders als bei Tapeten, deren Mieteranteil mit der Wohndauer sinkt. Im Gegenzug beschränkt sich die Kostenbeteiligung auf die Reparatur des beschädigten Teils.
Q. Können Mieter den Raum während der Türaustauscharbeiten nutzen?
Beim Abdeckverfahren ist die Arbeit in wenigen Stunden abgeschlossen, sodass die Ausführung tagsüber während der Abwesenheit möglich ist. Beim Ausbau- und Neuinstallationsverfahren wird mit einer provisorischen Tür gearbeitet.
Q. Die Tür ist während meiner Mietzeit kaputtgegangen und ich kann sie nicht mehr benutzen. Sinkt meine Miete?
Wird eine Tür aus einem Grund unbenutzbar, der Ihnen nicht zuzurechnen ist, und kann dadurch ein Teil der Wohnung nicht mehr genutzt werden, mindert sich Ihre Miete gemäß Artikel 611 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs automatisch im Verhältnis zu diesem Teil. Die Reform von 2020 änderte den Wortlaut von „kann eine Minderung verlangen“ zu „mindert sich“, sodass die Minderung heute von Gesetzes wegen eintritt, ohne dass ein förmlicher Antrag nötig wäre. Wie stark die Miete sinkt, hängt davon ab, wie groß der betroffene Teil ist: Eine Eingangstür, die sich nicht mehr abschließen lässt und die Wohnung faktisch unbenutzbar macht, unterscheidet sich stark von einer einzelnen Innentür, die nicht richtig schließt.
Q. Ich habe ein Loch in die Tür gemacht. Muss ich die gesamte Tür bezahlen?
Da der Schaden auf Ihr eigenes Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsverhalten zurückgeht, wird eine Kostenbeteiligung fällig – prüfen Sie aber, wie der Betrag berechnet wurde. Die MLIT-Richtlinien definieren den Umfang der Kostenbeteiligung bei Einbauelementen als „Reparatur des beschädigten Teils“, abgerechnet pro Tafel oder Pfeiler, und die Wohndauer wird bei dieser Kategorie nicht berücksichtigt – eine lange Mietdauer senkt den Betrag also in der Regel nicht. Am wichtigsten ist zu prüfen, ob eine Reparatur tatsächlich ausreicht oder ein vollständiger Austausch wirklich notwendig ist – vergleichen Sie dazu die Schadensfotos mit den Posten des Kostenvoranschlags.
Q. Wer zahlt den Austausch des Schlüssels?
Die Richtlinien führen den Austausch eines Schlüssels ohne Beschädigung oder Verlust als Kosten des Vermieters auf, den Austausch aufgrund von Verlust oder Beschädigung dagegen als Kosten des Mieters. Bei Verlust trägt der Mieter die vollen Ersatzkosten einschließlich des Zylinders, ohne Berücksichtigung der Wohndauer. Viele Mietverträge enthalten eine Sonderklausel, wonach der Mieter für einen routinemäßigen Schlossaustausch zwischen zwei Mietverhältnissen aus Sicherheitsgründen aufkommen muss – prüfen Sie daher die Sonderklauseln Ihres Vertrags.
Q. Gilt bei einer beschädigten Schiebetür dieselbe Regelung?
Eine Schiebetür bleibt ein Einbauelement und fällt gemäß den Richtlinien unter dieselbe Kategorie „Einbauelemente und Pfeiler“ wie eine Drehtür. Die Wohndauer wird nicht berücksichtigt, und die Kostenbeteiligung umfasst nur die Reparatur des beschädigten Teils. Eine Schiebetür besteht jedoch neben dem eigentlichen Türblatt auch aus einer oberen Laufschiene, Laufrollen und einer unteren Führung. Wer zahlt, hängt davon ab, ob das Türblatt selbst beschädigt wurde oder ob Schiene und Rollen lediglich durch normalen Verschleiß abgenutzt sind – allein das Symptom „lässt sich schwer schieben“ beantwortet diese Frage nicht. Es ist sinnvoll, den Mechanismus zunächst untersuchen und die Ursache klären zu lassen, bevor über die Kostenverteilung entschieden wird.
Q. Wie hoch sind die Kosten für den Austausch einer Innentür?
Bei Innentüren liegt der Richtwert meist bei etwa 30.000 bis 100.000 Yen. Wenn auch der Rahmen ausgetauscht werden muss, können etwa 100.000 bis 200.000 Yen anfallen.
